Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Bauer, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/16200 – Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Hopfenanbau V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Durch die anhaltend milden Temperaturen und häufigen Niederschläge leiden die deutschen Hopfenkulturen dieses Jahr vermehrt unter diversen Pilzkrankheiten . Daher erfolgte auch bereits ein Aufruf der Warndienste in mehreren Hopfenanbaugebieten, wie beispielsweise der Hallertau, Pflanzenschutzmittel gegen die Schädlinge einzusetzen, um die Ernte zu retten. Die Bekämpfungsschwellen für den Pilz Peronospora (Pseudoperonospora humuli) waren teilweise um das Dreifache überschritten. Peronospora befällt unter anderem die Dolden, was sie für eine weitere Verwendung nahezu wertlos macht. Infektiöse Strukturen der Pilze überdauern teilweise jahrelang und erschweren eine erfolgreiche Bekämpfung in der Dauerkultur Hopfen (www.canna-de.com/mikr oorganismen_im_anbaumedium).  1. Welche Pflanzenschutzmittel sind nach Kenntnisstand der Bundesregierung zur Bekämpfung von (Pilz-)Krankheiten im Hopfen in Deutschland zugelassen, und wann endet die Zulassung? Zurzeit sind in Deutschland insgesamt 53 Fungizide (einschließlich Übertragungen ) für die Anwendung im Hopfenbau zugelassen. Die erfragten Daten zu den Grundzulassungen sowie zu den Wirkstoffgenehmigungen finden sich in der folgenden Tabelle: Deutscher Bundestag Drucksache 19/16385 19. Wahlperiode 08.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 3. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Zulassungen von Fungiziden für den Hopfenbau (Stand: August 2019) Schadorganismus/ Zweckbestimmung Mittel/Zul.-Nr. Wirkstoff/ Genehmigung: + / – / offen Ende der Zulassung Export USA J Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli) Primärinfektion Sekundärinfektion Orvego 026833-00/01 Ametoctradin + (31.7.2023) & Dimethomorph + (31.7.2020) 31.12.2024 + + + + Ortiva 024560-00/00 Azoxystrobin + (31.12.2021) 31.12.2020 + + Cuprozin progress 006895-00/00 Funguran progress 006896-00/00 Cu-hydroxid -CfS + (31.12.2025) 31.12.2021 + + Coprantol Duo 008956-00/00 * CZ Cu-oxychlorid-CfS + (31.12.2025) & Cu-hydroxid-CfS + (31.12.2025) 31.03.2020 + + Grifon SC 008972-00/00 * CZ Cu-oxychlorid + (31.1.2019) & Kupferhydroxid + (31.12.2025) 31.01.2020 + + Forum 034315-00/00 Dimethomorph + (30.7.2020) 31.07.2021 + + Delan WG 004424-00/00 Dithianon + (31.5.2021) 31.01.2020 + + Aktuan 033317-00/00 Dithianon + (31.5.2021) & Cymoxanil + (31.8.2021) 31.12.2019 + + Aliette WG 043099-00/00 Fosetyl + (30.4.2020) 30.04.2021 + + Profiler 026499-00/02 Fosetyl + (30.4.2020) & Fluopicolide-CfS- + (31.5.2023), 31.12.2024 + - + - Revus 026221-00/03 Mandipropamid + (31.7.2023) 31.12.2024 + + Bellis 006767-00/00 Pyraclostrobin + (31.1.2020) & Boscalid + (31.7.2020) 31.12.2020 + + Echter Mehltau (Sphaerotheca macularis) Kumar (Armicarb) 007547-00/01 Kaliumhydrogencarbonat + (31.8.2020) 31.08.2020 Keine Höchstmenge erforderlich Vivando 025628-00/01 Metrafenone + (30.4.2020) 30.04.2021 + - Systhane 20 EW 024591-00/00 Myclobutanil -CfS + (31.5.2021) 31.12.2022 + + Bellis 006767-00/00 Pyraclostrobin + (31.1.2020) & Boscalid + (31.7.2020) 31.12.2020 + + Drucksache 19/16385 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Schadorganismus/ Zweckbestimmung Mittel/Zul.-Nr. Wirkstoff/ Genehmigung: + / – / offen Ende der Zulassung Export USA J Thiovit Jet 050498-00/00 * SI Schwefel + (31.12.2020) 31.12.2020 + + Kumulus WG 052273-00/00 *SI Schwefel + (31.12.2020) 31.12.2020 + + Thiopron (alt: Microthiol Special flüssig) 00A249-00/00 * SI Schwefel + (31.12.2020) 31.12.2021 + + Flint 024657-00/00 Trifloxystrobin + (31.07.2033) 31.07.2021 (+) +  2. Welche Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung von (Pilz-)Krankheiten im Hopfen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in mindestens einem EU-Mitgliedstaat, nicht jedoch beziehungsweise nicht in Deutschland zugelassen? Über Zulassungen in anderen Mitgliedstaaten liegen der Bundesregierung dann Informationen vor, wenn diese Zulassungen auch in Deutschland beantragt und hier erteilt wurden (siehe Tabelle zweite Spalte: * Mitgliedstaat).  3. Erachtet die Bundesregierung es als Wettbewerbsnachteil für deutsche Hopfenanbauer, dass diese eine stark limitierte Auswahl an moderat wirksamen Pflanzenschutzmitteln einsetzen dürfen, während im europäischen Ausland wesentlich potentere Mittel genutzt werden können (www.syngenta.com/what-we-do/crops-and-products/brands)? Die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln hängt davon ab, ob von einem Hersteller eine Zulassung in Deutschland beantragt wurde und ob über diese EU-rechtskonform im Sinne des Antrags entschieden wurde. Insofern können Wettbewerbsnachteile entstehen.  4. Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft für eine Überarbeitung des EU-Zulassungsrechts für Pflanzenschutzmittel mit dem Ziel einer Harmonisierung der national unterschiedlichen Zulassungspraktiken einsetzen? Wenn nein, warum nicht? Die Europäische Kommission hat bislang den angekündigten Bericht zur Evaluation des EU-Pflanzenschutzmittelrechtsrahmens noch nicht vorgelegt. Dieser wird in Verbindung mit den Forderungen des EU-Parlaments zur Umgestaltung des Rechtsrahmens die Grundlage zur Weiterentwicklung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und assoziierter Verordnungen sein. Sobald dieser Bericht vorliegt, wird der Abstimmungsprozess zum weiteren Vorgehen innerhalb der Bundesregierung eingeleitet. Zurzeit ist nicht absehbar, ob die Kommission in der Phase der deutschen EU-Ratspräsidentschaft die Weiterentwicklung der genannten Verordnung betreiben wird. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16385  5. Plant die Bundesregierung, den Prozess für die Notfallzulassungen von Pflanzenschutzmitteln zu vereinfachen, sodass eine rechtzeitige und wirksame Bekämpfung der Schadorganismen – beispielsweise Blattlausbefall in Hopfenbeständen – künftig möglich ist? Falls ja, welche konkreten Änderungen an der Zulassungspraxis sind vorgesehen ? Das Verfahren für Notfallzulassungen gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 ist so gestaltet, dass im Falle belegter Notfälle innerhalb kürzester Zeitspanne über eine entsprechende Zulassung seitens des zuständigen Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit entschieden werden kann. Das Ergebnis der fachlichen Prüfung bildet die Grundlage der gegenüber der EU-Kommission und den anderen Mitgliedstaaten zu verantwortenden Entscheidung .  6. Für welche Wirkstoffzulassungen ist Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher Art und Weise zuständig? Deutsche Behörden sind in keinem Fall für EU-Wirkstoffgenehmigungen zuständig , diese Entscheidung fällt die EU-Kommission nach Einbindung der Mitgliedstaaten mittels einer Abstimmung im zuständigen Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel, Sektion Pflanzenschutzmittelrechtsetzung , der insoweit nach den Modalitäten des Regelungsverfahrens nach Ratsbeschluss 1999/468/EG arbeitet.  7. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Verticillium-Welke im Bereich des Hopfenanbaus zu bekämpfen? Bei der Verticillium-Welke handelt es sich um einen bodenbürtigen Pilz, der aufgrund seiner langlebigen Überdauerungsformen sehr schwer im Boden zu bekämpfen ist. Das Dauermyzel kann vier bis fünf Jahre im Boden überdauern. Resistente Hopfensorten gegen Verticillium nonalfalfae sind nicht bekannt, und vormals tolerante Hopfensorten werden nach Erkenntnissen des Julius-Kühn- Instituts zunehmend anfällig. Bei Befall muss einer sofortigen Rodung der befallenen Hopfenpflanzen eine mindestens fünfjährige Stilllegung der infizierten Bodenfläche folgen. Die phytosanitären Grundsätze für vorbeugende Bekämpfungsmaßnahmen (z. B. Vermeidung von Bodenverdichtungen, ausschließliche Verwendung von gesundem Pflanzenmaterial mit Pflanzenpass oder das Desinfizieren von Arbeitsgeräten) müssen stets beachtet werden. Untersuchungen zur Sanierung von infizierten Böden durch geeignete Zwischenfrüchte, wie Nichtwirtspflanzen (Gräser) oder biologische Bodenentseuchung (Biofumigation), befinden sich noch in den Anfangsstadien . Ein flächendeckendes Monitoring auf die Verticillium-Welke ist bedeutsam, um eine Ausbreitung im Bestand so früh wie möglich zu verhindern. Über Zeigerpflanzen und durch eine schnelle und spezifische molekularbiologische Detektion können neue Verticillium-Ausbrüche frühzeitig erkannt werden. Es stehen derzeit keine zugelassenen chemischen Bekämpfungsmöglichkeiten zur Verfügung (ergibt sich aus der Tabelle in der Antwort zu Frage 1). Drucksache 19/16385 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  8. Welche Forschungsprojekte fördert die Bundesregierung, auch in Zusammenarbeit mit den Ländern, um den Pflanzenschutz im Hopfenanbau weiter zu optimieren sowie umwelt- und bodenschonender zu gestalten (bitte mit Titel, Laufzeit und Fördersumme angeben)? Die Bundesregierung hat im Rahmen des Modellvorhabens „Demonstrationsbetriebe integrierter Pflanzenschutz“ das Projekt „Hopfenanbau in Bayern“ gefördert und Bundesmittel in Höhe von 267.437,63 Euro zur Verfügung gestellt. Das Projekt wurde in Kooperation mit der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) in enger Zusammenarbeit mit dem Julius-Kühn-Institut (JKI) und der Zentralstelle der Länder für EDV-gestützte Entscheidungshilfen und Programme im Pflanzenschutz (ZEPP) im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 30. April 2019 durchgeführt. Die Möglichkeit eines Folgeprojektes wird zurzeit noch geprüft. Das Institut für Pflanzenschutz in Gartenbau und Forst des Julius-Kühn- Instituts steht zu Fragen des Pflanzenschutzes im Hopfenanbau in engem Kontakt mit der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL, Pflanzenschutz im Hopfenbau).  9. Welche Prognosen kann die Bundesregierung zu der diesjährigen Hopfenernte im Vergleich zu 2017 und 2018 geben? Die Hopfenernte 2019 ist abgeschlossen und erreichte mit knapp 48.500 Tonnen gegenüber den letzten beiden Jahren (2018: 41.800 Tonnen; 2017: 41.600 Tonnen) ein gutes Ergebnis. 10. Wie schätzt die Bundesregierung die diesjährigen Alphagehalte des Aromahopfens ein? Die diesjährigen Alphagehalte nahezu aller Aromasorten liegen unter dem zehnjährigen Durchschnitt. Das ist auf den ungünstigen Witterungsverlauf in der Vegetationsperiode 2019 zurückzuführen. Bei den Aromahopfensorten kommt es allerdings neben den Alphagehalten insbesondere auf die Hopfenölgehalte an. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16385 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333