Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Hessel, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/15938 – Gewerbesteuerbescheide V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat sich sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene den Abbau von Bürokratie zum Ziel gesetzt. Im Rahmen des Arbeitsprogramms „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau 2018“ wurde unter anderem erkannt, dass die Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer dringend vereinfacht werden muss. So werden Steuerpflichtige, die Betriebstätten in mehreren Gemeinden haben, beispielsweise schon durch die unterschiedlichen Layouts der Gewerbesteuerbescheide vor nicht unerhebliche Herausforderungen gestellt. Denn oftmals sind die Gewerbesteuerbescheide inhaltlich unterschiedlich aufgebaut, so dass erheblicher Zeitaufwand dadurch entsteht, dass Mitarbeiter zunächst die notwendigen Informationen mühsam herausfiltern müssen. Zudem werden die Gewerbesteuerbescheide oftmals nicht elektronisch übermittelt, so dass eine elektronische Weiterverarbeitung nicht sichergestellt ist. Aufgrund der im Sommer 2018 durchgeführten Lebenslagenbefragung zur Gewerbesteuer (Bessere Werkzeuge für besseres Recht, www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/1638896/100d349501 50332b04201f46b3fe9693/2019-0619-bericht-buerokratieabbau-data.pdf?dow nload=1) hat sich die Bundesregierung als Folgemaßnahme das Ziel gesetzt, die Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer zu vereinfachen. Insoweit ist geplant, die Kommunen bei der Vereinheitlichung von Gewerbesteuerbescheiden sowie bei der Einführung einer elektronischen Übermittlung von Gewerbesteuerbescheiden an Unternehmen zu unterstützen. Hierbei sollen vor allem auch die kommunalen Spitzenverbände eingebunden werden. 1. Wurden von Seiten der Bundesregierung bereits Gespräche mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände bezüglich der Vereinfachung der Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer geführt? Es wurden bereits Gespräche mit Kommunalvertretern über die künftige Ausgestaltung der Gewerbesteuerbescheide geführt. Hierbei ist zu beachten, dass die Ausgestaltung in den Kompetenzbereich der Kommunen fällt. Deutscher Bundestag Drucksache 19/16467 19. Wahlperiode 14.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 2. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie die kommunalen Spitzenverbände diesem Vorhaben gegenüberstehen? Nach dem Eindruck der Bundesregierung scheint eine grundsätzliche Bereitschaft bei den an den Gesprächen teilnehmenden Kommunalvertretern zu bestehen , Änderungen bei der künftigen Ausgestaltung der Gewerbesteuerbescheide ins Auge zu fassen. 3. Ist aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt, dass die gesetzten Ziele mit den technischen Möglichkeiten der Kommunen erreicht werden können? Zu den technischen Möglichkeiten in den einzelnen Kommunen liegen der Bundesregierung keine belastbaren Erkenntnisse vor. 4. Welcher Zeithorizont schwebt der Bundesregierung für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen vor? Es besteht keine Veranlassung, die noch andauernden Gespräche unter Zeitdruck zu führen. 5. Gibt es schon Schätzung über das mögliche Einsparpotential an Bürokratiekosten ? a) Wenn nein, ist geplant, dies zu erheben? b) Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse? Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet. Ein mögliches Einsparungspotential kann erst nach Abschluss der Gespräche und der sich hieraus konkret ergebenden Umsetzungsmaßnahmen abgeschätzt werden. 6. Werden weitere Bürokratieentlastungen im Steuerrecht angestrebt, und wenn ja welche? Die Bundesregierung begreift Bürokratieabbau als eine Daueraufgabe. Daher wird die Bundesregierung auch in Zukunft Möglichkeiten konsequent nutzen, um unnötige Bürokratiebelastungen abzubauen. 7. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, dass das zuständige Finanzamt neben dem Gewerbesteuermessbetrag auch den Gewerbesteuerbescheid festsetzt? Die Einführung eines Clearingverfahrens ist nicht Gegenstand der in der Antwort zu Frage 1 angeführten Gespräche. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7 und 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/16294 verwiesen. Drucksache 19/16467 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333