Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/15990 – Schaffung eines Nationalen Sicherheitsrats V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesministerin der Verteidigung, Annegret Kramp-Karrenbauer, hat in ihrer sicherheitspolitischen Grundsatzrede am 7. November 2019 an der Universität der Bundeswehr München vorgeschlagen, einen Nationalen Sicherheitsrat einzurichten (www.bmvg.de/de/aktuelles/rede-der-ministerin-an-der-u niversitaet-der-bundeswehr-muenchen-146670). Dafür solle der Aufgabenbereich des bestehenden Bundessicherheitsrates weiterentwickelt werden. Der Bundessicherheitsrat beschäftigt sich im Wesentlichen mit Rüstungsexportthemen (www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/nationaler-sicherheitsra t-ischinger-begruesst-akk-vorstoss,RhCu2sM). Ein Nationaler Sicherheitsrat hingegen solle, so die Bundesverteidigungsministerin, die verlässliche Koordination von Deutschlands strategischen Instrumenten gewährleisten und als herausgehobene Stelle den umfassenden Einsatz von Diplomatie, Militär, Wirtschaft und Handel, Innerer Sicherheit und Entwicklungszusammenarbeit organisieren . Ein solcher Nationaler Sicherheitsrat würde Deutschlands Beiträge zur internationalen Krisenbewältigung schneller und effektiver zur Wirkung bringen und durch vorausschauende Themensetzung einen wichtigen Beitrag zur strategischen Kultur leisten. Im Weißbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr hatte die Bundesregierung bereits 2016 angekündigt, dass der Bundessicherheitsrat in Zukunft seine Rolle als strategischer Impulsgeber stärker wahrnehmen solle. Dies ist nach Ansicht der Fragesteller bisher nicht geschehen. In der Antwort auf die von der FDP-Bundestagsfraktion eingebrachte Große Anfrage „Vernetztes Handeln in der Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik stärken“ vom 28. August 2019 hat die Bundesregierung zudem angegeben, dass keine Veränderung der Struktur des Bundessicherheitsrats geplant sei (Bundestagsdrucksache 19/13251). Vor diesem Hintergrund liegt es im Interesse der Fragesteller , dass die Bundesregierung den Deutschen Bundestag zeitnah und unaufgefordert über die neuen Pläne zur Schaffung eines Nationalen Sicherheitsrats informiert. Deutscher Bundestag Drucksache 19/16508 19. Wahlperiode 15.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 13. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Wurde der Vorschlag der Bundesministerin der Verteidigung, einen Nationalen Sicherheitsrat zu schaffen, vor ihrer sicherheitspolitischen Grundsatzrede innerhalb der Bundesregierung und insbesondere mit dem Auswärtigen Amt als federführendem Ressort abgesprochen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann, und unter Beteiligung welcher Teilnehmer haben Gespräche stattgefunden, und welche Absprachen wurden getroffen? Liegen der Bundesregierung Protokolle, Vermerke oder Ähnliches zu diesen Gesprächen vor? Wenn ja, welchen Inhalt haben diese (bitte für jedes Gespräch angeben)? Wenn nein, warum nicht (bitte für jedes Gespräch angeben)? Ausgangspunkt für die Überlegungen von Bundesministerin Annegret Kramp- Karrenbauer ist das Weißbuch 2016, das eine Verbesserung der ressortübergreifenden Strategieentwicklung der Bundesregierung und eine konsequente Weiterentwicklung des vernetzten Ansatzes fordert. In diesem Zusammenhang soll sich der Bundessicherheitsrat unter Wahrung des Ressortprinzips kontinuierlich mit strategischen Fragen befassen, um seine Rolle als Impulsgeber weiter zu stärken. 2. Woran mangelt es nach Ansicht der Bundesregierung dem Bundessicherheitsrat (Zusammensetzung, Verantwortlichkeiten, Entscheidungs- und Abstimmungsstrukturen, Unterbau etc.), um seine Rolle als strategischer Impulsgeber wahrzunehmen und die von der Bundesverteidigungsministerin als grundlegend befundene verlässliche Koordination von Deutschlands strategischen Instrumenten zu gewährleisten? 3. Welche Aufgaben soll demgegenüber ein Nationaler Sicherheitsrat nach Ansicht der Bundesregierung erfüllen? 4. Inwiefern (Zusammensetzung, Verantwortlichkeiten, Entscheidungs- und Abstimmungsstrukturen, Unterbau etc.) muss der Bundessicherheitsrat nach Ansicht der Bundesregierung weiterentwickelt werden, um als Nationaler Sicherheitsrat die in Frage 3 genannten Aufgaben erfüllen zu können ? 5. Liegt der Bundesregierung bereits ein Konzept für die Weiterentwicklung des Bundessicherheitsrats bzw. die Schaffung eines Nationalen Sicherheitsrats vor (z. B. Referentenentwurf)? Wenn ja, wann wird dieses dem Bundestag vorgelegt? Wenn nein, bis wann ist es geplant, ein Konzept für die Weiterentwicklung des Bundessicherheitsrats bzw. die Schaffung eines Nationalen Sicherheitsrats zu erarbeiten und dem Bundestag vorzulegen? Welche Ressorts und welche jeweiligen Arbeitsebenen werden an der Ausarbeitung beteiligt werden? Die Fragen 2 bis 5 werden zusammen beantwortet. Die Bundesministerin der Verteidigung, Annegret Kramp-Karrenbauer, hat langfristig orientiert und perspektivisch skizziert, dass eine künftige Bundesregierung eine Weiterentwicklung des Bundessicherheitsrates mit dem Ziel anstreben könnte, in Politikbereichen wie Diplomatie, Militär, Wirtschaft und Handel, innere Sicherheit und Entwicklungszusammenarbeit noch vorausschauender , schneller und präziser zu planen, zu entscheiden und zu handeln. Drucksache 19/16508 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333