Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michel Brandt, Heike Hänsel, Fabio De Masi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/15571 – Einhaltung sozialer, ökologischer und menschenrechtlicher Prinzipien in der Wirtschaft V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Auch deutsche Unternehmen nehmen nach Ansicht der Fragesteller entlang ihrer weltweiten Lieferketten die Verletzung sozialer, ökologischer und menschenrechtlicher Standards in Kauf, um Profite für sich und Investoren zu sichern (www.oxfam.de/unsere-arbeit/themen/menschenrechtsverletzungen-fu er-profite). Beim Abbau von Rohstoffen sowie der Herstellung, Weiterverarbeitung und dem Vertrieb von Produkten werden nach Ansicht der Fragesteller die Rechte u. a. von Beschäftigten sowie lokalen und indigenen Bevölkerungsgruppen immer wieder missachtet. Unternehmen entziehen sich nach Ansicht der Fragesteller ihrer Verantwortung entlang der Lieferketten auch, indem sie soziale, ökologische und menschenrechtliche Zuständigkeit auf Lieferanten und Subunternehmen in anderen Ländern abwälzen. Mit der Verabschiedung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte hat sich die Bundesregierung verpflichtet, die Einhaltung menschenrechtlicher Prinzipien in der Wirtschaft sicherzustellen. Die Bundesregierung hat dazu einen auf freiwilliger Selbstbeteiligung deutscher Unternehmen fußenden „Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte “ (NAP) entwickelt. Um die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans durch deutsche Konzerne zu kontrollieren, führt die Bundesregierung eine Unternehmensbefragung durch. Die Methodik und Durchführung dieser Befragung ist nach Ansicht der Fragesteller jedoch stark umstritten (www.spie gel.de/wirtschaft/soziales/grosse-koalition-kanzleramt-will-menschenrechtsbe richt-weichspuelen-a-1260737.html). Von 7 100 Unternehmen mit über 500 Mitarbeitenden in Deutschland müssen lediglich 400 an der Befragung teilnehmen, wovon wiederum nur 200 Unternehmen die Befragung positiv abschließen müssen, um die Zielsetzung des NAPs zu erfüllen (www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/monit or/videosextern/geschacher-um-menschenrechte-wie-deutschland-un-stan dards-ausbremst-100.html). Deutscher Bundestag Drucksache 19/16439 19. Wahlperiode 10.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 9. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Eine am 4. November 2019 erschienene Studie der größten 20 deutschen Unternehmen bestätigt nach Ansicht der Fragesteller, dass nicht einer der Konzerne die in internationalen Standards festgelegten menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten adäquat umgesetzt hat (www.business-humanrights.org/en/ german-snapshot). Aus Sicht der Fragestellenden kann die Bundesregierung durch den NAP ihre Pflicht zur Einhaltung menschenrechtlicher Prinzipien in der Wirtschaft nicht erfüllen. Auch die Rohstoffstrategie der Bundesregierung 2010, an deren Fortschreibung momentan gearbeitet wird, ist nach Ansicht der Fragesteller prioritär auf die Sicherung von Rohstoffen ausgelegt, anstatt auf einen verantwortungsvollen Rohstoffbezug. Dabei hat der Rohstoffabbau nach Ansicht der Fragesteller besonders nachteilige Auswirkungen auf Arbeits- und Menschenrechte sowie auf die Umwelt (www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/wirt schaft/rohstoffe/). Da die verstärkte Nutzung von kohlenstoffarmen Technologien laut Weltbank jedoch zu steigender Nachfrage bei Rohstoffen wie Aluminium , Chrom, Kobalt, Kupfer, Eisen, Lithium, Mangan, Nickel, die Platingruppenmetalle und Seltenen Erden sowie Silber, Titan und Zink führen wird (http://documents.worldbank.org/curated/en/207371500386458722/pdf/11758 1-WP-P159838-PUBLIC-ClimateSmartMiningJuly.pdf), müssen soziale, ökologische und menschenrechtliche Faktoren aus Sicht der Fragestellenden eine zentrale Rolle in der Rohstoffpolitik der Bundesregierung spielen. Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 übernimmt Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft . Die Bundesregierung hat einen Schwerpunkt ihrer Ratspräsidentschaft darauf gelegt, die Regelung von Sorgfaltspflichten voranzubringen (www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/bundesminister-fuer-fairelieferketten .html). Aus Sicht der Fragestellenden darf diese Ankündigung jedoch nicht in unverbindlichen Absichtserklärungen münden, sondern muss eine EU-Verordnung zum Ziel haben. Vom 14. bis 18. Oktober 2019 fand die fünfte Verhandlungsrunde der Vereinten Nationen für ein Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte, dem „Binding Treaty“, in Genf statt (www.ohchr.org/en/hrbodies/hrc/wgtranscorp/ pages/igwgontnc.aspx). Ziel ist ein verbindliches Abkommen für menschenrechtliche Unternehmenspflichten. Durch die globale Reichweite würden nach Ansicht der Fragesteller alle unterzeichnenden Staaten gleichermaßen verpflichtet , wodurch gleiche Wettbewerbschancen für Unternehmen – ein „level playing field“ – gewährleitet würden. Auch in dieser Verhandlungsrunde nahmen die EU und die Bundesregierung wieder nicht aktiv an den Verhandlungen teil, obwohl die UN-Arbeitsgruppe ihre Forderungen in den Vertragsentwurf aufgenommen hatte. Damit bremsen die EU und die Bundesregierung aus Sicht der Fragestellenden den Prozess aus und verhindern die Weiterentwicklung internationaler Normen zum Schutz der Menschenrechte. 1. Warum wurde der ursprüngliche Termin für den Beginn der Unternehmensbefragung im Rahmen den NAP-Monitorings am 6. Mai 2019 nicht eingehalten? Die komplexe Methodik und Durchführung des NAP-Monitorings sowie der Umstand, dass eine solche Erhebung weltweit erstmalig durchgeführt wurde, machten die Beratungen des Interministeriellen Ausschusses zeitaufwändiger als ursprünglich geplant. Dadurch verschob sich der Beginn der Befragung. 2. Wann, und an wie viele Unternehmen wurde der Fragebogen verschickt? Der Link zum Online-Fragebogen wurde am 19. August 2019 an 1.822 Unternehmen verschickt. Mit der Ausweitung der Stichprobe wurde am 14. Oktober 2019 der Link zum Online-Fragebogen an weitere 1.503 Unternehmen verschickt . Drucksache 19/16439 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wann war die ursprüngliche Frist zur Beantwortung der Unternehmensbefragung ? 4. Wie viele Unternehmen hätten in der ersten Runde der Unternehmensbefragung den Fragebogen ausfüllen sollen, um die Mindestanforderungen der Methodik zu erfüllen? 5. Wie viele Unternehmen haben den Fragebogen bis zur ursprünglichen Frist ausgefüllt? 6. Warum, und bis wann wurde die Frist für die Beantwortung des Fragebogens durch Unternehmen im Rahmen des Monitorings des Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte verlängert? 7. Wie viele Unternehmen haben den Fragebogen bis zur verlängerten Frist ausgefüllt? Die Fragen 3 bis 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Um repräsentative Aussagen über die vom NAP vorgegebene Grundgesamtheit von in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten zu ermöglichen, war es in der Erhebung 2019 notwendig, dass mindestens 363 auswertbare, vollständig ausgefüllte Fragebögen vorliegen. Nähere Informationen finden sich im Zwischenbericht 2018, der unter www.auswaertiges-amt.de/ de/aussenpolitik/themen/aussenwirtschaft/wirtschaft-und-menschenrechte/moni toring-nap/2124010 abrufbar ist. Beim Versand des Links zum Online-Fragebogen wurde den Unternehmen als Frist zur Beantwortung der 1. Oktober 2019 mitgeteilt. Die Frist zur Beantwortung des Fragebogens wurde durch das federführende Auswärtige Amt zunächst im Rahmen des Teilnahmemanagements verlängert, um allen Unternehmen angemessene Zeit zur Bearbeitung zu gewähren, zunächst bis zum 22. Oktober 2019. Bei Ausweitung der Stichprobe am 14. Oktober 2019 wurde den dann neu angeschriebenen Unternehmen eine Frist zum 31. Oktober 2019 mitgeteilt. Bis zum 22. Oktober 2019 lagen von 308 Unternehmen ausgefüllte Fragebögen vor. Bei Ablauf der verlängerten Frist hatten insgesamt 465 Unternehmen den Fragebogen ausgefüllt. 8. An welchem Termin findet die Auswertung der Unternehmensbefragung im Interministeriellen Ausschuss statt, und inwieweit hat die Fristverlängerung für die Unternehmensbefragung den Termin beeinflusst? Der Interministerielle Ausschuss Wirtschaft und Menschenrechte befasste sich am 10. Dezember 2019 mit ersten Befunden zur Erhebung 2019. Die Terminplanung für die Sitzungen des Interministeriellen Ausschusses erfolgte bereits Ende 2018 und blieb von der Fristverlängerung der Erhebung unbeeinflusst. 9. Wie wirkt sich die Fristverlängerung für die Beantwortung des Fragebogens durch Unternehmen konkret auf die weitere Planung des NAP- Monitoring-Prozesses aus? Auswirkungen auf die weitere Planung des NAP-Monitoring-Prozesses durch die Fristverlängerung für die Beantwortung des Fragebogens durch Unternehmen sind bisher nicht erkennbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16439 10. Wann werden die Ergebnisse der Unternehmensbefragung der aus Regierung , Zivilgesellschaft und Unternehmensverbänden bestehenden Arbeitsgruppe (AG) Wirtschaft und Menschenrechte vorgestellt, und welche Gestaltungsspielräume werden diesen Stakeholdern für die nächste Befragungsrunde eingeräumt? Erste Ergebnisse der Unternehmensbefragung werden der AG Wirtschaft und Menschenrechte voraussichtlich am 14. Januar 2020 vorgestellt. Die Stakeholder der AG werden die Möglichkeit erhalten, den Bericht zu kommentieren. 11. Wann, und wie werden die Ergebnisse der Unternehmensbefragung der Öffentlichkeit präsentiert beziehungsweise veröffentlicht? Der Zwischenbericht mit den Ergebnissen der Unternehmensbefragung wird der Öffentlichkeit im Rahmen einer noch zu terminierenden Dialogveranstaltung vorgestellt. Der Bericht wird auf www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpoli tik/themen/aussenwirtschaft/wirtschaft-und-menschenrechte/monitoring-nap/21 24010 eingestellt werden, sobald die Ressorts des Interministeriellen Ausschusses Wirtschaft und Menschenrechte der Veröffentlichung im Konsens zugestimmt haben. 12. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Ergebnissen der am 4. November 2019 vom Business and Human Rights Research Centre und der ZHAW School of Management and Law veröffentlichten Studie „Respect for Human Rights: A Snapshot of the Largest German Companies “ (www.business-humanrights.org/en/german-snapshot), laut welcher keines der 20 größten deutschen Unternehmen ihrer Sorgfaltspflicht angemessen nachkommt? Die Bundesregierung hat die Studie des Business and Human Rights Resource Centre und der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften School of Management zur Kenntnis genommen. Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 59 der Abgeordneten Canan Bayram in der Fragestunde vom 13. November 2019 verwiesen (Plenarprotokoll Nr. 19/126). 13. Wann wird die Fortschreibung der Rohstoffstrategie 2010 voraussichtlich veröffentlicht? 14. Welche konkreten Maßnahmen und Ziele sieht die Bundesregierung in der Rohstoffstrategie vor, um eine sozial, ökologisch und menschenrechtlich verträgliche Rohstoffbeschaffung sicherzustellen (bitte Maßnahmen mit Beschreibung auflisten und jeweils anführen, ob es sich um verbindliche oder unverbindliche Maßnahmen handelt)? Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Bundesregierung flankiert die Bemühungen der Wirtschaft um eine verlässliche Rohstoffversorgung durch Maßnahmen, die sich am Leitgedanken der Nachhaltigen Entwicklung orientieren. Die im Jahr 2010 veröffentlichte Rohstoffstrategie der Bundesregierung wird derzeit fortgeschrieben. Der Entwurf wird derzeit zwischen den Ressorts abgestimmt und soll im Januar 2020 im Kabinett beschlossen werden. Drucksache 19/16439 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Welche Schwerpunkte setzt die deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020 in den Bereichen Menschenrechte, Entwicklungszusammenarbeit und Wirtschaft im Einzelnen? 16. Welche konkreten Maßnahmen und Ziele strebt die Bundesregierung im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft 2020 in den Bereichen Menschenrechte , Entwicklungszusammenarbeit und Wirtschaft an (bitte jeweils anführen , ob verbindliche oder unverbindliche Maßnahmen)? Die Fragen 15 und 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/15236 verwiesen. 17. Wie bewertet die Bundesregierung die kürzlich stattgefundenen Verhandlungen in Genf zum Binding Treaty, insbesondere im Vergleich zu vorherigen Verhandlungsrunden? Nach Ansicht der Bundesregierung bot die fünfte Sitzung der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe „Open-Ended Intergovernmental Working Group on Transnational Corporations and Other Business Enterprises with Respect to Human Rights“ (IGWG) Vertreterinnen und Vertretern von Staaten und Interessengruppen Gelegenheit, sich mit dem überarbeiteten Entwurf des IGWG- Vorsitzes zu befassen. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 18. Wie bewertet die Bundesregierung den „Revised Draft“ des Binding Treaty, insbesondere gegenüber dem „Zero Draft“ (bitte ausführen)? Die Einschätzung der Bundesregierung zum überarbeiteten Vertragsentwurf findet sich in der Stellungnahme der Europäischen Union wieder, die diese zu Beginn der fünften Sitzung der zuständigen zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe IGWG verlesen hat. Sie ist abrufbar unter www.ohchr.org/EN/HRBodies/HRC/ WGTransCorp/Session5/Pages/Session5.aspx. 19. Wann wird der Auswärtige Dienst der Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung eine Analyse des „Revised Draft“ vorlegen? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über zeitliche Planungen des Auswärtigen Dienstes der Europäischen Union (EAD) zur Vorlage einer Analyse des überarbeiteten Vertragsentwurfs. 20. Hat die Bundesregierung grundsätzliche Vorbehalte gegenüber den Binding Treaty-Verhandlungen beziehungsweise gegenüber dem „Revised Draft“ (bitte begründen)? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16439 21. Vertreterinnen oder Vertreter welcher Ressorts und mit welchem Führungsgrad waren an welchen Tagen bei der fünften Verhandlungsrunde des Binding Treaty in Genf anwesend, und inwieweit haben sich diese in die Verhandlungen eingebracht? Während der fünften Sitzung der IGWG waren Vertreter und Vertreterinnen des im Auswärtigen Amt zuständigen Referats sowie der Ständigen Vertretung Genf anwesend. Die Bundesregierung bringt sich in die Arbeiten der IGWG im Rahmen abgestimmter EU-Stellungnahmen ein. 22. Bis wann ist mit einer Klärung des Verhandlungsmandats für den Binding Treaty durch die EU zu rechnen (bitte ausführen, wann der Prozess voraussichtlich beginnt, und wie lange der Prozess voraussichtlich dauert)? Derzeit ist nicht absehbar, ob und wann die EU-Kommission und der EAD ein Verhandlungsmandat für die Arbeiten der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe IGWG erarbeiten werden. 23. Setzt sich die Bundesregierung für ein EU-Verhandlungsmandat ein (bitte ausführen)? Die Bundesregierung erwartet von der EU-Kommission und dem EAD Informationen über ihre Erwägungen zum weiteren Vorgehen und Einschätzungen zur Zuständigkeitsverteilung zwischen EU-Mitgliedsstaaten und EU-Institutionen . Auf dieser Grundlage ist über ein EU-Verhandlungsmandat zu entscheiden . 24. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die EU in der sechsten Verhandlungsrunde aktiv an den Verhandlungen teilnimmt? Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen. 25. Plant die Bundesregierung die weitere Finanzierung der zur Ausgestaltung des Binding Treaty mandatierten UN-Arbeitsgruppe, auch unabhängig von der Entscheidung über das EU-Verhandlungsmandat? Die Bundesregierung setzt sich in Abstimmung mit den EU-Partnern bei den Verhandlungen zum Haushalt der Vereinten Nationen in New York für die weitere finanzielle Unterstützung des VN-Menschenrechtsrates ein. Drucksache 19/16439 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333