Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/15847 – Aktuelle Entwicklungen bei Siedlungsabfällen 1. Welche Menge der in Deutschland anfallenden Siedlungsabfälle entfallen nach Kenntnis der Bundesregierung auf Fäkalien und Klärschlämme? Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis, 2019, Erhebung der öffentlichen Abwasserentsorgung – Klärschlamm,) fielen im Jahr 2018 in kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen 1,75 Millionen Tonnen Klärschlamm (Trockenmasse) an. Diese Mengen werden entsprechend ihrer Entstehung jedoch nicht über die Abfallbilanz für Siedlungsabfälle erfasst, sondern über die genannte wasserrechtliche Statistik. Dementsprechend sind auch menschliche Fäkalien, die über das Abwasser entsorgt werden, nicht Teil der Abfallbilanz. Als eigene Abfallart in der Abfallbilanz wird nur „Fäkalschlamm“ (Schlamm aus Hauskläranlagen) aufgeführt, sofern er nicht in kommunalen Kläranlagen, sondern in Abfallbehandlungsanlagen entsorgt wird. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis, 2019, Umwelt, Abfallbilanz, Abfallaufkommen/-verbleib, Abfallintensität, Abfallaufkommen nach Wirtschaftszweigen) fielen im Jahr 2017 lediglich 19.000 Tonnen Fäkalschlamm an. Dies entspricht einem Anteil von 0,04 Prozent am Siedlungsabfallaufkommen. 2. Wie ist Recycling im Falle von Fäkalien und Klärschlämmen nach Kenntnis der Bundesregierung definiert, und welche Endprodukte entstehen, die als Recyclat gelten? Der Begriff „Recycling“ ist in § 3 Absatz 25 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) definiert als Verwertungsverfahren, durch das Abfälle zu Erzeugnissen , Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden. Eingeschlossen ist die Aufbereitung organischer Materialien, nicht aber die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind. Diese Definition gilt allgemein für alle Abfälle, also auch für Klärschlämme. Deutscher Bundestag Drucksache 19/16506 19. Wahlperiode 15.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nuk leare Sicherheit vom 27. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Gegenwärtig werden noch etwa 0,4 Millionen Tonnen Klärschlämme unmittelbar als Düngemittel oder Bodenhilfsstoffe in der Landwirtschaft oder dem Landschaftsbau stofflich verwertet. Den gesetzlichen Rahmen bildet zum einen das Abfallrecht (insbesondere die Klärschlammverordnung) und zum anderen das nationale und europäische Düngerecht. Ansonsten werden Klärschlämme thermisch verwertet. Als Rezyklate aus Klärschlamm im engeren Sinne gelten die aus dem Klärschlamm oder der Asche der Klärschlammverbrennung zurückgewonnenen Phosphorverbindungen sowie im weiteren Sinne die Verbrennungsasche selbst, soweit sie als Bodenverbesserer oder Düngemittel eingesetzt wird. 3. Welchen Beitrag leisten nach Kenntnis der Bundesregierung die Endprodukte aus Frage 2 zur Erreichung der Recyclingquoten von Siedlungsabfällen nach novelliertem Kreislaufwirtschaftsgesetz? Klärschlämme und die aus ihnen gewonnen Rezyklate werden gemäß den EUrechtlichen Vorgaben sowohl nach der bisherigen als auch nach der neuen Berechnungsmethode nicht in die Berechnung der Recyclingquote für Siedlungsabfälle einbezogen. Fäkalschlämme werden bislang zwar noch im Rahmen der Berechnung der Recyclingquote für Siedlungsabfälle berücksichtigt und fallen zukünftig aus der Berechnung heraus, die Auswirkungen auf die Quote sind aber aufgrund der geringen Menge dieser Abfallart (siehe dazu Antwort zu Frage 1) marginal. 4. Welche Anteile am gesamten Siedlungsabfall in Deutschland machen nach Kenntnis der Bundesregierung die verschiedenen Sammlungen jeweils aus, und wie viel Prozent davon werden recycelt a) Abfälle aus privaten Haushalten b) Abfälle aus Gewerbe und Industrie c) Sperrmüll d) Marktabfälle e) Straßenkehrricht f) Bioabfälle g) Glas h) Papier/Pappe i) Verpackungen j) Fäkalien? 5. Welche Anteile der Recyclingquote des Kreislaufwirtschaftsgesetzes entfallen nach Kenntnis der Bundesregierung auf die in den Frage 4 a bis 4j aufgezählten, getrennten Sammlungen (bitte angeben, ob die alte oder neue Quotenberechnung verwendet wird)? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes für 2017 (Destatis, 2019, Umwelt , Abfallbilanz, Abfallaufkommen/-verbleib, Abfallintensität, Abfallaufkommen nach Wirtschaftszweigen) werden die in der Frage genannten Abfallströme wie folgt entsorgt. Drucksache 19/16506 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Art des Abfalls Abfall aufkom men darunter stoffliche Verwertung Recycling quote1 Anteil an den gesam ten Sied lungsabfäl len in 1.000 Tonnen in Prozent a. Abfälle aus priva ten Haushalten 46 151 31 848 69 89 b. Abfälle aus Gewer be und Industrie 5 638 2 935 52 11 Siedlungsabfälle ins gesamt 51 790 34 783 67 100 Davon als Teilmen gen2 c. Sperrmüll 2 608 1 391 53 5 d. Marktabfälle 87 74 85 3 e. Straßenkehricht 570 371 65 1 f. Bioabfälle 10 387 10 158 98 20 g. Glas 2 593 2 590 100 5 h. Papier/Pappe 7 803 7 747 99 15 i. Verpackungen 5 718 4 999 87 11 j. Fäkalien (Fäkal schlamm)4 19 18 93 03 1 Anteil des Inputs aller mit dem Verfahren „Stoffliche Verwertung“ eingestuften Behandlungsanlagen am Abfallaufkommen insgesamt (bisherige Berechnungsmethode) 2 In den Siedlungsabfälle insgesamt sind weitere Stoffströme wie Holz, Textilien enthalten, die in den Teilmengen von c. – j. nicht aufgeführt sind. 3 0 = weniger als die Hälfte von 1 in der letzten ausgewiesenen Stelle, jedoch mehr als nichts 4 siehe dazu die Ausführungen in der Antwort zu Frage 1 6. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Aufkommen der Siedlungsabfälle im Jahr 2018 und prognostiziert für 2019 insgesamt, und wie groß ist das jeweilige Abfallaufkommen der Sammlungen aus Frage 4a bis 4j in diesen Jahren? Der Bundesregierung liegen derzeit weder statischen Daten noch Prognosen zum Siedlungsabfallaufkommen in den Jahren 2018 und 2019 vor. Die Daten für 2018 werden im zweiten Halbjahr 2020 veröffentlicht. 7. Kennt die Bundesregierung die Gründe, warum sich die Definitionen von nationalem Siedlungsabfall (www.bmu.de/themen/wasser-abfall-boden/ab fallwirtschaft/abfallarten-abfallstroeme/siedlungsabfaelle/) und europäischen Siedlungsabfall (https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/waste/transbo undary-waste-shipments/key-waste-streams/municipal-waste) unterscheiden ? Die auf der Internetseite des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat ) angegebene Beschreibung von Siedlungsabfall sowie die durch die Änderungsrichtlinie 2018/851/EU neu in Artikel 3 Nummer 2b der Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2018/98/EG) eingefügte Begriffsdefinition dient allein der Eingrenzung der statistischen Erhebung bzw. der Klarstellung der Berechnung der Recyclingquote für Siedlungsabfälle. Sonstige Auswirkungen, insbesondere Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16506 auf die Aufgabenteilung zwischen kommunaler und privater Entsorgungswirtschaft sowie auf andere Rechtsbereiche, bezweckt die Definition nicht. 8. Kennt die Bundesregierung die Gründe, warum auf EU-Ebene Fäkalien nicht als Siedlungsabfall definiert werden? Wie bereits im Rahmen der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, zählt Fäkalschlamm (Abfallschlüssel 20 03 04) zu Siedlungsabfall; menschliche Fäkalien, die über das Abwasser entsorgt werden, sind hingegen keine eigenständige Abfallart . Weitere Erkenntnisse zu den Gründen liegen der Bundesregierung hierzu nicht vor. Drucksache 19/16506 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333