Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 12. April 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1647 19. Wahlperiode 13.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Katharina Dröge, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/1469 – Beschädigungen finanzieller Interessen des Bundes im Verantwortungsbereich der Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Sowohl bei der Vergabe des Kredits an die Fluggesellschaft Air Berlin PLC & Co. im Vorfeld der Insolvenz als auch im Bereich des Großprojekts „Stuttgart 21“ stellt sich die Frage, ob und inwieweit finanzielle Schäden für den Bund entstanden sind oder entstehen werden, die hätten vermieden werden können. Dies bedarf der parlamentarischen Kontrolle. Die Fragesteller erstreben daher Zugang zu Gutachten, die Unternehmensberatungen im Vorfeld der Kreditvergabe für die insolvente Fluggesellschaft Air Berlin PLC & Co. und zum Projekt Stuttgart 21 verfasst haben. Den Fragestellern ist dabei bewusst, dass die Bundesregierung Fragen nach dem Wortlaut von Dokumenten teilweise mit dem Hinweis abgelehnt hat, das Interpellationsrecht umfasse kein Akteneinsichtsrecht und die Fragen seien damit unzulässig. Diese Auffassung teilen die Fragesteller nicht (vgl. Gutachten Prof. Wegener, unter: www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/ themen_az/innenpolitik/01-PDF/Gutachten-Akteneinsichtsrecht.pdf). 1. Welchen Wortlaut hat das von der Bundesregierung Mitte August 2017 in Auftrag gegebene Gutachten, das die Unternehmensberatung Pricewaterhouse Coopers (PwC) zur Bewertung der Risiken der Gewährung eines Staatskredits für die Fluggesellschaft Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG erstellt hat (siehe Artikel der Süddeutschen Zeitung in der Onlineausgabe vom 30. Januar 2018 „Berater warnten Regierung vor Air-Berlin-Kredit “)? 2. Welchen Wortlaut hat das von der Deutschen Bahn AG in Auftrag gegebene und von den Beratungsunternehmen PricewaterhouseCoopers (PwC) und Emch+Berger erstellte Gutachten zur Bewertung der „aktuellen Termin- und Kostensituation für das Projekt Stuttgart 21“ (siehe Pressemitteilung der DB AG vom 26. Januar 2018 und Bundestagsdrucksache 19/779, Antwort zu Frage 1)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1647 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Welchen Wortlaut hat das von der Deutschen Bahn AG in Auftrag gegebene und von den Beratungsunternehmen KPMG und Ernst Basler + Partner AG erstellte Gutachten zur Termin- und Kostensituation des Projekts Stuttgart 21 (siehe Stuttgarter Nachrichten online vom 2. Dezember 2016, „Gutachter warnen vor Tunnel-Risiken“)? Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Wiedergabe des Wortlautes der Gutachten kommt der Herausgabe der Gutachten gleich. Eine Dokumentenherausgabe oder Akteneinsicht ist nicht vom parlamentarischen Fragerecht umfasst und stößt auch im Übrigen auf rechtliche Bedenken . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333