Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Kluckert, Frank Sitta, Torsten Herbst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/16179 – Einsatz von Smart Parking zur CO2-Reduzierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Um die nationalen, europäischen und internationalen Klimaschutzziele erreichen zu können, muss nach Ansicht der Fragesteller auch der Mobilitätssektor seinen Beitrag leisten. Hierbei spielen nach Ansicht der Fragesteller nicht nur neue, innovative Antriebs- und Speichertechnologien eine wichtige Rolle, sondern auch Parkvorgänge. Studien zeigen, dass Parksuchverkehre für etwa 30 Prozent des Verkehrs in deutschen Städten verantwortlich sind (www.inri x.com/press-releases/parking-pain-de/). Ein Autofahrer benötigt im Durchschnitt etwa acht Minuten, um einen Parkplatz zu finden, legt in dieser Zeit durchschnittlich 4,5 Kilometer zurück und stößt circa 1,3 kg CO2 aus (www.s ubs.emis.de/LNI/Proceedings/Proceedings261/175.pdf). Die Parkplatzsuche erhöht das Verkehrsaufkommen, führt zu einem Verlust an Lebenszeit, verursacht Stress und ist eine Belastung für Umwelt, Klima und Luftqualität. Durch den Zeitverlust, die Abgasbelastung und den Kraftstoffverbrauch entstehen jedes Jahr Gesamtkosten in Höhe von nahezu 45 Mrd. Euro (www.inrix.com/pre ss-releases/parking-pain-de/). Das Ökonomisierungs- und Optimierungspotenzial im Bereich des Parkens – sowohl innerhalb von Städten als auch an deutschen Autobahnen – ist also enorm. Um die Parkplatzsuche effizienter und intelligenter gestalten zu können, stehen bereits heute neueste, technische Innovationen zur Verfügung. Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass sogenannte Smart-Parking-Technologien die laufenden Kosten senken können, zu einer signifikanten Reduzierung des Parkplatzsuchverkehrs beitragen können, die Effizienz steigern und die Suche vereinfachen können. Durch eine Verminderung des Suchverkehrs können zudem Stickoxid- und Kohlenstoffdioxid- Emissionen reduziert werden (www.ey.com/Publication/vwLUAssets/ey-smar t-city-beispiel-smart-parking/$File/ey-smart-city-beispiel-smart-parking.pdf). Diese innovativen Lösungen stellen beispielsweise durch modernste Sensoren fest, ob ein Parkplatz frei zur Verfügung steht. Diese Information wird dann an das Smartphone des Benutzers weitergeleitet, welcher mittels Navigationssoftware zum freien Parkplatz geführt wird und diesen per App bezahlen kann. Der Einsatz digitaler und smarter Lösungen im Bereich des Parkens bietet also großes Potenzial bei der Emissionsreduzierung und bei der Erreichung der Klimaschutzvereinbarungen, welches sich derzeit noch nicht flächendeckend entfalten kann. Deutscher Bundestag Drucksache 19/16513 19. Wahlperiode 15.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infra struktur vom 13. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Hat die Bundesregierung zu der Frage, ob mit Smart-Parking- Technologien und Applikationen Schadstoffemissionen, insbesondere CO2-Emissionen, eingespart werden können? Wenn ja, wie hoch schätzt die Bundesregierung das prozentuale und absolute Einsparpotenzial ein? Die Arbeitsgruppe 1 (Klimaschutz im Verkehr) der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität schätzt das CO2-Minderungspotenzial von Smart-Parking- Lösungen bei einer vollständigen Ausstattung kommunaler öffentlicher Parkplätze mit entsprechender Sensorik und einer vollständigen Vermeidung von Parksuchverkehr bis 2030 auf 0,4 bis 0,9 Millionen Tonnen pro Jahr im Vergleich zu 2015. Eine Studie im Auftrag des Verbandes der Automobilindustrie e. V. (VDA) aus dem Jahr 2015 kommt mit einer CO2-Einsparung von jährlich 0,5 Millionen Tonnen für das dort beschriebene Szenario „Innovation“ zu einem ähnlichen Ergebnis. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 2. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung derzeit, um den Einsatz von Smart-Parking-Technologien und Applikationen zu fördern? 3. Welche Maßnahmen führt die Bundesregierung derzeit aus, um den Einsatz von Smart-Parking-Technologien und Applikationen zu fördern? 6. Werden Smart-Parking-Technologien und Applikationen im Rahmen des Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020 gefördert? Wenn ja, welche Projekte haben sich bisher beworben, welche sind bewilligt und welche realisiert worden (bitte namentlich inklusive Ort und Projekttitel nennen)? Die Fragen 2, 3 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert mit der Innovationsinitiative mFund datenbasierte Lösungen für die Mobilität 4.0. Kommunen, Wissenschaft und Industrie können im Rahmen des Programms fortlaufend Konzepte für die Förderung von Machbarkeitsstudien (Förderlinie 1: bis 100 T Euro) bzw. im Rahmen von Förderaufrufen für Projekte (Förderlinie 2: bis 3 Mio. Euro) zum Parkraummanagement einreichen. Aktuell werden durch den mFUND folgende elf Projekte im Bereich Parkraummanagement gefördert: (1) FaMoS, (2) CITRAM, (3) PAMIR, (4) start2park, (5) ChargePlanner, (6) ParkenDigital, (7) Schnittstelle, (8) ParkCheck, (9) REPAST, (10) ITP, (11) Park_Up. Drucksache 19/16513 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Darüber hinaus fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit bereits seit 2013 im Rahmen des Programms „Erneuerbar Mobil“ einzelne Projekte zur Erprobung von Smart-Parking-Lösungen. Abgeschlossen sind die Projekte City2e und City2e 2.0. Derzeit wird im Rahmen des Programms das Projekt „City2Share“ gefördert, mit dem in ausgewählten Innenstadtrandquartieren – unter anderem durch den Einsatz innovativer Sensorik und Informationstechnologien zur Optimierung des Stadtverkehrs – eine effizientere Nutzung des Straßenraums und eine Steigerung der Aufenthalts- und Wohnumfeldqualität erreicht werden soll. Im Sofortprogramm Saubere Luft 2017 bis 2020 werden Smart-Parking- Technologien und Applikationen im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ gefördert. Eine Übersicht der eingereichten „Smart-Parking-Projekte“ im Rahmen der Förderrichtlinie Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme kann der beigefügten Tabelle entnommen werden . Ort Vorhaben-Titel Status Oldenburg Einrichtung Wärmebildkameras, Erneuerung Steuergerät Heiligengeistwall , Einbindung Parkleitsystem an den MDM, Kabelverbindung Alexanderstraße Abgeschlossen Stuttgart Parkleitsystem (PLS) in der Innenstadt Stuttgarts Bewilligt Dresden Ausstattung von Park&Ride-Plätzen mit Parksensoren zur Erhebung von Belegungsdaten Bewilligt Köln Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme der Stadt Köln Bewilligt Heidelberg Ausbau des digitalen Verkehrszählsystems und Weiterentwicklung des Parkleitsystems für P&R Parkplätze Bewilligt Hannover Intelligentes Verkehrsmanagement zur Reduktion von Parksuchverkehren bei überregionalen Events Bewilligt Mainz Konzeptionierung eines digital gestützten dynamischen Parkleitsystems zur Verbesserung des Verkehrsflusses und Verminderung der Verkehrsbelastungen Bewilligt Oberhausen Dynamische Wegweisung Neue Mitte Bewilligt Hannover Parkraummanagement für die Landeshauptstadt Hannover Bewilligt Leonberg Einführung eines dynamischen Parkleitsystems Bewilligt Ludwigsburg Verkehrsleittechnik, Parkraummanagement, Fahrgastinformationssysteme und verbindende Cloudlösung Bewilligt Nürnberg Datenerhebung zentrales P+R Hintergrundsystem Bewilligt Augsburg Errichtung eines dynamischen Verkehrs- und Parkleitsystems Bewilligt Mannheim Digitales, integriertes, intelligentes und zukunftsfähiges Parkleitmanagementsystem Bewilligt Bonn Erneuerung und Erweiterung des vorhandenen Parkleitsystems der Stadt Bonn Bewilligt Mannheim P+R Plätze – Erweiterung, Ausbau, Sensorik Bewilligt Paderborn Aufbau einer IoT (Internet of Things)-Plattform und Umsetzung des Parkraummanagements in der Innenstadt von Paderborn Bewilligt Kiel Neuordnung des Parkraums über digitale Systemausweitung Projekt I.a-8 Bewilligt Heilbronn Aufbau eines dynamischen Park- und Verkehrsleitsystems in Heilbronn Bewilligt Hamburg Vorwegsweisung P + R Bewilligt Dortmund Erneuerung des Parkleitsystems Innenstadt Bewilligt Hannover Ergänzung des Verkehrsmanagementsystems HannoVerKehr für die Landeshauptstadt Hannover Bewilligt Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16513 Ort Vorhaben-Titel Status Wiesbaden Konzeption, Pilotierung und Koordination eines steuernden Parkraummanagements Bewilligt Ludwigsburg Digitale Anzeigetafeln zur Park- und Verkehrslenkung als wirksame Maßnahme zur Emissionsreduzierung Bewilligt Ludwigsburg Digitales Parkraummanagement im Stadtraum Bewilligt Backnang Digitales Parkleitsystem Bewilligt Köln Digitales Parkraummanagement in der Kölner Innenstadt Bewilligt Wuppertal Sensorische Überwachung des Parkraums in den Straßenseitenräumen und Angebot einer Park-App Bewilligt Heidelberg Digitalisierung der Parkraumbewirtschaftung und Ausbau des Parkleitsystems Bewilligt Gelsenkirchen Intelligentes Parksystem – Parken 2.0 Bewilligt Köln Parkraummanagement, Implementierung Mobility-Hub Bewilligt Gießen Einbindung öffentlicher Stellplätze in das dynamische Parkleitsystem Bewilligt Leipzig Ruhenden Verkehr digitalisieren Bewilligt Mainz Errichtung eines digital gestützten dynamischen Parkleitsystems Bewilligt Koblenz Reduktion des Parksuchverkehrs mittels IoT (Internet of Things)-Anwendungen in Prüfung Pulheim Ausstattung von P+R-Plätzen mit smarter Parkplatzdetektion in Prüfung Herzogenrath Ausstattung von P+R-Plätzen mit smarter Parkplatzdetektion in Prüfung Aachen Ausstattung von P+R-Plätzen mit smarter Parkplatzdetektion in Prüfung Nahverkehr Rheinland Ausstattung von P+R-Plätzen mit smarter Parkplatzdetektion in Prüfung Freiburg P+R-Angebot ausweiten und digitalisieren in Prüfung Nürnberg (Verkehrsverbund Großraum Nürnberg, VGN) Nachhaltige Mobilität – Mobile Anwendung VGN Park+Ride- Daten in Prüfung Limburg Ausbau des Parkleitsystems mit Parkraummanagement in Prüfung Siegen Erneuerung des 2. Bauabschnittes des Parkleitsystems in Prüfung 4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil an Parkflächen in Deutschland, welche bereits mit Smart-Parking- Technologien und Applikationen verbunden sind? Dem Bund obliegt die Baulastträgerschaft lediglich für Bundesfernstraßen. Die Baulastträgerschaft für sonstige Straßen liegt, je nach Straßenkategorie, bei den einzelnen Bundesländern, Kreisen, Kommunen, Gemeinden und Städten. Der Bundesregierung liegen daher keine eigenen Erkenntnisse zur Ausstattung von Parkflächen in Deutschland vor. 5. Wie schätzt die Bundesregierung die Sicherheit und die Gewährleistung des Schutzes persönlicher Daten im Zusammenhang mit Smart-Parking- Technologien und Applikationen ein? Eine wesentliche Voraussetzung für ein optimiertes Parkraummanagement sind verlässliche und aktuelle Informationen über verfügbare Parkflächen. Dort, wo betreiberseitig keine Informationen über verfügbare Parkflächen erhoben werden, kann die Sensorik von Fahrzeugen unter Umständen selbst ergänzende Informationen liefern. Bei der Erhebung dieser Informationen sind zwingend die datenschutzrechtlichen Vorgaben zu gewährleisten. Drucksache 19/16513 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung derzeit, um das Parkplatzmanagement an deutschen Autobahnen zu verbessern? 8. Welche Smart-Parking-Technologien werden derzeit an oder auf deutschen Autobahnen bereits eingesetzt (bitte mit Einsatzort nennen)? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesanstalt für Straßenwesen erstellt unter enger Begleitung einer Bund/ Länder Arbeitsgruppe auf Initiative und im Auftrag des BMVI ein „Konzept für ein bundeseinheitliches Lkw-Parkleitsystem (PLS) auf den BAB“. Die Wirkungen von Parkleitsystemen (PLS) werden auf den Pilotanlagen im Zuge der A 45 zwischen dem Langenselbolder Dreieck und dem Gambacher Kreuz in Hessen und auf der A 9 in Bayern zwischen den Autobahnkreuzen Neufahrn und Nürnberg evaluiert. Neben einer weiteren Pilotanlage auf der A 5 im Zulauf zur Schweizer Grenze befinden sich mehrere Lkw-Parkleitsysteme in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz auf der A 61, in Bayern auf der A 3, A 8 und A 93 sowie in Schleswig-Holstein im Zuge der A 7 in der Planung bzw. Umsetzung. Für die digitale Weitergabe der Informationen zur Lkw-Parkplatzbelegung an Dritte wurde ein zentrales Online-Portal, der Mobilitäts Daten Marktplatz (MDM), geschaffen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16513 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333