Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/15402 – Kosten für die Finanzwirtschaft durch Anforderungen im Meldewesen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In den vergangenen Jahren sind die bürokratischen Vorgaben für die Finanzwirtschaft deutlich gewachsen. Gerade im Bereich des Meldewesens ist es zu einem erheblichen Zuwachs an zusätzlichen Anforderungen gekommen. Ein Bericht der Europäischen Kommission („Fitness Check on Supervisory Reporting “) aus dem Jahr 2018 kam zu dem Ergebnis, dass sich z. B. die Anzahl der Mitarbeiter, die mit der Erfüllung von Meldepflichten beschäftigt sind, zwischen 2009 und 2016 um etwa 50 Prozent erhöht hat. Darüber hinaus hielten 77 Prozent der Umfrageteilnehmer das gegenwärtige System des Meldewesens für ineffizient bzw. sehr ineffizient. 93 Prozent der Markteilnehmer waren der Auffassung, dass das derzeitige Meldewesen zu kostspielig ist (www.e c.europa.eu/info/sites/info/files/2017-supervisory-reporting-requirements-sum mary-report_en.pdf). Adressat der Meldungen ist in Deutschland vor allem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin – (www.bafin.de/DE/ Aufsicht/BankenFinanzdienstleister/Anzeige-Meldepflichten/anzeige-meldepf lichten_node.html). 1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gesamtkosten, die der Finanzwirtschaft in Deutschland bzw. der EU durch die verschiedenen Anforderungen des Meldewesens jährlich entstehen? a) Wie haben sich die Kosten in den letzten zehn Jahren entwickelt? b) Wie verteilen sich die Kosten auf die unterschiedlichen Branchen im Finanzmarkt (Versicherungen, Kreditinstitute etc.)? c) Wie sind die unterschiedlichen Kostenpunkte (Personal, IT etc.) verteilt ? Die Fragen 1 bis 1c werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine belastbaren Daten hinsichtlich der Gesamtkosten vor, die der Finanzwirtschaft in Deutschland und der EU durch verschiedene Anforderungen des aufsichtlichen und statistischen Meldewesens jährlich entstehen. Deutscher Bundestag Drucksache 19/16462 19. Wahlperiode 14.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 13. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 2. Wie viele Verstöße gegen das Meldewesen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland bzw. der EU jährlich registriert? a) Wie hat sich die Anzahl der Verstöße in den letzten zehn Jahren entwickelt ? b) Wie hoch sind die jährlichen Bußgelder, die im Zuge der Verstöße gegen das Meldewesen jährlich ausgesprochen werden? c) Wie verteilen sich die Anzahl der Verstöße und die entsprechenden Bußgelder auf die unterschiedlichen Branchen im Finanzmarkt (Versicherungen , Kreditinstitute etc.)? Die Fragen 2 bis 2c werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Angaben zu Verstößen gegen das Meldewesen in der EU vor. Die nachstehende Tabelle bezieht sich auf die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Bundesrepublik Deutschland. Die absolute Anzahl der Verstöße ist der BaFin nicht bekannt . Die BaFin erhält von Verstößen im Wege einer Ordnungswidrigkeitenanzeige Kenntnis. Sofern von der Einleitung eines Verfahrens aus Rechts- oder Opportunitätsgründen abgesehen wird oder ein eingeleitetes Verfahren aus diesen Gründen eingestellt wird, erfolgt keine Erfassung. Aus Gründen des Datenschutzes sind zudem Vorgänge, die mit dem Erlass eines Bußgeldbescheides beendet werden, fünf Jahre nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen wurde, zu vernichten. Über länger zurückliegende Zeiträume können daher keine Angaben gemacht werden. Wegen Verstößen gegen Melde- und Anzeigepflichten wurden durch die BaFin Bußgelder in folgender Höhe festgesetzt: Festgesetzte Bußgelder Jahr Gesamt davon Kreditinstitute davon Finanzdienstleistungsinstitute davon Zahlungsinstitute davon Versicherungsunternehmen davon sonstige Branchen 2014 72.000,00 € 0,00 € 72.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 2015 25.000,00 € 0,00 € 25.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 2016 31.500,00 € 0,00 € 14.500,00 € 5.000,00 € 12.000,00 € 0,00 € 2017 1.571.500,00 € 125.000 € 25.250,00 € 30.000,00 € 6.250,00 € 1.385.000,00 € 2018 1.756.500,00 € 15.000,00 € 32.500,00 € 5.000,00 € 0,00 € 1.704.000,00 € 2019 43.500,00 € 0,00 € 38.500,00 € 5.000,00 € 0,00 € 0,00 € Die Bußgelder wurden im Wesentlichen wegen Verstößen im qualitativen Meldewesen festgesetzt. Die branchenbezogenen Bußgelder umfassen auch gegen Leitungspersonen festgesetzte Bußgelder. 3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gesamtkosten für staatliche Stellen in Deutschland, die sich aus dem Meldewesen jährlich ergeben? 4. Wie sind die Kosten in Deutschland auf die unterschiedlichen Prüfanstalten (Bundesbank, BaFin etc.) verteilt? Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die Gesamtkosten für staatliche Stellen in Deutschland aus dem Meldewesen vor. Drucksache 19/16462 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der beschäftigten Personen bei der BaFin bzw. den anderen zuständigen Bundesbehörden entwickelt (bitte für die letzten zehn Jahre und nach Institut gesondert angeben)? Welche Personalkosten haben die jeweiligen Aufsichtsbehörden? Der Bundesregierung liegen die folgende Daten für die Anzahl der beschäftigten Personen bei der BaFin und der Deutschen Bundesbank vor: Jahr Bundesanstalt für Finanz dienstleistungsaufsicht (BaFin) (Stand jeweils 31.12.) Deutsche Bundesbank (Geschäftsfeld Bankenaufsicht [inklusive bankaufsichtliches Meldewesen], Vollzeitäquiva lenzstellen) 2009 1.829 936 2010 1.976 986 2011 2.151 1.038 2012 2.336 1.086 2013 2.398 1.154 2014 2.535 1.211 2015 2.577 1.216 2016 2.552 1.243 2017 2.602 1.304 2018 2.713 1.357 Die Personalausgaben der BaFin betrugen 2018 rund 228,2 Mio. Euro. Bei der Deutschen Bundesbank lagen 2018 die Personalkosten im Geschäftsfeld Bankenaufsicht (inklusive bankaufsichtliches Meldewesen) bei 110,32 Mio. Euro. 6. Wie viele Personen sind in Deutschland mit der Prüfung von Meldungen aus der Finanzwirtschaft betraut? Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse zur Anzahl der Personen in Deutschland, die mit der Prüfung von Meldungen aus der Finanzwirtschaft befasst sind. 7. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus, dass der Bericht der Europäischen Kommission „Fitness Check on Supervisory Reporting“ zu dem Ergebnis kommt, dass a) sich zwischen 2009 und 2016 die Anzahl der Mitarbeiter, die mit der Erfüllung von Meldepflichten beschäftigt sind, um etwa 50 Prozent erhöht hat, b) 93 Prozent der Markteilnehmer der Auffassung waren, dass das derzeitige Meldewesen zu kostspielig ist, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für Kosteneinsparungen, c) 77 Prozent der Umfrageteilnehmer das gegenwärtige System des Meldewesens für ineffizient bzw. sehr ineffizient halten, d) ein Großteil der Marktteilnehmer weiterhin das Fehlen von Proportionalität im Meldewesen bemängeln, e) mehrere Marktteilnehmer angaben, dass verschiedene Meldevorschriften sehr ähnliche, aber nicht identische Datenmeldungen erfordern – „require the reporting of very similar (but not identical) metrics“, und welche Vereinfachungen bzw. Harmonisierung unterstützt die Bundesregierung ? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16462 f) Plant die Bundesregierung gesetzliche Maßnahmen, um die entsprechenden Kritikpunkte aus dem Bericht „Fitness Check on Supervisory Reporting“ zu adressieren? Wenn ja, mit welchem Zeitplan? Die Fragen 7a bis 7f werden gemeinsam beantwortet. Der von der EU Kommission durchgeführte Fitness Check on Supervisory Reporting (Fitness Check) liefert keine detaillierte, quantitative Kostenaufstellung des gesamten Meldewesens. So sind statistische Meldestatistiken z. B. des ESZB, wie z. B. AnaCredit, nicht Gegenstand des Fitness Checks. Die Angaben basieren auf Umfragen und haben z. T. rein qualitativen Charakter. Zudem ist nicht sichergestellt, dass es sich um eine repräsentative Umfrage handelt. Daher kommentiert die Bundesregierung die Ergebnisse nicht im Detail. Generell wurden in Reaktion auf die letzte Finanzkrise die regulatorischen Anforderungen erhöht. Ziel war es, die Stabilität des Finanzsystems sowie die Solvenz einzelner Finanzmarktakteure besser sicherzustellen. Eine umfassende und qualitativ hochwertige Datenbasis ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass die Aufsicht ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen kann. Die Bundesregierung setzt sich, z. B. bei europäischen Verhandlungen, für eine proportionale und angemessene Ausgestaltung ein. Als Ergebnis der Verhandlungen zum europäischen Bankenpaket enthält die überarbeitete europäische Kapitaladäquanzverordnung (CRR II) z. B. erstmals eine klare Definition für „kleine und nicht komplexe Institute“ mit einer Bilanzsumme von maximal 5 Mrd. Euro. Für diese kleinen und nicht komplexen Institute gelten in Zukunft reduzierte Offenlegungspflichten. Darüber hinaus wird eine vereinfachte strukturierte Liquiditätsquote (simplified NSFR) eingeführt, welche zu einer erheblichen Reduktion der zu berechnenden und meldenden Datenpunkte für kleine und nicht komplexe Institute führt. Für Institute mit bis zu 500 Mio. Euro Handelsaktivitäten steht zudem ein vereinfachter Ansatz zur Berechnung und Meldung der Marktrisiken zur Verfügung. Es gibt verschiedene Initiativen auf nationaler und europäischer Ebene, um die Kosten des Meldewesens sowohl für Institute als auch für Behörden zu reduzieren und die Analysefähigkeit der Aufsicht und der Notenbanken zu verbessern. Kurz- bis mittelfristig werden bei der Kosten-Nutzen-Analyse der EBA (nach Artikel 430 Absatz 8 CRR II) verschiedene Erleichterungen, bspw. in Form von Schwellenwerten oder einem generellen Entfallen bestimmter Meldeanforderungen , für kleine, nichtkomplexe Institute diskutiert, die zu einer Kostenreduktion von 10 Prozent bis 20 Prozent führen und die Proportionalität des Meldewesens weiter stärken sollen. Mittel- bis langfristig soll bei einer positiven Kosten-Nutzen-Analyse im EBA-Machbarkeitsbericht nach Artikel 430c CRR II der Übergang zu einem integrierten europäischen Meldewesen erfolgen. Daneben gibt es die ESZB-Initiativen „BIRD“ (Banks Integrated Reporting Dictionary ) und „IRef“ (Integrated Reporting Framework), mit denen Effizienzpotentiale gehoben werden sollen und an denen die Deutsche Bundesbank mitarbeitet . Zudem beschäftigt sich ein Arbeitskreis mit Vertretern von Deutscher Bundesbank , BaFin und dem Bundesministerium der Finanzen auf nationaler Ebene mit der möglichen Ausgestaltung eines effizienten integrierten Meldewesens im Bankbereich und tauscht sich hierzu mit der Deutschen Kreditwirtschaft aus. Ziel ist ein Meldewesen, das Effizienzpotentiale für Meldepflichtige und Behörden hebt sowie die relevanten europäischen Entwicklungen berücksichtigt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird in einer Machbarkeitsstudie erste Ansätze testen. Ergebnisse sollen bis Ende 2020 vorliegen. Drucksache 19/16462 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Wie bewertet die Bundesregierung die Machbarkeit und den Mehrwert eines zentralen Datenpools mit einem gemeinsamen Datenmodell (wie beispielsweise in Österreich realisiert, vgl. www.oenb.at › dam › gem_Meldewesen _Datenmodell_20180928) beim Meldewesen? Bis wann ließe sich nach Einschätzung der Bundesregierung eine entsprechende Konsolidierung erreichen? Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat nach Artikel 430c der Kapitaladäquanzverordnung II (CRR II) den Auftrag, in einem Machbarkeitsbericht die Möglichkeit eines integrierten Meldewesens zu prüfen, bei dem statistische , bankaufsichtliche und abwicklungsspezifische Meldungen auf Grundlage eines einheitlichen Wörterbuchs (bspw. basierend auf dem ESZB-Projekt BIRD) und einer granularen Datenbasis erhoben werden können. Bestandteil des Berichts ist auch die Frage, ob und wie eine gemeinsame europäische Datensammelstelle für ein integriertes Meldewesen eingerichtet werden kann. Eine Bewertung der Frage, ob und wie ein nationaler Datenpool mit gemeinsamen Datenmodell (z. B. nach österreichischem Vorbild oder nach einer Neukonzeption ) vor dem Hintergrund der europäischen Initiativen zum Meldewesen umgesetzt werden kann, kann erst nach Abschluss der EBA-Arbeiten erfolgen . Grund ist, dass eine nationale Lösung die europäischen Entwicklungen berücksichtigen soll, um unnötige Kosten zu vermeiden. In eine Bewertung zu Machbarkeit und Mehrwert eines nationalen Datenpools mit gemeinsamen Datenmodell werden daher auch die grundsätzlichen europäischen Entwicklungen einfließen. 9. Steht nach Einschätzung der Bundesregierung der Nutzen aus dem granularen Meldewesen im Verhältnis zu den Aufwänden für diese Meldungen? Wurde hierzu eine volkswirtschaftliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchgeführt, und was sind deren Ergebnisse, bzw. ist eine solche Wirtschaftlichkeitsbetrachtung geplant? Eigene Erkenntnisse der Bundesregierung zum Verhältnis von Aufwand und Nutzen eines granularen Meldewesens liegen derzeit nicht vor. Die EBA hat jedoch nach Artikel 430c CRR II den Auftrag, in einem Machbarkeitsbericht die Möglichkeit eines integrierten, granularen Meldewesens zu prüfen. Bestandteil dieses Berichts soll dabei auch eine umfassende Kosten-Nutzen-Analyse sein. 10. Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung der Mehrwert und die Erkenntnisse , die die Aufsicht aus der seit dem 31. Dezember 2017 geltenden AnaCredit-Verordnung über die Erhebung granularer Kreditdaten und Kreditrisikodaten (www.ecb.europa.eu/ecb/legal/pdf/celex_32016r0 867_de_txt.pdf) hat ziehen können, qualitativ und quantitativ zu bezeichnen und zu beziffern? AnaCredit ist eine Erhebung aus dem Bereich Statistik, die u. a. auf die Bedürfnisse der Bereiche Geldpolitik und Finanzstabilität ausgerichtet wurde. Dabei werden Angaben auf der Ebene der einzelnen Kreditnehmer und der einzelnen Kredite erhoben. AnaCredit ermöglicht Analysen und Vergleiche, die anhand der zuvor verfügbaren aggregierten Daten nicht durchführbar waren. Diese Analysen sind für wesentliche Funktionen der Zentralbanken von entscheidender Bedeutung, u. a. zur Vorbereitung und Umsetzung der Geldpolitik und für die makroprudenzielle Aufsicht. Bankaufsichtliche Anforderungen werden in der aktuellen AnaCredit-Erhebung nicht berücksichtigt (z. B. weiter Kreditbegriff, der auch Derivate und außerbi- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16462 lanzielle Geschäfte umfasst, Kreditengagements von natürlichen Personen und Betrachtung von Kreditnehmereinheiten). Die Rahmenbedingungen und Anforderungen für eine Erweiterung der Datenerhebung auch auf bankaufsichtliche Aspekte werden derzeit aufsichtsintern und vermutlich ab 2020 in den zuständigen europäischen Gremien erarbeitet. 11. Welches Potenzial sieht die Bundesregierung darin, die Blockchain- Technologie beim Meldewesen zu nutzen? Warum findet das Meldewesen keine Beachtung in der Blockchain- Strategie der Bundesregierung? Die BaFin führt zurzeit eine Machbarkeitsstudie zu technischen Möglichkeiten und daraus resultierenden Erleichterungen im Meldewesen durch. Ergebnisse hieraus sollen bis Ende 2020 vorliegen. Inwiefern die Blockchain-Technologie hier möglicherweise einen Beitrag leistet, kann derzeit noch nicht beurteilt werden . Insofern ist das Meldewesen auch nicht in die Blockchain-Strategie eingeflossen . Drucksache 19/16462 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333