Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Joana Cotar, Michael Espendiller und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/15854 – Presseberichte zum Beschaffungsvorgang eines Konzertflügels in der Botschaft Pretoria V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Auf die Schriftliche Frage 64 des Abgeordneten Uwe Schulz zum Eigentumsübergang des 2015 vom damaligen Botschafter in Südafrika erworbenen Konzertflügels hat das Auswärtige Amt mit Datum vom 7. Mai 2018 auf den noch nicht vollzogenen Abschluss der Prüfung durch den Bundesrechnungshof verwiesen (Bundestagsdrucksache 19/2083). Nach den den Fragestellern inzwischen vorliegenden Unterlagen, u. a. einem ausführlichen Bericht in der Zeitung „WELT“ vom 7. Mai 2018 (vgl. www. welt.de/print/die_welt/politik/article176126382/Das-besondere-Instrument-de r-Diplomatie.html), hat der Bundesrechnungshof (BRH) gemäß Artikel 114 des Grundgesetzes – GG – (unabhängige, selbständige und weisungsfreie externe Finanzkontrolle des Bundes) 2016 die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Auswärtigen Amts (AA) bei den deutschen Auslandsvertretungen in Südafrika geprüft. Die dabei gewonnenen Eindrücke sind nach Ansicht der Fragesteller fragwürdig, insofern sie Auskunft geben über das finanzielle Gebaren und den damit verbundenen Umgang mit Verantwortung wesentlicher und hochrangiger Stellen nicht nur an der Botschaft in Südafrika, sondern auch im Auswärtigen Amt. 1. Ist es zutreffend, dass für die Residenz des deutschen Botschafters in Pretoria 2015 ein neuer Konzertflügel angeschafft worden ist, und falls ja, wie hoch waren hierfür die Kosten inklusive Transport und Versicherung (CIF-Preis) nach Pretoria? Die Kosten des für den amtlichen Teil der deutschen Residenz in Pretoria beschafften Flügels beliefen sich auf 52.767,01 Euro und umfassten Flügelbank, Hülle, Transport- und Versicherungskosten, Garantieleistung für fünf Jahre sowie Kosten für die fachmännische Aufstellung in Pretoria. Deutscher Bundestag Drucksache 19/16468 19. Wahlperiode 14.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 10. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 2. Ist es zutreffend, dass der dort zuvor vorhandene Flügel zum Preis von ca. 3.600 Euro an den die Neubeschaffung des neuen und die Aussonderung des alten Flügels initiierenden damaligen Botschafter in Pretoria verkauft wurde? Ja. 3. Wurde die Aussonderung des alten Flügels öffentlich ausgeschrieben, und falls ja, in welcher Form (Zeitungsanzeigen, Webseite Botschaft etc.)? a) Wenn die Versteigerung nicht öffentlich ausgeschrieben wurde, warum nicht? b) Wenn der Flügel öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben wurde, wie sah diese Ausschreibung konkret aus, und wie viele Gebote gingen ein? Die Aussonderung wurde botschaftsintern sowie im Kreise der diplomatischen Vertretungen in Südafrika bekanntgemacht. Es gingen mehrere Gebote ein. Das erzielte Höchstgebot lag mit 3.600 Euro deutlich über dem Anschaffungspreis von 3.947 DM (1971) und über dem lokalen Marktwert von 3.000 Euro. 4. Ist es zutreffend, dass zuvor der Vorgänger des damaligen Botschafters ebenso wenig wie die Zentrale des Auswärtigen Amts eine Notwendigkeit zum Austausch des alten Flügels gesehen hatte? Der alte Flügel aus dem Jahr 1971 war seit einigen Jahren nicht mehr bei Konzertveranstaltungen zum Einsatz gekommen. 5. An welchem Datum wurde der Beschaffungsbedarf durch die Botschaft gemeldet, und an welchem Datum bewilligte das zuständige Referat den Antrag? Der Beschaffungsbedarf wurde mit Bericht vom 30. Juli 2015 gemeldet. Nach einem Vergabeverfahren erfolgte am 7. September 2015 der Zuschlag für die Lieferung des neuen Konzertflügels. 6. Wann wurden die aktuell im Bestand befindlichen Flügel der Residenzen Moskau, London, Paris, Washington, Ankara angeschafft, wann wurde die Beschaffung im Einzelfall beantragt, und wann wurde sie bewilligt? Die Angaben für die in der Fragestellung genannten Residenzen können der folgenden Aufstellung entnommen werden: - London: 10. November 2016, beantragt am 27. April 2016, bewilligt am 13. Mai 2016. - Moskau: 16. Juli 1991, Datum der Beantragung und Bewilligung aus den vorhandenen Akten angesichts des verstrichenen Zeitraums nicht mehr nachvollziehbar. - Paris: 27. Februar 2004, beantragt am 25. Oktober 2001, bewilligt am 6. November 2003. - Washington: 1. April 1997, Datum der Beantragung und Bewilligung aus den vorhandenen Akten angesichts des verstrichenen Zeitraums nicht mehr nachvollziehbar. Drucksache 19/16468 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode - Ankara: 14. April 1969, Datum der Beantragung und Bewilligung aus den vorhandenen Akten angesichts des verstrichenen Zeitraums nicht mehr nachvollziehbar. Wie lange befanden sich die jeweiligen Vorgänger der Flügel im Bestand, bevor sie ausgesondert wurden, und wie hoch war im Einzelfall der jeweilige Erlös bei der Aussonderung? Die Angaben für die in der Fragestellung genannten Residenzen können der folgenden Aufstellung entnommen werden: - London: seit 1957, Verkaufserlös: 15.552,10 Euro (2014). - Paris: seit 1953; Verkaufserlös aus den vorhandenen Akten nicht mehr nachvollziehbar. - Ankara, Moskau und Washington: aus den vorhandenen Akten nicht mehr nachvollziehbar. 7. Entspricht der laut Bundesrechnungshof wie auch laut des in der Vorbemerkung der Fragesteller verlinkten Zeitungsberichts zwischen dem Aussonderungsantrag der Vertretung Pretoria und der Genehmigung zur Neuanschaffung durch die Zentrale des AA vergangene Zeitraum von einem Tag der üblichen Bearbeitungsdauer bei der Anschaffung von Gütern für die Auslandsvertretungen durch das Auswärtige Amt, welche einen Wert von 20.000 Euro überschreiten? Der Zeitraum zwischen Aussonderungsanträgen und Genehmigungen von Neubeschaffungen durch die Zentrale des Auswärtigen Amts variiert von Fall zu Fall und ist abhängig vom Beschaffungsgegenstand und den Umständen vor Ort. Die Beschaffung im vorliegenden Fall wurde mit der Vergabeentscheidung vom 7. September 2015 angestoßen. 8. Wie viele Güter im Wert von 20.000 Euro aufwärts wurden im Jahr 2015 durch das Referat 112 im Auswärtigen Amt angeschafft, wann wurde jeweils die Anschaffung durch die Auslandsvertretung beantragt, und wann wurde die Anschaffung final durch Referat 112 genehmigt (bitte nach Einzelfällen aufschlüsseln)? Im Jahr 2015 wurden 126 Güter im Wert von über 20.000 Euro durch das Referat 112 beschafft. Eine Einzelauflistung kann der Tabelle in der Anlage entnommen werden. 9. Wurde der vom damaligen Leiter der Auslandsvertretung in Pretoria erworbene Flügel auf amtliche Kosten beim Umzug des Leiters nach Berlin transportiert, und falls ja, wurde dieser Flügel auf amtliche Kosten an den aktuellen Dienstort des damaligen Leiters aus Pretoria transportiert, bzw. wurde dieser Flügel auf amtliche Kosten eingelagert? Musikinstrumente im Privateigentum gehören gemäß den umzugskostenrechtlichen Vorschriften des Bundes zum Umzugsgut. Über Inhalt und Umfang des privaten Umzugsguts seiner Bediensteten erteilt das Auswärtige Amt keine Auskünfte. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16468 10. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der konkreten Sache Hinweise von Mitarbeitern erfolgt und daraufhin verfolgt worden? Nein. Die Vorgangsbearbeitung erfolgte mittels dienstlicher Kommunikation zwischen den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor allem der Zentrale des Auswärtigen Amts, der Auslandsvertretung Pretoria und des Bundesrechnungshofs . 11. Wie oft ist es seit 2013 passiert, dass der Bundesrechnungshof die Einleitung von Disziplinarverfahren und von Strafverfahren gegen Angehörige des Auswärtigen Amts gefordert hat, und wie oft wurde dem entsprochen , und mit welchen Folgen? Nie. 12. Wurde der damalige Bundesminister des Auswärtigen mit diesem Fall befasst, und wenn ja, wann wurde er hierüber von wem unterrichtet? Wenn nein, warum wurde der Bundesaußenminister über den Vorgang nicht informiert, und auf wessen Veranlassung unterblieb dies? 13. Wurde der Leiter der Innenrevision mit diesem Fall befasst, und wenn ja, wann wurden er von wem hierüber informiert? Wenn nein, auf wessen Veranlassung unterblieb die Unterrichtung? Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Das Auswärtige Amt sah nach Bewertung des Vorgangs keinen Anlass für eine disziplinar- und schadensrechtliche Prüfung und hat dem BRH dies in seiner Stellungnahme mitgeteilt. Die in der Fragestellung genannten Personen waren über den medienbekannten Sachverhalt informiert. 14. Wer erteilte in der Zentrale des Auswärtigen Amts die Genehmigung zur Aussonderung und zum Verkauf, und wie lauteten die Gründe für die Notwendigkeit einer Neuanschaffung? Der alte Stutzflügel aus dem Jahr 1960, der vom Auswärtigen Amt in gebrauchtem Zustand im Jahr 1971 beschafft wurde, wurde von der Vertretung Pretoria im November 2015 ausgesondert, nachdem der Genehmigungserlass der Zentrale mit den einschlägigen Aussonderungsvorgaben des Ausstattungsreferats am 11. September 2015 erfolgt war. Die Spielbarkeit des alten Stutzflügels war stark beeinträchtigt und dieser damit für Konzertveranstaltungen nicht mehr nutzbar. 15. Ist die den Fragestellern aus dem Bereich des Auswärtigen Amts zugetragene Information zutreffend, dass der zum Zeitpunkt dieser Vorgänge amtierende Leiter der Zentralabteilung des Auswärtigen Amts ein sogenannter Crewkollege des damaligen Leiters der Vertretung Pretoria ist? Das Auswärtige Amt weist die in dieser Frage implizierte Unterstellung zurück. Zum Schutz von Persönlichkeitsrechten macht das Auswärtige Amt keine Angaben zu einzelnen Beschäftigten des Auswärtigen Dienstes. Drucksache 19/16468 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Lassen es die Vorschriften des Auswärtigen Amts zur Korruptionsprävention zu, dass der Beauftragte für den Haushalt eine Aussonderung anstößt und sich selbst an der Auktion beteiligt? Die Veräußerung von amtlichen Ausstattungsgegenständen hat grundsätzlich unter öffentlicher Bekanntmachung an einen möglichst großen Personenkreis zum Höchstgebot zu erfolgen. Einschränkungen zum Ausschluss des Beauftragten für den Haushalt sind nicht vorgeschrieben. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16468 Drucksache 19/16468 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/16468 Drucksache 19/16468 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/16468 Drucksache 19/16468 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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