Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffen Kotré, Tino Chrupalla, Dr. Heiko Heßenkemper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/16222 – Auswirkungen der Aktivitäten der US-amerikanischen RAND Corporation auf Deutschland, die Europäische Union und Russland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Wie das „Handelsblatt“ berichtet (www.handelsblatt.com/politik%20/internati onal/ostseepipeline-usa-attackieren-spezialfirmen-von-nord-stream-2-bundesr egierung-ist-alarmiert/23828402.html), steht die Bundesregierung „mit den USA in einem intensiven Austausch zu Nord Stream 2“. Demnach äußerte sich das Auswärtige Amt wie folgt: „Wir werben in Gesprächen auf allen Ebenen dafür, Nord Stream 2 als das zu sehen, was es in unseren Augen ist – ein wirtschaftliches Projekt, das in erster Linie dazu beitragen kann, die Versorgungssicherheit Europas zu verbessern.“ Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie poche laut derselben Quelle „auf das Selbstbestimmungsrecht der Bundesrepublik“. Es sei „allein Sache der Europäer, über die Energieversorgung und Energiesicherheit Europas zu entscheiden“. Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts Andreas Michaelis sieht demnach europäische „Kerninteressen“ bedroht und erklärte schon vor einigen Monaten: „Ich möchte nicht, dass die europäische Energiepolitik in Washington definiert wird.“ Die US-amerikanische RAND corporation (www.rand.org), eine Denkfabrik, die seit 1948 existiert und deren wesentlicher Geldgeber die US-Regierung ist (www.rand.org/about/clients_grantors.html) hat in diesem Jahr eine umfangreiche Studie („Extending Russia“) vorgelegt, wie künftig der „russische Einfluss “ in Europa bekämpft werden soll (Extending Russia, Published by the RAND Corporation, Santa Monica, Calif, 2019; www.rand.org/pubs/research_ reports/RR3063.html). Neben einer ausführlichen Beschäftigung mit Russland ist auch die Bundesrepublik Deutschland Thema in der genannten Studie (beispielsweise im Zusammenhang mit Nord Stream 2; Extending Russia, S. 62 und 68). Während in Russland, aber auch in Weißrussland „regime change“- Aktivitäten diskutiert werden (beispielsweise ebd. S. 109), empfiehlt die RAND corporation offensichtlich, den Bau der „Nord Stream 2“-Pipeline zu verhindern, mit der Gas aus der Russischen Föderation nach Europa geleitet werden soll. Deutscher Bundestag Drucksache 19/16324 19. Wahlperiode 06.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 3. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. In „Extending Russia“ heißt es unter anderem zu Deutschlands Rolle bei Nord-Stream 2: „Furthermore, Germany appears determined to complete Nord Stream 2. Although European Commission officials have challenged the pipeline , the German regulatory agency responsible for that country’s infrastructure networks argued that the pipeline was not subject to the EU’s energy laws. However, when the U.S. Senate approved tougher sanctions on Russia in June 2017, including on Nord Stream 2, the German foreign minister and the Austrian chancellor argued that ,Europe’s energy supply is a matter for Europe, not the United States of America.̒‘ Accordingly, it is difficult to see a way to stop or even limit Nord Stream 2, which might increase European imports from Russia and harm Ukraine and Central European members of the EU as well.“ (Extending Russia, S. 68). Zur antirussischen Strategie der RAND corporation zählt nach Ansicht der Fragesteller offensichtlich auch die Destabilisierung Russlands mithilfe wirtschaftlicher Repressionen (Sanktionen): „The most-promising measures to stress Russia are those that directly address these vulnerabilities, anxieties, and strengths, exploiting areas of weakness while undermining Russia’s current advantages. Continuing to expand U. S. energy production in all forms, including renewables, and encouraging other countries to do the same will maximize pressure on Russian export receipts and thus on national and defense budgets. Among the many measures looked at in this report, this one comes with the least cost or risk. Sanctions can also limit Russia’s economic potential. To be effective, however , these need to be multilateral, at a minimum involving the EU, which is Russia’s largest customer and greatest source of technology and capital—larger in all these respects than the United States.“ (Extending Russia, S. 271). Außerdem heißt es zu den in der Studie erwähnten, angeblichen US-Plänen für Weißrussland: „Although Belarus’ more-recent protests might have shifted opinions somewhat, the United States would still likely face an uphill battle at promoting regime change.“ (Extending Russia, S. 113). Die Tatsache, dass die RAND corporation nach Ansicht der Fragesteller keine unabhängige Denkfabrik oder Nichtregierungsorganisation (NGO) ist, sondern unter anderem von der US-Armee mit 40,5 Mio. US-Dollar, der US-Luftwaffe mit 49,3 Mio. US-Dollar, vom US-Verteidigungsministerium mit 61,8 Mio. US-Dollar und vom US-Heimatschutzministerium mit 46,2 Mio. US-Dollar gefördert wird (www.rand.org/about/clients_grantors.html), scheint nach Ansicht der Fragesteller darauf hinzuweisen, dass die RAND corporation ein Instrument offizieller US-Regierungspolitik ist. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die RAND Corporation ist nach eigenen Angaben ein überparteilicher, nicht gewinnorientierter US-Think Tank im Bereich Politikberatung. Nach Ansicht der Bundesregierung steht ein hoher staatlicher Finanzierungsanteil nicht per se der Unabhängigkeit einer Institution bei der Ausübung ihrer Tätigkeit entgegen . 1. Ist der Bundesregierung die Studie „Extending Russia“ der RAND corporation (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) bekannt? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht sie aus dieser Studie? Die Bundesregierung hat die in der Frage angeführte Studie der RAND Corporation zur Kenntnis genommen. Drucksache 19/16324 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Hat die Bundesregierung Kenntnis von offiziellen US-Regierungsprogrammen zur Destabilisierung der Russischen Föderation durch repressive wirtschaftliche Maßnahmen? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihr eigenes Handeln ? Der Bundesregierung sind keine Programme im Sinne der Fragestellung bekannt . 3. Hat die Bundesregierung Kenntnis von US-Destabilisierungsmaßnahmen – wie in der Studie skizziert, vgl. dazu auch Vorbemerkung der Fragesteller – in Weißrussland? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihr eigenes Handeln ? Der Bundesregierung sind keine Maßnahmen im Sinne der Fragestellung bekannt . 4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den in der Studie diskutierten Maßnahmen, die die Störung der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland – und der EU – und der Russischen Föderation in Kauf nehmen (Extending Russia, S. 58 bis 69)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 5. Welche wirtschaftlichen und energiepolitischen Auswirkungen hätte nach Kenntnis der Bundesregierung eine erfolgreiche Verhinderung deutschrussischer Zusammenarbeit (speziell im Energiesektor) für die deutsche Wirtschaft (Extending Russia, S. 59 bis 69)? Zu hypothetischen Fragestellungen nimmt die Bundesregierung keine Stellung. 6. Sieht die Bundesregierung in den in der Studie genannten Maßnahmen, die Deutschland betreffen, eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, welche sicherheitspolitischen Maßnahmen plant die Bundesregierung gegen eine solche Einmischung zu ergreifen? 7. Gedenkt die Bundesregierung anlässlich der oben genannten und ähnlichen Aussagen in der Studie „Extending Russia“ bei der US-Regierung Protest einzulegen? Wenn nein, warum nicht? Zu den Fragen 6 bis 7 wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16324 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333