Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/16006 – Sicherheitslage in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Verschiedenen Medienberichten nach (u. a. www.jpost.com/Diaspora/Merkelcaused -massive-security-risk-with-300000-unidentified-migrants-601778) hat ein ehemaliger Präsident des Bundesnachrichtendienstes festgehalten, dass die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel durch die Entscheidung zur uneingeschränkten Einwanderung die Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland gefährdet hat. Nach seiner Aussage seien immer noch über 300.000 Personen in Deutschland, deren Identität nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte , was ein massives Sicherheitsrisiko darstelle. Ebenso wurde mit Bezug auf einen Bericht der Nachrichtendienste angegeben, dass es im Rahmen der Flüchtlingsströme aus Syrien und dem mittleren Osten auch zahlreiche Einreisen von Hisbollah-Kämpfern seit Mitte 2015 gab (www.tichyseinblick.de/ daili-es-sentials/ex-bnd-hanning-merkel-verantwortet-massives-sicherheitsris iko/). 1. Wie viele Identitäten von Schutzsuchenden sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung nicht eindeutig geklärt? Aus welchen Herkunftsländern oder vermeintlichen Herkunftsländern stammen diese Schutzsuchenden? Hierzu wird keine Statistik geführt. 2. Wie viele Schutzsuchende reisten 2017, 2018 und 2019 (Stichtag 1. Dezember 2019) jeweils ohne Ausweisdokumente oder sonstige Identitätspapiere nach Deutschland ein (bitte monatlich aufschlüsseln)? Im Jahr 2017 belief sich die Anzahl der Asylsuchenden bei der Bundespolizei und der mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden ohne Grenzübertrittsdokument auf insgesamt 12.184, im Jahr 2018 auf insgesamt 8.098 und im Zeitraum Januar bis Oktober 2019 auf insgesamt 6.153. Diese schlüsseln sich wie folgt nach Monaten auf: Deutscher Bundestag Drucksache 19/16332 19. Wahlperiode 07.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 3. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 2017 2018 2019 Jan 1.297 980 830 Feb 1.101 863 695 Mrz 992 874 669 Apr 983 683 625 Mai 945 683 507 Jun 790 682 471 Jul 1.065 619 559 Aug 965 548 571 Sep 1.036 582 612 Okt 1.017 505 614 Nov 995 492 Dez 998 587 Gesamt 12.184 8.098 6.153 Es wird darauf hingewiesen, dass diese Statistik keine Personen umfasst, die ohne Kenntnis der Behörden nach Deutschland eingereist sind und erst zu einem späteren Zeitpunkt einen Asylantrag stellen. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 24 des Abgeordneten Stephan Brandner auf Bundestagsdrucksache 19/14661 verwiesen. 3. Wie viele Bootsflüchtlinge hat Deutschland 2017, 2018 und 2019 (Stichtag 1. Dezember 2019) monatlich aufgenommen, und wie viele davon hatten keine Ausweisdokumente oder sonstigen Identitätspapiere bei sich? Welche Nationalitäten oder mutmaßlichen Nationalitäten haben diese Personenkreise ? Deutschland hat seit Februar 2018 im Rahmen der Seenotrettung insgesamt 369 Personen aufgenommen: Monat/Jahr Einreisezahl Februar 2018 1 August 2018 1 November 2018 47 Dezember 2018 42 April 2019 63 Mai 2019 6 Juni 2019 28 August 2019 39 November 2019 142 Es werden keine Statistiken zu Ausweisdokumenten oder sonstigen Identitätspapieren geführt. Die aufgenommenen Personen gaben an, über folgende Staatsangehörigkeiten zu verfügen: Ägypten, Algerien, Äthiopien, Benin, Elfenbeinküste, Eritrea, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Republik Kongo, Libyen, Mali, Marokko, Nigeria, Pakistan, Senegal, Somalia, Sudan, Südsudan, Syrien, Togo, Tschad, Tunesien, Zentralafrikanische Republik. Drucksache 19/16332 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Entwicklung der Anzahl sich in Deutschland aufhaltender verifizierter, verdächtiger oder ehemaliger Hisbollah-Kämpfer seit 2015? Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Unterstützung dieser Hisbollah-Kämpfer durch politische Gruppierungen oder Organisationen der Hisbollah in Deutschland (bitte nach Gruppierung bzw. Organisation und Form der Unterstützung aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Soweit in Einzelfällen Asylbewerber in ihren Anhörungen angegeben haben, für die Hisbollah gekämpft zu haben, gehen die Sicherheitsbehörden dem nach. Bislang konnten jedoch keine über die jeweilige Selbstbezeichnung hinausgehenden verifizierenden Informationen erlangt werden. 5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über einen andauernden Verfahrensrückstau (siehe Bundestagsdrucksache 19/6777, Antwort zu Frage 2) in der Physikalisch Technischen Urkundenuntersuchung (PTU) hinsichtlich der zu überprüfenden Dokumente (bitte die monatlichen Entwicklung des Rückstaus der offenen Verfahren bzw. unbearbeiteten Fälle seit 2015 bis zum Stichtag des 1. Dezember 2019 sowie die Anzahl der in der PTU zum jeweiligen Zeitpunkt eingesetzten Dokumentenprüfer aufschlüsseln )? Die erfragten Daten zu den zu überprüfenden Dokumenten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: 2015 2016 2017 2018 2019 Bestand Bestand Bestand Bestand Bestand Januar 863 1.813 3.779 8.990 Februar 686 3.297 4.037 9.590 März 556 1.592 4.431 9.606 April 616 1.612 4.366 10.167 Mai 727 698 4.513 10.766 Juni 862 1.880 5.056 10.426 Juli 1.171 4.793 1.308 6.049 10.876 August 1.894 7.550 3.660 6.352 10.791 September 3.531 6.369 4.008 6.765 11.085 Oktober 3.631 4.796 2.189 7.228 11.344 November 4.798 3.525 7.959 10.801 Dezember 1.582 3.547 8.832 Anzahl der Urkundensachverständigen 4 ab Jul: 5 5 5 5 Anzahl der USV- Anwärter ab Mrz: 2 ab Jun: 3 ab Okt: 5 ab Dez: 4 ab Jan: 5 ab Aug: 6 Für die Zeit von November 2015 bis Juni 2016 liegen keine statistischen Daten vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16332 6. Erfolgen nach Kenntnis der Bundesregierung in der PTU derzeit Priorisierungen hinsichtlich der zu prüfenden Dokumente nach bestimmten Herkunftsländern , und wenn ja, in welcher Form? Eine Priorisierung der zu prüfenden Dokumente nach bestimmten Herkunftsländern erfolgt nicht. 7. Wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeitige Dauer des Dokumentenechtheitsprüfungsverfahrens auf Abschiebe- bzw. Überstellungsverfahren aus, und wenn ja, in welcher Form? Für Abschiebe- und Überstellungsverfahren benötigte Dokumente werden stets priorisiert und in der Regel tagesaktuell bearbeitet, um zu gewährleisten, dass die Dokumentenprüfung keine verzögernde Auswirkung auf derartige Verfahren hat. Mangels statistischer Erhebung liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse dazu vor, ob die Dauer des Dokumentenechtheitsprüfungsverfahrens in Einzelfällen Auswirkungen auf das Abschiebe- bzw. Überstellungsverfahren hatte. 8. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Urkundensachverständigen und Urkundensachverständigenanwärter der Physikalisch Technischen Urkundenuntersuchung (PTU) in der Zentrale des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg seit Januar 2019 entwickelt? Bei der Anzahl der Urkundensachverständigen ergab sich seit Januar 2019 keine Änderung. Aktuell verfügt die Physikalisch-Technische Urkundenuntersuchung über fünf Urkundensachverständige. Die Anzahl der Urkundensachverständigenanwärter ist seit Januar 2019 von fünf Anwärtern auf sechs Anwärter (August 2019) gestiegen. Am 15. Februar 2019 sowie 15. April 2019 kam je ein neuer Anwärter hinzu, während ein Anwärter zum 1. August 2019 die Physikalisch-Technische Urkundenuntersuchung verließ. Drucksache 19/16332 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333