Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karlheinz Busen, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/15991 – Papierverbrauch in Bundesbehörden seit Bestehen des Internets V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Allgemein: Unter Behörden des Bundes i. S. d. Anfrage werden das BKAmt, alle Ministerien , die BKM, das BPA (oberste Bundesbehörden) und ihre Geschäftsbereichsbehörden (Bundesoberbehörden) verstanden. Der abgefragte Zeitraum erstreckt sich jeweils auf den 1. Januar des genannten Jahres bis zum 27. November 2019. Die Aufbewahrungsfrist für Schriftgut beträgt gemäß Anlage 5 II. 2. a) der Richtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut (Akten und Dokumente ) in Bundesministerien (RegR) i. d. R. zehn Jahre. Rechnungsbegründende Unterlagen, aus denen die gewünschten Angaben zusammengestellt werden können, sind gem. den Haushaltsbestimmungen des Bundes nur fünf Jahre lang aufzubewahren. Aufgrund der unterschiedlichen Aufbewahrungsfristen von Dokumenten kann keine Gewähr für die Vollständigkeit aller hier angefragten Daten gegeben werden. Hinweis zu Frage 2: Bei der Ermittlung der Anzahl der Bestellungen wurden nur solche ab 1.000 Euro (ohne USt.) berücksichtigt. Dies entspricht dem Vorgehen bei vergleichbaren parlamentarischen Anfragen. Hinweise zu Frage 8, Spalten 3 und 4: a) Diese Aufstellung berücksichtigt die Artikel, die über den Versanddienstleister des „Rahmenvertrags zum Versand von Informationsmaterialien“ versendet wurden. b) Eine Aufschlüsselung der Daten ist für den Zeitraum von 2010 bis 2019 möglich. Für den vorhergehenden Zeitraum liegen keine Daten mehr vor. c) Die Zahlen zu den verschickten Broschüren enthalten auch verschickte Werbemittel , Give-aways und ähnliche Artikel – also nicht nur Printprodukte. Daher handelt es sich bei dieser Zahl lediglich um einen Näherungswert. Deutscher Bundestag Drucksache 19/16549 19. Wahlperiode 16.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 15. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. d) Das Gesamtgewicht der Sendungen ist ebenfalls nur ein Näherungswert. Es setzt sich neben dem Gewicht der Printprodukte auch aus dem Gewicht von Werbemitteln, Give-aways u. ä. zusammen, da die Artikel als Mischsendungen versandt werden. Eine Folge davon können größere Umverpackungen sein, die das Gesamtgewicht weiter erhöhen und das Ergebnis zusätzlich verzerren. Eine Trennung dieser einzelnen Komponenten ist nicht möglich. Dieser Umstand muss bei der Interpretation der Zahlen berücksichtigt werden. e) Das BKAmt und das BMVI sind keine Bedarfsträger des Rahmenvertrags zum Versand von Informationsmaterialien. Daher kann das BPA bzw. der Dienstleister hier keine Daten liefern. f) Für das BMF, BMI, BMAS, BMFSFJ und BMG wurde der Versand von Publikationen zwischen 2010 und 2014 von einem anderen Dienstleister durchgeführt, zu dem keine Vertragsbeziehung mehr besteht. Daher liegen für diese Ressorts in diesem Zeitraum keine Daten vor. g) Das BMU ist dem Rahmenvertrag erst später beigetreten. Daher liegen für dieses Ressort erst Daten ab 2011 vor. Hinweise zu Frage 8, Spalte 5: Bei der Ermittlung der Herstellungskosten der Broschüren u. Ä. wurden nur solche ab 1.000 Euro (ohne USt.) berücksichtigt. Broschüren, Faltblätter und ähnliche Bestellartikel werden nicht nur für den Versand im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit , sondern regelmäßig auch für die Ausgabe an Bürgerinnen und Bürger z. B. am Tag der offenen Tür der Bundesregierung, am Tag der Deutschen Einheit und ähnlichen Veranstaltungen hergestellt. 1. Wie hoch war der Papierverbrauch in Behörden des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung in den Jahren 1990 bis 2019 jeweils? a) Wie viele Blatt Papier (Referenzgröße DIN A4) haben oberste Bundesbehörden im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung einschließlich des Bundeskanzleramtes in diesem Zeitraum jeweils verbraucht (bitte nach Bundesministerium und Jahr aufschlüsseln)? b) Wie viele Blatt Papier (Referenzgröße DIN A4) haben Bundesoberbehörden im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung in diesem Zeitraum jeweils verbraucht (bitte nach Bundesoberbehörde und Jahr aufschlüsseln )? Die Fragen 1 bis 1b werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Der Papierverbrauch der Bundesregierung wurde im Zeitraum 1990 bis 2014 nicht erfasst. Erst im Rahmen des Monitorings zum Maßnahmenprogramm „Nachhaltigkeit“ der Bundesregierung wird seit dem Jahr 2015 der jährliche Papierverbrauch pro Bundesbehörde abgefragt (vgl. auch die Antwort der Bundesregierung zu Frage 29 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/13658. Der Papierverbrauch für den Zeitraum 2015 bis 2018 kann der beigefügten Anlage entnommen werden . Die Zahlen für 2019 wurden noch nicht erhoben. Drucksache 19/16549 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Wie viele Blatt Papier (Referenzgröße DIN A4) wurden seit 2018 jeweils durch die Mitarbeiter im Zuständigkeitsbereich der Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin und Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung Dorothee Bär sowie durch die Staatsministerin verbraucht (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? Es liegen keine Daten vor (keine statistische Erfassung von bereichsweisen Papierverbräuchen , ferner nicht ermittelbar). 2. Wie viele Bestellungen bei Online-Versandhändlern haben die Behörden des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung in den Jahren 1990 bis 2019 jeweils getätigt? a) Wie viele Bestellungen erfolgten durch oberste Bundesbehörden beim Versandhändler Amazon in den Jahren 1998 bis 2019 jeweils? Beim Versandhändler Amazon erfolgten fünf Bestellungen. b) Wie viele Bestellungen erfolgten durch oberste Bundesbehörden in den Jahren 1990 bis 2019 jeweils bei weiteren Online- Versandhändlern? Bei weiteren Online-Versandhändlern erfolgten 245 Bestellungen. 3. Wie viele Blatt Papier (Referenzgröße DIN A4) umfassen jeweils die Archive der Bundesministerien und des Bundeskanzleramtes, und welcher Anteil ist jeweils davon ergänzend digitalisiert archiviert? Eine Angabe kann nur ansatzweise geliefert werden, da eine genaue Ermittlung nicht möglich ist. Das Bundesarchiv hat den gesetzlichen Auftrag, das Archivgut des Bundes auf Dauer zu sichern und diese Unterlagen entsprechend zu verwahren . An das Bundesarchiv werden von der Bundesverwaltung jährlich durchschnittlich etwa fünf laufende Kilometer Schriftgut abgegeben. Bei ca. 8.000 Blatt Papier pro laufendem Meter Schriftgut ergeben sich damit schätzungsweise für die vergangenen 30 Jahre ungefähr 1,2 Milliarden Blatt Papier (5.000 x 8.000 x 30 = 1.200.000.000). Die durchschnittliche Aufbewahrungsquote im Bundesarchiv liegt bei etwa 25 Prozent. Unter Annahme dieser Quote werden voraussichtlich ca. 300 Mio. Blatt Papier für die Jahre 1990 bis 2019 – nach Abschluss einer entsprechenden Bewertung – dauerhaft im Bundesarchiv übernommen. Die Digitalisierung von Schriftgut im Bundesarchiv erstreckt sich derzeit nicht auf die Jahre seit 1990, sondern erfolgt anhand der bestehenden Priorisierungen des Bundesarchivs und betrifft vorrangig andere Zeiträume, sodass von den hier genannten Unterlagen bislang keine zusätzlichen (ergänzenden) Digitalisate archiviert sind. 4. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um den Papierverbrauch in den Behörden in ihrem Zuständigkeitsbereich zu reduzieren? 5. Inwieweit gehen die Bundesministerien intern gegen das Ausdrucken von E-Mails vor? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16549 Das Bundeskabinett hat am 18. November 2019 beschlossen, dass Bundesbehörden ab dem 1. Januar 2020 miteinander nicht mehr in Papierform, sondern ausschließlich elektronisch kommunizieren, soweit geltendes Recht nicht entgegensteht . Zudem sind gem. § 12 Absatz 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) in den Arbeitsabläufen elektronische Verfahren soweit wie möglich zu nutzen. In Hausanordnungen und vergleichbaren verbindlichen Regelungen in den Bundesministerien werden die Beschäftigten dazu angehalten, zum sparsamen Umgang mit Papier Dokumente möglichst am Bildschirm zu lesen. Elektronische Eingänge und während der Bearbeitung entstehende elektronische Dokumente sind ohne Medienbruch in die Elektronische Akte (E-Akte) zu übertragen . Durch Maßnahmen wie interne Vorgaben zur priorisierten Nutzung digitaler Instrumente sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hinblick auf Nachhaltigkeitsthemen inklusive Ressourceneinsparung informiert und sensibilisiert . Darüber hinaus reduzieren die Ressorts den Papierverbrauch in den Behörden mit folgende Maßnahmen: BKAmt: Die Einführung der E-Akte im BKAmt wird einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung des Papierverbrauchs leisten. BMF: Die interne Kommunikation erfolgt im BMF weitestgehend elektronisch. Darüber hinaus können die Beschäftigten auf die für ihre Arbeit benötigten Dokumente und Akten rund um die Uhr sowie auch außerhalb des Hauses elektronisch zugreifen. Ein Ausdrucken ist im Regelfall entbehrlich. BMI: Bereits seit Mitte 2012 ist die E-Akte die verbindliche Aktenform für alle Mitarbeiter im BMI. Sowohl die Aktenführung als auch die interne Kommunikation erfolgt seitdem grundsätzlich elektronisch. Dies ist auch in einer hausinternen Vorschrift normiert. Alle notwendigen Informationen stehen an jedem Arbeitsplatz elektronisch bzw. digital zur Verfügung. Ein Ausdrucken ist damit entbehrlich. Die Mitarbeiter sind vor dem Hintergrund eines sparsamen Umgangs mit Papier angehalten, Dokumente möglichst am Bildschirm zu lesen. AA: Im AA erfolgt die interne Kommunikation weitestgehend elektronisch. Hausmitteilungen werden ausschließlich über E-Mail-Verteiler sowie das Intranet veröffentlicht. Im Intranet stehen viele Informationen und Arbeitsgrundlagen, so z. B. die Runderlasssammlung, zur Verfügung. Um den Papierverbrauch weiter zu reduzieren, werden interne Prozesse digitalisiert . So wurde ein papierloses Formularwesen (z. B. für die Beantragung von Erholungs- und Sonderurlaub und die Beantragung von Fortbildungen) eingeführt . Weitere papierbasierte Formularprozesse werden aktuell digitalisiert. Zudem wird derzeit im AA die E-Akte pilotiert. BMWi: Das BMWi nutzt zur Weiterleitung von Informationen im Hause und in der Verbindung zu anderen Behörden weitgehend E-Mails. Dazu gehört innerhalb Drucksache 19/16549 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode des BMWi auch ein elektronischer Dienstweg. Zudem sind für verschiedene Prozesse entsprechende Online-Workflows eingerichtet. BMJV: Im BMJV werden die Beschäftigten in regelmäßigen Abständen im Rahmen der Hausnachrichten darum gebeten, E-Mails nur dann auszudrucken, wenn dies aus dienstlichen Gründen erforderlich ist. BMAS: Die Einführung der elektronischen Akte, die Bereitstellung von eFormularen für verschiedene dienstliche Anliegen, der Wegfall zahlreicher Arbeitsplatzdrucker , die Übersendung von Vorlagen in digitaler Form und die regelmäßige Sensibilisierung der Beschäftigten zum verantwortungsvollen Umgang beim Ausdrucken von Dokumenten sind Faktoren, die zu einer deutlichen Reduzierung des Papierverbrauchs beigetragen haben. BMVg: Das Dokumentenmanagementsystem Bundeswehr dient der elektronischen Erfassung , Bearbeitung, Speicherung, Bereitstellung und Archivierung von Dokumenten im Geschäftsbereich des BMVg. Mit seiner Einführung wird den gesetzlichen Vorgaben des E-Government-Gesetzes des Bundes Rechnung getragen . Ziel ist die Digitalisierung der Verwaltung des BMVg und der Bundeswehr . Mit der elektronischen Archivierung von Dokumenten entfällt die Notwendigkeit zum Ausdrucken von E-Mails und anderen Dokumenten. BMEL: In der ergänzenden Geschäftsordnung des BMEL wird festgeschrieben, dass die Referate im BMEL miteinander möglichst mündlich verkehren. Im behördlichen Dokumentenverkehr sollen Dokumente – soweit zulässig und technisch möglich – vorrangig elektronisch ausgetauscht werden. Das BMEL hat den Beschluss des Kabinetts zur papierlosen Kommunikation per Hausanordnung und im Geschäftsbereich per Erlass umgesetzt. BMFSFJ: Die E-Akte wurde bereits ressortweit eingeführt. Hierdurch konnte der Papierverbrauch deutlich reduziert werden. Eine weitere Reduzierung wäre möglich, wenn in weiteren Bereichen das Schriftformerfordernis bzw. Aufbewahrungsvorschriften angepasst würden. BMG: Zugunsten der Eingrenzung des Papierverbrauchs wurden im BMG diverse Maßnahmen getroffen. So stehen im BMG etagenweise Multifunktionsgeräte zur Verfügung; die Arbeitsplatzdrucker wurden weitestgehend abgeschafft. Die Druckeinstellungen der Multifunktionsgeräte wurden so konfiguriert, dass standardisiert zweiseitige Ausdrucke produziert werden. Der zunehmende Einsatz von mobilen Arbeitsgeräten, wie Laptops, Tablets und Smartphones erlauben den Zugriff auf elektronische Dokumente und E-Mails auch von anderen Orten als der Dienststelle und bewirkt zudem, dass nicht unnötige Ausdrucke für mobiles Arbeiten produziert werden müssen. Darüber hinaus werden, wo möglich, Dokumente elektronisch gezeichnet, es erfolgen Informationen über das Intranet . Die Maßnahmen führten insgesamt zu einer deutlichen Reduzierung des Papierverbrauchs . Mit Einführung der elektronischen Akte ist mit weiterer Reduzierung zu rechnen. Langfristig wird über eine stärkere Verlagerung auf web- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16549 basierte Publikationen nachgedacht; die vollständige Abschaffung von papierbasierten Publikationen ist nicht vorgesehen. BMVI: Das BMVI hat den Kabinettbeschluss zur elektronischen Kommunikation zwischen den Behörden als Erlass allen nachgeordneten Behörden zugeleitet und damit umgesetzt. Alle Verpflichtungen zur elektronischen Aktenführung im Ressort wurden vom BMVI umgesetzt. BMU: Es sind bereits zahlreiche Maßnahmen zur Reduktion des Papierverbrauchs ergriffen worden. Derzeit wird die E-Akte und die elektronische Vorgangsbearbeitung eingeführt. Papierbasierte Prozesse werden sukzessive auf elektronisch abgebildete medienbruchfreie Workflows umgestellt. Weitere Maßnahmen sind: Einführung der Bearbeitung von elektronischen Rechnungen, Hinweis in den E-Mails (z. B. Bitte denken Sie an die Umwelt. Müssen sie diese Nachricht ausdrucken?), ausschließliche Veröffentlichung von Informationen im Intranet, wie z. B. allgemeine Informationen, Verfügungen, Organisations- bzw. prozessbedingte Hinweise/Beschreibungen, Hausmitteilungen , Schulungs- bzw. Fortbildungsunterlagen etc., doppelseitiges Bedrucken von Medien. BMBF: Durch die Nutzung und Neueinführung digitaler und damit papierloser Verfahren soll im BMBF der Papierverbrauch reduziert werden. Soweit möglich, sind ausschließlich digitale Kommunikationsformen zu nutzen. Im BMBF ist die E- Akte bereits seit 2017 führend. Schrittweise werden elektronische Antragsverfahren (Fortbildungsantrag, Urlaubsantrag etc.) an Stelle von bisher papiergebundenen Verfahren eingeführt. Standarddokumente wie Hausmitteilungen werden ausschließlich über E-Mail-Verteiler sowie das Intranet veröffentlicht. BMZ: Um den Papierverbrauch kontinuierlich zu reduzieren, setzt das BMZ vermehrt auf die Digitalisierung interner Prozesse. So wurde dort wo bereits möglich ein papierloses Formularwesen eingeführt, wodurch ca. 17.000 Blatt Papier jährlich eingespart werden können. Für die übrigen papierbasierten Formularprozesse werden aktuell digitale Lösungen vorbereitet. Ferner wird darauf hingearbeitet, generell auf Papiervordrucke zu verzichten bzw. diese zu reduzieren. So wurden im Mai 2019 die Beschäftigten durch eine interne Sensibilisierungsmaßnahme dazu angeregt, ihre Arbeitsplatzdrucker abzugeben und stattdessen auf die gemeinsame Nutzung stromsparender Etagendrucker zurückzugreifen. Neben der Energieeinsparung führt dies in der Regel auch zu einem geringeren Papierverbrauch. Weitere Beispiele sind die Reduzierung der Druckauflage des täglichen Pressespiegels auf eine sehr kleine Stückzahl (16 Exemplare) sowie die Abschaffung einer gedruckten Version des BMZ-Telefonregisters für Besprechungsräume. BKM: Die BKM wird den Zuwendungsempfängern die Informationen aus dem Kabinettbeschluss vom 18. November 2019 zur Selbstverpflichtung zukommen lassen und ihnen freistellen, freiwillig ebenfalls ausschließlich elektronisch zu kommunizieren und so den Papierverbrauch zu senken. Drucksache 19/16549 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zudem erwartet BKM, dass mit Einführung der E-Akte perspektivisch der behördeninterne Papierverbrauch gesenkt werden kann. Dabei ist aber darauf hinzuweisen , dass bereits jetzt ein Großteil der behördeninternen Kommunikation per E-Mail erfolgt. BPA: Das BPA ist im Sinne einer nachhaltigen und zunehmend digitalisierten Verwaltung bestrebt, seinen Papierverbrauch soweit möglich und sachdienlich zu senken. Ein wesentlicher Faktor bei der Umsetzung dieses Ziels ist der Einsatz digitaler Arbeitsmittel. Das Intranet- und Extranet-Angebot des BPA stellt online Informationen und Arbeitsgrundlagen zur Verfügung. Beide Angebote haben dazu beigetragen, den Papierverbrauch im BPA nachhaltig zu senken. Bei der ressortübergreifenden Zusammenarbeit setzt das BPA ebenfalls auf papierarme Lösungen. 6. Gibt es in den Bundesbehörden, für die die Bundesregierung zuständig ist, Organisationseinheiten, die papierlose Büros führen? Wenn ja, welche Organisationseinheiten sind das, und wie viele Mitarbeiter sind dort beschäftigt? Die Antwort zu Frage 6 kann der nachstehenden Übersicht entnommen werden: Ressort Geschäftsbereichsbehörde Organisationseinheit/en Anzahl der Mitarbeiter BMI Bundesverwaltungsamt BF I 2 (Verwaltung und Einziehung von Ausbildungsdarlehen) 62,50 VZE BF I 5 (Verwaltung und Einziehung von Ausbildungsdarlehen) 55,75 VZE BF I 6 (Verwaltung und Einziehung von Ausbildungsdarlehen) 55,75 VZE SQ 3 (Finanzmanagement) 33,75 VZE SQ 5 (Redaktionsleistungen für Internetportale) 18,50 VZE BMAS Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) Referat 516 16 7. Wie viele Bäume wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die seit 1990 durch Bundesbehörden genutzten Blatt Papier zu Papier verarbeitet? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 der Kleinen Anfrage zum Thema „Entwicklung des Papierverbrauchs in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/13658 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/16549 8. Wie viele Broschüren, Faltblätter und ähnliche Bestellartikel wurden durch die Bundesministerien und das Bundeskanzleramt jeweils in den Jahren 1990 bis 2019 jeweils im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit verschickt , welches Gewicht hatten die Gesamtverschickungen jeweils je Behörde und Jahr, und welche Kosten sind jeweils je Behörde und Jahr für die Erstellung und Herstellung der Broschüren, Faltblätter und ähnlichen Bestellartikel entstanden? Die Antwort zu Frage 8 kann der nachstehenden Übersicht entnommen werden: 1 2 3 4 5 Jahr Broschürenversand: Anzahl Gesamtverschickung:Gewicht/kg Broschüren: Herstellungskosten /EUR BKAmt Broschürenherstellung und -versand durch BPA BMF 2015 161.038 14.417 - 2016 38.080 5.048 - 2017 31.203 2.725 139.669,44 2018 23.870 3.160 40.554,47 2019 17.560 2.459 13.221,87 BMI 2009 400 - 42.860,02 2010 30.000 8.172 169.404,32 2011 13.000 - 246.544,65 2012 1.500 - 234.829,87 2013 3.531 8 230.140,13 2014 6.815 7.734 158.575,52 2015 1.232.987 57.578 221.133,45 2016 447.358 87.109 229.273,75 2017 754.351 54.496 283.718,79 2018 271.083 24.755 217.298,68 2019 1.461.758 34.146 367.465,86 AA 2010 15.215 991 - 2011 11.986 1.236 17.284,11 2012 18.054 2.270 86.020,34 2013 12.181 1.050 13.180,88 2014 43.750 1.862 70.485,64 2015 11.593 1.787 37.954,55 2016 4.692 486 42.762,38 2017 3.684 1.098 25.635,79 2018 11.042 2.021 45.921,96 2019 16.577 2.136 39.007,86 BMWi 2009 - - 780.000 2010 2.006.007 2.490.566 805.728 2011 1.681.189 2.581.739 838.671 2012 1.509.300 2.354.151 1.040.396 2013 1.051.806 1.818.398 833.043 2014 948.674 108.754 1.014.378 2015 989.365 107.586 1.511.008 2016 1.052.334 113.782 1.487.054 2017 1.059.406 111.535 1.213.076 2018 854.966 89.441 1.321.564 2019 715.674 76.924 1.302.006 BMJV 2009 - - 279.924,36 2010 956.593 122.345 311.634,26 2011 961.590 122.157 180.763,48 Drucksache 19/16549 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1 2 3 4 5 Jahr Broschürenversand: Anzahl Gesamtverschickung:Gewicht/kg Broschüren: Herstellungskosten /EUR BKAmt Broschürenherstellung und -versand durch BPA 2012 800.786 94.139 249.193,74 2013 864.597 145.485 252.110,16 2014 615.905 100.586 266.920,41 2015 832.957 138.513 321.644,56 2016 782.877 127.706 237.469,96 2017 995.515 170.469 325.413,23 2018 919.656 159.178 382.026,52 2019 799.663 151.237 488.233,05 BMAS 2009 - - 699.312,39 2010 - - 718.085,88 2011 - - 613.318,21 2012 - - 386.807,96 2013 - - 348.561,45 2014 - - 388.233,51 2015 1.681.999 266.484 283.448,38 2016 1.636.094 265.665 258.470,41 2017 1.358.954 280.118 483.446,80 2018 1.165.267 207.850 278.061,26 2019 1.080.770 167.074 173.548,84 BMVg* 2015 91.232 19.635 85.621,18 2016 82.904 22.940 102.030,81 2017 91.267 23.597 92.700,58 2018 181.210 25.183 35.636,85 2019 125.335 19.898 289.556,61 BMEL 2009 - - 33.458,80 2010 250.465 24.906 38.735,23 2011 322.107 40.846 85.816,52 2012 852.453 72.242 128.082,54 2013 1.512.040 97.041 115.666,67 2014 1.611.164 113.514 60.956,42 2015 1.946.580 150.844 290.058,30 2016 2.058.945 185.133 38.624,89 2017 2.234.697 213.549 78.186,70 2018 1.378.536 135.378 82.790,17 2019 2.071.902 195.565 85.994,11 BMFSFJ 2009 - - 1.438.432,00 2010 - - 1.160.136,27 2011 - - 940.641,27 2012 - - 807.213,95 2013 - - 589.516,12 2014 - - 718.625,46 2015 7.129.577 401.069 670.621,68 2016 6.297.554 338.043 644.838,68 2017 9.549.649 425.803 233.856,74 2018 7.619.559 434.948 422.249,24 2019 6.570.569 400.877 511.895,59 BMG 2015 1.393.302 163.687 301.283,68 2016 1.689.378 188.720 541.260,48 * Ausschließlich im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit vom BMVg verschickte Broschüren und Faltblätter. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/16549 1 2 3 4 5 Jahr Broschürenversand: Anzahl Gesamtverschickung:Gewicht/kg Broschüren: Herstellungskosten /EUR BKAmt Broschürenherstellung und -versand durch BPA 2017 2.040.468 210.902 357.895,01 2018 776.783 139.499 290.039,13 2019 1.121.009 228.736 471.652,35 BMVI 2014 5.476 - 1.346.914 2015 13.007 - 1.1650.939 2016 14.038 - 1.360.343 2017 20.318 - 1.519.067 2018 10.610 - 1.351.122 2019 9.822 - 1.517.425 BMU* 2011 1.485.330 151.689 - 2012 2.529.402 153.300 - 2013 552.939 80.595 - 2014 451.078 66.079 - 2015 219.696 37.762 - 2016 261.167 38.654 - 2017 216.011 39.218 76.071,52 2018 97.467 15.072 29.792,00 2019 79.334 9.867 - BMBF 2009 - - 244.000 2010 491.669 139.685 52.000 2011 903.140 141.425 43.000 2012 1.329.514 154.691 25.000 2013 1.322.959 181.588 unter 1.000 2014 1.110.175 142.598 46.000 2015 1.065.562 153.886 63.000 2016 1.401.559 189.444 30.000 2017 1.680.873 205.207 68.000 2018 1.344.919 164.849 51.000 2019 1.442.288 157.898 98.000 BMZ 2009 - - 103.056,85 2010 77.085 16.081 184.901,24 2011 142.929 24.820 344.543,64 2012 89.425 18.168 252.463,89 2013 211.224 39.397 176.335,23 2014 43.750 6.899 140.276,29 2015 165.025 27.192 172.283,48 2016 105.830 17.695 243.609,43 2017 151.730 23.963 326.375,89 2018 94.386 7.463 191.693,12 2019 136.614 12.046 135.667,68 * Die statistische Erfassung der Kosten zum hausinternen Druck von Broschüren/Publikationen erfolgt erst seit 2017. Druckaufträge für Publikationen, deren Auflagenhöhe ab 2.000 Stück beträgt, werden von den jeweiligen Facheinheiten direkt an einen externen Rahmenvertragspartner vergeben. Diese Kosten können in der Kürze der Zeit nicht ermittelt werden. Die Kosten für den hausinternen Druck von Broschüren/Publikationen für das Jahr 2019 liegen in der Gesamtauswertung bisher nicht vor. Drucksache 19/16549 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Wie viele Tablet-Computer werden gegenwärtig im Zuständigkeitsbereich der Staatsministerin für Digitalisierung genutzt, und wie viele Mitarbeiter sind in diesem Bereich beschäftigt? Im Zuständigkeitsbereich der Staatsministerin für Digitalisierung werden 4 Tablet-Computer genutzt. In dem Arbeitsbereich sind aktuell 6 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. 10. Nutzen alle Bundesbehörden im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung gegenwärtig recyceltes Kopierpapier? Im Berichtsjahr 2018 betrug der Anteil des Recyclingpapiers mit dem Blauen Engel am Gesamtpapierverbrauch* der obersten Bundesbehörden im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung und deren nachgeordneten Bundesoberbehörden ** knapp 90 Prozent. Weitere Zertifizierungen, wie durch den Forest Stewardship Council (FSC), sind nicht berücksichtigt. Einige wenige Behörden nutzen kein Papier mit dem Blauen Engel. Der Anteil des Papierverbrauchs dieser Behörden am Gesamtpapierverbrauch beträgt weniger als 1 Prozent. * nichtfarbiges DIN A4 Druck- und Kopierpapier ** siehe Liste des Monitoringberichts Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit, 2019 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/16549 Drucksache 19/16549 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/16549 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333