Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Katja Suding, Mario Brandenburg (Südpfalz), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/15945 – Evaluation und Nachfolge des Bund-Länder-Programms „Aufstieg durch Bildung: Offene Hochschule“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Digitalisierung verändert unsere Lebens- und Arbeitswelt. Lebenslanges Lernen und akademische wie berufliche Weiterbildung sichern auch in Zukunft ein selbstbestimmtes Leben. Das Bildungsangebot deutscher Hochschulen fokussiert sich bislang auf die akademische Erstausbildung. Kurse, Seminare , Mikro-Abschlüsse oder vollständige Studiengänge, die den spezifischen Anforderungen von Personen außerhalb der akademischen Erstausbildung gerecht werden, gibt es nur wenige. Um die Hochschulen für eine verbreiterte und im Hinblick auf das Alter, die Vorqualifikation und derzeitige Beschäftigung diversere Zielgruppe zu öffnen, fördern Bund und Länder die Hochschulen seit 2010 im Rahmen einer gemeinsamen Vereinbarung. Im Rahmen des Wettbewerbs „Aufstieg durch Bildung: Offene Hochschule“ fördern Bund und Länder in den Jahren 2011 bis 2020 „den Auf- und Ausbau von Studiengängen , Studienmodulen und Zertifikatsangeboten im Rahmen des lebenslangen wissenschaftlichen Lernens“ mit insgesamt 250 Mio. Euro (vgl. www. wettbewerb-offene-hochschulen-bmbf.de/wettbewerb/bund-laender-vereinba rung). In einem wettbewerblichen Verfahren konnten sich Hochschulen und Verbundprojekte um eine Förderung bewerben. Die Förderung erfolgt seit 2011 in zwei Wettbewerbsrunden (2011 bis 2017 und 2014 bis 2020) mit jeweils zwei Förderphasen. Dabei werden in der ersten Phase Projekte erprobt und in einer zweiten Phase, nach positiver Evaluation, für die dauerhafte Implementierung vorbereitet. Die derzeit laufende Förderung der zweiten Wettbewerbsrunde läuft noch bis zum 30. Juli 2020. Danach endet die Förderung für alle angestoßenen Projekte der Bund-Länder-Vereinbarung „Aufstieg durch Bildung: Offene Hochschule“. Deutscher Bundestag Drucksache 19/16336 19. Wahlperiode 06.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 3. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Im Rahmen des Bund-Länder-Wettbewerbs „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“ wird die dauerhafte Implementierung der entwickelten und erprobten weiterbildenden Studienangebote und der daraus resultierenden Strukturen vorbereitet. Die Implementierung selbst liegt – entsprechend der am 28. Mai 2010 in Kraft getretenen Bund-Länder-Vereinbarung – bei den Ländern und den Hochschulen. 1. Ist wissenschaftliche Weiterbildung nach Auffassung der Bundesregierung neben Forschung und Lehre eine der Kernaufgabe der Hochschulen? Wenn nein, weshalb nicht? Die Aufgaben der Hochschulen definieren die Länder in ihren Landeshochschulgesetzen . Das betrifft auch den Bereich der wissenschaftlichen Weiterbildung . Aus Sicht der Bundesregierung sollte die wissenschaftsbasierte Weiterbildung eine zentrale Aufgabe auch der Hochschulen sein. 2. Wie viele Projekte haben sich in den beiden Wettbewerbsrunden jeweils auf eine Förderung aus dem Programm „Aufstieg durch Bildung: Offene Hochschule“ beworben (bitte nach Ländern aufteilen)? Für die erste Wettbewerbsrunde sind insgesamt 167 Bewerbungen für Projekte eingegangen. Davon betreffen 17 Projektbewerbungen Verbünde, die sich teils auf zwei oder mehrere Länder verteilen. Diese Projektbewerbungen werden in der folgenden Tabelle für jedes beteiligte Land gezählt: Land Anzahl Projektbewerbungen (aufgrund von Verbünden teilweise Mehrfachzählung) Brandenburg 13 Berlin 20 Baden-Württemberg 34 Bayern 20 Bremen 1 Hessen 13 Hamburg 7 Mecklenburg-Vorpommern 3 Niedersachsen 8 Nordrhein-Westfalen 24 Rheinland-Pfalz 10 Schleswig-Holstein 1 Saarland 3 Sachsen 20 Sachsen-Anhalt 6 Thüringen 10 Für die zweite Wettbewerbsrunde sind insgesamt 99 Bewerbungen für Projekte eingegangen. Davon betreffen drei Projektbewerbungen Verbünde, die sich auf je zwei Länder verteilen. Drucksache 19/16336 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Diese Projektbewerbungen werden in der folgenden Tabelle für jedes beteiligte Land gezählt: Land Anzahl Projektbewerbungen (aufgrund von Verbünden teilweise Mehrfachzählung) Brandenburg 7 Berlin 6 Baden-Württemberg 14 Bayern 10 Bremen 4 Hessen 7 Hamburg 2 Mecklenburg-Vorpommern 1 Niedersachsen 10 Nordrhein-Westfalen 18 Rheinland-Pfalz 6 Schleswig-Holstein 3 Saarland 2 Sachsen 4 Sachsen-Anhalt 3 Thüringen 5 3. Wie viele Projekte, an welchen Hochschultypen und in welchen Fachbereichen wurden in den beiden Wettbewerbsrunden jeweils gefördert (bitte nach Ländern, Hochschultypen – Universitäten, Fachhochschulen/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, Duale Hochschulen, Private Hochschulen, Sonstige –, Fachbereich und Wettbewerbsrunde aufteilen)? Die Darstellung der geförderten Projekte (Einzel- und Verbundprojekte) erfolgt nach Wettbewerbsrunden und Förderphasen (FP). Die Aufteilung nach Ländern und nach Hochschultyp (Universitäten, Fachhochschulen /Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, Sonstige) erfolgt nach der Anzahl der Zuwendungsempfänger (ZE). Entfallen mehrere Projekte (Einzelprojekte oder Teilvorhaben bei Verbundprojekten) auf denselben ZE, wird dieser ZE entsprechend mehrfach gezählt. Da die Trägerschaft einer Hochschule (u. a. privat) unabhängig vom Hochschultyp ist, wird die Anzahl der entsprechenden ZE separat ausgewiesen. Duale Hochschulen wurden nicht gesondert erhoben. Die Fachbereiche werden von der Bundesregierung nicht erhoben. Die wissenschaftliche Begleitung des Wettbewerbs „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen “ erhebt die fachliche Ausrichtung der von den Projekten erarbeiteten Angebote, zuletzt veröffentlicht für das Jahr 2018 (www.pedocs.de/volltexte/20 19/16628/pdf/Nickel_et_al_2019_Projektfortschrittsanalyse_2018.pdf). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16336 1. Wettbewerbsrunde/1. FP Anzahl der geförderten Projekte: 26, davon 16 Einzel- und zehn Verbundprojekte . Die 55 beteiligten ZE teilen sich wie folgt auf Länder und Hochschultypen auf: Land Anzahl ZE Brandenburg 1 Berlin 3 Baden-Württemberg 9 Bayern 8 Bremen 0 Hessen 8 Hamburg 1 Mecklenburg-Vorpommern 1 Niedersachsen 8 Nordrhein-Westfalen 5 Rheinland-Pfalz 2 Schleswig-Holstein 5 Saarland 0 Sachsen 1 Sachsen-Anhalt 1 Thüringen 2 Hochschultyp Anzahl ZE Universitäten 23 Fachhochschulen/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften 28 Sonstige 4 Anzahl Private Hochschulen: 1 ZE. Drucksache 19/16336 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wettbewerbsrunde/2. FP Anzahl der geförderten Projekte: 26, davon 15 Einzel- und elf Verbundprojekte. Die 57 beteiligten ZE teilen sich wie folgt auf Länder und Hochschultypen auf: Land Anzahl ZE Brandenburg 1 Berlin 2 Baden-Württemberg 8 Bayern 9 Bremen 0 Hessen 9 Hamburg 1 Mecklenburg-Vorpommern 2 Niedersachsen 8 Nordrhein-Westfalen 5 Rheinland-Pfalz 4 Schleswig-Holstein 4 Saarland 0 Sachsen 1 Sachsen-Anhalt 1 Thüringen 2 Hochschultyp Anzahl ZE Universitäten 23 Fachhochschulen/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften 27 Sonstige 7 Anzahl Private Hochschulen: 1 ZE. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16336 2. Wettbewerbsrunde/1. FP Anzahl der geförderten Projekte: 47, davon 37 Einzel- und zehn Verbundprojekte . Die 65 beteiligten ZE teilen sich wie folgt auf Länder und Hochschultypen auf: Land Anzahl ZE Brandenburg 1 Berlin 2 Baden-Württemberg 9 Bayern 7 Bremen 4 Hessen 3 Hamburg 1 Mecklenburg-Vorpommern 1 Niedersachsen 14 Nordrhein-Westfalen 7 Rheinland-Pfalz 6 Schleswig-Holstein 1 Saarland 1 Sachsen 3 Sachsen-Anhalt 2 Thüringen 3 Hochschultyp Anzahl ZE Universitäten 21 Fachhochschulen/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften 41 Sonstige 3 Anzahl Private Hochschulen: 3 ZE. Drucksache 19/16336 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wettbewerbsrunde/2. FP Anzahl der geförderten Projekte: 47, davon 34 Einzel- und 13 Verbundprojekte. Die 69 beteiligten ZE teilen sich wie folgt auf Länder und Hochschultypen auf: Land Anzahl ZE Brandenburg 1 Berlin 2 Baden-Württemberg 10 Bayern 7 Bremen 4 Hessen 3 Hamburg 1 Mecklenburg-Vorpommern 1 Niedersachsen 15 Nordrhein-Westfalen 8 Rheinland-Pfalz 6 Schleswig-Holstein 1 Saarland 1 Sachsen 3 Sachsen-Anhalt 2 Thüringen 4 Hochschultyp Anzahl ZE Universitäten 25 Fachhochschulen/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften 41 Sonstige 3 Anzahl Private Hochschulen: 3 ZE. 4. Wie viele Personen haben im Rahmen des Programms „Aufstieg durch Bildung: Offene Hochschule“ finanzierte Kurse, Seminare, Zertifikate, Studiengänge absolviert (bitte nach Jahren, Ländern und Alter der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufteilen)? 5. Wie viele dieser Personen haben die Angebote erfolgreich absolviert, und wie viele haben die Angebote nicht erfolgreich beendet (bitte jeweils nach Jahren und Ländern aufteilen)? Aus welchen Gründen haben Personen nach Kenntnis der Bundesregierung die Teilnahme an diesen Angeboten abgebrochen? Die Fragen 4 und 5 werden im Zusammenhang beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine systematisch erhobenen Informationen vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/16336 6. Auf Basis welcher Kriterien erfolgten die Evaluationen geförderter Projekte zum Ende der ersten Förderphase in den beiden Wettbewerbsrunden jeweils? Als Voraussetzung für eine Förderung in der jeweils zweiten FP wurden die Projekte beider Wettbewerbsrunden nach der jeweils ersten FP evaluiert. Dies erfolgte anhand vorliegender projektbezogener Ergebnisse u. a. nach folgenden Kriterien: – Erreichung der Projektziele, – strukturelle Verankerung des Projekts in der Hochschule, – Nachfrage- bzw. Zielgruppenorientierung und Praxisbezug der Entwicklungen im Projekt sowie – Zusammenarbeit mit hochschulexternen Kooperationspartnern. 7. Wie viele Projekte haben in den beiden Wettbewerbsrunden jeweils aufgrund negativer Evaluation keine Anschlussfinanzierung für die zweite Projektphase erhalten? Aus welchen Gründen fiel die Evaluation in diesen Fällen jeweils negativ aus (bitte für jedes Projekt ohne Anschlussfinanzierung auflisten)? Durch welche gemeinsamen Eigenschaften lassen sich erfolgreiche Projekte nach Auffassung der Bundesregierung kennzeichnen? Alle Projekte der ersten FP beider Wettbewerbsrunden wurden positiv evaluiert und erhielten die Möglichkeit, eine Anschlussfinanzierung für eine zweite FP zu beantragen. 8. Wie viele und welche Projekte aus der ersten Wettbewerbsrunde wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nach Abschluss der Finanzierung aus Mitteln des Wettbewerbs „Aufstieg durch Bildung: Offene Hochschule“ dauerhaft in das Lehrangebot der Hochschulen aufgenommen und werden seither vollständig aus Mitteln der Länder finanziert? Für wie viele Projekte aus der zweiten Wettbewerbsrunde wird das nach Auffassung der Bundesregierung voraussichtlich gelten? Die wissenschaftliche Begleitung des Wettbewerbs hat erhoben, welche Weiterbildungsangebote von den geförderten Hochschulen zwischen den Jahren 2011 und 2019 erfolgreich entwickelt, erprobt und anschließend in den Regelbetrieb überführt wurden. Demnach wurden im genannten Zeitraum aus dem Wettbewerb heraus insgesamt 359 wissenschaftliche Weiterbildungsangebote in den Regelbetrieb übernommen. Von den 359 Angeboten entfallen 251 Angebote auf die erste und 108 Angebote auf die zweite Wettbewerbsrunde. Zur weiteren Finanzierung dieser Angebote nach Übernahme in den Regelbetrieb liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Wie viele weitere Angebote aus der zweite Wettbewerbsrunde bis zum Ende der Förderung noch in den Regelbetrieb übernommen werden, kann die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzen. Drucksache 19/16336 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Lehrangebot an berufsbegleitenden Kursen, Seminaren, Zertifikaten, Studiengängen an deutschen Hochschulen insgesamt seit 2011 entwickelt (bitte nach Jahren und Ländern und Hochschultyp – Universitäten, Fachhochschulen/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, Duale Hochschulen, Private Hochschulen, Sonstige – und Fachbereich aufteilen)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine systematisch erhobenen Informationen vor. 10. Inwiefern hat das Programm „Aufstieg durch Bildung: Offene Hochschule “ dazu beigetragen, die Verfahren zur Anrechnung von Vorqualifikationen beruflich Qualifizierter flächendeckend an deutschen Hochschulen zu etablieren? Verfahren zur Anrechnung waren und sind Gegenstand der im Wettbewerb geförderten Projekte und wurden in diesem Rahmen weiterentwickelt. Die flächendeckende Etablierung obliegt den Hochschulen. 11. Welche Länder haben in Nachhaltigkeitsverpflichtung der Bundesregierung gegenüber die dauerhafte Finanzierung der erstmals durch das Programm „Aufstieg durch Bildung: Offene Hochschule“ finanzierten Lehrangebote zugesichert, falls nicht alle Länder solche Nachhaltigkeitsverpflichtungen abgegeben haben, weshalb nicht? 12. Wie wird die Bundesregierung die Einhaltung der Nachhaltigkeitsverpflichtungen durch die Länder sicherstellen? Welche Sanktionsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung bei Nicht- Einhaltung der Nachhaltigkeitsverpflichtungen vor? Die Fragen 11 und 12 werden im Zusammenhang beantwortet. Gemäß § 3 Absatz 1 der Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Artikel 91b Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes über den Wettbewerb „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“ zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen“ vom 8. Juli 2010 erfolgte die antragsbezogene Förderung nach Stellungnahme durch das jeweilige Sitzland und gegebenenfalls zusätzlich durch den jeweiligen Träger des Antragstellers auf der Grundlage eines durch eine Jury positiv bewerteten Konzeptes. Die Stellungnahmen erfolgten auch im Hinblick auf die Nachhaltigkeit des jeweiligen Projekts nach Beendigung der Förderung im Rahmen des Wettbewerbs. Sanktionsmöglichkeiten durch den Bund ergeben sich aus den bestehenden haushalts- und zuwendungsrechtlichen Vorgaben. 13. Auf Basis welcher Kriterien evaluiert die Bundesregierung das Programm „Aufstieg durch Bildung: Offene Hochschule“? Durch welche unabhängigen externen Gutachter wird die Bundesregierung den Erfolg des Programms prüfen lassen? Bis wann werden der Bundesregierung die Evaluationsergebnisse vorliegen ? Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung mit der begleitenden Evaluation des Wettbewerbs beauftragt. Der Auftrag umfasst neben der Evalua- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/16336 tion der im Wettbewerb geförderten Projekte auch die Evaluation des Wettbewerbs insgesamt. Die Kriterien der Evaluation des Wettbewerbs insgesamt orientieren sich grundsätzlich an den übergeordneten Programmzielen des Wettbewerbs gemäß § 3 Absatz 2 der Bund-Länder-Vereinbarung. Insbesondere werden die Aktivitäten und die Ergebnisse der Projekte sowie der beteiligten Akteure (Projektträger , wissenschaftliche Begleitung, Netzwerk Offene Hochschulen) in den Blick genommen, um damit die Wirkungen des Wettbewerbs, wie zusätzliche Studienangebote, Strukturentwicklungen, Kooperationen und Netzwerke sowie die Stärkung der Profilbildung der Hochschulen im lebenslangen wissenschaftlichen Lernen und beim berufsbegleitenden Studium, die Erreichung der anvisierten Zielgruppen und die Integration beruflich Qualifizierter in die Hochschulbildung zu ermitteln. Der abschließende Bericht zur Evaluation des Wettbewerbs wird der Bundesregierung voraussichtlich im Dezember 2020 vorliegen. 14. Welche wesentlichen Erkenntnisse hat die Bundesregierung bisher aus der umfangreichen Begleitforschung des Programms „Aufstieg durch Bildung: Offene Hochschule“ erhalten? Die wissenschaftliche Begleitung veröffentlicht ihre Ergebnisse unter https://off ene-hochschulen.de. Aus den Ergebnissen geht bislang u. a. hervor, dass der Bund-Länder-Wettbewerb eine Neubewertung und eine Stärkung der Weiterbildung sowie des lebenslangen Lernens an den Hochschulen bewirkt hat. Die Projekte haben mit ihren Aktivitäten zudem einen wichtigen Beitrag zur Implementierung von Weiterbildung und lebenslangem Lernen an den Hochschulen geleistet (siehe auch Antwort zu Frage 8). Ferner sind an den Hochschulen neue Organisationsstrukturen für wissenschaftliche Weiterbildung wie Weiterbildungszentren und „Professional Schools“ entstanden. Mit Blick auf die Zielgruppen und die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung ist bislang festzustellen, dass die Weiterbildungsangebote die Zielgruppen des Bund-Länder-Wettbewerbs erreichen. 15. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit und den Erfolg des Programms „Aufstieg durch Bildung: Offene Hochschule“ a) für die geförderten Projekte und Hochschulen, b) mit Blick auf die Strahlkraft der Maßnahmen mit dem Ziel der erhöhten Sichtbarkeit der Zielgruppe Lebenslanges Lernen und Berufsbegleitend Studierender im gesamten Hochschulsystem (beispielsweise Aufwuchs der Grundmittel der Länder für Weiterbildungsangebote , Anstieg der Weiterbildungsangebote über die im Programm „Aufstieg durch Bildung: Offene Hochschule“ hinaus)? c) Aufgrund welcher Kriterien kommt die Bundesregierung zu dieser Einschätzung? 16. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit und den Erfolg des Programms “Aufstieg durch Bildung: Offene Hochschule“, insbesondere mit Blick auf die in der Bund-Länder-Vereinbarung definierten Zielgruppen a) Berufstätige, b) Personen mit Familienpflichten, c) Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer, Drucksache 19/16336 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode d) Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher, e) arbeitslose Akademikerinnen und Akademiker, f) in Hochschulbildung integrierte beruflich Qualifizierte, g) Bachelor-Absolventinnen und Bachelor-Absolventen, die nach erster Berufserfahrung berufsbegleitend studieren (bitte zudem jeweils Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Zeitverlauf – 2011 bis heute – darstellen)? Aufgrund welcher Kriterien kommt die Bundesregierung zu dieser Einschätzung ? 17. Inwiefern werden die Ziele der Bund-Länder-Vereinbarung von 2010 nach Einschätzung der Bundesregierung voraussichtlich erreicht werden, insbesondere mit Blick auf a) die Fachkräftesicherung (bitte nach Branchen aufschlüsseln); b) die Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung; c) die schnellere Integration neuen Wissens in die Praxis? Aufgrund welcher Kriterien kommt die Bundesregierung zu dieser Einschätzung ? Die Fragen 15 bis 17 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung kann eine abschließende Bewertung der Wirksamkeit und des Erfolgs des Programms erst vornehmen, wenn der Bericht der Evaluation zum Wettbewerb vorliegt. Für eine vorläufige Einschätzung wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 18. In welcher Höhe flossen in den beiden Wettbewerbsrunden jeweils Mittel aus Bund und Ländern in die Finanzierung der Projekte (bitte nach Wettbewerbsrunde und Förderphase aufteilen)? Die direkten, durch die Projekte verursachten Ausgaben werden bzw. wurden vom Bund übernommen. Die Bewilligungssummen für die Projektförderung gliedern sich nach Wettbewerbsrunden und FP wie folgt: Wettbewerbsrunde und FP Fördermittel inkl. Projektpauschale 1. Wettbewerbsrunde/1. FP 63.868.192,20 Euro 1. Wettbewerbsrunde/2. FP 46.110.687,80 Euro 2. Wettbewerbsrunde/1. FP 67.491.925,20 Euro 2. Wettbewerbsrunde/2. FP 46.086.961,00 Euro 19. War die finanzielle Förderung des Programms „Aufstieg durch Bildung: Offene Hochschule“ von insgesamt 250 Mio. Euro für die Programmlaufzeit 2011 bis 2020 nach Einschätzung der Bundesregierung ausreichend , um die notwendigen Impulse in das Hochschulsystem zu senden, damit Länder und Hochschulen, die Erweiterung des Lehrangebots an Hochschulen für die Zielgruppe Lebenslanges Lernen künftig forcieren? Ja, das Fördervolumen war für die mit dem Programm verfolgten Ziele ausreichend . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/16336 20. Strebt die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern den Abschluss einer Nachfolgevereinbarung des Programms „Aufstieg durch Bildung: Offene Hochschule“ an? a) Wenn ja, mit welcher Zielsetzung, über welchen Zeitraum soll diese Vereinbarung laufen, und in welcher Mittelhöhe sollen Projekte gefördert werden, soll die Nachfolgevereinbarung wieder als Bund- Länder-Vereinbarung ausgestaltet sein, welche Ergebnisse aus den bisherigen Evaluationen werden in die Nachfolgevereinbarung einfließen , und bis wann soll eine solche Nachfolgevereinbarung abgeschlossen sein? b) Wenn nein, weshalb nicht, und welche Länder streben den Abschluss einer solchen Nachfolgevereinbarung an? Die Fragen 20 bis 20b werden im Zusammenhang beantwortet. Wie in der Nationalen Weiterbildungsstrategie dargelegt, wird das BMBF mit den Ländern Gespräche aufnehmen, um gemeinsam zu prüfen, inwiefern hochschulische Weiterbildung im Rahmen eines neuen Bund-Länder-Programms im Nachgang zum Wettbewerb „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“ gefördert werden kann. 21. Inwiefern können nach Auffassung der Bundesregierung Mittel aus den Bund-Länder-Vereinbarungen „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken “ und „Innovation in der Hochschullehre“ für die Erweiterung des Lehrangebots für die Zielgruppen Lebenslanges Lernen und berufstätige Studierende eingesetzt werden? Mit dem ,,Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ sollen u. a. eine flächendeckend hohe Qualität von Studium und Lehre sowie gute Studienbedingungen in der Breite sichergestellt werden. Im Kontext der Bund-Länder- Vereinbarung „Innovation in der Hochschullehre“ sollen die Entwicklung, Erprobung und Umsetzung innovativer Lehr-Lern-Strategien, -Strukturen und - Ansätze gestärkt werden. Dies kann in beiden Fällen auch Maßnahmen umfassen , die ein lebenslanges Lernen ermöglichen und berufstätige Studierende adressieren sollen. 22. Wie bewertet die Bundesregierung die Praxis der Länder, Weiterbildungsangebote an nicht-schulische Anbieter auszulagern, um strukturelle Hürden zu umgehen (vgl. www.wissenschaftsrat.de/download/2019/751 5-19.pdf;jsessionid=F0708709037F2089B3DA7EB3438A3D8A.delivery 2-master?__blob=publicationFile&v=7, S. 64)? 23. Wie bewertet die Bundesregierung die Aktivitäten der Länder, den Hochschulen den rechtlichen und finanziellen Rahmen zur Erweiterung ihres Lehrangebots für die Zielgruppe Lebenslanges Lernen und berufsbegleitend Studierende zu ermöglichen? 24. Welche wesentlichen rechtlichen Hürden bestehen aus Sicht der Bundesregierung für die Hochschulen, die eine Erweiterung ihres Lehrangebots für die Zielgruppe Lebenslanges Lernen und berufsbegleitend Studierende hemmen? Die Fragen 22 bis 24 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Ausgestaltung der schulischen Bildung sowie der Hochschulbildung liegt nach der föderalen Ordnung des Grundgesetzes in der Zuständigkeit der Län- Drucksache 19/16336 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode der. Die Bundesregierung nimmt keine Stellung zu Sachverhalten, die im Zuständigkeits- und Aufgabenbereich der Länder liegen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333