Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. April 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1638 19. Wahlperiode 13.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst, Johannes Huber, Thomas Ehrhorn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1442 – Schwarzarbeit in Asylheimen und von Asylsuchenden V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 19. September 2014 erleichterte die Bundesregierung den Zugang für Flüchtlinge zum deutschen Arbeitsmarkt. Flüchtlinge konnten ab November 2014 bereits nach drei Monaten eine Arbeitserlaubnis für 15 Monate erhalten. Allerdings nur, solange nachweislich kein EU-Bürger für den Job zur Verfügung steht. Abseits des regulären Arbeitsmarktes und der Gesetzeslage wird immer wieder über Schwarzarbeit in Asylheimen und außerhalb dieser Einrichtungen durch Asylsuchende berichtet (www.berlinjournal.biz/fluechtlinge-schwarzarbeit/, www.welt.de/politik/deutschland/article151420748/Wie-Fluechtlinge-den- Arbeiterstrich-aufmischen.html). Bei einer Razzia in sieben Bundesländern wurden wiederum in Zwickau bei nur zwei Männern aus dem Wachschutzbereich Waffen, teure Fahrzeuge und über 830 000 Euro Bargeld gefunden (www.bild.de/regional/chemnitz/schwarzarbeit/festhamnen-bei-steuer-razziain -wachschutz-firmen-52524658.bild.html). Das manager magazin geht von hunderttausenden Schwarzarbeitern aus (www.manager magazin.de/politik/ deutschland/schwarzarbeit-fluechtlinge-arbeiten-zu-tausenden-fuer-hungerlohna -1110038.html). 1. Liegen der Bundesregierung Zahlen oder Schätzungen über Schwarzarbeit durch Asylsuchende und/oder Asylberechtigte in Deutschland vor (wenn ja, bitte nach Jahren seit 2012 aufschlüsseln)? 2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an Schwarzarbeit in Asylheimen (bitte nach Jahren seit 2012 aufschlüsseln)? 3. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den jährlichen finanziellen Schaden für die Bundesrepublik Deutschland ein (bitte nach Jahren seit 2012 aufschlüsseln )? Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Schwarzarbeit spielt sich als Teil der Schattenwirtschaft in der Regel im Verborgenen ab und entzieht sich der statistischen Erfassung. Der Bundesregierung ist K or re kt ur fa hn e A nt w or t a uf K le in e A nf ra ge v om 2 2. 04 .2 01 8 Korrektur Ko rre kt ur Drucksache 19/1638 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode kein methodischer Ansatz bekannt, der geeignet ist, den Umfang und die Entwicklung von Schwarzarbeit zu berechnen und in absoluten Zahlen zu belegen. Darüber hinaus sieht die Arbeitsstatistik der Zollverwaltung keine statistische Erfassung von Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit vor, die gegen Asylsuchende und/oder Asylberechtigte bzw. im Zusammenhang mit Aufnahmeeinrichtungen geführt werden. 4. Hat die Bundesregierung Konzepte zur Eindämmung von Schwarzarbeit in Asylheimen? Wenn ja, wann ist damit zu rechnen, und wie sehen die konkreten Maßnahmen aus? Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) bekämpft alle Formen von Schwarzarbeit mit einer Strategie aus Prävention und erhöhtem Verfolgungsdruck . Dazu führt die FKS anlassbezogene sowie verdachtsunabhängige Prüfungen durch. Einen Schwerpunkt der Prüftätigkeit der FKS bilden die besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen. K or re kt ur fa hn e A nt w or t a uf K le in e A nf ra ge v om 2 2. 04 .2 01 8 Korrektur Ko rre kt ur Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333