Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Reinhard Houben, Dr. Marcel Klinge, Dr. Martin Neumann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/15677 – Klimapaket 2030 – Staatliche Förderung zum Austausch alter Ölheizungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundeskabinett hat am 23. Oktober 2019 den Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen, der von den dafür zuständigen Bundesministern für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, sowie des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, vorgelegt worden war. Darin enthalten sind finanzielle Anreizprogramme, um die Austauschrate von Ölheizungen zu erhöhen . So soll eine sogenannte Austauschprämie mit einem Förderanteil von 40 Prozent für ein neues, effizienteres Heizsystem eingeführt werden. Gleichzeitig verbietet die Bundesregierung in Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist, den Einbau von Ölheizungen ab dem Jahr 2026. Allerdings darf auch danach noch eine Ölheizung eingebaut werden , sofern sie mit erneuerbaren Energien kombiniert wird. Die Vorgaben dafür sind derzeit im Detail noch nicht festgelegt. Zudem soll es Ausnahmen geben , wenn weder Gas- noch Fernwärmeleitungen in der Nähe liegen und eine Versorgung mit erneuerbarer Energie zu „unbilligen Härten“ führen würde. Insgesamt ist der Umstieg von Ölheizungen auf klimafreundlichere Heizanlagen bereits in den jetzigen Förderprogrammen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) förderfähig (KfW-Programme, Marktanreizprogramm ). Allerdings sollen mit einer neu konzipierten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die bestehenden investiven Förderprogramme im Gebäudebereich zu einem einzigen, umfassenden und modernisierten Förderangebot gebündelt und inhaltlich optimiert werden. Unabhängig davon ist der Austausch einer Ölheizung künftig zusätzlich steuerlich absetzbar: Der für die steuerliche Förderung geltende Satz soll bei 20 Prozent je Einzelmaßnahme liegen – als ein Bestandteil der Förderung aller Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, der bis zu einem Gesamtvolumen von 40.000 Euro pro Objekt ab dem 1. Januar 2020 eingeführt wird und eine Minderung der Steuerschuld über drei Jahre ermöglichen soll. In die steuerliche Förderung fallen neben dem Heizungstausch auch der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden. Die KfW-Förderung soll außerdem durch einen Investitionszuschuss ergänzt werden, um weitere Adressaten zu erreichen (z. B. steuerbefreite Wohnungsgenossenschaften ; Wohnungsunternehmen mit hohen Verlustvorträgen; Personen ohne oder mit nur geringer veranlagter Steuerschuld wie Rentner, Vermie- Deutscher Bundestag Drucksache 19/16415 19. Wahlperiode 08.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 23. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. ter oder Eigentümer eigenbetrieblich genutzter Gebäude). Zu bestimmten Anlässen (z. B. Eigentümerwechsel) werden Beratungen in Zukunft obligatorisch , die Kosten dafür über die bestehenden Förderprogramme gedeckt. Im Rahmen eines individuellen Sanierungsplans sollen auch Gebäudeeigentümer über den Mehrwert von energetischen Modernisierungsmaßnahmen informiert werden. Die im Klimapaket der Bundesregierung angekündigten Maßnahmen zur CO2- Reduzierung in Gebäuden haben nach Angaben des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) beim Heizungsbau in der Folge bereits zu Auftragsstornierungen in dreistelliger Millionenhöhe geführt, weil Interessenten den Start der neuen Förderungen abwarten. Eine von der obersten Interessenvertretung des Heizungsbauerhandwerks durchgeführte Befragung seiner Mitgliedsbetriebe hat diesbezüglich ergeben, dass allein in den vier Wochen nach Bekanntgabe der geplanten Fördermaßnahmen hochgerechnet über ein Drittel der rund 24.000 Innungsbetriebe durchschnittlich jeweils zwei Auftragsstornierungen erhalten haben (vgl. www.deutsche-handwerks-zeitung.de/klimapaketheizungsbauer -beklagen-tausende-auftragsstornierungen/150/3094/395218). 1. Wie bewertet die Bundesregierung die Erkenntnisse des Heizungsbauerhandwerks , dass es infolge der Beschlüsse zum Klimaschutzpaket u. a. zur Förderung neuer CO2-armer Heizungssysteme zu einer Stornierung von Neuaufträgen für Heizungen in Höhe eines geschätzt dreistelligen Millionenwerts gekommen sei? Die Bundesregierung ist bestrebt, negative Folgen durch Marktattentismus zu vermeiden. Daher sollen die im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 beschlossenen verbesserten Förderbedingungen zeitnah an die Antragsteller weitergereicht werden. Entsprechende Anpassungen in den bestehenden Förderprogrammen sollen zu Beginn des kommenden Jahres wirksam werden. 2. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Förderung des Einbaus CO2-armer Heizungssysteme rückwirkend zu fördern, um ggf. eintretende Investitionsstaus zeitnah zu verhindern? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, verbesserte Förderbedingungen für den Einbau CO2-armer Heizungssysteme rückwirkend zu gewähren. Bis zum Inkrafttreten der angepassten Förderprogramme gelten diese in ihrer aktuell gültigen Form fort. 3. Wann wird die Bundesregierung ihren Entwurf im Bundesrat einbringen, und wie laufen die Konsultationen mit den Bundesländern? Die Bundesregierung wird die entsprechenden Entwürfe der Richtlinien zur Anpassung bestehender investiver Förderprogramme und der Neugestaltung der investiven Förderprogramme im Gebäudebereich anlässlich der Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 nicht im Bundesrat einbringen, da es sich dabei nicht um zustimmungspflichtige Rechtsakte handelt. Konsultationen mit den Bundesländern und Verbänden finden jeweils im Rahmen der Ressortabstimmung statt. 4. Wie sieht die Vereinfachung bei der Stellung von Förderanträgen aus? Die Bundesregierung plant, die Antragsstellung in den Förderprogrammen dahingehend zu vereinfachen, dass Förderanträge im Zusammenhang mit der systemischen energetischen Sanierung einer Immobilie auf Effizienzhausniveau Drucksache 19/16415 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode oder eines energieeffizienten Neubaus auf Effizienzhausniveau künftig komplett mit einem Förderantrag abgewickelt werden können. 5. Wie werden die obligatorischen Beratungen zu bestimmten Anlässen (z. B. Eigentümerwechsel) ausgestaltet? In dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz ist im Falle des Verkaufs oder einer größeren Renovierung eines Einoder Zweifamilienhauses ein informatorisches Beratungsgespräch des Käufers bzw. des Eigentümers mit einem Energieberater der Verbraucherzentrale Bundesverband vorgesehen. 6. Welche Stellen dürfen bei der Antragstellung beraten? Im Rahmen der in der Antwort zu Frage 5 beschriebenen Regelung ist keine Antragstellung erforderlich. 7. Wie soll der Investitionszuschuss für weitere Adressaten wie z. B. steuerbefreite Wohnungsgenossenschaften oder Rentner ausgestaltet werden und beantragt werden können? Die Bundesregierung plant, dass Antragstellern neben der Möglichkeit einer Förderung durch einen zinsgünstigen Kredit in Verbindung mit einem Tilgungszuschuss jeweils auch die Möglichkeit einer Förderung durch einen Investitionszuschuss zur Verfügung steht. Diese Möglichkeit soll allen potenziellen Fördernehmern zur Verfügung stehen. Die Antragstellung erfolgt im Rahmen des Marktanreizprogramms direkt beim Durchführer. 8. Wie sehen die Anreize für den Wechsel auf effiziente hybride Gasheizungen aus, wo die Umstellung auf erneuerbare Wärme nicht möglich ist? Wie laufen Antragstellung und Nachweis? Die Bundesregierung plant, hybride Gasheizungen, die anteilig erneuerbare Energien einbinden, als Fördertatbestand in die Heizungsförderung aufzunehmen . Antragstellung und Nachweis sollen im Rahmen der allgemeinen Antragsprozesse möglich sein. 9. Welche CO2-Vermeidung erwartet die Bundesregierung aus der Förderung zum Austausch alter Ölheizungen? 10. Von welchen CO2-Vermeidungskosten geht die Bundesregierung aus? Wie hoch wird die Förderung pro Tonne CO2 (in Euro) von der Bundesregierung geschätzt? Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Der geförderte Austausch alter Ölheizungen und der gleichzeitige Einbau energieeffizienterer neuer Heizungsanlagen sollen in die bestehenden bzw. geplanten Förderprogramme integriert werden. Eine trennscharfe Abschätzung der dadurch zu erzielenden Einsparungen, der CO2-Vermeidungskosten bzw. der Förderung pro Tonne CO2 ist ex ante nicht möglich. Verwiesen wird hier beispielhaft auf die Evaluationsergebnisse bezüglich der Einsparungen, die durch das Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16415 Marktanreizprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) erzielt werden konnten: Im Jahr 2017 wurden durch den Einbau von 60.463 neuen Heizungsanlagen auf Grundlage erneuerbarer Energien 313.464 Tonnen CO2-Äquivalante eingespart. Eine detaillierte Auswertung bezüglich der ersetzten Altanlagen ist dabei jedoch nicht möglich. Drucksache 19/16415 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333