Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Michel Brandt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Bundestagsdrucksache 19/16244 – Ausforschung sozialer Netzwerke durch Frontex und Europol zur Aufdeckung von „Migrantenschmuggel“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Europäische Grenzagentur Frontex will soziale Medien im Internet durchsuchen , um Hinweise auf irreguläre Migrationsbewegungen oder Fluchthelfer zu finden („Migrants: Frontex veut détecter la ”menace„ grâce aux réseaux sociaux “, www.mediapart.fr vom 18. Oktober 2019). Mit diesem sogenannten Social Media Intelligence (SOCMINT) bzw. „Open Source Intelligence“ genannten Verfahren sollen Foren, Blogs, und die Dienste von Facebook, My- Space, YouTube, Vimeo, Twitter und Instagram überwacht werden. Die gefundenen Informationen will Frontex zu strategischen Zwecken und für operative Einsätze nutzen. Entsprechende Analysen bestellt Frontex auch bei privaten Firmen. Auch die Europäische Polizeiagentur Europol soll verstärkt Online- Aktivitäten zu „Migrantenschmuggel“ beobachten und hierfür seine „Meldestelle für Internetinhalte“ ausbauen (Ratsdokument 13974/19). Dabei würden offensichtlich auch Messenger-Dienste überwacht. So habe die Agentur festgestellt , dass „Schmuggelaktivitäten“ durch die Nutzung „mobiler Anwendungen (Apps)“ erleichtert würden. Originale und gefälschte Dokumente zur irregulären Einreise in die Europäische Union werden demnach „immer häufiger“ über Apps wie Telegram sowie im Dark Web angeboten. Europol soll außerdem Überlegungen anstellen, eine eigene Abteilung „Open Source Intelligence “ (OSINT) in Rahmen seines „Zentrums zur Bekämpfung der Migrantenschleusung “ (EMSC) einzurichten. Deutscher Bundestag Drucksache 19/16505 19. Wahlperiode 15.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 13. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Welche Bundesbehörden beteiligen sich am EU-Projekt „Struggling against and pursuing experienced criminal teams roaming in Europe (SPECTRE), dessen Ko-Leitung die Bundesregierung innehat (https://e c.europa.eu/home-affairs/sites/homeaffairs/files/2019_snapshot-web.pdf)? Bei dem EU-Projekt SPECTRE handelt es sich um ein Projekt des Innere Sicherheitsfonds (ISF), dessen Ziel die Identifizierung und Zerschlagung von mobilen Tätergruppierungen ist, die im Phänomenbereich der organisierten Eigentumskriminalität und damit unmittelbar im Zusammenhang stehender Straftaten (bspw. Wohnungseinbruchsdiebstahl, internationale Kfz-Kriminalität, Korruption , Geldwäsche, Hehlerei etc.) tätig sind. Das Bundeskriminalamt ist als Projektpartner beteiligt. a) Worin besteht nach Kenntnis der Bundesregierung die „strategische und organisatorische Unterstützung“ durch Europol? Im Rahmen des EU Policy Cycle werden die Schwerpunkte der Kriminalitätsbekämpfung in der Europäischen Union sowie entsprechende Fördermöglichkeiten zur Bekämpfung prioritärer Deliktsbereiche festgelegt. Europol ist neben Vertretern der Polizeien der EU-Mitgliedstaaten, der EU-Organe und der EU- Agenturen an der strategischen Ausrichtung beteiligt. Zur Festlegung der Prioritäten werden unter anderem Analyseprodukte von Europol herangezogen. Organisatorisch unterstützt Europol das Projekt SPECTRE durch die Bereitstellung von Infrastruktur und Analysemöglichkeiten sowie durch fachliche Beratung bei grenzüberschreitenden Ermittlungsverfahren. Die Entscheidung, welche Maßnahmen zur Bekämpfung der Eigentumskriminalität im Rahmen des ISF-Projektes ergriffen werden, erfolgt selbstständig durch die Projektleitung. b) Welche technische Ausrüstung (insbesondere miniaturisierte Kameras, Mikrofone und GPS-Sender, außerdem Drohnen und Analysesoftware) wurde im Rahmen von SPECTRE für 200.000 Euro beschafft (bitte die Hersteller und Produktbezeichnung nennen)? Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung der Auffassung, dass die Beantwortung der Teilfrage 1b nicht offen erfolgen kann. Die gewünschte Information wird als Verschlusssache „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und als Anlage der offenen Beantwortung beigefügt. Eine offene Übermittlung würde die Kenntnisnahme von Informationen aus dem angeforderten Bereich durch kriminelle Kreise ermöglichen und würde sich hierdurch sowohl auf die staatliche Aufgabenwahrnehmung im Gefahrenabwehrbereich als auch auf die Durchsetzung des staatlichen Strafverfolgungsanspruchs außerordentlich nachteilig auswirken. Durch Auskunft zu Methoden und zur technischen Ausstattung würden weitergehende Ermittlungsmaßnahmen zu laufenden Strafverfahren erschwert oder gar vereitelt werden. Zudem würde die Preisgabe weiterer Informationen zum Einsatz entsprechender Technik an die Öffentlichkeit das schützenswerte Interesse der Bundesrepublik Deutschland an einer wirksamen Bekämpfung von Kriminalität und damit das Staatswohl erheblich beeinträchtigen. Nach konkreter Abwägung des parlamentarischen Auskunftsrechts mit der aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Pflicht zur ordnungsgemäßen Durchführung von Strafverfahren und zur Gefahrenabwehr gelangt die Bundesregierung zu dem Ergebnis, dass das parlamentarische Auskunftsrecht hier zurücktreten muss.* * Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft . Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 19/16505 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Wie werden diese Geräte von Beteiligten des Projekts (insbesondere der Bundespolizei) genutzt, und wo werden diese vorgehalten bzw. gelagert ? Die mit Geldern des EU-Projektes SPECTRE beschafften technischen Geräte werden durch die ermittlungsführenden Dienststellen im Rahmen von Ermittlungsverfahren zur Bekämpfung der organisierten internationalen Eigentumskriminalität beantragt und genutzt. Das Bundeskriminalamt verwahrt und nutzt einen Teil der beschafften GPS-Ortungsgeräte und Jammer-Detektoren. Die Bundespolizei ist nicht an dem ISF-Projekt SPECTRE beteiligt und hat auch keine technische Ausrüstung von SPECTRE erhalten. Das weitere technische Equipment wird überwiegend durch die französische Gendarmerie, ansonsten durch die Projektpartner in Rumänien und Litauen verwaltet. d) Inwiefern werden aus Mitteln des Projekts auch Informantinnen und Informanten („V-Personen“) finanziert? Im Rahmen des Projektes SPECTRE stehen auch finanzielle Mittel zur Unterstützung aller notwendigen Tätigkeiten von Informantinnen und Informanten zur Verfügung. Von deutscher Seite wurde kein Budget für diesen Einsatzzweck beantragt. 2. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie die Agenturen Frontex und Europol schon jetzt soziale Medien mithilfe von SOCMINT- oder OSINT-Verfahren im Internet durchsuchen, um Hinweise auf Migrationsbewegungen oder „Migrantenschmuggel“ zu finden (vgl. „Two years of EMSC / Activity report Jan. 2017-Jan. 2018“, Europol vom 20. April 2018)? a) Welche Abteilungen sind hierfür zuständig? b) Welche sozialen Medien werden überwacht? c) Welche im Internet gesuchten und gefundenen Informationen dienen strategischen Zwecken, und welche werden für Operationen von Frontex und Europol genutzt? d) In welchen Fällen werden dabei auch Personendaten verarbeitet, und in welchen Dateien bei Frontex oder Europol können diese anschließend gespeichert werden? Die Fragen 2 bis 2d werden aufgrund des Themenzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Europol nutzt anlassbezogen SOCMINT und OSINT zur Anreicherung von Ermittlungserkenntnissen im Bereich der Schleusungskriminalität. Dabei wird das „European Migrant Smuggling Centre“ (EMSC) von der ebenfalls bei Europol angesiedelten „Internet Referral Unit – Meldestelle für Internetinhalte“ (IRU) unterstützt. Europol sucht nach gängigen, frei verfügbaren Informationen in sozialen Medien, z. B. Facebook, Twitter und Instagram hinsichtlich einer möglicher Ermittlungsrelevanz. Nach Auswertung der Daten werden sie den betroffenen Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt. Bei Europol ist die Abteilung O 4 im Operations Department mit dieser Themenstellung befasst. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt gemäß der Verordnung (EU) 2016/794 über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (der sog. Europol-Verordnung) innerhalb der sog. Analysis Work Files (AWF). Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache Frontex nutzt OSINT-Verfahren, um Risikoanalysen durchzuführen. Innerhalb der Agentur Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16505 nimmt die „Situational Awareness and Monitoring Division“ diese Aufgabe wahr. Darüberhinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 3. Inwiefern betrifft die Überwachung sozialer Medien im Internet durch Frontex und Europol nach Kenntnis der Bundesregierung auch Messengerdienste ? Messengerdienste werden gegenwärtig nach Kenntnissen der Bundesregierung weder durch Europol noch durch Frontex überwacht. Eine Ausnahme bilden freizugängliche Informationen, die über offene Gruppen oder Kanäle verbreitet werden und durch Europol im Rahmen von Ermittlungsverfahren ausgewertet werden. a) Sind von den gegenwärtigen Maßnahmen oder zukünftigen Plänen auch verschlüsselte Plattformen erfasst? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. b) Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu einer angeblich verstärkten Nutzung sozialer Medien im Internet oder von Messenger-Diensten im Bereich „Migrantenschmuggel“, und auf welche Quellen sind diese Erkenntnisse gestützt? Ausweislich des Bundeslagebildes Schleusungskriminalität 2016 bis 2018 spielen die Sozialen Medien zunehmend eine entscheidende Rolle bei der Planung und Durchführung von Schleusungen. Diese Entwicklung hat sich aktuell im Handel von echten deutschen (gestohlenen, verlorenen, verkauften) Reisedokumenten in den sozialen Netzwerken wie z. B. Facebook und Messengerdiensten wie Telegram fortgesetzt. Grundlage dieser Erkenntnisse sind, neben Ermittlungsverfahren , der polizeiliche Informationsaustausch im Phänomenbereich Schleusungskriminalität und Urkundenkriminalität. Beispielsweise zeigen Ermittlungsverfahren der Bundespolizei im Bereich der Schleusungskriminalität, dass Tatverdächtige zunehmend die Anonymität von Messengerdiensten nutzen , insbesondere um illegale Dienstleistungen im Bereich der Schleusungskriminalität anzubieten. 4. Was ist der Bundesregierung über Pläne der EU-Kommission oder des Rates der Europäischen Union bekannt, die Online-Überwachung durch Frontex und Europol auszuweiten (vgl. Artikel 28 der neuen Frontex- Verordnung zu „EUROSUR fusion services“, EU-Dokument PE-CONS 33/19)? a) Welche Abteilungen sollen hierfür eingerichtet werden? b) Wie bewertet sie die Pläne, und welche Maßnahmen wird sie befürworten ? c) Welche Pläne zur Ausweitung der Online-Überwachung durch Europol oder Frontex wurden gestoppt („EU Border Guards Cancel Plans to Spy on Social Media (for now)“, https://privacyinternational.org vom 19. November 2019)? Die Fragen 4 bis 4c werden aufgrund des Themenzusammenhangs gemeinsam beantwortet. lm Sinne von Artikel 28 der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache koordiniert die Agentur Frontex die Dienste von Drucksache 19/16505 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode EUROSUR zur Zusammenführung von Daten (EUROSUR Fusion Services) damit den nationalen Koordinierungszentren der Mitgliedstaaten (NCC), der EU-Kommission und auch der Agentur selbst regelmäßig Informationen über die Außengrenzen und den Grenzvorbereich zur Verfügung stehen. Die Agentur stellt einem nationalen Koordinierungszentrum auf dessen Antrag unter anderem Informationen zu den Außengrenzen des Mitgliedstaats und zum Grenzvorbereich zur Verfügung, die bei der Beobachtung der Medienberichterstattung , aus frei zugänglichen Quellen und der Analyse von Internetaktivitäten im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/680 bzw. mit der Verordnung (EU) 2016/679, je nach Anwendbarkeit, zur Verhinderung illegaler Einwanderung und grenzüberschreitender Kriminalität, gewonnen werden. Zu möglichen Plänen und Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Ausweitung der Online-Überwachung oder der Einrichtung von Abteilungen für diesen Zweck liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 5. Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag, eine eigene Abteilung „Open Source Intelligence“ (OSINT) in Rahmen des bei Europol angesiedelten „Zentrums zur Bekämpfung der Migrantenschleusung“ (EMSC) einzurichten (vgl. Ratsdokument 13974/19)? Die zunehmende Nutzung des Internets im Bereich der Schleusungskriminalität führt zu einem erhöhten Bedarf an technischem und personellem Aufwand zur Gewinnung ermittlungsrelevanter Informationen um die Mitgliedstaaten auch weiterhin zielgerichtet im Rahmen des Europol-Mandats unterstützen zu können . Dabei wird, wie im Ratsdokument 13974/19 niedergelegt, auch eine organisatorische Anbindung einer solchen Einheit innerhalb des EMSC oder generell bei Europol zu prüfen sein. Eine Meinungsbildung hierzu hat in der Bundesregierung noch nicht stattgefunden. 6. Was ist der Bundesregierung über Details einer von Frontex und Europol eingerichteten „Future Group on Travel Intelligence and Border Management “ bekannt (Ratsdokument CM 4613/19)? a) Wer nimmt an der Gruppe teil, und welche Ziele werden dort verfolgt? b) Welche Bereiche (etwa Grenzüberwachung und Grenzkontrolle, Zugang zu Informationssystemen, Überwachung des Internets) sind, sofern die Gruppe auch operative Zusammenarbeitsformen verbessern soll, davon erfasst? Die Fragen 6 bis 6b werden aufgrund des Themenzusammenhangs gemeinsam beantwortet. An der „Future Group on Travel lntelligence and Border Management“ nehmen Vertreter der Mitgliedstaaten sowie der EU-Agenturen Frontex und Europol teil. Ziel ist die Verbesserung des Grenzmanagements im Rahmen des geltenden Rechts durch eine effektivere Nutzung vorhandener und künftiger Systeme wie z. B. des Entry-Exit-Systems oder Passenger Name Records. Weiterhin soll eine Verbesserung des Austauschs und der Nutzung von Informationen nach Maßgabe des geltenden Rechts bei Ermittlungen und beim Grenz- sowie Migrationsmanagement erreicht werden. Eine Verbesserung bestehender operativer Zusammenarbeitsformen ist nicht vorrangiges Ziel dieser Gruppe. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16505 7. Welche Lücken und Schwächen in bestehenden Rechtsakten sind der Bundesregierung zu einer engeren Kooperation von Frontex und Europol hinsichtlich des Grenzmanagements bekannt? Die enge und effektive Zusammenarbeit zwischen Frontex und Europol ist für die Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Die Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache wurde erst vor kurzem novelliert und stellt, gemeinsam mit der Europol-Verordnung, zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine ausreichende Grundlage für die Kooperation von Frontex und Europol dar. 8. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wann das Mandat des Interpol-Verbindungsbeamten bei dem „Information Clearing House“ (ICH) zur Verfolgung irregulärer Migration bei Europol ausläuft (Ratsdokument 15250/18), und aus welchen Gründen befürwortet sie eine etwaige Verlängerung? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 9. Ist der Anschluss der Agenturen EASO (European Asylum Support Office ), EMSA (European Maritime Safety Agency), EU SatCen (European Union Satellite Centre) sowie der Organisationen IOM (Internationale Organisation für Migration) und UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees) an das ICH nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen erfolgt? UNHCR hat gegenüber dem Auswärtigen Amt mitgeteilt, keinen Anschluss zu planen. Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 10. Erheben Behörden des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat oder das Auswärtige Amt selbst Daten über Migrationsbewegungen oder „Migrantenschmuggel“ mithilfe von SOCMINT- oder OSINT- Verfahren im Internet oder gibt eine solche Datenerhebung in Auftrag? a) Welche Abteilungen sind hierfür zuständig? b) Welche sozialen Medien werden überwacht? c) Welche im Internet gesuchten und gefundenen Informationen dienen strategischen Zwecken? d) In welchen Fällen werden dabei auch Personendaten verarbeitet, und in welchen Dateien können diese anschließend gespeichert werden? Die Fragen 10 bis 10d werden aufgrund des Themenzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Die Bundespolizei erhebt im Bereich von OSINT strategische Informationen durch Auswertung von Presseartikeln, welche eine Relevanz zu migrationsrelevanten Themen aufweisen. Informationen innerhalb von SOCMINT inklusive personenbezogene Daten werden im Rahmen von Ermittlungsverfahren gemäß Strafprozessordnung erhoben. Diese werden in Datenbanken der Bundespolizei sowie ggf. nationalen Verbunddateien gespeichert. Dabei handelt es sich um frei verfügbare Informationen aus sozialen Medien wie z. B. Facebook, Instagram und ähnlichen Plattformen. In der Abteilung Schwere und Organisierte Kriminalität (SO) im Bundeskriminalamt werden Soziale Netzwerke wie auch andere Open Sources als eine zu- Drucksache 19/16505 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode sätzliche Informationsquelle bei der Vorbereitung und Durchführung von Ermittlungen und Auswertungen genutzt. Ziel dabei ist die Gewinnung von Erkenntnissen über Tatverdächtige und Beschuldigte, weitere Kontaktpersonen, Geschädigte oder Zeugen, die verfahrens- und auswerterelevant sind. Personenbezogene Daten werden durch das Bundeskriminalamt entsprechend dem BKA-Gesetz im Rahmen der Zentralstellenaufgaben verarbeitet und ggf. gespeichert . Auswärtiges Amt Im Rahmen der strategischen Kommunikation zu Flucht und Migration nutzt das Auswärtige Amt, Abteilung Kultur und Kommunikation, Steuerungsgruppe Strategische Kommunikation, Möglichkeiten der „Open Source Intelligence“ und der „Social Media Intelligence“. Diese Steuerungsgruppe überwacht keine sozialen Medien, sondern beobachtet den Diskurs auf Facebook zum Thema Flucht und Migration. Die gefundenen Informationen erlauben der Bundesregierung, gezielt auf Informationsbedarfe einzugehen und Fehlinformationen richtigzustellen, u. a. im Rahmen der Informationskampagne „Rumours about Germany. Facts for Migrants .“. Das Auswärtige Amt protokolliert die beobachteten Aktivitäten, sofern dies den genannten Zielen zweckdienlich ist. 11. Welche Einzelmaßnahmen des derzeitigen „operativen Aktionsplans“ (OAP), an denen das Bundeskriminalamt oder die Bundespolizei im Rahmen des „EU Policy Cycle“ zum Phänomen „Begünstigung illegaler Migration“ als Leiter oder Ko-Leiter teilnehmen, beinhalten die Beobachtung des Internets oder von Messenger-Diensten mithilfe von SOCMINT- oder OSINT-Verfahren (bitte auch die weiteren Teilnehmenden benennen), und wer führt diese durch? a) Welche Drittstaaten nehmen an den Maßnahmen der deutschen Behörden teil? Die Fragen 11 und 11 a werden aufgrund des Themenzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Maßnahmen der Einrichtung einer Task Force Western Balkan durch das Joint Operational Office Wien (JOO) sowie einer operativen Aktion zur Bekämpfung von Schleusungen unter Gefahr für Leib und Leben, in der Regel in Fahrzeugverstecken (RISK) beinhalten unter anderem die Beobachtung des Internets oder von Messengerdiensten mithilfe von OSINT- und SOCMINT- Verfahren. Die Task Force Western Balkan steht unter Leitung des österreichischen Bundeskriminalamtes . Beteiligt sind Italien, Rumänien, Griechenland, Spanien, Kroatien, Ungarn, Polen, Schweden, Bulgarien, Tschechien, Slowenien, die Slowakei und die EU-Agenturen Europol, Frontex, CEPOL, Eurojust sowie Interpol. Darüber hinaus beteiligen sich die Schweiz, Albanien, Bosnien- Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und Kosovo an der Task Force Western Balkan. Die operative Aktion RISK steht unter Leitung der Bundespolizei. An dieser Aktion sind weiterhin Österreich, Belgien, Bulgarien, Tschechien, Griechenland , Spanien, Frankreich, Kroatien, Ungarn, Italien, Niederlande, Polen, Rumänien , Slowenien, Slowakei, Großbritannien sowie die Agenturen Europol, Frontex und Eurojust beteiligt. Des Weiteren nehmen die Drittstaaten Schweiz, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und Kosovo teil. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/16505 b) Inwiefern nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung auch Europol und Frontex in den von ihnen geleiteten Maßnahmen SOCMINT- oder OSINT-Verfahren? Europol sammelt innerhalb der operativen Aktivität „Joint Operational Team Mare (JOT MARE)“ ebenfalls Erkenntnisse aus OSINT und SOCMINT. Darüberhinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. c) Inwiefern werden auch im „Joint Operational Office“ (JOO) der Bundespolizei in Wien (vgl. Bundestagsdrucksache 18/8669) entsprechende Verfahren genutzt? Das JOO Wien stellt u. a. Kapazitäten für die Übersetzung von OSINT- oder SOCMINT-Informationen bereit, welche den jeweils betroffenen Staaten zur Verfügung gestellt werden. d) In welchen Fällen werden dabei auch Personendaten verarbeitet, und in welchen Dateien (auch der an den OAP’s oder dem JOO beteiligten ausländischen Behörden) können diese anschließend gespeichert werden ? Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Mitglied- oder beteiligte Drittstaaten erfolgt im Rahmen des jeweiligen innerstaatlichen Rechts. Im Fall einer Weiterleitung dieser Daten an Europol erfolgt die Verarbeitung gemäß den Vorgaben aus der Europol-Verordnung. 12. Welche Bundesbehörden nehmen am „Maritime Intelligence Community Risk Analysis Network“ (MIC-RAN) von Frontex teil (www.europarl.eu ropa.eu/cmsdata/185405/CAAR%202018.pdf)? Am „Maritime Intelligence Community Risk Analysis Network“ (MIC -RAN) nimmt die Bundespolizei teil. a) Welche Ziele werden nach Kenntnis der Bundesregierung in MIC- RAN verfolgt, und welche Dienste werden dort angeboten? Das MIC-RAN ist ein Projekt zum Aufbau eines maritimen Analyse-Netzwerks zur Verbesserung des Informationsaustauschs und der Zusammenarbeit zwischen der Agentur und den nationalen Behörden, die Aufgaben der Küstenwache wahrnehmen nach Maßgabe des geltenden Rechts. Mit der Einrichtung dieses Netzwerks möchte die Agentur eigene fachliche Informationsdefizite im maritimen Bereich ausgleichen. Neben der Entwicklung von Risikoanalyseprodukten für maritime Einsatzgebiete, Schwerpunkthäfen und Seegrenzen plant die Agentur auch ein maritimes Auswertungstool. Die Auswertungsprodukte werden den Mitgliedstaaten zum Informationsaustausch zur Verfügung gestellt. b) Welche Mitgliedstaaten machen derzeit von den Diensten Gebrauch? Die Produkte des MIC-RAN-Netzwerkes stehen allen Mitgliedstaaten zur Verfügung . Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, welche Mitgliedstaaten davon Gebrauch machen. Drucksache 19/16505 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Betreibt oder betrieb nach Kenntnis der Bundesregierung auch das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) ein Projekt zur Beobachtung sozialer Medien bzw. von Messenger-Diensten, und welche Details sind ihr dazu aus den zuständigen Ratsarbeitsgruppen bekannt geworden? Nach Kenntnis der Bundesregierung begann EASO Ende 2016/Anfang 2017 mit der Erstellung wöchentlicher und thematischer Berichte über soziale Netzwerke im Internet zur Beobachtung von Migrationstrends und Strategien von Menschenhändlern. Diese Berichte wurden mit den Mitgliedstaaten geteilt. Die Arbeit des für diese Aufgabe eingerichteten Social Media Monitoring (SMM) Teams wurde nach Konsultationen mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten im November 2019 eingestellt. 14. In welchem Umfang und in welchen Kriminalitätsbereichen werden welche Bundesbehörden von der „Meldestelle für Internetinhalte“ bei Europol zur Ermittlungen „mit einer Online-Komponente“ unterstützt (www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-9-2019-002516-ASW_D E.pdf)? Die beim Bundeskriminalamt angesiedelte nationale Internet Referral Unit – Meldestelle für Internetinhalte (IRU) sichtet und bewertet ausschließlich Online-Propaganda aus dem Phänomenbereich des islamistisch motivierten Terrorismus und regt diese Inhalte bei betroffenen Onlineservice-Providern zur Löschung an. In diesem Phänomenbereich gewährt Europol Zugriff auf die Online-Datenbank „Check the Web“, in der Propagandainhalte mit Bezug zum islamistischen Terrorismus archiviert werden. Mit dem Europol-Tool „IRMa“ (Internet Referral Management application) werden Links, die Inhalte aus dem o. g. Phänomenbereich enthalten, einem sog. „Cross Check“ unterzogen, d. h. es wird geprüft, ob sie Gegenstand eines aktuellen Ermittlungsverfahrens in einem Mitgliedstaat sind oder ob sie bereits gemeldet (z. B. von einer anderen nationalen IRU) oder gelöscht wurden. Bei Nichtvorliegen eines „Konflikts“ werden die Links entweder direkt oder per Mail mit einer kurzen Inhaltsangabe an die jeweiligen Online-Dienste und Sharehoster mit Anregung zur Löschung weitergleitet. Die Bundespolizei nutzt anlassbezogen die Möglichkeiten der IRU zur Verdichtung von Erkenntnissen hinsichtlich tatverdächtiger Personen bzw. Täterstrukturen . Dies erfolgt schwerpunktmäßig zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität . Die ausgewerteten Informationen können u. a. personenbezogene Daten wie Namen, Telefonnummern, Lichtbilder umfassen. a) Welche Informationen liefert die „Meldestelle“ in diesen Fällen? Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen. b) Welche sozialen Medien werden nach Kenntnis der Bundesregierung von Europol im Rahmen des „digitalen Fußabdrucks“ über Verdächtige ausgeforscht? Es werden die gängigen Plattformen wie z. B. Facebook, Twitter und lnstagram nach relevanten Informationen durchsucht. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/16505 c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, zu welchen weiteren „spezifischen digitalen Instrumenten“ Europol im Rahmen von Online-Ermittlungen Zugang gewährt, und inwiefern werden diese auch von Bundesbehörden genutzt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 15. Welche strategischen Kooperationen sind der Bundesregierung zwischen der „Meldestelle für Internetinhalte“ bei Europol und dem EASO bzw. Frontex bekannt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 16. Wird die „Meldestelle für Internetinhalte“ nach Kenntnis der Bundesregierung auch in operativen Angelegenheiten vom EASO oder von Frontex um Unterstützung ersucht, etwa zur Gefahrenabwehr oder um Informationen zu laufenden Ermittlungen oder Asylanträgen zu erhalten? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 17. Soll die „Meldestelle für Internetinhalte“ aus Sicht der Bundesregierung ihre Aktivitäten im Bereich des „Migrantenschmuggels“ ausweiten (vgl. Ratsdokumente 13974/19, 15250/18)? Zur effektiven Bekämpfung der Schleusungskriminalität ist es erforderlich, aktuellen und zukünftigen Entwicklungen dieses Kriminalitätsphänomens begegnen zu können. Ermittlungsverfahren der Bundespolizei zeigen, dass die Nutzung des Internets als Tatmittel im Bereich der Schleusungskriminalität zunehmend an Bedeutung gewinnt. Ein adäquater Personal- und Mittelansatz für die IRU bei Europol ist unerlässlich um für die zukünftigen Herausforderungen in der Schleusungsbekämpfung gewappnet zu sein um die Mitgliedstaaten auch weiterhin zielgerichtet im Rahmen des Europol-Mandats unterstützen zu können . Hinsichtlich eine Ausweitung des Mandatsbereichs der IRU auf den Bereich der Schleusungskriminalität hat in der Bundesregierung noch keine Meinungsbildung stattgefunden. a) Wie viele „Referrals“ zum Phänomen „Migrantenschmuggel“ hat Europol nach Kenntnis der Bundesregierung bislang an Internetdienstleister gerichtet, und zu welchem Prozentsatz wurden diese Inhalte entfernt? Laut aktuellem konsolidierten Jahresbericht über die Tätigkeiten von Europol (abrufbar unter www.europol.europa.eu/publications-documents/consolidated-a nnual-activity-reports-caar, zuletzt am 07.01.2020) wurden im Jahr 2018 805 Inhalte im Zusammenhang mit illegaler Einwanderung bewertet, wovon 98 Prozent durch die Internetdienstleister gelöscht wurden. b) Soll Europol aus Sicht der Bundesregierung auch verstärkt Finanzermittlungen zu „Migrantenschmuggel“ betreiben oder unterstützen? Die Bundesregierung befürwortet eine Intensivierung der Unterstützung von Finanzermittlungen im Bereich der Schleusungskriminalität durch Europol im Rahmen des Europol-Mandats. Nur ein zwischen den betroffenen Mitgliedstaaten koordiniertes Vorgehen im Bereich der Finanzermittlungen führt im Ergeb- Drucksache 19/16505 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode nis zu einer noch effizienteren Vermögensabschöpfung, insbesondere im Bereich der organisierten Kriminalität. c) Wo soll eine entsprechende Abteilung aus Sicht der Bundesregierung bei Europol angesiedelt werden? Die organisatorische Anbindung obliegt Europol. d) Soll die „Meldestelle für Internetinhalte“ aus Sicht der Bundesregierung zukünftig auch rechtsextremistische Internetinhalte und dort platzierte Symbole behandeln (vgl. Ratsdokument 11756/19)? Eine Behandlung rechtsextremistischer Internetinhalte durch die „Meldestelle für Internetinhalte“ wird derzeit geprüft. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/16505 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333