Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Bruno Hollnagel und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/15756 – Verbindlichkeit und Parameter der Sustainable-Finance- Nachhaltigkeitstaxonomie V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Artikel „Klare Regeln sollen den Markt für grüne Finanzanlagen voranbringen “ vom 21. Oktober 2019 (www.handelsblatt.com/finanzen/anlagestrate gie/trends/geldanlage-klare-regeln-sollen-den-markt-fuer-gruene-finanzanla gen-voranbringen/25137484.html?ticket=ST-48344526-sEfvNgnZrkoKeoRv2 y2i-ap6) erwähnt der Autor des Artikels, dass die Sustainable-Finance-Nachhaltigkeitstaxonomie mit ihren Kriterien erst ab Ende 2022 – und nicht ab Ende 2019 –, verbindlich werden soll. Dies soll der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz im ECOFIN-Rat im September 2019 „durchgesetzt“ (ebenda) haben . Das „Handelsblatt“ erwähnt als Datum oben erwähnter Ratssitzung „Ende September“ (ebenda), währenddessen die September-2019-Sitzungen der Eurogruppe und des informellen ECOFIN-Rates Mitte September, am 13. und 14. September 2019, stattfanden (vergleiche Ausschussdrucksache 19(7) – 241 vom 19. September 2019: Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen ; Nachbericht zu den Sitzungen der Eurogruppe und des informellen ECOFIN-Rates am 13. und 14. September 2019 in Helsinki). Der benannte Vorstoß von Bundesfinanzminister Olaf Scholz ist außerdem in oben erwähnter Ausschussdrucksache nicht zu finden. Ferner erwähnt das „Handelsblatt“, dass Frankreich „durchgesetzt“ (vergleiche obigen Artikel des „Handelsblatts“) habe, „dass Atomenergie in die Taxonomie-Liste nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten aufgenommen werden soll“ (ebenda), während „[…] Atomenergie in Deutschland auf Ablehnung stößt“ (ebenda): „Auf EU-Ebene besteht bei der Definition, was eine grüne Finanzanlage sein kann, ein großer Dissens über die Atomkraft. Das Bundesfinanzministerium ist vehement dagegen, Kernenergie als nachhaltig einzustufen . Andere EU-Staaten, nicht nur Frankreich, sehen das leider anders“, sagte der Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen Dr. Jörg Kukies dem ‚Handelsblatt‘„ (ebenda). Deutscher Bundestag Drucksache 19/16443 19. Wahlperiode 10.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 9. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Wurde auf den Sitzungen der Eurogruppe und des informellen ECOFIN- Rates am 13. und 14. September 2019 in Helsinki eine Verzögerung der verbindlichen Wirkung der Sustainable-Finance-Nachhaltigkeitstaxonomie behandelt beziehungsweise vereinbart? a) Wenn ja, warum wird dies nach Kenntnis der Bundesregierung in der Ausschussdrucksache 19(7) – 241 nicht thematisiert? b) Wenn ja, wie wurde nach Kenntnis der Bundesregierung diese Vereinbarung dokumentiert (bitte die Dokumentart der jeweiligen Sitzung in Helsinki präzisieren und die einschlägige Bundestagsdrucksache nennen )? Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet. Auf den Sitzungen der Eurogruppe und des informellen ECOFIN-Rates am 13. und 14. September 2019 in Helsinki wurde der Verordnungsvorschlag für eine Taxonomie zur Klassifizierung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten nicht behandelt. c) Wenn nicht, an welchem „EU-Finanzministerrat“ (vergleiche obigen Artikel aus dem „Handelsblatt“) hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz „Ende September“ (ebenda) teilgenommen, um diese Verzögerung „durchzusetzen“ (ebenda)? Wie wurde die Vereinbarung dokumentiert (bitte die Dokumentart der jeweiligen Sitzung in Helsinki präzisieren und die einschlägige Bundestagsdrucksache nennen)? Der Verordnungsvorschlag zur Schaffung einer Taxonomie zur Klassifizierung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten war Tagesordnungspunkt bei einem Treffen des Ausschusses der ständigen Vertreter am 25. September 2019. Auf diesem Treffen konnte eine allgemeine Ausrichtung des Rates zum Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zur Schaffung einer Taxonomie zur Klassifizierung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten erreicht werden . Deutschland setzte sich für eine angemessene, rechtlich nicht bindende Testphase ein. Aufgrund erheblicher Bedenken, dass finanzielle Ressourcen von ökologisch nachhaltigen Aktivitäten weg und zu Technologien wie der Stromerzeugung aus Kernkraft umgeleitet werden, die aus deutscher Sicht weder als sicher noch als nachhaltig angesehen werden können, stimmte Deutschland gegen die allgemeine Ausrichtung des Rates. Drucksache 19/16443 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Auf welcher Ebene beziehungsweise auf welchen Ebenen wird derzeit die Einstufung der Kernkraftenergie in Bezug auf die Sustainable-Finance- Nachhaltigkeitstaxonomie behandelt (etwa EU-Ebene im Trilog-Format, mit Kommission, Rat und Parlament, bilaterale Ebene Deutschland – Frankreich, trilaterale Ebene Deutschland – Frankreich – Europäische Kommission und so weiter)? a) Wie wurde die durch Frankreich „durchgesetzte“ (vergleiche obigen Artikel aus dem „Handelsblatt“) Einstufung der Kernkraftenergie als nachhaltig dokumentiert, und bei welchem „EU-Finanzministerrat“ (ebenda) geschah dies (bitte die Dokumentart der jeweiligen Sitzung präzisieren und die einschlägige Bundestagsdrucksache nennen)? b) Warum – sollte die benannte Einstufung auf den Sitzungen der Eurogruppe und des informellen ECOFIN-Rates am 13. und 14. September 2019 in Helsinki behandelt beziehungsweise vereinbart worden sein – wird dies in der Ausschussdrucksache 19(7) – 241 nicht thematisiert? c) Spielt aus Sicht der Bundesregierung die französische „Durchsetzung“ (vergleiche obigen Artikel aus dem „Handelsblatt“) einer Einstufung der Kernkraftenergie als nachhaltig bei den vergangenen und bevorstehenden Verhandlungen zu Sustainable Finance im Trilog-Format eine Rolle? Die Fragen 2 bis 2c werden gemeinsam beantwortet. Die Frage der Behandlung der Kernenergie in einer EU-Taxonomie zur Klassifizierung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten war Gegenstand der Trilogverhandlungen (Verhandlungen des Rates mit dem Europäischen Parlament und der EU-Kommission). Die Verhandlungspartner erzielten ein vorläufiges Ergebnis auf ihrer Sitzung am 5. Dezember 2019. Dieses wurde dem Ausschuss der ständigen Vertreter auf zwei Sitzungen am 11. und 16. Dezember 2019 zur Überprüfung vorgelegt. Die finnische Ratspräsidentschaft erreichte das Ziel einer ausreichenden Zustimmung zur Änderung des Ratsmandats. Ebenfalls am 16. Dezember konnte im Trilog eine politische Einigung mit dem Europäischen Parlament erzielt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 3. Welche anderen EU-Mitgliedstaaten (vergleiche obiges Zitat des Staatssekretärs Dr. Jörg Kukies im „Handelsblatt“) stufen die Kernkraftenergie nach Kenntnis der Bundesregierung als nachhaltig in Bezug auf die Sustainable-Finance-Nachhaltigkeitstaxonomie ein? Die Positionierung anderer EU-Mitgliedstaaten zur Kernenergie als nachhaltige Energiequelle im Sinne der geplanten EU-Taxonomie zur Klassifizierung nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten ist Gegenstand eines laufenden Verhandlungsprozesses . Es ist Angelegenheit der einzelnen Mitgliedstaaten, darüber zu entscheiden , welche Positionen sie hier veröffentlichen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16443 4. Liegt der Bundesregierung die offizielle Sichtweise der Europäischen Kommission bezüglich der Einstufung der Kernkraftenergie als „grün“ vor? a) Wenn ja, wie positioniert sich die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung zur Kernkraftenergie? b) Wenn ja, wie positioniert sich die Bundesregierung zur offiziellen Position der Europäischen Kommission? Der Bundesregierung liegt keine offizielle Sichtweise der Europäischen Kommission vor, in der die Kernkraftenergie als „grün“ eingestuft wird. 5. Liegt der Bundesregierung die vorläufige oder schlussendliche Fassung der Sustainable-Finance-Nachhaltigkeitstaxonomie vor (wenn ja, bitte die entsprechende Fassung zur Verfügung stellen)? Der Bundesregierung liegt noch keine vorläufige oder schlussendliche Fassung der Taxonomie-Verordnung vor. Drucksache 19/16443 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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