Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Steffi Lemke, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/16321 – Auszahlung von Hilfen in der Ostseefischerei 2020 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Ostseefangquoten für das Jahr 2020 wurden im Rahmen des Fischereiministertreffens am 14. Oktober 2019 beschlossen. Trotz der erneuten Überschreitung der vom Internationalen Rat für Meeresforschung (ICES) wissenschaftlich vorgeschlagenen Quoten, müssen die Ostseefischer relevante Kürzungen der maximalen Fangquoten berücksichtigen. Die Kürzungen der Quoten und der teilweise Fangstopp sind laut ICES jedoch nötig, um den Fischpopulationen eine Erholung zu ermöglichen und die Überfischung in der Ostsee zu beenden. Langfristig soll demnach auch die Fischereiwirtschaft von gesunden Fischpopulationen profitieren und insbesondere der kleinen handwerklichen Fischereiwirtschaft soll eine Zukunftsperspektive erhalten bleiben. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Kürzungen der maximalen Fangquoten und die zu erwartenden ökonomischen Ausfälle durch finanzielle Hilfen abzufangen. Dies kündigte der haushaltspolitische Sprecher der Fraktion der CDU/CSU Eckhardt Rehberg an (www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-v orpommern/Ostseefischer-in-MV-erleichtert-ueber-Bundeshilfen,fangquoten1 56.html). Im Jahr 2020 seien rund 4 Mio. Euro dafür eingeplant. Ob eine Kofinanzierung seitens der Europäischen Union stattfinden werde, würde aktuell verhandelt. Tatsache ist, dass die Bestände der Ostsee aktuell teilweise stark beeinträchtigt sind. Dies ist aus Sicht der Fragesteller sowohl Folge des veränderten Klimas und erhöhten Nährstoffeintrags in die Meere als auch der massiven Überfischung. Die finanzielle Unterstützung der lokalen Fischereibetriebe ist aus Sicht der Fragesteller notwendig, jedoch muss sichergestellt werden, dass die Gelder vor allem an die am stärksten unter den geringeren Quoten leidenden (Klein-)Betriebe gehen. Aus Sicht der Fragesteller ist zu befürchten, dass hauptsächlich Großfischereibetriebe die größten Anteile von den angekündigten 4 Mio. Euro erhalten werden, obwohl sie an der problematischen Situation zu großen Teilen mitverantwortlich sind. Somit kämen aus Sicht der Fragesteller die eigentlichen Hilfen einer Prämie für Überfischung gleich. Deutscher Bundestag Drucksache 19/16516 19. Wahlperiode 15.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 14. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Anhand welcher Kriterien wird nach Kenntnis der Bundesregierung die finanzielle Entschädigung an betroffene Fischereibetriebe ausgezahlt werden ? Aufgrund der Bestandssituation beim Dorsch und Hering in der Ostsee soll mit Maßnahmen der befristeten Stilllegung von Fischereifahrzeugen ein Beitrag zur Schonung und zum Wiederaufbau der Bestände geleistet sowie durch Unterstützungsleistungen an die betroffenen Fischereibetriebe für eine Übergangszeit verhindert werden, dass diese ihre Fischereitätigkeit aus betriebswirtschaftlichen Gründen gänzlich einstellen müssen. 2. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Fischereigroßbetriebe mit über fünf Fahrzeugen allein aufgrund ihrer höheren historischen Fangerträge , ihrer Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterzahl und ihrer Flottenstärke höhere Summen erhalten als kleinere Fischereibetriebe? Die Unterstützungsleistung beinhaltet einen Tagessatz je Stillliegetag eines Fischereifahrzeugs sowie eine Vergütung nach zugewiesenen Fangquoten. Je Betrieb wird der Tagessatz nur für ein Fischereifahrzeug gewährt. 3. Wird bei der Vergabe unterschieden werden zwischen Fischereibetrieben im Haupterwerb und im Nebenerwerb? Falls nicht, wieso nicht? Falls ja, in welcher Form? Gemäß den bestehenden Fördervorschriften werden nur Erzeuger im Haupterwerb gefördert. 4. Werden die finanziellen Hilfen für Kleinbetriebe mit nur einem oder wenigen Fahrzeugen nach Kenntnis der Bundesregierung ausreichend dimensioniert sein, um die Einbußen zu kompensieren? Bei den Unterstützungsleistungen profitieren insbesondere kleinere Betriebe mit geringer Quote überproportional durch die gewährte Tagespauschale. 5. Wird es eine gesonderte Stilllegungsprämie für Betriebsaufgaben geben? Derzeit ist die Förderung der endgültigen Stilllegung von Fischereifahrzeugen nach dem geltenden EU-Recht nicht möglich. Abzuwarten bleiben die derzeit laufenden Beratungen zum diesbezüglichen Verordnungsentwurf zur Änderung des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF). 6. Plant die Bundesregierung im Zuge der bevorstehenden Reduzierung der Fangquoten für die Ostsee, die nach GFP-Grundverordnung (GFP = Gemeinsame Fischereipolitik) – Verordnung (EU) Nr. 1380/2013, Absatz 43 – vorgesehene Anpassung der Flottengröße in Relation zu den zur Verfügung stehenden natürlichen Ressourcen? Falls ja, wie sehen die Maßnahmen zur Reduzierung aus? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Drucksache 19/16516 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Hat die Bundesregierung in ihrem Bericht zur GFP-Grundverordnung an die EU-Kommission im Jahr 2018 bereits Maßnahmen und Instrumente zur Anpassung der Flottenkapazität aufgeführt? Falls ja, welche genau? Der Bericht für das Jahr 2018 beinhaltet verschiedene Maßnahmen zur Herstellung eines Gleichgewichts zwischen der Flottenkapazität und den Fangmöglichkeiten . Maßnahmen zur endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit sind darin nicht vorgesehen. 8. Inwieweit werden umweltschonende Fischereien, die laut der GFP- Grundverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1380/2013) besonders förderungswürdig sind, als Kriterium bei der Verteilung der in der Vorbemerkung angeführten finanziellen Unterstützung für das Jahr 2020 berücksichtigt ? Zu den Zielen der Beihilfemaßnahme wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen . Die Aspekte umweltschonender Fischereitätigkeit sind Gegenstand spezifischer Fördermaßnahmen. 9. Rechnet die Bundesregierung mit einer generellen Verringerung der Anzahl der aktiven Fischereibetriebe entlang der Ostseeküste aufgrund der geringeren Fangquoten oder reichen die finanziellen Hilfen aus, die Betriebe aufrechtzuerhalten? Ein struktureller Anpassungsprozess im Fischereibereich ist bereits für die Vergangenheit zu verzeichnen und wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung auch in den nächsten Jahren fortsetzen. 10. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung, basierend auf den vorliegenden Fischerei- und Populationsdaten von ICES, mit den bestehenden Fangquoten für die Ostsee, das Ziel der gemeinsamen Fischereipolitik, bis zum Jahr 2020 die Überfischung zu beenden und einen höchstmöglichen nachhaltigen Dauerertrag eines Fischbestandes zu sichern, erreicht? Die Festsetzung der Fangquoten durch die EU-Fischereiminister für die Ostsee 2020 dient dem Ziel, eine Befischung nach dem Grundsatz des höchstmöglichen Dauerertrages (maximum sustainable yield – MSY) zu erreichen. Diesem Ziel fühlt sich die Bundesregierung verpflichtet. 11. Plant die Bundesregierung, langfristige Programme und alternative Einkommensmöglichkeiten für die handwerkliche Fischereiwirtschaft im Angesicht immer schlechterer Populationsentwicklungen und des zunehmenden Drucks durch Umwelt- und Klimabelastungen auf die natürlichen Ressourcen zu schaffen? Falls ja, welche? Falls nein, warum nicht? Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit und wird auch weiterhin die Fischereibetriebe beim notwendigen Strukturwandel angemessen im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen. Dies geschieht in enger Abstimmung mit dem Sektor und den betreffenden Ländern. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16516 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333