Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Buschmann, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/15796 – Einsatz der Technologie chinesischer Unternehmen in Projekten und Infrastruktur von Bundesministerien und Bundesbehörden V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Frage, ob das chinesische Unternehmen Huawei am Ausbau der 5G- Infrastruktur beteiligt werden soll, wird in Deutschland seit Monaten diskutiert . Diese Diskussion wird beispielsweise innerhalb der Regierungsparteien ausgetragen, wo sich in der Union der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses , Dr. Norbert Röttgen, entschieden gegen eine Beteiligung des Unternehmens am Aufbau des 5G-Funknetzes ausgesprochen hat. Doch auch mehrere Regierungsvertreter, etwa der Bundesminister des Auswärtigen , Heiko Maas, und die Bundesministerin der Verteidigung, Annegret Kramp-Karrenbauer, haben Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Unternehmens geäußert (vgl. www.bild.de/politik/inland/politik-inland/huawei-sorg t-fuer-cdu-aufstand-gegen-merkel-angst-vor-spionage-durch-china-66144176. bild.html, www.wiwo.de/politik/deutschland/chinesischer-netzausruester-kra mp-karrenbauer-will-huawei-nicht-von-5g-vergabe-ausschliessen/2525410 8.html). Zugleich vermeldete die Presseagentur „AP News“ im Oktober 2019, dass Software und Hardware der Firma Huawei insbesondere die sogenannte Safe Cities-Technologie in mehreren europäischen Ländern zum Einsatz käme, darunter auch in Deutschland. Diese Berichterstattung und die Skepsis einzelner Regierungsmitglieder wirft die Frage auf, inwiefern chinesische Unternehmen an Projekten und Infrastruktur deutscher Bundesministerien und Bundesbehörden bereits beteiligt sind. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die mit den Fragen 1 bis 6 der Kleinen Anfrage hinterfragten Informationen zu Auftragsvergaben im Kontext von IT-Infrastruktur unter Beteiligung chinesischer Unternehmen gehen über die auf der Grundlage der Vergabestatistikverordnung erhobenen und zu erhebenden Daten hinaus. Die Beantwortung erfolgte daher im Ergebnis einer kurzfristig durchgeführten Abfrage bei den einzelnen Ressorts der Bundesregierung einschließlich ihrer Deutscher Bundestag Drucksache 19/16471 19. Wahlperiode 14.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 10. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Geschäftsbereiche. Zur Beantwortung der umfangreichen Kleinen Anfrage konnten trotz Fristverlängerung um zwei Wochen und intensiver Recherchebemühungen nicht alle relevanten Daten vollständig erhoben werden. Die Bundesregierung übermittelt zur Beantwortung der Fragen 1 bis 5 die beigefügten tabellarischen Übersichten. Die Kleine Anfrage richtet sich explizit auch auf Lieferanten/Zulieferer für digitale Infrastruktur. Aus diesem Grund werden mit der Antwort der Bundesregierung auch solche chinesischen Unternehmen genannt, mit denen kein unmittelbares Auftragsverhältnis besteht, die jedoch als Lieferanten/Zulieferer in das Vertragsverhältnis einbezogen sind. Konkret werden diese Unternehmen mit der Beantwortung dann ausgewiesen, wenn der Vertrag die Lieferung chinesischer Produkte zum Gegenstand hat. Klarstellend weist die Bundesregierung darauf hin, dass mit der der Antwort zugrundeliegenden Abfrage keine Erhebung zu Wertschöpfungsketten und zur Herkunft einzelner Bauteile aller denkbaren Produkte im Kontext digitaler Infrastruktur verbunden war. Die Bundesregierung weist zudem darauf hin, dass eine Prüfung etwaiger Beteiligungsverhältnisse von Vertragspartnern, Lieferanten und Zulieferern im Hinblick auf eine unmittelbare oder mittelbare chinesische Beteiligung in der Kürze der Zeit lediglich eingeschränkt abgebildet werden konnte. Der parlamentarische Informationsanspruch ist grundsätzlich auf die Beantwortung der gestellten Frage(n) in der Öffentlichkeit gerichtet. Gleichwohl ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung überwiegend nicht in offener Form erfolgen kann. Die zur Beantwortung der Fragen 1 bis 5 beigefügten Anlagen 1 und 2 enthalten schutzwürdige bzw. sicherheitsrelevante Informationen über technische Ausstattungen und Fähigkeiten der (Sicherheits-)Behörden des Bundes sowie Informationen zu Lieferantenbeziehungen des Bundes, welche mit einer zur Veröffentlichung bestimmten Antwort der Bundesregierung einem nicht eingrenzbaren Personenkreis im In- und Ausland zugänglich gemacht würden. In der Anlage 1 sind zur Beantwortung der Fragen 1 bis 5 Informationen zusammengefasst , welche Rückschlüsse auf die in Bundesbehörden, insbesondere in den Sicherheitsbehörden, eingesetzte technische Ausstattung ermöglichen. Ungeachtet der Herkunft dieser Ausstattung, sind die Angaben zu den in der Bundesverwaltung eingesetzten technischen Systemen grundsätzlich geeignet, gezielte Angriffe auf einzelne Ressorts oder Behörden zu erleichtern. Die Handlungsfähigkeit zumindest von Teilen der Bundesregierung könnte damit empfindlich gestört werden. Für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland könnte die Veröffentlichung der geforderten Informationen somit nachteilig sein. Des Weiteren enthält die Anlage 1 Informationen zu Vertragsbeziehungen der Behörden mit Dritten. Nach alledem sind die in Anlage 1 enthaltenen Informationen gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) vom 10. August 2018 als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und werden als nicht zur Veröffentlichung in einer Bundestagsdrucksache bestimmte Anlage übermittelt.* Des Weiteren kann die in Anlage 2 zusammengefasste Beantwortung der Fragen 1, 2 und 5 für die dort benannte Behörde nicht in offener Form erfolgen. Die Abwägung des Aufklärungs- und Informationsrechts der Fragesteller mit den Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland bzw. dem Staatswohl führt zu einer höheren Gewichtung der Sicherheitsinteressen bzw. des Staatswohls. Entsprechend § 2 Absatz 2 Nummer 2 VSA sind Informationen * Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat Teile der Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 19/16471 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode entsprechend einzustufen, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen kann. Die geforderten Angaben würden Informationen über technische Fähigkeiten und Ausstattungen einem nicht eingrenzbaren Personenkreis im In- und Ausland zugänglich machen . Deshalb sind diese Angaben als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Geheim“ eingestuft und werden als nicht zur Veröffentlichung in einer Bundestagsdrucksache bestimmte Anlage übermittelt bzw. in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.* 1. Welche chinesischen Unternehmen oder Unternehmen in chinesischem Privat- oder Staatsbesitz sind als Lieferanten/Zulieferer für digitale Infrastruktur der Bundesregierung, der Bundesministerien und Bundesbehörden gelistet? 2. Welche chinesischen Unternehmen oder Unternehmen in chinesischem Privat- oder Staatsbesitz haben als Lieferanten/Zulieferer für digitale Infrastruktur der Bundesregierung, der Bundesministerien und Bundesbehörden Aufträge erhalten (bitte Aufträge einschließlich Vergabedatum, Zweck und der gelieferten Produkte auflisten)? Welche der im Rahmen dieser Aufträge gelieferten Produkte befinden sich derzeit im Einsatz? Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Die angefragten Angaben sind geheimhaltungsbedürftig und können nicht offen übermittelt werden. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Sie werden deshalb als Anlage 1, dort Tabelle 1, mit dem Hinweis „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ sowie als Anlage 2 mit dem Hinweis „VS – Geheim“ dieser Antwort beigefügt bzw. getrennt übermittelt. In der absolut überwiegenden Anzahl der ausgewiesenen Fälle besteht das Auftragsverhältnis nicht unmittelbar mit dem bezeichneten chinesischen Unternehmen . Insofern treten die bezeichneten chinesischen Unternehmen lediglich als Lieferanten/Zulieferer in Erscheinung. Soweit auf der Grundlage der Einzelmeldungen kurzfristig zuordenbar, wurden die tatsächlichen Vertragspartner mit dem Klammerzusatz benannt. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass mit der Häufigkeit der Nennung einzelner Unternehmen keine Aussage über die Anzahl etwaig gelieferter Produkte chinesischer Hersteller verbunden ist. Soweit auf der Grundlage der Einzelmeldungen zuordenbar, wurden Einzelkäufe mit Klammerzusatz als solche gekennzeichnet. Soweit erkennbar identische Produkte/Produktgruppen eines bezeichneten chinesischen Lieferanten/Zulieferers betroffen sind, wurden diese mit der beigefügten Tabelle zusammengefasst. Für die einzelnen Beauftragungen sind in diesen Fällen Zeiträume angegeben. * Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat Teile der Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16471 3. Welche Aufträge des Bundes, seiner Behörden und seiner Unternehmen gingen in welchen Bereichen in den vergangenen zehn Jahren, direkt oder indirekt (Zulieferer etc.), an die Konzerne Huawei und ZTE? 4. Welche, und wie viele Aufträge davon betreffen kritische Infrastruktur oder Kommunikationsinfrastruktur des Bundes und der Länder bzw. deren Behörden, Einrichtungen oder Unternehmen (bitte Aufträge einschließlich Vergabedatum, Zweck und der gelieferten Produkte auflisten)? Welche der im Rahmen dieser Aufträge gelieferten Produkte befinden sich derzeit im Einsatz? Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Die angefragten Angaben sind geheimhaltungsbedürftig und können nicht offen übermittelt werden. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Sie werden deshalb als Anlage 1, dort Tabelle 2, mit dem Hinweis „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ dieser Antwort beigefügt. 5. Sind Aufträge von Innen- und Sicherheitsbehörden des Bundes oder der Länder vergeben worden, an deren Umsetzung chinesische Konzerne direkt oder indirekt beteiligt waren, und wenn ja, welche (bitte einschließlich der betroffenen Behörden, Zweck und der gelieferten Produkte auflisten )? Die mit der Frage 5 angefragten Angaben können der beigefügten Anlage 1, dort Tabelle 1, sowie der Anlage 2 entnommen werden. Die angefragten Angaben sind geheimhaltungsbedürftig und können nicht offen übermittelt werden. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Sie werden deshalb als Anlage 1, dort Tabelle 1, mit dem Hinweis „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ sowie als Anlage 2 mit dem Hinweis „VS – Geheim“ dieser Antwort beigefügt bzw. getrennt übermittelt. Soweit eine Beauftragung durch Innen- und Sicherheitsbehörden des Bundes erfolgt ist, werden diese in Anlage 1, dort Tabelle 1, gesondert ausgewiesen. Dies gilt aufgrund der expliziten Frage nach den betroffenen Behörden auch für solche Aufträge, die sich auf Produkte richten, die im Übrigen auch durch andere Bundesbehörden bezogen wurden. 6. An welchen deutschen Firmen, die als Zulieferer, Lieferanten, Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer deutscher Sicherheitsbehörden an Bauten (etwa Bau und Ausrüstung BND-Neubau), der Errichtung relevanter Kommunikations- oder sonstiger digitaler Infrastruktur beteiligt waren oder sind, haben chinesische Investoren/Konzerne/Gesellschaften oder Personen in den vergangenen zehn Jahren Anteile oder die Mehrheit erworben /übernommen? Zu Frage 6 wird Fehlanzeige gemeldet. Drucksache 19/16471 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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