Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 12. April 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1642 19. Wahlperiode 13.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten René Springer und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1455 – Straftaten an Hauptbahnhöfen im Land Brandenburg V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In einem Artikel der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ (www.maz-online. de/Brandenburg/Weniger-Straftaten-in-Zuegen-und-Bahnhoefen-in-Brandenburgund -Berlin) schreibt der Autor über den Rückgang registrierter Straftaten auf Bahnhöfen in Brandenburg und Berlin. Aus einer Übersicht der Bundespolizeidirektion Berlin gehe hervor, dass es 2017 18 Prozent weniger registrierte Straftaten gegeben habe als 2016. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl jährlich registrierter Straftaten an den Hauptbahnhöfen in Cottbus, Frankfurt/Oder, Potsdam und Brandenburg an der Havel, bzw. in den aufgeführten Städten mit der Tatörtlichkeit Bahnhof, seit dem Jahr 2010 entwickelt, und wie hoch war jeweils der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger (bitte nach Jahreszahlen aufschlüsseln)? In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden Angaben zur Tatörtlichkeit (wie etwa „Bahnhof“) noch nicht in allen Ländern technisch realisiert, so dass die gewünschten Informationen in der vom Bundeskriminalamt erstellten PKS des Bundes nicht vorliegen. Die in die PKS des Bundes zugelieferten Daten aus dem Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei werden territorial bis auf Gemeindeebene erhoben. Parallel erfolgt durch die Bundespolizei die Erhebung der Tatörtlichkeit „Bahnhof“. Eine Auswertung der Daten mit Bezug auf einzelne Bahnhöfe (hier: Hauptbahnhöfe) ist nicht möglich. Ferner ist bei den statistischen Angaben zu den Gemeinden im Grenzgebiet (30 km) zu beachten, dass diese nicht nur Straftaten mit bahnpolizeilichem Bezug , sondern auch aufenthaltsrechtliche Verstöße beinhalten. Für die nachfolgend dargestellte Auswertung aus dem Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei wurden daher die Parameter „Gemeinde Cottbus“, „Gemeinde Frankfurt/Oder“, „Gemeinde Potsdam“ und „Gemeinde Brandenburg an der Havel “ sowie jeweils die Tatörtlichkeit "Bahnhof“ herangezogen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1642 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gemeinde Cottbus Jahr Fallzahl Tatverdächtige (TV) Anteil nichtdeutscher TV in % 2010 88 33 18,2 2011 81 37 13,5 2012 90 46 32,6 2013 91 36 25,0 2014 57 19 31,6 2015 100 70 54,3 2016 118 87 78,2 2017 93 50 22,0 Gemeinde Frankfurt/Oder Jahr Fallzahl Tatverdächtige (TV) Anteil nichtdeutscher TV in % 2010 32 21 47,6 2011 74 32 59,4 2012 99 73 82,2 2013 54 37 89,2 2014 43 29 96,6 2015 259 247 91,5 2016 154 142 97,2 2017 62 49 73,5 Gemeinde Potsdam Jahr Fallzahl Tatverdächtige (TV) Anteil nichtdeutscher TV in % 2010 155 80 7,5 2011 166 66 22,7 2012 175 69 17,4 2013 188 82 14,6 2014 101 50 24,0 2015 128 34 44,1 2016 177 51 17,6 2017 147 63 23,8 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1642 Gemeinde Brandenburg an der Havel Jahr Fallzahl Tatverdächtige (TV) Anteil nichtdeutscher TV in % 2010 67 9 0,0 2011 82 14 7,1 2012 88 9 0,0 2013 57 6 16,7 2014 33 9 0,0 2015 58 19 5,3 2016 30 6 50,0 2017 23 2 0,0 Bei der PKS handelt es sich um eine Jahresstatistik, so dass unterjährige Angaben für das Jahr 2018 nicht möglich sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333