Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karlheinz Busen, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/15992 – Lebensmittelsicherheit in Deutschland – Wirksamkeit der Kontrollmechanismen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Listerien-Befund bei der Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG (im Folgenden: Wilke) hat bundesweit für Schlagzeilen gesorgt (www.faz.net/aktuell/rhein-main/wurstwarenhersteller-wilke-ermittler-u ntersuchen-todesfaelle-16471414.html). Besonders in der Kritik steht die zögerliche Informationspolitik der für die Lebensmittelsicherheit zuständigen Behörden in Hessen (www.morgenpost.de/wirtschaft/article227458881/Food watch-fordert-Reform-der-Lebensmittelueberwachung.html). Um im Gefahrenfall schnell national und europaweit die Bevölkerung zu warnen, existieren zahlreiche Kontrollmechanismen, darunter zum Beispiel das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF). 1. Zu welchem Zeitpunkt haben Behörden des Bundes erstmals gegenüber Behörden des Landes Hessen den Verdacht geäußert, dass Artikel der Firma Wilke im Verdacht stehen, für die Verbreitung von Listerien mit dem Sequenz-Cluster-Typ Sigma1 verantwortlich zu sein, und welche Behörden wurden von welchen Bundesbehörden konkret jeweils wann informiert ? Einen ersten Hinweis auf eine mögliche ursächliche Beteiligung der Firma Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co am Listeriose- Ausbruchsgeschehen mit Listeria monocytogenes Sequenz-Cluster-Typ 2521 (Sigma1) hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) dem hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 12. August 2019 mitgeteilt. Hierzu hatte das BVL zuvor gemeinsam mit den für die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung zuständigen obersten Landesbehörden eine aufwendige Warenstromanalyse durchgeführt. Das hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat dem BVL am 3. September 2019 mitgeteilt, dass im nationalen Referenzlabor (NRL) Listeria monocytogenes im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ein Listerien-Isolat aus einer Mischprobe von Fleisch- Deutscher Bundestag Drucksache 19/16509 19. Wahlperiode 15.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 13. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. erzeugnissen des Herstellers Wilke vorliegt. Hierüber hat das BVL das NRL im BfR noch am selben Tag informiert und – zur Prüfung des Zusammenhangs auf Zugehörigkeit zum Sequenz-Cluster-Typ Sigma1 – um die prioritäre Typisierung des Isolats gebeten. Nach Vorliegen des Untersuchungsergebnisses informierte das NRL im BfR das BVL sowie das RKI am 16. September 2019 über die festgestellte Übereinstimmung des Listerien-Isolats aus der Mischprobe von Fleischerzeugnissen des Herstellers Wilke mit den im Listerien-Labor des RKI vorliegenden Listeria-Sigma1-Isolaten von Erkrankten. Damit galt für das BVL mit hoher Wahrscheinlichkeit der Nachweis als erbracht, dass die Firma Wilke die Quelle der Verbreitung von Listerien mit dem Sequenz-Cluster-Typ Sigma1 ist. Das BVL leitete den Befund des BfR noch am selben Tag an das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz weiter. 2. Zu welchem Zeitpunkt haben Behörden des Landes Hessen dem Bundesamt für Risikobewertung (BfR) und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erstmals mitgeteilt, dass die Firma Wilke mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für die Verbreitung von Listerien mit dem Sequenz-Cluster-Typ Sigma1 verantwortlich ist, und welche Behörden teilten dem BfR dies mit? Eine Mitteilung von Behörden des Landes Hessen an das BVL, dass die Firma Wilke mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für die Verbreitung von Listerien mit dem Sequenz-Cluster-Typ Sigma1 verantwortlich ist, erfolgte nicht. Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, hat erst die Typisierungsleistung des NRL im BfR zu der Erkenntnis geführt, dass die Firma Wilke mit hoher Wahrscheinlichkeit die Quelle der Verbreitung von Listerien mit dem Sequenz- Cluster-Typ Sigma1 ist. 3. Wann und wodurch war für das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit der Nachweis erbracht, dass die Firma Wilke die Quelle der Verbreitung von Listerien mit dem Sequenz-Cluster-Typ Sigma 1 ist? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 4. Wann wurden jeweils vom BVL Warnungen zu Artikeln der Firma Wilke herausgegeben, die über das Europäische Schnellwarnsystem RASFF an die europäischen Partner mitgeteilt wurden? Die Länder entscheiden in eigener Zuständigkeit, wann ein Sachverhalt so zu beurteilen ist, dass eine Einstellung in das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) zu erfolgen hat. Die Einstellung einer Meldung in das RASFF nehmen die hierfür eingerichteten Länderkontaktstellen vor. Die Weiterleitung einer von den Länderkontaktstellen erstellten RASFF-Meldung an die Europäische Kommission erfolgt durch die Nationale RASFF-Kontaktstelle am BVL. Durch die hessische Länderkontaktstelle erfolgte die Erstellung der RASFF- Erstmeldung zu vorliegendem Sachverhalt am 2. Oktober 2019. Diese wurde durch die Nationale RASFF-Kontaktstelle am BVL am gleichen Tag validiert, an die Europäische Kommission weitergeleitet und unter der Nummer 2019.3464 notifiziert. Eine Übersicht der im weiteren Verlauf durch die zustän- Drucksache 19/16509 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode digen Behörden der Länder erstellten Folgemeldungen ist der als Anlage beigefügten Übersicht zu entnehmen. 5. Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aufgrund des Konsums von Artikeln der Firma Wilke ums Leben gekommen? Wo wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das Listerien-belastete Produkt jeweils konsumiert? Um Todesursachen „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ feststellen zu können, ist im Allgemeinen eine Obduktion vonnöten. Der Bundesregierung liegen keine Angaben zu den Todesursachen aus den Totenbescheinigungen oder Obduktionen vor. Zu den direkt oder indirekt als an der Listeriose verstorben übermittelten Personen liegen der Bundesregierung keinen Angaben zu den möglichen Verzehrsorten vor. 6. Bei wie vielen Todesfällen besteht nach Kenntnis der Bundesregierung ein Verdacht, dass der Konsum von Produkten der Firma Wilke für den Eintritt des Todes ursächlich ist, ohne dies mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachweisen zu können? Im Rahmen der nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorgegebenen Meldepflichten wurden dem Robert Koch-Institut 18 der insgesamt 37 Patienten innerhalb des Listeriose-Ausbruchsgeschehen mit Listeria monocytogenes Sequenz- Cluster-Typ 2521 (Sigma1) von den Gesundheitsämtern als verstorben übermittelt . Davon sind drei Patienten als direkt oder indirekt an der Listeriose verstorben übermittelt. 14 Listeriose-Meldefälle sind vom Gesundheitsamt als nicht an den direkten oder indirekten Folgen der Listeriose verstorben übermittelt. Bei einem Patienten war die Todesursache nicht ermittelbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16509 Drucksache 19/16509 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Anlage