Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/16107 – Fallkomplex Franco A. – Munition und Sprengstoff bei Mathias F. V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im September 2019 wurde Mathias F. wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz , das Sprengstoffgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz verurteilt, weil er Munition und Sprengstoff aus Bundeswehrbeständen für Franco A. versteckt hatte. Gegen Franco A. ermittelt die Generalbundesanwaltschaft wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (vgl. www. taz.de/Gestohlene-Bundeswehr-Munition/!5622803/, www.de.wikipedia.org/ wiki/Terrorermittlungen_gegen_Bundeswehrsoldaten_2017#Aufhebung_des_ Haftbefehls,_Anklage). 1. Wurden die bei Mathias F. gefundenen Gegenstände zuvor als vermisst gemeldet ? Wenn ja, wo, und zu welchem Zeitpunkt? Die bei Mathias F. gefundenen Gegenstände wurden mit hoher Wahrscheinlichkeit bei unterschiedlichen Ausbildungs- und Schießvorhaben unter fälschlicher Angabe des Verbrauchs entwendet, so dass im Rahmen des Nachweises kein offenkundiges Fehl aufgetreten ist und diese Gegenstände dementsprechend auch nicht als vermisst gemeldet wurden. 2. Wurde ermittelt, an wen Munition, Granaten, Zünder etc. ausgegeben wurden bevor sie abgezweigt wurden? Im Rahmen von Ausbildungs- und Schießvorhaben wird die Munition an Funktionspersonal bzw. an die Teilnehmer der Ausbildungen und Schießen ausgegeben . Diese Munitionsausgaben werden in den Schießkladden der Einheiten dokumentiert. Aufgrund der Vielzahl an Ausbildungs- und Schießvorhaben an unterschiedlichen Standorten ist jedoch eine konkrete Zuordnung der gefundenen Munition zu einer bestimmten Dienststelle und einem individuellen Ausbildungsteilnehmer nicht möglich. Deutscher Bundestag Drucksache 19/16334 19. Wahlperiode 07.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 29. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 3. Falls die sichergestellte Munition, die sichergestellten Granaten, Zünder etc. zuvor nicht vermisst gemeldet wurden, wurde nach dem Fund bei Mathias F. die Herkunft ermittelt? Im Rahmen eines Ermittlungsersuchens des Bundeskriminalamtes wurde anhand der Losnummern festgestellt, dass Teile der bei Mathias F. gefundenen Munition aus Beständen der Bundeswehr stammten. Anhand der Losnummern konnten die Standorte ermittelt werden, denen Munition mit identischer Losnummer für Ausbildungsvorhaben zugewiesen wurde. Wie bereits in der Antwort zu Frage 2 dargestellt, ist für die Bundeswehr jedoch eine weitere, individuelle Zuordnung der bei Mathias F. gefundenen Munition zu Dienststellen oder Personen nicht möglich. 4. Wurde bzw. wird ein Ermittlungsverfahren geführt, das die Beschaffung der beschlagnahmten Munition, Sprengsatzteile und Zünder zum Gegenstand hat bzw. hatte, und falls ja, gegen wie viele Beschuldigte, in welchem Zeitraum, von welcher Staatsanwaltschaft, und ggf. mit welchem Ausgang? Die Beschaffung der beschlagnahmten Munitionsteile, Sprengsatzteile und Zünder ist Gegenstand der Anklage des Generalbundesanwalts vor dem Oberlandesgericht Frankfurt gegen Franco A. Weitere Ermittlungsverfahren sind nicht bekannt. 5. Wird die bei Mathias F. gefundene Munition in der Anlage 1 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Munitions- und Waffendiebstähle bzw. -verluste bei der Bundeswehr“ (Bundestagsdrucksache 19/13541) aufgeführt? Wenn ja, an welcher Position, und wenn nein, warum nicht? Es ist nicht feststellbar, ob es sich bei den in der Anlage auf Bundestagsdrucksache 19/13541 aufgeführten Munitionsverlusten auch um Munition handelt, die bei Matthias F. gefunden wurde. Basis der auf Bundestagsdrucksache 19/13541 aufgeführten Munitionsdiebstähle und -verluste sind die im Rahmen des Meldewesens für Militärische Sicherheit gemäß Zentraler Dienstvorschrift A2-130/1-0-1 angezeigten Vorfälle. Diese können allerdings nur gemeldet werden , wenn sie z. B. aufgrund von Unstimmigkeiten bei Bestandsprüfungen, bei Abrechnung von Schießvorhaben oder auch Auffinden von Munition offenkundig werden. Wie in der Antwort zu Frage 1 bereits dargestellt, wurde die bei Mathias F. gefundene Munition mit hoher Wahrscheinlichkeit bei unterschiedlichen Ausbildungs - und Schießvorhaben unter fälschlicher Angabe des Verbrauchs entwendet , so dass kein Fehl/Diebstahl offenkundig geworden ist, der als Sicherheitsvorkommnis zu melden war. Drucksache 19/16334 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333