Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/16157 – Realitätscheck – Bundesregierung will täglich mehr als 200 Ladestationen aufstellen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hatte am 5. November 2019 auf dem Autogipfel beschlossen , dass bis 2030 1 Mio. öffentliche Ladepunkte geschaffen werden sollen (www.bundesregierung.de/breg-de/suche/bundesregierung-foedert-e-au tos-1688768). Aktuell sind laut Bundesregierung 21.000 öffentlich zugängliche Ladestationen angebracht (www.bundesregierung.de/breg-de/suche/bunde sregierung-foedert-e-autos-1688768). So müssen noch 979.000 öffentliche Ladestationen gebaut werden. Nimmt man an, der Bau beginnt mit dem ersten Tag des Jahres 2020, dass an jedem Tag inklusive Sonn- und Feiertagen gebaut wird und vernachlässigt Schaltjahre, müssten pro Tag weit über 200 Ladestationen (243, 84) gebaut werden. Aus dem enormen Aufwand ergeben sich daher viele offene Fragen. 1. In welcher Höhe rechnet die Bundesregierung mit Kosten für Fördermittel zum Erwerb und Aufstellen von öffentlichen Ladestationen? Das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung legt fest, dass eine Million öffentliche Ladepunkte bis 2030 mit entsprechenden Förderprogrammen bis 2025 geschaffen werden sollen. Der Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds ,Titel 6092/893 02 weist als „Zuschüsse zur Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur“ für den mittelfristigen Zeitraum 2020 bis 2023 rd. 3,4 Mrd. Euro aus, wovon der größte Teil für die öffentliche Ladeinfrastruktur zur Verfügung steht. Deutscher Bundestag Drucksache 19/16463 19. Wahlperiode 14.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infra struktur vom 10. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 2. In welcher Höhe rechnet die Bundesregierung mit Kosten für den Bau der Ladestationen (bitte nach Erwerb, Genehmigung und Bau aufstellen)? Hardware: Die Förderhöhe für Normal-Ladeinfrastruktur mit einer Ladeleistung bis 22 kW beträgt bis zu 60 Prozent der Hardwarekosten bei einer Maximalförderung von 3.000 Euro pro Ladepunkt. Für die Hardware ist von Kosten bis zu 5.000 Euro pro Normal-Ladepunkt auszugehen. Die Förderhöhe für Schnell-Ladeinfrastruktur mit einer Ladeleistung bis 100 kW beträgt bis zu 60 Prozent der Hardwarekosten bei einer Maximalförderung von 12.000 Euro pro Ladepunkt. Für die Hardware ist von Kosten bis zu 20.000 Euro pro Schnell-Ladepunkt bis 100 kW auszugehen. Die Förderhöhe für Schnell-Ladeinfrastruktur mit einer Ladeleistung von über 100 kW beträgt bis zu 60 % der Hardwarekosten bei einer Maximalförderung von 30.000 Euro pro Ladepunkt. Für die Hardware ist von Kosten bis zu 50.000 Euro pro Schnell-Ladepunkt über 100 kW auszugehen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Kosten bei steigendem Wettbewerb sinken werden. Netzanschluss: Die Förderhöhe für den Anschluss an das Niederspannungsnetz beträgt bis zu 60 Prozent der Anschlusskosten bei einer Maximalförderung von 5.000 Euro pro Ladepunkt. Für den Netzanschluss ist von Kosten bis zu 8.500 Euro pro Ladestation auszugehen. Die Förderhöhe für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz beträgt bis zu 60 Prozent der Anschlusskosten bei einer Maximalförderung von 50.000 Euro pro Ladepunkt. Für den Netzanschluss ist von Kosten bis zu 85.000 Euro pro Ladestation auszugehen. 3. Inwiefern plant die Bundesregierung, die Länder und Kommunen bei dem geplanten Ausbau von Ladestationen durch finanzielle Aufwendungen zu unterstützen? Die Kommunen und kommunalen Unternehmen sind zu einem erheblichen Anteil selbst Antragsteller des laufenden Förderprogramms. Es wird auf die im Internet veröffentlichten Informationen auf der Webseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) verwiesen: www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/ladeinfrastruktur-bilanz-01042019. pdf?__blob=publicationFile www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/zwischenbilanz-FRL-LIS.pdf?__blo b=publicationFile www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/dritter-aufruf-antragseinreichung-foer derrichtlinie-ladeinfrastruktur-e-fahrzeuge-zwischenbilanz.pdf?__blob=publica tionFile . 4. In welcher Höhe schätzt die Bundesregierung den Aufwand in Arbeitsstunden zum Bau und Aufstellen der Ladestationen ein? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor. Drucksache 19/16463 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Wie viele Ladestationen wurden bisher in den Jahren 2018 und 2019 aufgestellt (bitte nach Anzahl und Monat aufstellen)? Laut Bundesnetzagentur wurden in 2018 3.326 und in 2019 (Stand: 5. Dezember 2019) 3.001 Ladestationen in Deutschland in Betrieb genommen. Die Inbetriebnahmen teilen sich wie folgt auf die einzelnen Monate auf: Monat 2018 2019 Januar 175 270 Februar 155 257 März 178 313 April 220 266 Mai 231 324 Juni 195 252 Juli 236 305 August 312 207 September 288 251 Oktober 457 279 November 488 238 Dezember 391 39* Summe 3.326 3.001 * Anzahl beinhaltet ausschließlich Meldungen von Inbetriebnahmen bis zum 5. Dezember 2019. Spätere Meldungen von Inbetriebnahmen sind hier noch nicht enthalten. 6. Wer ist nach Plänen der Bundesregierung der Bauträger der Ladestationen ? Der Bauträger der Ladestationen ergibt sich aus dem konkreten Einzelfall. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor. 7. Wer ist nach Plänen der Bundesregierung der Betreiber der Ladestationen? Der Betreiber der Ladestationen ergibt sich aus dem konkreten Einzelfall. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor. 8. Erfolgte eine Erhebung, wo die Strominfrastruktur für öffentliche Ladestationen geeignet ist und wo nicht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 9. Ist nach Ansicht der Bundesregierung das Stromnetz in Deutschland flächendeckend dazu geeignet, öffentliche Ladestationen zu errichten? Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach Ansicht der Bundesregierung ist das Stromnetz in Deutschland flächendeckend dazu geeignet, öffentliche Ladestationen zu errichten. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16463 10. Zu welchen Anteilen sind Ladestationen im urbanen und im ländlichen Raum geplant? Hierzu gibt es keine festen Anteile. Die jeweilige regionale Situation bildet das Standort-Tool (www.standorttool.de) ab. 11. Ist der Bundesregierung die Einschätzung der Monopolkommission, dass es aufgrund regionaler Konzentrationen beim Bau von Ladestationen zu Einschränkungen des Wettbewerbs und somit zu Preiserhöhungen kommen kann (www.monopolkommission.de/de/%20index.php/de/pressemit teilungen/303-7-sektorgutachten-energie-2019.html), bekannt? Wenn ja, teilt die Bundesregierung diese Einschätzung? Wenn nein, warum teilt sie diese Einschätzung nicht? 12. Falls die Bundesregierung die Einschätzung aus Frage 11 teilt, was plant sie dagegen? Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung erstellt derzeit die Stellungnahme zum 7. Sektorgutachten Energie der Monopolkommission. Für die Beantwortung der Frage wird auf die ausstehende Stellungnahme verwiesen. 13. Plant die Bundesregierung, Städte, Kommunen oder andere Gebietskörperschaften zum Bau von Ladestationen bzw. zur Erteilung von Genehmigungen zu verpflichten? Wenn, ja wie? Nein. 14. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Falle der Unwirtschaftlichkeit von Ladestationen aufgrund verfehlter Flottenausbauziele zu ergreifen? Plant die Bundesregierung in diesem Zug die finanzielle Entlastung von Betreibern? Neben der Förderung wie bisher soll es Ausschreibungen von größeren Losen geben, bei denen die Top-Standorte mit den weniger lukrativen für ein Gesamtnetz gemischt werden. 15. Wird die Fertigstellung der Ladestationen gemonitored, und werden gegebenenfalls Maßnahmen zur Anpassung vorgegeben? Alle Inbetriebnahmen der über das Bundesförderprogramm Ladeinfrastruktur geförderten Ladesäulen müssen über die Online-Plattform OBELIS (Online- Berichte Ladeinfrastruktur, Webseite: www.obelis.now-gmbh.de) gemeldet werden. Eine Bestätigung der Inbetriebnahmemeldung in OBELIS muss beim Verwendungsnachweis als Anhang bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden. So wird sichergestellt, dass keine Fördergelder ausgezahlt werden, bevor die Inbetriebnahmemeldung in OBELIS nicht erfolgt ist. Drucksache 19/16463 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333