Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11. April 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1641 19. Wahlperiode 13.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst, Franziska Gminder, Jürgen Pohl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1447 – Beschneidungen von Frauen in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes schätzt, dass in Deutschland zurzeit 58 000 Mädchen und Frauen leben, die Opfer oder Bedrohte von Beschneidungen sind (www.spiegel.de/panorama/justiz/genitalverstuemmelungterre -des-femmes-58-000-frauen-in-deutschland-betroffen-a-1158475.html). Gemäß § 226a des Strafgesetzbuchs (StGB) handelt es sich bei Beschneidung um eine Straftat. Auch der Versuch ist nach § 12 StGB i. V. m. § 23 StGB strafbar. Das Verbringen von Menschen zur Beschneidung in ihre Herkunftsländer sowie der Versuch dazu sind nicht strafbar. Daher werden die Frauen bzw. die Mädchen häufig zur Umgehung der Gesetze vorübergehend in ihr Herkunftsland oder in das Ausland gebracht und dort beschnitten. 1. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, ob es eine Polizeistatistik zu Frauenbeschneidungen in Deutschland gibt, insbesondere für den Zeitraum seit 2012 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die weibliche Genitalverstümmelung wird seit 2014 in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst. In den Jahren 2014, 2015 und 2016 sind dort keine Fälle registriert worden. 2. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die aktuell betroffene Anzahl der Frauen vor, welche beschnitten wurden oder von Beschneidungen bedroht sind? Wenn ja, wie ist die zahlenmäßige Entwicklung, insbesondere für den Zeitraum seit 2012 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Im Februar 2017 wurde eine von der Bundesregierung beauftragte Studie veröffentlicht , in der Zahlen zur weiblichen Genitalverstümmelung erhoben wurden. Fast 48 000 Frauen waren zum Stichtag 31. Mai 2016 von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen, zwischen 1 500 und 5 700 Mädchen waren von weiblicher Genitalverstümmelung bedroht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1641 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Fälle erfasst von in Deutschland lebenden Frauen (Mädchen), welche zum Zwecke der Beschneidung in ihr Herkunftsland oder ins Ausland gebracht wurden? Wenn ja, wie viele sind es seit 2012 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 4. In wie vielen der oben genannten Fälle wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2012 eine Strafverfolgung eingeleitet (bitte nach Jahren und Geschlecht des Täters aufschlüsseln)? Angaben zur Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen weiblicher Genitalverstümmelung liegen der Bundesregierung nicht vor. Die insoweit einschlägige vom Statistischen Bundesamt herausgegebene Statistik der Staatsanwaltschaften erfasst die Daten nicht differenziert nach einzelnen Straftatbeständen, sondern weist die von den Staatsanwaltschaften erledigten Ermittlungsverfahren nur insgesamt bzw. nach ausgewählten Sachgebieten aus 5. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf zum Schutz von Mädchen und Frauen, die in Deutschland leben und denen eine Beschneidung droht? Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die in Deutschland lebenden Frauen und Mädchen zukünftig vor Beschneidungen zu schützen , wenn nein, warum nicht? Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert das Pilotprojekt „Aktiv gegen weibliche Genitalverstümmelung in Flüchtlingseinrichtungen “, das sich insbesondere an Frauen und Mädchen in Flüchtlingsunterkünften richtet und sie über rechtliche und gesundheitliche Aspekte von weiblicher Genitalverstümmelung aufklärt. Es sind weitere Projekte zum Schwerpunkt Kinderschutz geplant. Nachdem im Juli 2017 die neuen Regelungen im Passgesetz in Kraft getreten sind, nach denen bei einer drohenden weiblichen Genitalverstümmelung im Ausland der Pass entzogen werden kann, wird die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Umsetzung konzipieren und den Schutz vor der sogenannten Ferienbeschneidung weiterentwickeln. 6. Rechnet die Bundesregierung mit einem Anstieg von Beschneidungen durch Migration und höhere Geburtenrate von Asylsuchenden und Asylberechtigten ? Die Zuwanderung von Frauen und Mädchen aus Ländern, in denen weibliche Genitalverstümmelung besonders verbreitet ist, ist von Ende 2014 bis Mitte 2016 um 40 Prozent gestiegen. Die Zahl der Betroffenen hat sich in diesem Zeitraum um knapp 30 Prozent erhöht. Die Studie zur weiblichen Genitalverstümmelung in Deutschland zeigt, dass das Risiko für die zweite in Deutschland geborene Generation weiter sinkt und ein entscheidender Faktor für die Überwindung von weiblicher Genitalverstümmelung eine gelungene Integration ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333