Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Simone Barrientos, Dr. Birke Bull-Bischoff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/15580 – Situation der russischen Sprache in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Russisch ist Amtssprache beziehungsweise Arbeitssprache in wichtigen internationalen Organisationen wie der UNO, dem Europarat, der OSZE, der Internationalen Atomenergie-Organisation, der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten , der Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit, der Eurasischen Wirtschaftsunion oder der Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit. Etwa 278.000.000 Menschen sprechen Russisch als Mutter- oder Zweitsprache . Somit nimmt Russisch den sechsten Platz unter den meistgesprochenen Sprachen in der Welt ein (Quelle: www.de.statista.com/statistik/daten/studie/ 150407/umfrage/die-zehn-meistgesprochenen-sprachen-weltweit/). Zugleich ist Russisch weltweit auf Platz zwei nach dem Englischen unter den meistgenutzten Sprachen für Inhalte von Websites (Quelle: „Internetnutzung weltweit “, Statista-Dossier, Stand: 10. Juli 2019). In Deutschland leben etwa 6 Millionen russischsprachige Menschen (siehe „Russen in Deutschland – Leben zwischen alter und neuer Heimat“ in Deutschlandfunk Kultur von G. Dornblüth und Th. Franke am 7. Mai 2018). Von Juni 2014 bis Juni 2015 fand das Deutsch-Russische Jahr der Sprache und Literatur statt. Im Schuljahr 2014/2015 haben bundesweit 108 922 Schülerinnen und Schüler am Russischunterricht teilgenommen. Damit lag Russisch als Fremdsprache hinter Englisch, Französisch, Latein und Spanisch an fünfter Stelle (vgl. Bundestagsdrucksache 18/9241, Antwort zu Frage 11). Im Schuljahr 2017/2018 waren es 106 028 Schülerinnen und Schüler, die Russisch als Fremdsprache belegt haben (siehe Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 1, 2017/2018). Am 4. Juni 2019 teilte die „Mitteldeutsche Zeitung“ (S. 2) mit Bezug auf das Statistische Landesamt in Sachsen-Anhalt mit, dass im laufenden Schuljahr landesweit 14 724 Schülerinnen und Schüler Russisch im Unterricht lernten. Die Russischlehrerverbände in Deutschland stellen fest (siehe weiter dazu www.russischlehrer-bw.de/SituationBW/), dass das Schulfach Russisch ihrer Meinung nach nicht genügend Unterstützung von den Kultusministerien der Länder erhält. Ein Bekenntnis zum Fach und eine Steuerung zur Stärkung des Russischen in der Schullandschaft findet nur in sehr wenigen Bundesländern statt. Der Landesverband der Russischlehrer und Slawisten Baden- Deutscher Bundestag Drucksache 19/16386 19. Wahlperiode 06.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 20. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Württemberg e. V. erklärt hinsichtlich der aktuellen Situation der russischen Sprache in Deutschland (ebd.): „Ebenso ist klar, dass das relativ geringe Angebot und die (demzufolge) relativ geringe Nachfrage nach Russisch an den Schulen nicht der Intensität der Zusammenarbeit mit Russland im öffentlichen , kulturellen und wirtschaftlichen Bereich entspricht. […] Die Russischlehrerverbände halten es auch angesichts der 6 Millionen Russischsprecher /innen in Deutschland für richtig, das Angebot, Russisch an Schulen zu lernen, mittel- und langfristig in die Richtung zu entwickeln, dass es z. B. in jeder größeren Stadt eine Schule mit diesem Angebot gibt. Das Russischangebot sollte der veränderten gesellschaftlichen Realität in Deutschland entsprechen . Dies hat auch viel mit Chancengerechtigkeit für eingewanderte Herkunftssprecherinnen und Herkunftssprecher zu tun. In Landesteilen mit einem Russischangebot an weiterführenden Schulen gibt es für diese Bevölkerungsgruppe z. B. deutlich bessere Chancen, ein Abitur zu erwerben.“ Nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller sind Kenntnisse der russischen Sprache von großer Bedeutung für die Osteuropakompetenz der deutschen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Mit großer Sorge nehmen die Fragestellerinnen und Fragesteller deshalb die Situation der russischen Sprache am Institut für Angewandte Linguistik und Translatologie der Universität Leipzig (IALT), wo seit mehr als 70 Jahren Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer für Russisch ausgebildet wurden (siehe dazu www.lvz.de/Region/Mitteldeutschland/Ausbildungvon -Russisch-Dolmetschern-an-der-Leipziger-Uni-vor-dem-Aus). Nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller wäre die Schließung des Schwerpunkts Russisch am IALT ein unersetzlicher Verlust für die deutsch-russischen Beziehungen. Da die Bundesregierung sich ausdrücklich für einen zweigleisigen Ansatz von glaubwürdiger Abschreckung und Dialog gegenüber Russland einsetzt (siehe dazu die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/4758 und das Weißbuch 2016), ist zum Bedauern der Fragestellerinnen und Fragesteller davon auszugehen, dass Russisch für die Bundesregierung nicht nur als Verständigungsmittel im Dialog gilt, sondern auch die Sprache eines möglichen außenpolitischen bzw. militärischen Konkurrenten bzw. Gegners ist. 1. Hat die Bundesregierung zum Erlernen des Russischen als Fremdsprache für die Völkerverständigung und wirtschaftliche Kooperation zwischen Deutschland und Russland eine Agenda, und wenn ja, welche? Die Bundesregierung begrüßt das Erlernen von Fremdsprachen grundsätzlich als Voraussetzung für Völkerverständigung und Zusammenarbeit in wirtschaftlichen und anderen Bereichen. Das Bildungswesen liegt nach der föderalen Kompetenzordnung im Wesentlichen in der Verantwortung der Länder. 2. Fördert die Bundesregierung Russischkenntnisse als Zusatzqualifikation von Bewerberinnen und Bewerbern auf dem Arbeitsmarkt? Die Bundesregierung fördert keine Zusatzqualifikationen, die das ausschließliche Ziel haben, die Russischkenntnisse der Bewerberinnen und Bewerber auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Drucksache 19/16386 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wie viele Russischlehrerinnen und Russischlehrer sind nach Kenntnis der Bundesregierung an deutschen Schulen aktuell tätig? 4. An wie vielen deutschen Schulen wird nach Kenntnis der Bundesregierung Russischunterricht angeboten (bitte nach Bundesländern sowie öffentlicher bzw. privater Trägerschaft aufschlüsseln und angeben, wie sich die Anzahl der Schulen mit Russischunterricht seit 1994 entwickelt hat)? Die Fragen 3 und 4 werden im Zusammenhang beantwortet. Die schulische Bildung liegt nach der föderalen Kompetenzordnung in der Verantwortung der Länder. Daher liegen der Bundesregierung keine Informationen zu diesen Fragen vor. 5. Hat die Bundesregierung konkrete Maßnahmen unternommen, um den Erhalt des Faches Russisch an Schulen zu sichern und um das Fach zu stärken? Die schulische Bildung liegt nach der föderalen Kompetenzordnung in der Verantwortung der Länder. Die Bundesregierung hat daher keine diesbezüglichen Maßnahmen unternommen. 6. Welche konkreten Fortbildungsprogramme für deutsche Lehrkräfte für Fremdsprachen werden bzw. wurden durch die Bundesregierung seit 2010 gefördert (bitte nach Titel, Fremdsprachen und Förderumfang aufschlüsseln )? Nach der föderalen Kompetenzordnung fällt die Zuständigkeit für Fortbildungsprogramme für deutsche Lehrkräfte für Fremdsprachen in den Kompetenzbereich der für die schulische Bildung und Hochschulschulbildung zuständigen Länder. Die Bundesregierung hat daher keine diesbezüglichen Programme gefördert; im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen. 7. Wie viele Studierende studieren nach Kenntnis der Bundesregierung an deutschen Hochschulen und Universitäten Russisch? Nach den Ergebnissen der amtlichen Studierendenstatistik waren im Wintersemester 2018/2019 insgesamt 1.061 Studierende an deutschen Hochschulen (ausschließlich an Universitäten) im Studienfach „Russisch“ gemäß der Fächerklassifikation der Hochschulstatistik eingeschrieben. 8. Wie viele Studierende studieren nach Kenntnis der Bundesregierung Russisch auf Lehramt? Nach den Ergebnissen der amtlichen Studierendenstatistik waren im Wintersemester 2018/2019 insgesamt 269 Studierende an deutschen Hochschulen im Studienfach „Russisch“ eingeschrieben, die einen Lehramtsabschluss angestrebt haben. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16386 9. Wie viele Referendarinnen und Referendare haben nach Kenntnis der Bundesregierung Russisch als erstes oder zweites Fach? Der Bundesregierung liegen keine Angaben zur Anzahl der Referendarinnen und Referendare vor. Der amtlichen Hochschulprüfungsstatistik kann aber entnommen werden, dass im Prüfungsjahr 2018 insgesamt 43 Personen eine Lehramtsprüfung (in der Regel erstes Staatsexamen) im Studienfach Russisch (als erstes Fach) erfolgreich abgeschlossen haben. Für das Prüfungsjahr 2018 wurden keine Absolventinnen und Absolventen mit Russisch als zweitem Fach gemeldet. 10. Wie viele Studierende studieren nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Russistik? Hinter einem in der Fächerklassifikation der Hochschulstatistik separat ausgewiesenen Studienfach stehen üblicherweise eine Vielzahl thematisch verwandter , aber im Einzelfall ggf. abweichend benannter, spezifischer Studiengänge an den Hochschulen. Ein Fach Russistik wird in der amtlichen Hochschulstatistik nicht separat ausgewiesen. Entsprechende Studiengänge an den Hochschulen sind in der amtlichen Statistik wahrscheinlich unter dem Studienfach „Russisch “ subsumiert. Es wird daher auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 11. An welchen deutschen Hochschulen und Universitäten werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer für Russisch ausgebildet? Gemäß der föderalen Kompetenzordnung fällt die Zuständigkeit für das Hochschulwesen überwiegend in die Verantwortung der Länder. Der Bundesregierung liegen daher keine Informationen zu dieser Frage vor. 12. Ist der Bundesregierung die Petition „Für den Erhalt des Sprachschwerpunkts Russisch am IALT an der Uni Leipzig“ bekannt (siehe www.chan ge.org/p/das-rektorat-der-uni-leipzig-f%C3%BCr-den-erhalt-des-sprachs chwerpunkts-russisch-am-ialt-an-der-uni-leipzig-105e8ff0-229f-4aa8- 8e93-b767e225574c)? Wenn ja, inwiefern teilt die Bundesregierung die in der Beschreibung der Petition dargestellte Sorge? Die Petition war der Bundesregierung zuvor nicht bekannt. Gemäß der föderalen Kompetenzordnung sind für die inhaltliche Ausrichtung von Studiengängen ausschließlich die Länder zuständig. Die Bundesregierung enthält sich daher einer Bewertung. 13. An welchen Bundesministerien, Ämtern, Behörden sowie vom Bund geförderten Universitäten, Hochschulen und weiteren Bildungseinrichtungen in Deutschland wird die russische Sprache zum Erlernen angeboten? Die Ressorts können bei festgestelltem Bedarf zum Erlernen der russischen Sprache auf die Angebote des Bundessprachenamtes zurückgreifen. In diesem Zusammenhang wird auf die Antworten zu den Fragen 32 und 33 verwiesen. Darüber hinaus bietet das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung als nachgeordneter Bereich des Bundesministeriums der Finan- Drucksache 19/16386 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode zen ebenfalls die russische Sprache an. Das Auswärtige Amt bietet eigene Möglichkeiten zum Erlernen der russischen Sprache. 14. Wie viele Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer für Russisch sind aktuell bei der Bundesregierung angestellt (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)? Die Anzahl der bei einzelnen Ressorts angestellten Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer für Russisch kann der folgenden Tabelle entnommen werden: Ressort Dolmetscherinnen undDolmetscher Übersetzerinnen und Übersetzer BMF 1 1 BMI 1 1 AA* Stammpersonal: 9**Lokal an den Auslandsvertretungen angestellt: 21 BMWi 2 0 BMVg 3 0 BMEL 1 0 BMU 1 0 BMZ 1 0 *Alle aufgeführten Dolmetscherinnen und Dolmetscher werden auch als Übersetzerinnen und Übersetzer eingesetzt. Eine Differenzierung zwischen beiden Tätigkeiten ist im Bereich des Auswärtigen Amts für Russisch nicht sinnvoll. **Das Bundeskanzleramt nutzt bei Bedarf die Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie die Übersetzerinnen und Übersetzer des Auswärtigen Amts. 15. Wie viele Aufträge für Dolmetschereinsätze und Übersetzungen für Russisch wurden an externe Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie externe Übersetzerinnen und Übersetzer seit 2010 durch die Bundesregierung erteilt (bitte nach Jahren und Bundesministerien bzw. Behörden aufschlüsseln )? Angaben zu dieser Frage können den untenstehenden Tabellen entnommen werden. Dolmetsch-Aufträge: Ressort 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 BMF 0 0 0 0 0 1 0 1 0 0 BMI 3 3 9 5 1 1 0 5 2 5 AA* 7 8 3 4 4 4 57 5 3 5 BMWi 8 8 8 5 2 8 0 0 3 1 BMJV 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 BMAS k.A. k.A. 0 1 1 0 1 0 0 0 BMVg 2 0 11 17 4 5 4 3 7 4 BMEL k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 4 9 18 15 8 BMFSFJ 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 BMG 4 7 14 5 1 2 0 0 4 2 BMVI 7 6 7 4 1 2 2 0 1 2 BMU 7 9 9 10 4 3 0 2 3 0 BMBF 2 4 1 5 3 0 0 1 9 5 BMZ 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16386 Ressort 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 BKM1) k.A. 0 1 0 0 0 0 0 0 0 IntB2) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 BPA3) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1) Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien 2) Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration 3) Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Übersetzungsaufträge: Ressort 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019BMF 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0BMI 6 24 7 4 0 2 0 13 10 30AA* 3 3 3 2 4 3 4 0 0 4BMWi 3 12 10 7 3 7 0 0 4 0BMJV 0 1 0 0 0 0 0 0 1 1BMAS k.A. k.A. 1 4 1 2 0 1 1 1BMVg 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0BMEL k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 173 108 46 46 117BMFSFJ 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0BMG 18 14 16 16 10 10 15 25 15 5BMVI 37 52 58 49 47 42 33 31 22 28BMU 14 19 34 15 5 3 4 2 2 0BMBF 10 10 13 10 5 6 5 6 7 12BMZ 1 0 0 2 0 0 0 0 0 2BKM k.A. 3 0 0 0 1 0 7 0 0IntB 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0BPA 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 *Das Bundeskanzleramt nutzt bei Bedarf die Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie die Übersetzerinnen und Übersetzer des Auswärtigen Amtes. 16. Inwiefern gelten Russischkenntnisse als Auswahlkriterium für die Tätigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutscher Bundesministerien bzw. Bundesbehörden an diplomatischen bzw. konsularischen Vertretungen in Russland, Belarus, der Ukraine, Kasachstan, Moldau, Armenien, Aserbaidschan, Estland, Lettland, Litauen, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan und Georgien? Russischkenntnisse sind ein Auswahlkriterium, das bei der Personalauswahl für die genannten Posten Berücksichtigung findet. Drucksache 19/16386 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Wie viele deutsche Diplomatinnen und Diplomaten sind aktuell in deutschen diplomatischen bzw. konsularischen Vertretungen in Russland, Belarus , der Ukraine, Kasachstan, Moldau, Armenien, Aserbaidschan, Estland , Lettland, Litauen, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan und Georgien sowie bei den Internationalen Organisationen wie der UNO, der OSZE und der NATO tätig? Wie viele von ihnen verfügen über Russischkenntnisse (bitte nach Staaten und Organisationen aufschlüsseln)? Die erfragten Informationen können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Staat bzw. Organisation Zahl der Diplomatinnen/Diplomaten Anzahl derer, die über Russisch-kenntnisse verfügen Russland 186 65 Belarus 31 15 Ukraine 54 34 Kasachstan 32 4 Republik Moldau 10 0 Armenien 15 6 Aserbaidschan 19 7 Estland 8 3 Lettland 15 1 Litauen 13 6 Kirgisistan 13 9 Tadschikistan 12 4 Turkmenistan 14 7 Usbekistan 20 6 Georgien 20 5 UNO (New York, Genf, Wien) 139 5 OSZE (Wien) 15 0 NATO (Brüssel) 67 4 18. Verfügt der deutsche Botschafter in Russland über Russischkenntnisse? Wenn ja, auf welchem Niveau beherrscht er die Fremdsprache (bitte die Leistungsstufe angeben)? Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. Im Übrigen gibt die Bundesregierung über einzelne Beschäftigte keine Auskunft; insoweit wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/14148 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/16386 19. Über welche den sprachlichen Voraussetzungen des Auswärtigen Amts entsprechenden Fremdsprachenkenntnisse (siehe dazu www.auswaertige s-amt.de/de/karriere/auswaertiges-amt/hoeherer-dienst/voraussetzungennode , www.auswaertiges-amt.de/de/karriere/auswaertiges-amt/gehobener dienst/voraussetzungen-node, www.auswaertiges-amt.de/de/karriere/aus waertiges-amt/mittlererdienst/voraussetzungen-node) verfügten die Bewerberinnen und Bewerber für die Aufnahme in den mittleren, den gehobenen und den höheren Dienst jeweils in den Jahren von 2016 bis 2019 (bitte die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber jeweils nach beherrschten Fremdsprachen, Jahr und Beamtenstand aufschlüsseln)? Für die Einstellung in die Beamtenlaufbahnen des Auswärtigen Amts werden unterschiedliche Fremdsprachenkenntnisse vorausgesetzt. Im Folgenden werden die Fremdsprachkenntnisse der Bewerberinnen und Bewerber nach beherrschten Fremdsprachen, Jahr und Beamtenstand aufgeschlüsselt, insoweit diese dem Auswärtigen Amt vorliegen. Mittlerer Auswärtiger Dienst Für die Einstellung im mittleren Dienst (mD) müssen mindestens gute Kenntnisse in Englisch (vergleichbar Niveau B1+/B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) nachgewiesen werden. Es ist im Rahmen des Auswahlverfahrens nicht möglich, Sprachprüfungen in einer anderen Sprache abzulegen . Für die Jahre 2016 bis 2019 stellen sich die Sprachkenntnisse der Bewerberinnen und Bewerber für den mittleren Auswärtigen Dienst wie folgt dar: mD 2016 2017 2018 2019 Teilnehmerinnen und Teilnehmer am schriftlichen Auswahlverfahren 381 456 409 369 Davon Prüfung Englisch bestanden 247 258 254 208 Eingestellte Anwärterinnen und Anwärter 42 40 43 45 Gehobener Auswärtiger Dienst Für die Einstellung im gehobenen Auswärtigen Dienst (gD) müssen mindestens gute Kenntnisse in Englisch (vergleichbar Niveau B2 bis C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) und gute Grundkenntnisse in Französisch oder einer der folgenden Fremdsprachen nachgewiesen werden: Arabisch, Bosnisch, Chinesisch, Farsi, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Serbisch, Spanisch oder Türkisch (jeweils entsprechend dem Niveau B1/B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens). Für die Jahre 2016 bis 2019 stellen sich die Sprachkenntnisse der Bewerberinnen und Bewerber für den gehobenen Auswärtigen Dienst wie folgt dar: gD 2016 2017 2018 2019 Teilnehmerinnen und Teilnehmer am schriftlichen Auswahlverfahren 963 911 761 655 **) Davon Prüfung Arabisch bestanden 0 4 3 ***) Davon Prüfung Bosnisch bestanden *) 2 0 ***) Davon Prüfung Chinesisch bestanden 5 2 3 ***) Davon Prüfung Englisch bestanden 368 341 291 ***) Davon Prüfung Farsi bestanden *) 0 1 ***) Davon Prüfung Französisch bestanden 145 133 87 ***) Drucksache 19/16386 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode gD 2016 2017 2018 2019 Davon Prüfung Japanisch bestanden *) 7 4 ***) Davon Prüfung Koreanisch bestanden *) 0 3 ***) Davon Prüfung Kroatisch bestanden *) 0 1 ***) Davon Prüfung Polnisch bestanden *) 5 3 ***) Davon Prüfung Portugiesisch bestanden *) 3 5 ***) Davon Prüfung Russisch bestanden 19 21 11 ***) Davon Prüfung Serbisch bestanden *) 1 0 ***) Davon Prüfung Spanisch bestanden 57 51 41 ***) Davon Prüfung Türkisch bestanden *) 3 2 ***) Im Folgejahr eingestellte Anwärterinnen und Anwärter 56 51 59 ****) *) Im Auswahlverfahren des Jahres 2017 wurde der Sprachenkanon erstmals auf die genannten Sprachen ausgeweitet. Im Jahr 2016 wurden Sprachtests nur in Arabisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch angeboten. **) Das aktuelle Auswahlverfahren für den kommenden Jahrgang des gehobenen Auswärtigen Dienstes 2020 ist noch nicht abgeschlossen und die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am schriftlichen Auswahlverfahren somit vorläufig. ***) Das aktuelle Auswahlverfahren für den kommenden Jahrgang des gehobenen Auswärtigen Dienstes läuft noch und die Ergebnisse der Sprachtests liegen noch nicht alle vor. ****) Die Einstellungen im gehobenen Dienst erfolgen zu Ende Juli 2020; die exakte Zahl steht noch nicht fest. Höherer Auswärtiger Dienst Für die Einstellung im höheren Auswärtigen Dienst (hD) müssen mindestens sehr gute Kenntnisse in Englisch (vergleichbar Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) und in Französisch oder einer der folgenden Fremdsprachen nachgewiesen werden: Arabisch, Bosnisch, Chinesisch, Farsi, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Polnisch, Russisch, Serbisch, Spanisch oder Türkisch (jeweils entsprechend dem Niveau B2/C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens). Für die Jahre 2016 bis 2019 stellen sich die Sprachkenntnisse der Bewerberinnen und Bewerber für den höheren Auswärtigen Dienst wie folgt dar: hD 2016 2017 2018 2019 Teilnehmerinnen und Teilnehmer am schriftlichen Auswahlverfahren 656 708 707 700 Davon Prüfung Arabisch bestanden 8 12 8 4 Davon Prüfung Bosnisch bestanden *) 2 1 2 Davon Prüfung Chinesisch bestanden 19 8 16 17 Davon Prüfung Englisch bestanden **) **) **) **) Davon Prüfung Farsi bestanden *) 0 1 3 Davon Prüfung Französisch bestanden 347 170 172 208 Davon Prüfung Japanisch bestanden *) 5 6 12 Davon Prüfung Koreanisch bestanden *) 0 3 3 Davon Prüfung Kroatisch bestanden *) 0 2 3 Davon Prüfung Polnisch bestanden *) 5 6 8 Davon Prüfung Portugiesisch bestanden *) - - - Davon Prüfung Russisch bestanden 33 25 20 19 Davon Prüfung Serbisch bestanden *) 0 0 1 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/16386 hD 2016 2017 2018 2019 Davon Prüfung Spanisch bestanden 130 47 65 99 Davon Prüfung Türkisch bestanden *) 6 1 6 Im Folgejahr eingestellte Anwärterinnen und Anwärter 48 50 70 ***) *) Im Auswahlverfahren des Jahres 2017 wurde der Sprachenkanon erstmals auf die genannten Sprachen ausgeweitet. Im Jahr 2016 wurden Sprachtests nur in Arabisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch angeboten. **) Da das Bestehen des Sprachtests in Englisch zwingende Voraussetzung für das Erreichen des mündlichen Auswahlverfahrens ist, werden die Ergebnisse der Englischprüfung nicht nachgehalten. Alle eingestellten Anwärterinnen und Anwärter verfügen über sehr gute Englisch-Kenntnisse. ***) Die Einstellungen im höheren Dienst erfolgen zum 1. Juli 2020; die exakte Zahl steht noch nicht fest. Anmerkung zur Repräsentativität der Fremdsprachenkenntnisse Bei der Bewertung der oben angegebenen Daten ist zu beachten, dass nicht die Sprachprüfungen aller Bewerberinnen und Bewerber korrigiert werden können. Vielmehr werden nur die Sprachtests jener Bewerberinnen und Bewerber zur Auswertung herangezogen, die zuvor den psychologischen Eignungstest der Deutschen Gesellschaft für Personalwesen e.V. (DGP) mit Erfolg abgelegt haben . Der psychologische Eignungstest der DGP ist Bestandteil des schriftlichen Auswahlverfahrens aller drei Laufbahnen. 20. Über welche Fremdsprachenkenntnisse verfügen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auswärtigen Amts im mittleren, gehobenen und höheren Dienst aktuell (bitte die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auswärtigen Amts jeweils nach beherrschten Fremdsprachen, Jahr und Beamtenstand aufschlüsseln)? Sprache* eD mD gD hD Summe Afrikaans 2 2 Albanisch 1 2 3 Arabisch 3 9 30 42 Bosnisch 1 1 Bulgarisch 3 5 3 11 Chinesisch 1 6 25 32 Dänisch 1 12 9 22 Englisch** 7 1 ** ** 8 Estnisch 1 1 2 Finnisch 1 5 6 Französisch** 1 106 ** ** 107 Georgisch 2 1 3 Griechisch 2 1 7 10 Hebräisch 2 4 14 20 Indonesisch 1 2 6 9 Isländisch 1 1 Italienisch 1 19 29 45 94 Japanisch 1 1 16 18 Katalanisch 1 1 Koreanisch 2 1 3 Kroatisch 1 2 7 10 Lettisch 3 1 4 Litauisch 1 4 5 Mazedonisch 1 1 Drucksache 19/16386 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Sprache* eD mD gD hD Summe Niederländisch 10 11 30 51 Norwegisch 2 7 3 12 Persisch 1 3 4 8 Polnisch 1 10 16 26 53 Portugiesisch 1 20 33 51 105 Rumänisch 7 7 9 23 Russisch 1 24 39 72 136 Schwedisch 2 9 14 25 Serbisch 3 4 6 13 Slowakisch 1 1 2 Slowenisch 1 1 Spanisch 2 84 130 143 359 Suaheli 3 3 Thailändisch 1 1 2 Tschechisch 2 1 5 8 Türkisch 13 15 18 46 Ukrainisch 2 4 6 12 Ungarisch 2 3 5 10 Urdu 1 1 Summe 14 334 360 577 1285 * Berücksichtigt sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine Sprachprüfung abgelegt haben und derzeit eine Sprachenaufwandsentschädigung (SAE) erhalten. ** Angehörige des gD und hD legen keine Sprachprüfungen in den Sprachen Englisch und Französisch ab, da Kenntnisse dieser Sprachen Einstellungsvoraussetzung sind und während der Ausbildung vertieft werden. 21. Wie viele Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten sind aktuell im Auswärtigen Dienst tätig? Wie viele davon verfügen über Russischkenntnisse? Aktuell (Stand: 3. Dezember 2019) sind 779 Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten im Auswärtigen Dienst tätig; davon verfügen 50 über Russischkenntnisse, die im Personalverwaltungssystem eingetragen sind. 22. Welche konkreten Lehrwerke und Lernmittel für Russisch wurden in den Sprachkursen des Auswärtigen Amts im Jahre 2019 benutzt (bitte nach Sprachniveau bzw. Leistungsstufen auflisten und Titel, Erscheinungsjahr sowie Verlag angeben)? Sprachniveau Titel Verlag Erscheinungsjahr A0 – A1 Selbsterstelltes Skript zur Einführungin die Phonetik wird laufend aktualisiert A0 – A1 Karandasch, Schreibheft für denRussischunterricht Cornelsen Verlag 2012 A0 – A1 Russische Buchstaben in 7 Schritten Verlag Klett Sprachen 2012 A0 – A2 Jasno! A1-A2, Lehrbuch Verlag Klett Sprachen 2013 A0 – A2 Jasno! A1-A2, Arbeitsbuch Verlag Klett Sprachen 2014 A0 – A2 Jasno! A1, Grammatiktrainer Verlag Klett Sprachen 2016 A0 – A2 Jasno! A1, A2, Vokabeltrainer Verlag Klett Sprachen 2013 A0 – A2 Auf geht’s! (Pojechali), A1.1 – A 2.2,jeweils Kursbuch und Übungsbuch Verlag Zlatoust 2013 – 2019 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/16386 Sprachniveau Titel Verlag Erscheinungsjahr A1 – A2 Ju.A. Kumbaschewa,Russkij jazyk dlya rabotnikov konsul’stv Verlag Russkij Jazyk 2014 A2 – B1 Jasno! B1, Kurs- und Übungsbuch Verlag Klett Sprachen 2013 B1 – B2 Perevoznikova Alevtina,Russkiy yazyk dlya diplomatov Verlag Russkij Jazyk 2013 B1 – C1 V mire novostej, Bände 1–3 Verlag Zlatoust 2009 – 2011 B1 – C2 Authentische Texte und elbsterstelltesMaterial der Dozentinnen und Dozenten aktuell 23. Vertreterinnen und Vertreter von Regierungen welcher Staaten haben im Zeitraum von 2017 bis 2019 die russische Sprache bei Verhandlungen, Treffen, Gesprächen und Telefonaten mit den Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung benutzt (bitte nach Staaten und Jahren auflisten )? Vertreterinnen und Vertreter von Regierungen ausländischer Staaten führen offizielle Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung in der Regel dann in der russischen Sprache, wenn die russische Sprache die Amtssprache ihres Landes oder – falls diese im Einzelfall von der Amtssprache abweichen – die Mutter- oder Verkehrssprache der Vertreterin oder des Vertreters ist. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche – einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wird auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Die offiziellen Gespräche der Bundeskanzlerin, des Chefs des Bundeskanzleramtes und des Staatsministers bei der Bundeskanzlerin mit Regierungsvertretern werden wöchentlich jeweils am Freitag in der Regierungspressekonferenz bekanntgegeben und sind daher für die Jahre 2017 bis 2019 allgemein bekannt. Zu telefonischen Kontakten wird auf Pressemitteilungen verwiesen. Öffentlich verfügbare Lebensläufe und öffentliche Äußerungen der Vertreterinnen und Vertreter von Regierungen ausländischer Staaten erlauben Rückschlüsse auf die in offiziellen Gesprächen verwendete Sprache. Eine Einzelaufstellung über die von der jeweiligen Vertreterin oder dem jeweiligen Vertreter verwendete Sprache liegt nicht vor. Die Abfrage bei den übrigen Ressorts hat folgende Staaten ergeben, deren Vertreterinnen und Vertreter im Zeitraum von 2017 bis 2019 die russische Sprache bei Verhandlungen, Treffen, Gesprächen und Telefonaten mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung (nur Leitungsebene) genutzt haben: Staat 2017 2018 2019 Armenien x - - Belarus - x x Georgien - x - Kasachstan x x x Kirgisistan x x x Republik Moldau x - - Russische Föderation x x x Tadschikistan x x x Drucksache 19/16386 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Staat 2017 2018 2019 Turkmenistan x x - Ukraine - x - Usbekistan x x x 24. In Gesprächen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Regierungen welcher Staaten nutzt die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ihre Russischkenntnisse ? Offizielle Termine mit russischsprachigen Gesprächspartnern der Bundeskanzlerin werden in aller Regel gedolmetscht oder in Einzelfällen in englischer Sprache geführt. Die Bundeskanzlerin nutzt ihre Russischkenntnisse bei sich bietender Gelegenheit am Rande offizieller Gespräche mit russischsprachigen Gesprächspartnern. 25. Welche russischsprachigen Zeitungen und Medien wurden 2019 in den Pressespiegel bzw. die Pressemappe der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel aufgenommen? Es wurden im Jahr 2019 keine russischsprachigen Zeitungen und Medien in den Pressespiegel bzw. die Pressemappe der Bundeskanzlerin aufgenommen. 26. Welche Personen im Bundeskabinett außer der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel beherrschen Russisch (siehe dazu www.amp.n-tv.de/p o l i t ik/ SED-war-sauer-auf-Merkel-article10006516.html)? 27. Welche Personen im Bundeskabinett beherrschen welche Fremdsprachen ? Die Fragen 26 und 27 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Fremdsprachenkenntnisse von Mitgliedern der Bundesregierung hängen nicht mit dem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zusammen, in dem Mitglieder der Bundesregierung gemäß § 1 des Bundesministergesetzes stehen. Entsprechende Angaben werden von der Bundesregierung nicht erhoben und liegen mithin außerhalb ihres Verantwortungsbereichs. 28. Mit welchen finanziellen Mitteln hat die Bundesregierung die russischsprachige Redaktion der Deutschen Welle und ihr russischsprachiges Angebot seit 2013 gefördert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Deutsche Welle erhält zwar einen Zuschuss von der Bundesregierung, stellt ihre konkrete Aufgabenplanung, auch bezüglich der Unterhaltung von Auslandsredaktionen , jedoch selbst auf. Aus dem Haushalt der Deutschen Welle wurden für ihr russisches Programm in den Jahren 2013 bis 2018 folgende Budgets verausgabt: 2013 3.641 T Euro 2014 3.634 T Euro 2015 4.491 T Euro 2016 4.750 T Euro 2017 5.598 T Euro 2018 6.623 T Euro Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/16386 Das Auswärtige Amt hat darüber hinaus wie folgt das russischsprachige Angebot der Deutschen Welle aus Projektmitteln gefördert: 2013 0 Euro 2014 2015 2016 2017 2018 136 T Euro 2019 Euro 29. Welche weiteren russischsprachigen TV- und Radiosender, Zeitungen, Zeitschriften sowie Internetressourcen (Webseiten, YouTube-Kanäle u. a.) in Deutschland hat die Bundesregierung seit 2013 direkt oder durch ihre Mittlerorganisationen (Stiftungen, Vereine u. a.) gefördert (bitte die Förderung nach Jahren, Zuwendungsempfängern und Mittlerorganisationen auflisten)? Ressort Name desrussischsprachigen Mediums Zeitraum (Jahr) Zuwendungsempfänger Mittlerorganisation BKM Homepage-Pflege der Deutsch-Russischen Geschichtskommission 2014* – 2020 IFZ – Institut für Zeitgeschichte München keine * vom BMI ab 2014 übernommen, daher keine Angaben davor möglich 30. Welche konkreten Projekte zur Förderung der russischen Sprache in Deutschland hat die Bundesregierung seit 2005 finanziell unterstützt (bitte nach Jahren aufschlüsseln sowie Umfang der Förderung, Zuwendungsempfänger und Projekttitel angeben)? Die Bundesregierung hat auch vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich in dem abgefragten Zeitraum keine entsprechenden Projekte gefördert. 31. Das Erlernen bzw. Studium welcher Fremdsprachen in Deutschland wurde durch die Bundesregierung seit 2005 zweckgebunden finanziell gefördert (bitte nach Fremdsprachen, Zeitraum und Förderumfang aufschlüsseln )? Die Bundesregierung hat seit dem Jahr 2005 das Studium von Fremdsprachen außerhalb der Fortbildung ihrer eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht zweckgebunden gefördert. 32. An Kenntnissen welcher Fremdsprachen sieht die Bundesregierung prioritär aktuell Bedarf in ihren Ressorts (bitte die Fremdsprachen den Ressorts zuordnen)? Die Bundesregierung sieht Bedarf an Fremdsprachenkenntnissen ihrer Beschäftigten im Schwerpunkt in den Fremdsprachen Englisch und Französisch, darüber hinaus abhängig vom Aufgabengebiet auch an weiteren Fremdsprachen, insbesondere Russisch, Arabisch, Chinesisch, Spanisch und Portugiesisch. Im Übrigen geht die Bundesregierung bei ihrem Fremdsprachenangebot auch auf Drucksache 19/16386 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode die in Eigeninitiative nachgefragten Fremdsprachenwünsche ihrer Beschäftigten ein. 33. Welche konkreten Bundesministerien, Ämter und Behörden haben das Angebot des Bundessprachenamts für seine Russischkurse seit 2010 genutzt (bitte nach Jahren und Ressorts aufschlüsseln, siehe www.bundessp rachenamt.de/deutsch/produkte_und_dienstleistungen/sprachlehrgaenge /interministerieller_fremdsprachunterricht/interministerieller_fremdspr achunterricht.htm)? Aufgrund der Aufbewahrungsfristen hinsichtlich der Lehrgangsdaten können die Daten erst ab 2015 bereitgestellt werden. Jahr Ressorts 2015 - Bundesministerium der Verteidigung - Bundesministerium des Innern - Bundeskanzleramt - Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur 2016 - Bundesministerium der Verteidigung - Bundesministerium des Innern - Bundeskanzleramt 2017 - Bundesministerium der Verteidigung - Bundesministerium des Innern - Landeskriminalamt Baden-Württemberg - Bundeskanzleramt 2018 - Bundesministerium der Verteidigung - Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat - Landeskriminalamt Baden-Württemberg - Bundeskanzleramt - Bundesministerium der Finanzen 2019 - Bundesministerium der Verteidigung - Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat - Bundeskanzleramt - Bundesministerium der Finanzen - Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 34. Wie viele Personen wurden über das Bundessprachenamt in den dort ständig gelehrten Sprachen (Arabisch, Chinesisch, Deutsch als Fremdsprache , Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch , Spanisch, Tschechisch und Türkisch, siehe dazu www.bundessprac henamt.de/deutsch/wir_ueber_uns/abteilung_s/gelehrte_sprachen/ gelehrte_sprachen.htm) seit 2010 unterrichtet (bitte nach Jahren und den genannten Sprachen aufschlüsseln)? Aufgrund der Aufbewahrungsfristen hinsichtlich der Lehrgangsdaten können die Daten erst ab 2015 bereitgestellt werden: Sprache 2015 2016 2017 2018 2019* Arabisch 64 84 83 46 32 Chinesisch 21 19 18 15 17 Deutsch als Fremdsprache 667 673 644 704 521 Englisch 13.948 14.126 13.066 12.673 10.388 Französisch 1.220 1.168 604 326 394 Italienisch 70 58 44 54 55 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/16386 Sprache 2015 2016 2017 2018 2019* Polnisch 19 10 10 38 17 Portugiesisch 18 13 26 8 14 Russisch 121 128 159 126 128 Spanisch 67 54 68 42 68 Tschechisch 48 3 4 8 2 Türkisch 16 10 22 18 4 * Stand 31.10.2019 35. Wie viele Personen haben seit 2010 die „Allgemeinen Sprachprüfungen der Bundeswehr“ in Englisch, Französisch und Russisch beim Bundessprachenamt abgelegt (bitte nach Sprachen und Jahren aufschlüsseln, siehe dazu www.bundessprachenamt.de/deutsch/produkte_und_dienstleistu ngen/sprachpruefun-gen/allgemeine_sprachpruefung_der_bundeswehr/al lgemeine_sprachpruefung_der_bundeswehr.htm)? Aufgrund der Aufbewahrungsfristen hinsichtlich der Lehrgangsdaten können die Daten erst ab 2015 bereitgestellt werden: Sprache 2015 2016 2017 2018 2019 Englisch 373 399 320 427 321* Französisch 14 18 33 20 13* Russisch 81 46 84 37 54* *qualifiziert; Prüfungen sind noch nicht vollständig abgeschlossen 36. Wie viele Lehrkräfte für Russisch waren bzw. sind seit 2010 beim Bundessprachenamt beschäftigt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Im Bundessprachenamt waren von 2010 bis 2018 zehn Russischlehrkräfte beschäftigt . Im Jahr 2019 waren bzw. sind es neun. 37. Wie viele Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer für Russisch waren bzw. sind seit 2010 im Bundessprachenamt beschäftigt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Angaben zu dieser Frage können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Jahr Dolmetscherinnen undDolmetscher Übersetzerinnen und Übersetzer 2010 4 37 2011 3 39 2012 37 2013 382014 2015 36 2016 34 2017 35 2018 33 2019 34 Drucksache 19/16386 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 38. Wie viele Aufträge wurden durch das Bundessprachenamt und den Sprachendienst des Auswärtigen Amts an externe Übersetzerinnen und Übersetzer sowie Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Russisch vergeben? Wie ist das prozentuale Verhältnis zwischen Aufträgen für Freiberuflerinnen sowie Freiberufler einerseits und festangestellte Übersetzerinnen sowie Übersetzer und Dolmetscherinnen sowie Dolmetscher andererseits ? Vom Auswärtigen Amt wurden im Zeitraum von 2010 bis 2019 100 von insgesamt 814 Dolmetsch-Aufträgen an Freiberufler vergeben, also ein prozentualer Anteil 12,29 Prozent. Die restlichen 87,71 Prozent wurden mit eigenem Personal oder in Amtshilfe bestritten. Die meisten der an Freiberufler vergebenen Aufträge betrafen die Dolmetschung Englisch-Russisch, für die das Auswärtige Amt und auch die übrigen Sprachendienste kein eigenes Personal haben. Vom Bundessprachenamt wurden vom Jahr 2015 bis heute keine entsprechenden Aufträge an externe Übersetzerinnen und Übersetzer sowie Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Russisch vergeben. 39. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der für das Bundessprachenamt und den Sprachendienst des Auswärtigen Amts tätigen freiberuflichen Übersetzerinnen und Übersetzer sowie Dolmetscherinnen und Dolmetscher ? Die Auswahl der freiberuflichen Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer erfolgt gemäß vergaberechtlicher Richtlinien und auf der Grundlage einschlägiger fachlicher Qualifikationen. 40. Welche Referate des Bundessprachenamts befassen sich mit der russischen Sprache (siehe das Organigramm des Bundessprachenamts, Stand: 26. Juni 2014)? Folgende Referate der Abteilungen Sprachausbildung (S) sowie Sprachmittlerdienst (SMD) des Bundessprachenamtes befassen sich mit der russischen Sprache: Sprachausbildung Sprachmittlerdienst S 2 SMD 2 S 5 SMD 4 S 7 SMD 5 S12 SMD 11 SMD 12 SMD 13 SMD 14 SMD 16 41. Inwiefern wird das LEXikographische InformationsSystem des Bundessprachenamts (LEXIS, siehe dazu www.bundessprachenamt.de/deutsch/ wir_ueber_uns/abteilung_smd/referat_terminologie_und_lexikographie/r eferat_terminologie_und_lexikographie.htm) aktuell für die russische Sprache verwendet? Das lexikografische Informationssystem des Bundessprachenamts LEXIS beinhaltet derzeit (Stand: 4. Dezember 2019) 431.587 Einträge in den Sprachrich- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/16386 tungen Deutsch-Russisch/Russisch-Deutsch, die ca. 200 Fachgebieten zugeordnet sind. 42. Zu welchen Themen wurden seit 2010 durch das Referat „Terminologie und Lexikographie“ des Bundessprachenamts deutsch-russische und russisch-deutsche Glossare herausgegeben (bitte Themen und Umfang [Anzahl von Einträgen] der Glossare angeben und nach Jahren auflisten, siehe dazu www.bundessprachenamt.de/deutsch/wir_ueber_uns/abteilun g_smd/referat_terminologie_und_lexikographie/referat_terminologie_un d_lexikographie.htm)? Das im Bundessprachenamt für Terminologiearbeit zuständige Referat hat im angefragten Zeitraum kein deutsch-russisches und/oder russisch-deutsches Glossar herausgegeben. 43. Welche Lehr-, Lern- und Prüfmittel für die russische Sprache wurden seit 2005 im Bundessprachenamt erstellt (bitte nach Sprachniveau bzw. Leistungsstufen auflisten und Titel, Erscheinungsjahr sowie Verlag angeben, siehe dazu www.bundessprachenamt.de/deutsch/wir_ueber_uns/abteilun g_s/abteilung_s.htm)? Prüfmittel je Leistungsstufe (LSt) Anmerkung: Prüfmittel werden aufwändig erstellt und umfangreich statistisch validiert, um eine verlässliche Aussage über die Leistung des Prüfungsteilnehmers zu erhalten. Sie werden anschließend über mehrere Jahre in Prüfungen verwendet und daher wie Verschlusssachen behandelt. Hörverstehen Leseverstehen Mündlicher Gebrauch Schriftlicher Gebrauch 2005 LSt 1 (1 Variante) LSt 1, 2 und 3/4(je 5 Varianten) 2006 LSt 4 (1 Variante) LSt 1 und 2 (je 2 Varianten), LSt 3/4 (3 Varianten) 2007 LSt 3/4(2 Varianten) LSt 2 (2 Varianten) 2008 LSt 1 und 2 (je 1 Variante), LSt 4 (1 Variante) LSt 3/4 (8 Varianten) 2009 LSt 3(2 Varianten) LSt 3/4 (3 Varianten) 2011 LSt ¾(1 Variante) 2014 LSt 1 (2 Varianten) 2015 LSt 2(2 Varianten) LSt 2 (1 Variante) 2016 LSt 1(5 Varianten) Weitere Lern-/Übungsmaterialien (von BSprA erstellt) Hörverstehen Leseverstehen MündlicherGebrauch Schriftlicher Gebrauch Grammatik 2005 Übungstest LSt 1, 2 und 4 (je 1 Variante) Übungstest LSt 2 (2 Varianten) Übungsmaterial LSt 1 und 2 (je 8 Varianten), LSt 3/4 (6 Varianten) Übungsmaterial LSt 1 und 2 (je 3 Varianten) Drucksache 19/16386 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Prüfmittel je Leistungsstufe (LSt) Anmerkung: Prüfmittel werden aufwändig erstellt und umfangreich statistisch validiert, um eine verlässliche Aussage über die Leistung des Prüfungsteilnehmers zu erhalten. Sie werden anschließend über mehrere Jahre in Prüfungen verwendet und daher wie Verschlusssachen behandelt. Hörverstehen Leseverstehen Mündlicher Gebrauch Schriftlicher Gebrauch 2009 Übungsmaterial LSt 3 (Hörtexte und MC-Aufgaben) 2010 interaktive Übungen LSt 1, LSt 2 und LSt 3 (Hörtexte und MC-Aufgaben) 2014 Übungstest LSt 1(1 Variante) 2 Übungshefte 2015 Übungstest LSt 2(1 Variante) Übungstest LSt 1 + (je 2 Varianten) 2016 2 Übungstests LSt 1 Einstufungstests Anmerkung: Ermittlung der Vorkenntnisse von Personen, die an einem Sprachlehrgang oder einer lehrgangsunabhängigen Sprachprüfung teilnehmen. 2016 dreistufiger Einstufungstest (3 Varianten) Kurzsprachführer 2007 1. Auflage 2009 2. Auflage (redakt. Überarbeitungen) 2015 3. Auflage (redakt. Überarbeitungen, Layoutanpassung) 44. Welche konkreten Lehrwerke und Lernmittel für Russisch wurden in den Sprachkursen des Bundesministeriums der Verteidigung im Jahre 2018 benutzt (bitte nach Sprachniveau bzw. Leistungsstufen auflisten und Titel , Erscheinungsjahr sowie Verlag angeben, siehe dazu www.bundesspra chenamt.de/deutsch/wir_ueber_uns/abteilung_s/lehr_lern_und_pruefmitt el/lehr_lern_und_pruefmittel.htm)? Die Sprachlehrgänge des Bundessprachenamtes sind immer verwendungs- und zielgruppenbezogen ausgerichtet. Daher werden keine festen handelsüblichen Lehrwerke benutzt, sondern von den Sprachlehrkräften im Hinblick auf die Zielgruppe konzipierte Unterrichtsmaterialien. Auf handelsübliche Lehrwerke wird allenfalls auszugsweise zurückgegriffen. Auf Stufe eins wird neben anderen von den Sprachlehrkräften konzipierten Materialien das vom Bundessprachenamt erstellte Grundlagenlehrwerk „Russisch für Anfänger“ (Letzte Überarbeitung : 2016) benutzt. 45. Inwiefern werden deutsche Offiziere und Soldaten für ihren Einsatz und während ihres Einsatzes in Litauen im Rahmen der Enhanced Forward Presence-Battlegroup in Fremdsprachen unterrichtet? Wenn ja, in welchen? Für die Vorbereitung der Enhanced Forward Presence Battlegroup in Litauen erfolgt keine einsatzvorbereitende Sprachausbildung. Für die deutschen Soldatinnen und Soldaten wird keine dienstliche Fremdsprachenausbildung während ihres Einsatzes in Litauen durchgeführt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/16386 Drucksache 19/16386 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 46. Inwiefern waren und sind nach Ansicht der Bundesregierung Russischkenntnisse der Bundeswehrsoldatinnen und Bundeswehrsoldaten sowie der Bundeswehroffiziere während des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan hilfreich (siehe www.bit.ly/2ZIC4nR)? Im Rahmen des NATO-Einsatzes in Afghanistan seit 2002 (International Security Assistance Force / seit 2015 Resolute Support Mission) wird für alle eingesetzten Soldatinnen und Soldaten Englisch als offizielle Führungssprache verwendet . Darüber hinaus sprechen die einzelnen nationalen Teilkontingente ihre jeweilige Landessprache. Russisch ist keine Sprache, welche innerhalb dieser Mission übergreifend aktiv genutzt wurde oder wird. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333