Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Britta Katharina Dassler, Frank Sitta, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/15624 – Kunstrasenplätze erhalten – Sportvereine schützen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die rund 90.000 Sportvereine mit ihren 23 Millionen Mitgliedern in Deutschland leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Sie fördern das faire-sportliche Miteinander durch die gesamte Breite der Bevölkerung hindurch und ermöglichen vielen Menschen sportliche Betätigung und Engagement . Damit stärken sie nicht nur den gesellschaftlichen Zusammenhalt und ermöglichen den Breitensport, sondern legen auch die Grundlage für Spitzensport in Deutschland. Aufgrund der ausgeprägten Nutzung von Rasenplätzen, insbesondere durch Fußballvereine, haben viele Sportvereine in Kunstrasenplätze investiert. Diese sind kostengünstig, ganzjährig bespielbar und leicht zu pflegen. Allerdings könnten Kunstrasenplätze mit Gummigranulat durch eine Regelung der Europäischen Union im schlimmsten Fall ab 2022 nicht mehr zulässig sein. Da aktuell keine preiswerten, verfügbaren Ersatzmöglichkeiten bestehen, zieht dies eine große finanzielle Belastung für die Sportvereine mit sich, die kaum zu bewältigen ist. Die Auswirkungen eines Verbots von Kunstrasenplätzen würden tausende Sportvereine betreffen und den sportlichen Betrieb schwer einschränken. 1. Wie viele Kunstrasenplätze in der Bundesrepublik Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit Gummigranulat (SBR Recycklat, PURumhülltes SBR, EPDM, EPDM-Fasergranulat, TPE) verfüllt? Der Bundesregierung liegen keine amtlichen Daten zur Anzahl und zum Flächenumfang von Kunstrasenplätzen in der Bundesrepublik Deutschland vor. Der Bundesregierung sind jedoch Schätzungen und Untersuchungen sowohl des Fraunhofer-Instituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UM- SICHT und des DIN-Arbeitsausschusses NA 005-01-22 AA „Kunststoffflächen und Kunststoffrasenflächen“ bekannt, die nachfolgend wiedergegeben werden. Der DIN-Arbeitsausschuss NA 005-01-22 AA „Kunststoffflächen und Kunststoffrasenflächen “ hat eine Stellungnahme zur öffentlichen Konsultation der Deutscher Bundestag Drucksache 19/16387 19. Wahlperiode 08.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 6. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. ECHA hinsichtlich einer möglichen „Beschränkung von vorsätzlich eingebrachter Mikroplastik“ übermittelt, da auch Einfüllgranulate für Kunststoffrasen unter die möglichen zukünftigen Beschränkungen fallen. Die Stellungnahme berücksichtigt Zahlenmaterial der aktuellen Situation der Kunststoffrasenplätze in Deutschland. Die Stellungnahme verweist auch darauf, dass die Mengen an Gummigranulat in deutschen Bauweisen für Kunststoffrasenplätze und dementsprechend der potentielle Austrag an Mikroplastik deutlich geringer sind als in anderen europäischen Ländern und dass in der kürzlich veröffentlichten Studie des Fraunhofer-Instituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT Kalkulationen auf Grund nicht zutreffender Datengrundlagen vorgenommen wurden. Das UMSICHT-Institut hat inzwischen den Nachbesserungsbedarf erkannt und zu einer Multi-Client Studie aufgerufen, um die Datengrundlage zu verbessern. Der Stellungnahme des DIN-Ausschusses können folgende Zahlenangaben entnommen werden: • Anzahl Großspielfelder mit Kunststoffrasen in Deutschland ca. 5.000 – davon unverfüllte Hockeyspielfelder 500, – davon nur sandverfüllte Großspielfelder 1.000, – davon mit Gummigranulat verfüllte Großspielfelder ca. 3.500 (Durchschnittsgröße 7.000 m²) • Anzahl Kleinspielfelder Granulat-verfüllt ca. 200 (Durchschnittsgröße 700 m²) • Anzahl Minispielfelder Granulat-verfüllt ca. 1.400 (Durchschnittsgröße 260 m²) • durchschnittliche Einfüllmengen von Granulat 4 bis 6 kg/m² Granulat • jährlicher Zuwachs an Großspielfeldern aus Kunststoffrasen mit elastischer Verfüllung: 150 bis 200. 2. Geht die Bundesregierung bei allen in Frage 1 genannten Befüllungsmaterialen von gleicher Wirkung auf die Umwelt aus, und wenn nein, welches Material ist am umweltverträglichsten und nachhaltigsten? Die Umweltwirkung von Mikroplastikpartikeln wird nicht durch die stoffliche Wirkung einzelner Materialien begründet, sondern durch die Partikeleigenschaft , die stoffunabhängig ist. Insofern haben alle genannten Befüllungsmaterialien im Sinne der Mikroplastikproblematik die gleiche Umweltwirkung. Alle können damit auch potentiell unter die geplante Beschränkung fallen, sofern sie die dortige Definition von Mikroplastikpartikeln erfüllen. 3. Sind der Bundesregierung Forschungsbeiträge für ein umweltverträgliches Material bekannt, und wenn ja, welche Referenzen muss ein Material erfüllen , um als nachhaltig durch die Bundesregierung bewertet zu werden? Zur Bewertung der Umweltverträglichkeit von Materialien für Kunststoffrasenplätze wurden von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) verschiedene Forschungsvorhaben durchgeführt. Im DIN Normenausschuss NA 005-01-22 AA „Kunststoffflächen und Kunststoffrasenflächen “ wurde die Norm DIN 18035-7 für Kunststoffrasensysteme erarbeitet, die sich überwiegend mit den sporttechnischen Anforderungen an die eingesetzten Polymere befasst, in der aber auch Anforderungen an die Umweltverträglichkeit von Gummieinfüllgranulaten formuliert wurden. Drucksache 19/16387 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die BAM hat sich im Auftrag des Bundesinstituts für Sportwissenschaft (BISp) in folgenden zwei Vorhaben damit befasst, welche Gefahr von der Freisetzung von Schadstoffen aus Kunststoff- und Kunststoffrasenbelägen auf Sportfreianlagen für den Transferpfad Boden – Grundwasser ausgeht: (1) „Erfassung von potentiellen Schadstoffen bei Sportböden auf Kunststoffbasis (Kunststoffund Kunststoffrasenbeläge) auf Sportfreianlagen, unter Berücksichtigung von Alterungs- und Verschleißprozessen“ (Berichtslegung 2012) und (2) „Modellierung der Stofffreisetzung und des Stofftransportes aus Materialien in Sportböden auf Kunststoffbasis (Kunststoff- und Kunststoffrasenbeläge) auf Sportfreianlagen als Bewertungsgrundlage für die Boden- und Grundwasserverträglichkeit “ (Berichtslegung 2016). Baumaterialien, die keine Mikroplastikpartikel darstellen, können nach Einschätzung des Umweltbundesamtes im Hinblick auf ihre Ökotoxizität als umweltverträglich angesehen werden, wenn sie in Tests nach CEN/TR 17105 keine nachteiligen Effekte zeigen. Es ist aber zu beachten, dass Nachhaltigkeit neben der Umweltverträglichkeit noch weitere Aspekte umfasst. Vor diesem Hintergrund ist der Bundesregierung eine abschließende Nachhaltigkeitsbewertung von in Kunstrasen eingesetzten Materialien derzeit nicht möglich. 4. Wie werden diese Forschungsbeiträge durch die Bundesregierung gefördert ? Die Forschungsbeiträge wurden im Rahmen von laufenden Förderprogrammen von der Bundesregierung gefördert. 5. Wie viele Kunstrasenplätze in der Bundesrepublik Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung ausschließlich mit Sand verfüllt? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 6. Wie viel Kilogramm Gummigranulat muss nach Kenntnis der Bundesregierung ein Kunstrasensportplatz mit Gummigranulat-Füllung pro Jahr durchschnittlich nachfüllen? Hierzu lässt sich keine allgemeingültige Aussage machen. Die Menge der in Kunststoffrasensystemen verwendeten Füllstoffe hängt von der Bauweise (unter anderem vom Vorhandensein einer Elastikschicht oder elastischen Tragschicht , Höhe und Art [glatt oder texturiert] der Kunststoffrasenfasern) und den leistungs- und sportfunktionellen Anforderungen an das Kunststoffrasensystem ab. Insofern variiert die Menge auch bei den in Deutschland bereits existierenden Kunststoffrasensystemen stark. Dementsprechend unterschiedlich sind auch die Angaben zu den pro Platz und Jahr benötigten Nachfüllmengen. Im Vergleich zur Bauweise nach DIN EN 15330-1 wird bei einer Bauweise nach DIN 18035 Teil 7 weniger Füllstoff eingebracht . Nach der Stellungnahme des DIN-Arbeitsausschuss NA 005-01-22 AA „Kunststoffflächen und Kunststoffrasenflächen“ im Rahmen der öffentlichen Konsultation durch die ECHA beträgt die jährlich zu ersetzende Menge an Einstreugranulaten ca. 250 kg bis 350 kg je Großspielfeld, wobei die Zahlenangaben ausschließlich auf Erfahrungswerten der Gremienmitglieder beruhen und keine Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16387 gesicherte Datenbasis haben. Bei Kleinspiel- und Minispielfeldern erfolge hingegen in der Regel keine Nachfüllung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 7. Wie viele Kunstrasenplätze in der Bundesrepublik Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit Korkmaterial verfüllt? Zur Anzahl und zum Flächenumfang von Kunstrasenplätzen in der Bundesrepublik Deutschland wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. a) Gibt es, nach Kenntnis der Bundesregierung, ein Prüfverfahren für die Qualität des Korkmaterials, welches für die Befüllung von Kunstrasenplätzen benutzt wird? Das RAL-Gütezeichen 944 „Kunststoffrasensystem in Sportfreianlagen“ enthält als von der RAL Gütegemeinschaft festgelegter technischer Standard auch Eignungsanforderungen an elastische Füllstoffe, im Großteil an Kork-Füllstoffe und ist abrufbar unter www.ral-ggk.eu/images/guetesicherung_pdf/RAL-GZ%2 0944%20Kunststoffrasensysteme%20Ausgabe%2005.18.pdf. b) Wie plant die Bundesregierung, die Qualität des Korkmaterials, welches für die Befüllung von Kunstrasenplätzen benutzt wird, zu prüfen? Die Bundesregierung plant keine Einrichtung von Qualitätsprüfverfahren für Kork als Füllmaterial von Kunstrasenplätzen. c) Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Kunstrasenplätze, die mit Korkmaterial befüllt werden, gefördert? Im Rahmen verschiedener Förderverfahren des Bundes werden auch Kunstrasenplätze gefördert, die mit Kork-Material befüllt werden. d) Wie wirken sich Witterungsverhältnisse (wie Wind und Regen) nach Kenntnis der Bundesregierung auf das Korkmaterial aus, und wie plant die Bundesregierung das Korkmaterial vor Witterungsbedingungen zu schützen? Witterungsverhältnisse (wie Wind und Regen) wirken sich wie auf jeden Umweltgegenstand auch auf Korkmaterial aus, das für die Befüllung von Kunstrasenplätzen verwendet wird. Es ist Aufgabe der jeweiligen Anlagenbetreiber, Kunstrasenplätze und deren Bestandteile angemessen vor Witterungsbedingungen zu schützen. Zum Einfluss der Witterung auf das Material Kork als Einfüllmaterial gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit keine gesicherten Erkenntnisse. Die Witterungsbeständigkeit von Gummigranulaten wurde bisher standardmäßig durch die Hersteller untersucht. Für die Beurteilung der Witterungsbeständigkeit von Gummigranulaten ist ein europaweit genormtes Verfahren verfügbar. Es ist der Bundesregierung jedoch nicht bekannt, ob dieses Verfahren von den Herstellern inzwischen auch für Korkgranulate verwendet wird. e) Ist der Bundesregierung die Gefahr von Schimmelpilzbefall von Korkmaterial auf Kunstrasenplätzen bekannt, und wenn ja, wie plant die Bundesregierung dagegen vorzugehen? Aus Untersuchungen von Schimmelbefall in Gebäuden ist bekannt, dass an organischen Materialien aus Holz- bzw. Zellulosefasern sowie Kork und vergleichbaren Materialien oft vereinzelt bis mäßig viele Myzelien und Sporen festgestellt werden. Diese sind jedoch oft bereits mechanisch gestört und resul- Drucksache 19/16387 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode tieren aus Belastungen, die bereits an den Rohstoffen vor der Materialfertigung gewachsen sind (Umweltbundesamt, Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden, S. 174). Wie bei jedem organischen Material ist ein Schimmelpilzbefall bei Vorliegen ungünstiger Einflussfaktoren somit auch bei Kork möglich. Ein Risiko des Schimmelpilzbefalls von Kork-Granulaten kann daher nach Ansicht der Bundesregierung nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Aus den orientierenden Vorversuchen zu den Inhaltsstoffen der Eluate von Kork werden sich voraussichtlich auch Hinweise entnehmen lassen, ob diese Nährmedien für Mikroorganismen darstellen könnten. Es ist daher Aufgabe der Betreiber von Kunstrasenplätzen, die aus der Verwendung eines bestimmten Füllstoffs resultierenden Gefahren für die Gesundheit der Sportstättennutzer als auch für die Umwelt abzuschätzen und im Sinne einer Risikobewertung entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen. 8. Wie viele Kunstrasenplätze sind auf den deutschen Olympiastützpunkten nach Kenntnis der Bundesregierung mit jeweils welchem Material aus Frage 1 verfüllt? Betreiber von Sportstätten mit Kunstrasenplätzen sind Städte und Kommunen; der Bundesregierung liegen keine dezidierten Informationen zu den verwendeten Materialien vor. Die Olympiastützpunkte betreiben keine eigenen Kunstrasenplätze . 9. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung auch in Zukunft Kunstrasenplätze auf den deutschen Olympiastützpunkten gebaut? Wenn ja, mit welchem Material soll nach Kenntnis der Bundesregierung verfüllt werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 10. Wie viel Kilogramm Gummigranulat befindet sich nach Kenntnis der Bundesregierung pro Quadratmeter durchschnittlich auf einem Kunstrasenplatz in Deutschland? Bei der überwiegenden Zahl der in Deutschland verwendeten Kunststoffrasensysteme (nach DIN 18035-7) werden 4 bis 6 Kilogramm Infill pro Quadratmeter verwendet. Es gibt neue Systeme, die ca. 2 Kilogramm pro Quadratmeter einstreuen. 11. Wie viel Kilogramm Gummigranulat befindet sich nach Kenntnis der Bundesregierung pro Quadratmeter durchschnittlich auf einem Kunstrasenplatz in den anderen EU-Staaten inklusive Großbritannien (bitte einzeln nach Land auflisten)? Der Bundesregierung liegen zu der Fragestellung keine amtlichen Informationen vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16387 12. Welche Granulatmaterialen wurden auf den von der Bundesregierung geförderten Sportplätzen eingesetzt? Die Bundesregierung macht keine detaillierten Vorgaben hinsichtlich der Nutzung einzelner Granulatmaterialien. Allgemein werden nach Kenntnis der Bundesregierung folgende Füllstoffe in Deutschland genutzt: a) Füllstoffe aus Kunststoffen (Kunststoffgranulate): SBR und ummanteltes SBR (Styrol-Butadien-Kautschuk; i.d.R. zerkleinerte Altreifen (End-of-Life Tyres – ELT)), TPE (Thermoplastische Elastomere; i. d. R. Primärmaterial), EPDM (Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuke; i. d. R. Primärmaterial); b) Kork; c) Sand. Darüber hinaus gibt es auch Kunststoffrasensysteme, die ohne Füllstoffe für sportliche Nutzung geeignet sind. Im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ sind die unter Buchstabe a aufgeführten Füllstoffe für künftige Projekte nicht mehr förderfähig. Nach Kenntnis des Bundes ist dies auch für die Städtebauförderung und den Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ der Fall, jedoch sind hier die Länder Zuwendungsgeber. 13. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Rasenplätze für Sportvereine gefördert (bitte einzeln nach Bundesland auflisten)? Einzelne Sportvereine sind in der Regel nicht Zuwendungsempfänger im Rahmen von Förderprogrammen des Bundes, mit denen (Kunst-)Rasenplätze gefördert werden. Die Förderung einzelner Rasenplätze des Breitensports ist Angelegenheit der Länder. Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu den Förderungen der Länder zu einzelnen Rasenplätzen für Sportvereine vor. 14. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirkung von Hilfsmitteln auf Kunstrasenplätzen wie beispielsweise Filtern, um den Verlust von Gummigranulat zu minimieren? Der Bundesregierung ist bekannt, dass bereits beim Bau neuer Sportplätze Maßnahmen zur Minimierung des Austrages von Mikroplastik in das Drainagewasser geplant und getroffen werden können. Filtersysteme können den Austrag von Infillmaterialien reduzieren. Der genaue Wirkungsgrad der Systeme ist der Bundesregierung derzeit nicht bekannt und abhängig von der Austragsmenge. Grundsätzlich sind alle kurzfristigen organisatorischen sowie technischen Maßnahmen zu begrüßen, mit denen die Freisetzung von Mikroplastikpartikeln in die Umwelt minimiert wird. Ziel bleibt jedoch, den Umwelteintrag von absichtlich zugesetzten Mikroplastikpartikeln zu unterbinden. 15. Sind der Bundesregierung Projekte bekannt, die langlebige und nachhaltige Kunstrasenmaterialien erforschen oder entwickeln, und wenn ja, werden diese durch die Bundesregierung gefördert? Der Bundesregierung sind keine derartigen Projekte bekannt. Drucksache 19/16387 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über Äußerungen der Europäischen Kommission oder anderer EU-Institutionen zu einem möglichen Verbot von Kunstrasenplätzen oder einzelnen Bestandteilen solcher Anlagen, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus solchen Äußerungen? Weder die EU-Kommission noch die für den Mikroplastik-Beschränkungsvorschlag zuständige ECHA planen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit ein Verbot von Kunstrasenplätzen. Die ECHA hat im Auftrag der EU- Kommission einen Vorschlag für eine mögliche Beschränkung von Mikroplastik , das bewusst in Verbrauchererzeugnissen oder Erzeugnissen für professionelle Nutzungen Anwendung findet, gemacht. Im Frühjahr 2019 veröffentlichte die ECHA als Ergebnis der Beauftragung durch die EU-Kommission einen Beschränkungsvorschlag (Verbot) für das Inverkehrbringen („be placed on the market“) von primärem Mikroplastik Typ A wie zum Beispiel Kunststoffgranulat , mit dem Ziel, die Emission dieses Mikroplastiktyps in die Umwelt durch entsprechende EU-Vorschriften zu verringern. In Veröffentlichungen durch die Europäische Kommission (www.ec.europa.eu/ germany/news/20190723-kunstrasen_de), der ECHA (www.echa.europa.eu/-/re striction-proposal-for-intentionally-added-microplastics-in-the-eu-update) und auch des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (www.bmu.de/meldung/informationen-zu-kunstrasenplaetzen-und-mikroplas tik/) wurde klargestellt, dass ein Beschränkungsverfahren für absichtlich zugesetzte Mikroplastikpartikel auch das Einfüllmaterial für Kunstrasenplätze betreffen kann, jedoch keinesfalls die Kunstrasenplätze selbst betroffen sein werden . Die Bundesregierung geht daher nicht davon aus, dass Kunstrasenplätze verboten werden oder von einer Schließung bedroht sind. Kunstrasenplätze werden auch weiterhin für den Sport- und Spielbetrieb verfügbar sein. 17. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Förderung von Kunstrasenplätzen in Deutschland unter der der Maßgabe, dass möglicherweise demnächst ein Verbot von Kunstrasenplätzen besteht? Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 18. Sollte durch die EU ein Verbot von Kunststoffverfüllungsmaterial erlassen werden, mit welchen Fristen rechnet die Bundesregierung bis zum Inkrafttreten einer solchen Regelung? Derzeit sind die Expertenausschüsse der ECHA mit einer Bewertung der Vorschläge befasst. Ihre Stellungnahme wird im Frühsommer 2020 erwartet. Dann obliegt es der Europäischen Kommission, über die Erstellung eines konkreten Beschränkungsentwurfs zu entscheiden und diesen Entwurf den Mitgliedstaaten zu übersenden. Wenn eine Zustimmung der Mitgliedstaaten erfolgt ist, beginnt eine dreimonatige Prüfzeit für das Europäische Parlament und den Rat, bevor die Beschränkung im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht wird. Nach bisherigen Erfahrungen wird frühestens Ende 2021 mit dieser Veröffentlichung im Amtsblatt gerechnet. Für einzelne Verwendungen ist mit Übergangsfristen zu rechnen, dies ist derzeit aber nicht realistisch abschätzbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/16387 19. Plant die Bundesregierung eine Förderung zur Finanzierung der Umrüstung von Kunstrasenplätzen, die mit Gummigranulat verfüllt sind? Die Bundesregierung plant derzeit kein spezielles Programm zur Umrüstung von Kunstrasenplätzen, die mit Gummigranulat verfüllt sind. 20. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die jeweiligen Eigenschaften von Kunstrasen- und Rasenplätzen, insbesondere im Hinblick auf Kosten, Verletzungsgefahr und Haltbarkeit, und welchen Einfluss haben diese Erkenntnisse auf die Sportpolitik und -förderung der Bundesregierung? Die Bundesregierung beobachtet fortlaufend Entwicklungen und wissenschaftliche Untersuchungen, wertet diese gezielt aus und lässt diese Erkenntnisse systematisch in die Arbeit der Bundesregierung einfließen. 21. Wie ist der aktuelle Kommunikationsstand in Sachen Kunstrasen zwischen Bundesregierung und Deutschen Olympischen Sportbund? Ist nach Planungen der Bundesregierung eine gemeinsame Agenda für den künftigen Umgang mit Kunstrasenplätzen vorgesehen? Die Bundesregierung ist mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) neben der Frage der Kunstrasenplätze und einem möglichen Beschränkungsvorschlag der ECHA zu bestimmten Füllstoffen in einem fortwährenden Dialog zu allen sportpolitisch bedeutsamen Fragestellungen. In diesem Zusammenhang werden fortlaufend Anforderungen, Bedürfnisse und Rahmenbedingungen der dem DOSB angeschlossenen Mitgliedsorganisationen erörtert und durch die Bundesregierung bewertet. Dies gilt insbesondere auch im Rahmen des beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) angesiedelten Beirates für Umwelt und Sport, in dem sowohl der DOSB als auch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vertreten sind. Eine gemeinsame Agenda für den künftigen Umgang mit Kunstrasenplätzen wurde von der Bundesregierung mit dem DOSB bislang nicht vereinbart. Das BiSp hat gemeinsam mit dem DOSB ein „Faktenpapier Füllstoffe in Kunststoffrasensystemen im Sport“ sowie einen Katalog an „Fragen und Antworten zum Thema „Mikroplastik“ aus Kunststoffrasensystemen“ erstellt, die für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wurden (www.bisp.de/DE/Wissen Vermitteln/Aktuelles/Nachrichten/2019/Sportstaetten-Mikroplastik.html). Die Bundesregierung hat grundsätzlich ein großes Interesse daran hat, dass Sportvereine ihren Spiel- und Trainingsbetrieb, insbesondere im Breiten- und Jugendsport, ohne Einschränkungen durchführen können. Drucksache 19/16387 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 22. Welche Sportarten sind nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der sportartspezifischen Eigenheiten besonders auf Kunstrasen angewiesen, und welche Alternativen gibt es für diese Sportarten? Die Bundesregierung kann zu diesen Fragestellungen keine allgemeingültigen oder abschließenden Aussagen treffen, da Kunstrasenplätze Anforderungen einer sehr großen Zahl von Sportarten in unterschiedlicher Intensität und Ausprägung abdecken können. Sportflächen mit Kunststoffrasen werden in Deutschland für Training und Wettkampf diverser Sportarten, unter anderem Fußball, Hockey, American Football, Rugby, Tennis und Mehrzwecksport, gebraucht . Die hauptsächliche Nutzung erfolgt jedoch durch den Trainings- und Spielbetrieb im Fußballsport. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/16387 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333