Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 11. April 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1636 19. Wahlperiode 13.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Jens Kestner, Gerold Otten, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1440 – Leistungen an Hinterbliebene von Bundeswehrsoldaten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit Beginn der Auslandseinsätze der Bundeswehr im Jahr 1992 sind bei diesen Missionen 109 Bundeswehrangehörige ums Leben gekommen. Allein während des Einsatzes der Bundeswehr in Afghanistan sind seit 2001 56 deutsche Soldaten gefallen oder anderweitig ums Leben gekommen (https://bw2.link/ CTg1a). Daraus haben sich Ansprüche der Hinterbliebenen auf Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz beziehungsweise dem Beamtenversorgungsgesetz ergeben. 1. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2001 bis 2017 an Hinterbliebene von Soldaten der Bundeswehr, die während eines Auslandseinsatzes ums Leben gekommen sind, Versorgungsleistungen gezahlt (bitte nach Berufssoldaten, Zeitsoldaten, Wehrdienstleistende aufschlüsseln und den Dienstgrad ausweisen)? In den Jahren 2001 bis 2017 wurden in 26 Fällen Versorgungsleistungen an Hinterbliebene von Soldaten der Bundeswehr erbracht, die während eines Auslandseinsatzes ums Leben gekommen sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1636 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Diese schlüsseln sich wie folgt auf: Dienstgrad Berufssoldat Soldat auf Zeit Wehrdienstleistender/ Beamter Anzahl OStArzt X 2 Major X 4 StHptm X 1 Hptm X* 1 Hptm X 1 Olt X 1 OFähr X 1 HptFw X 7 OFw X 2 OFw X* 2 Fw X 1 StUffz X 1 HptGefr X 2 * Hinweis: Beamte des Geschäftsbereichs BMVg, die als Soldaten in den Einsatz entsandt wurden. Abkürzungen: StHptm: Stabshauptmann; Hptm: Hauptmann; Olt: Oberleutnant; OFähr: Oberfähnrich; HptFw: Hauptfeldwebel; OFw: Oberfeldwebel; Fw: Feldwebel; StUffz: Stabsunteroffizier; HptGefr: Hauptgefreiter. In insgesamt 44 Fällen wurde ein Sterbegeld gezahlt. Die Abweichung zu den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Gesamtzahlen resultiert daraus, dass bis 2011 nur Berufssoldaten Anspruch auf laufende Hinterbliebenenleistungen hatten. Hinterbliebene von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit sowie Hinterbliebene von Wehrdienstleistenden hatten ausschließlich Ansprüche auf Renten- und Unterhaltsleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Ausnahmen gab es nur für diejenigen Wehrdienstleistenden, die aus einem Beamtenverhältnis in den Einsatz entsandt wurden. In diesen Fällen wird Hinterbliebenenversorgung nach dem Beamtenversorgungsgesetz gewährt. Ein weiterer Grund für die Abweichung der Zahlen ist auch darin zu sehen, dass einige der ums Leben gekommenen Soldaten ledig waren und der Kreis der Anspruchsberechtigten auf Sterbegeld weiter gefasst ist, als der Kreis der Anspruchsberechtigten auf laufende Hinterbliebenenversorgung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1636 2. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2001 bis 2017 die jährlichen Summen der Versorgungsleistungen an Hinterbliebene von Soldaten der Bundeswehr, die während eines Auslandseinsatzes ums Leben gekommen sind (bitte jeweils für die Kategorien Witwengeld, Waisengeld und Sterbegeld ausweisen)? Die jährlichen Versorgungsleistungen ergeben sich aus der folgenden Tabelle: Jahr Witwengeld Waisengeld Sterbegeld gesamt 2001 46.646,47 DEM 24.737,80 DEM 12.327,42 DEM 83.711,69 DEM 2002 24.258,38 € 12.873,34 € 6.467,58 € 43.599,30 € 2003 132.302,45 € 119.212,39 € 52.968,92 € 304.483,76 € 2004 158.990,55 € 113.808,62 € 0,00 € 272.799,17 € 2005 196.063,38 € 96.854,17 € 12.351,27 € 305.268,82 € 2006 167.060,83 € 89.902,98 € 0,00 € 256.963,81 € 2007 186.975,37 € 101.021,51 € 15.902,79 € 303.899,67 € 2008 177.513,87 € 97.449,91 € 15.890,64 € 290.854,42 € 2009 177.528,06 € 117.606,92 € 2.513,67 € 297.648,65 € 2010 226.167,85 € 136.070,14 € 23.494,82 € 385.732,81 € 2011 266.200,46 € 182.040,88 € 13.953,16 € 462.194,50 € 2012 266.018,45 € 167.410,53 € 0,00 € 433.428,98 € 2013 270.070,68 € 172.730,77 € 0,00 € 442.801,45 € 2014 294.639,76 € 191.150,44 € 0,00 € 485.790,20 € 2015 362.163,24 € 215.948,90 € 18.906,84 € 597.018,98 € 2016 456.184,15 € 266.817,34 € 13.308,44 € 736.309,93 € 2017 508.844,12 € 264.227,51 € 12.556,44 € 785.628,07 € 3. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in diesen Fällen der maximale gesetzlich festgelegte Anspruch, der den Hinterbliebenen der Betroffenen nach deren Dienstzeit und Dienstgrad zugestanden hätte, und wie hoch waren in diesen Fällen die tatsächlich geleisteten Zahlungen (bitte tabellarische Gegenüberstellung)? Die Leistungsansprüche der Hinterbliebenenversorgung sind in den gesetzlich bindenden Vorschriften des Soldaten- bzw. Beamtenversorgungsgesetzes geregelt . Diese fanden auch in den oben genannten Fällen Anwendung. Alle hiernach bestehenden Ansprüche wurden in voller Höhe erfüllt. In den genannten Fällen ist daher der (maximal) zustehende Anspruch im Umfang deckungsgleich zu den ausgezahlten Leistungen. Eine Gegenüberstellung entfällt daher. 4. Welche Gründe sind gegebenenfalls verantwortlich für Differenzen zwischen den gesetzlich festgelegten Ansprüchen und den tatsächlich geleisteten Zahlungen (bitte nach Typen bzw. Vorfallshäufigkeit aufschlüsseln)? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333