Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Franziska Gminder, Wilhelm von Gottberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/15928 – Nationale Ackerbaustrategie V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 7. Februar 2018 wurde für die 19. Wahlperiode unter anderem die Umsetzung einer Nationalen Ackerbaustrategie vereinbart, die bis Mitte der Legislaturperiode vorgelegt werden sollte (www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/koalitionsvertrag_20 18.pdf?file=1, dort Zeile 3929 ff.). Diese Strategie soll laut Aussage der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, auf sechs Grundkriterien basieren: Versorgung der Bevölkerung mit einer Vielfalt an qualitativ hochwertigen Lebensmitteln; Bereitstellung geeigneter Futtermittel und biobasierter Rohstoffe; Schutz der natürlichen Ressourcen Boden, Wasser und Luft; Erhalt und Förderung der Biodiversität in der Agrarlandschaft; Ausbau des Beitrages des Ackerbaus zum Klimaschutz und Anpassung des Ackerbaus an den Klimawandel; Sicherung des Einkommens der Landwirte sowie die gesellschaftliche Akzeptanz, also Produktion in einem für die Gesellschaft nachvollziehbaren und akzeptierten Rahmen (www.bundesregierung.de/resour ce/blob/975954/1610906/af7b82b4e0cbc2152e3e3555bdd56756/61-5-bmel-g 20-ackerbaustrategie-data.pdf?download=1). Im Haushaltsentwurf 2019 wurden dazu vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erstmals 10 Mio. Euro veranschlagt (Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr2019 (Haushaltsgesetz 2019) vom 17. Dezember 2018 (Bundesgesetzblatt (BGBl) I S. 2528), Kapitel 1005, Titel 686 10 und 893 10, www.bundeshaushalt.de/filea dmin/de.bundeshaushalt/content_de/dokumente/2019/soll/Haushaltsgesetz_20 19_Bundeshaushaltsplan_Gesamt.pdf). Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt sind weitere 15,5 Mio. Euro für die Ackerbaustrategie vorgesehen (BMEL, 2019, Bundeshaushalt 2020 Regierungsentwurf – Unterlagen zur Beratung des Einzelplan 10, Kapitel 1005, Titel 686 42 und 893 42, S. 77). Deutscher Bundestag Drucksache 19/16548 19. Wahlperiode 16.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 14. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Wann wird die Bundesregierung die für Herbst 2019 angekündigte Nationale Ackerbaustrategie vorstellen (www.agrarheute.com/pflanze/aeikens-k uendigt-ackerbaustrategie-fuer-herbst-2019-545264)? Am 19. Dezember 2019 wurde durch die Bundesministerin Julia Klöckner das Diskussionspapier des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) „Ackerbaustrategie 2035“ vorgestellt (www.bmel.de/DE/Landwirt schaft/Pflanzenbau/Ackerbau/_Texte/ackerbaustrategie.html). Als nächster Schritt ist ein breit angelegter Diskussionsprozess vorgesehen. Beteiligt werden sollen die landwirtschaftliche Praxis, die Verbände aus Landwirtschaft und Umwelt und die fachliche Öffentlichkeit. Zudem wird die Strategie mit den zu beteiligenden Bundesressorts, insbesondere dem Bundesumweltministerium, abgestimmt. 2. Welche Ländervertreter waren als Teil des Arbeitsteams, welches gemeinsam mit dem BMEL die Grundlagen der Strategie erarbeitet hat, an der Nationalen Ackerbaustrategie beteiligt – bei Praktikern bitte auch nach Bewirtschaftungsform auflisten – (www.ufop.de/files/1415/3806/0166/UF OP_Perspektivforum18_Huesch.pdf)? 3. Welche Persönlichkeiten aus Praxis und Wissenschaft haben im Expertengremium die Arbeiten an der Ackerbaustrategie begleitet (www.ufop.de/fil es/1415/3806/0166/UFOP_Perspektivforum18_Huesch.pdf)? 4. Welche Einzelpersonen und Interessensverbände waren im Rahmen des im Juli 2017 gestarteten „Praktikernetzwerkes“ bei der Erstellung der Nationalen Ackerbaustrategie beteiligt (vgl. www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/_ Texte/Praktikernetzwerk_Ackerbaustrategie.html) (bitte auch nach Bewirtschaftungsform auflisten)? Wer und basierend auf welcher Grundlage hat die 100 Praktiker aus den 511 Bewerbungen ausgewählt (www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/_Texte/ Praktikernetzwerk_Ackerbaustrategie.html)? Die Fragen 2 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Mit der Erstellung der fachlichen Grundlagen für das am 19. Dezember 2019 vorgestellte Diskussionspapier des BMEL „Ackerbaustrategie 2035“ wurde seitens des BMEL eine Arbeitsgruppe aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Geschäftsbereiches des BMEL (Julius Kühn-Institut und Thünen-Institut, Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft, Informations- und Koordinationszentrum für Biologische Vielfalt der BLE, Bundessortenamt) und Vertreterinnen und Vertretern der Landwirtschaftskammern Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen sowie der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt beauftragt. Ein zwölf-köpfiges Expertengremium aus Wissenschaft und Forschung hat den Prozess kontinuierlich begleitet. Um Kompetenzen und Wissen von Praktikerinnen und Praktikern aus Landwirtschaft und Gartenbau in die Entscheidungsfindung des BMEL einfließen zu lassen, wurden die Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen für eine Ackerbaustrategie im Rahmen eines Online-Beteiligungsverfahrens mit Vertretern des Praktikernetzwerks des BMEL diskutiert. Für das Praktikernetzwerk wurden im Jahr 2017 nach einem Bewerbungsverfahren 100 landwirtschaftliche Praktikerinnen und Praktiker ausgewählt. Kriterien für die Auswahl waren unter anderem geographische Streuung, Betriebsgröße, Tier-/Pflanzenproduktion, Jahrgang , Geschlecht des Betriebsinhabers/der Betriebsinhaberin und Betriebsform. Drucksache 19/16548 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Wie viel Geld wurde für welche Leistungen bisher für die Erstellung der Nationalen Ackerbaustrategie ausgegeben? Wie viel Geld wird für welche Leistungen nach Schätzung der Bundesregierung für Folgemaßnahmen der Ackerbaustrategie benötigt? Aus den im Haushalt des BMEL im Jahr 2019 für die Ackerbaustrategie zur Verfügung stehenden Mitteln wurden Mittel in Höhe von 1,3 Mio. Euro für folgende Maßnahmen verausgabt: • Demonstrationsbetriebe Integrierter Pflanzenschutz • Indikatoren zur Früherkennung von Nitratfrachten im Ackerbau • Computergestützte Prognosen und Entscheidungshilfen im Pflanzenschutz. Im Haushalt des Jahres 2020 sind 23 Mio. Euro für Maßnahmen der Ackerbaustrategie vorgesehen. Die Programme, die durch diese Mittel gefördert werden sollen, werden derzeit erarbeitet. 6. Welche Alternativen zu glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln sind in der Nationalen Ackerbaustrategie vorgesehen, und wie konkret soll der allgemeine Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln wirksam reduziert werden (Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Bundestagsdrucksache 19/4097 sowie www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/koalitionsver trag_2018.pdf?file=1, S. 85, S. 142)? Da bisher nur ein Diskussionspapier des BMEL für eine Ackerbaustrategie vorliegt , sind hierzu noch keine Aussagen möglich. 7. Wie bewertet die Bundesregierung den nach Ansicht der Fragesteller bestehenden Zielkonflikt zwischen dem ersten Ziel der Nationalen Ackerbaustrategie , die Versorgung der Bevölkerung mit einer Vielfalt an qualitativ hochwertigen Lebensmitteln, Bereitstellung geeigneter Futtermittel und biobasierter Rohstoffe und der mit dem Ziel der Förderung der Biodiversität einhergehenden Extensivierung der landwirtschaftlichen Produktion (www.bundesregierung.de/resource/blob/975954/1610906/af7b82b4e0cbc 2152e3e3555bdd56756/61-5-bmel-g20-ackerbaustrategie-data.pdf?downl oad=1)? Es gibt Zielkonflikte zwischen wirtschaftlichen Aspekten des Ackerbaus und Zielen des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes. Die Zielkonflikte müssen benannt und Lösungen angeboten werden. Die Ackerbaustrategie wird hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Im Weiteren wird auf das Diskussionspapier des BMEL „Ackerbaustrategie 2035“ verwiesen. 8. Welche Berücksichtigung werden kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe in der Nationalen Ackerbaustrategie finden, und welche Zielkonflikte sieht die Bundesregierung hinsichtlich der Nationalen Ackerbaustrategie und der Existenzsicherung von Betrieben, die über weniger als 100 Hektar landwirtschaftlich nutzbare Fläche verfügen? Da bisher nur ein Diskussionspapier des BMEL für eine Ackerbaustrategie vorliegt , sind hierzu noch keine Aussagen möglich. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16548 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333