Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 12. April 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1655 19. Wahlperiode 16.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Otto Fricke, Ulla Ihnen, Karsten Klein, weiterer Abgeordneter der Fraktion der FDP – Drucksache 19/1238 – Onlinemarketing und Onlinewerbung der Bundesregierung auf Facebook V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit Februar 2015 ist die Bundesregierung mit einer eigenen Seite auf der Social-Media-Plattform Facebook vertreten. Das Angebot wird inhaltlich vom Bundespresseamt verantwortet. Neben dieser allgemeinen Facebook-Seite der gesamten Bundesregierung ist eine große Zahl der Bundesministerien mit eigenen Seiten auf Facebook aktiv. Darüber hinaus betreiben verschiedene Bundesministerinnen und Bundesminister, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre sowie Bundesbeauftragte persönliche Facebook -Seiten, die teilweise von ihnen privat, teilweise von ihren Parteien, in seltenen Fällen jedoch sogar von ihren jeweiligen Bundesministerien administriert werden (privat verwaltete Facebook-Profile: z. B. Facebook-Profil von Bundesminister Dr. Helge Braun unter www.facebook.com/helge.braun.37?ref=br_rs sowie das Facebook-Profil des ehemaligen Bundesministers Christian Schmidt unter www.facebook.com/christian.schmidt.fuerth; von Parteien verwaltete Facebook -Seiten siehe zum Beispiel die Facebook-Seite von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel unter www.facebook.com/AngelaMerkel; von Bundesministerien verwaltete Facebook-Seiten siehe zum Beispiel die Facebook-Seite des ehemaligen Bundesministers Sigmar Gabriel unter www.facebook.com/sigmar. gabriel/). Einige der genannten Facebook-Seiten nutzen die Möglichkeit, Onlinewerbung auf Facebook zu schalten, um damit Beiträge der Seiten zu bewerben (siehe zum Beispiel den Beitrag auf der Facebook-Seite des Auswärtigen Amts vom 29. Januar 2018, 18:52 Uhr). Andere der genannten Facebook-Seiten machen von dieser Möglichkeit offenbar keinen Gebrauch. Welche Kriterien der Nutzung von Werbemöglichkeiten durch die Bundesregierung insgesamt oder einzelne Bundesministerien zu Grunde liegen und in welcher Höhe die Bundesregierung finanzielle Mittel für das Bewerben von Facebook-Beiträgen aufwendet , ist für Außenstehende nicht erkennbar. Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Bundesregierung und Facebook bedürfen daher nach Ansicht der Fragesteller im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle der Bundesregierung einer Überprüfung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1655 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Mit der Facebook-Seite der Bundesregierung ergänzt das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Bundespresseamt) seit Februar 2015 die digitale Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Das Informations- und Dialogangebot trägt ebenso wie Kanäle in weiteren Sozialen Netzwerken dazu bei, den Informationsauftrag der Bundesregierung zu erfüllen. Personalisierte Angebote betreibt das Bundespresseamt auf Twitter (Account des Regierungssprechers) und auf Instagram (Account der Bundeskanzlerin). Die Facebook-Seite der Bundesregierung bildet – bei einer thematischen redaktionellen Auswahl – ressortübergreifend die Arbeit der gesamten Bundesregierung ab. Aufgrund des Ressortprinzips betreiben die Bundesministerien ihre Facebook-Seiten grundsätzlich selbstständig und mit verschiedenen Schwerpunkten. Die Redaktion im Bundespresseamt arbeitet unter Wahrung dieser Selbstständigkeit interaktiv mit den Redaktionen der Ressorts zusammen. Das wechselseitige Teilen, Liken und Kommentieren von Beiträgen ist ein Ausdruck des Kollegialprinzips. Aufgrund des Ressortprinzips entscheiden die Bundesministerien auch über die Beauftragung von Onlinewerbung oder das Bewerben von Posts (Sponsoring) auf Facebook selbstständig. 1. Seit wann sind welche Bundesministerien auf der Social-Media-Plattform Facebook mit eigenen Facebook-Seiten vertreten, deren Administration zumindest teilweise aus Bundesmitteln betreut wird? Bundesministerium Jahr AA 2012 BMAS 2010 BMBF 2017 BMEL - BMF - BMFSFJ 2016 BMG 2014 BMI - BMJV 2010 BMU 2016 BMVg 2011 BMVI 2011 BMWi 2012 BMZ 2011 Die Frage bezieht sich nach hiesigem Verständnis jeweils nur auf „Facebook-Seiten “ nicht auf „Facebook-Profile“. Um zwischen beiden Begriffen zu unterscheiden , werden der Beantwortung die folgenden Definitionen zugrunde gelegt: − Facebook-Profile natürlicher Personen werden mittels vom Profilinhaber zu bestätigender Freundschaftsanfragen (Maximum: 5 000) und Abonnements (unbegrenzt) untereinander vernetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1655 − Facebook-Seiten (früher: Fanpage) für Prominente, Unternehmen, Marken und Institutionen werden mittels vom Seitenbetreiber nicht zu bestätigender „Gefällt mir“- und Abonnement-Entscheidungen vernetzt. Seiten gibt es in den Kategorien : lokales Unternehmen oder Ort; Unternehmen, Organisation oder Institution ; Marke oder Produkt; Künstler, Band oder öffentliche Person; Unterhaltung ; guter Zweck oder Gemeinschaft. Die Administration wird nach hiesigem Verständnis dann „zumindest teilweise aus Bundesmitteln betreut“, wenn die finanziellen Mittel zur Administration (zumindest teilweise) aus Haushaltstiteln stammen. Damit ist sowohl die Administration durch eigenes Personal des Ressorts als auch die Fremdvergabe an einen Dienstleister im Rahmen eines Werk-/Dienstvertrags abgedeckt. Als Auftritt auf der Social-Media-Plattform Facebook wird nur der Auftritt der Zentrale des jeweiligen Bundesministeriums selbst verstanden und nicht etwa Behördenteile oder Geschäftsbereichsbehörden. 2. Seit wann sind welche Bundesministerinnen und Bundesminister auf der Social-Media-Plattform Facebook mit eigenen Facebook-Seiten vertreten, deren Administration zumindest teilweise aus Bundesmitteln betreut wird? Bundesminister/-in Jahr Heiko Maas (AA) Seit dem Amtsantritt 2018 Helge Braun (BK) - Hubertus Heil (BMAS) - Anja Karliczek (BMBF) - Julia Klöckner (BMEL) - Olaf Scholz (BMF) - Franziska Giffey (BMFSFJ) - Jens Spahn (BMG) - Horst Seehofer (BMI) - Katarina Barley (BMJV) - Svenja Schulze (BMU) 2018 Seite wird teilweise inhaltlich mitbetreut (zu Themen des BMU) Ursula von der Leyen (BMVg) - Andreas Scheuer (BMVI) - Peter Altmaier (BMWi) - Gerd Müller (BMZ) - Bezüglich der Definition der Begriffe „Facebook-Seite“ und „aus Bundesmitteln betreute Administration“ wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1655 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Seit wann sind welche Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre auf der Social-Media-Plattform Facebook mit eigenen Facebook-Seiten vertreten, deren Administration zumindest teilweise aus Bundesmitteln betreut wird? Keine/r der parlamentarischen Staatssekretärinnen und parlamentarischen Staatssekretäre ist auf der Social-Media-Plattform Facebook mit eigener Facebook- Seite vertreten, deren Administration zumindest teilweise aus Bundesmitteln betreut wird. Bezüglich der Definition der Begriffe „Facebook-Seite“ und „aus Bundesmitteln betreute Administration“ wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Seit wann sind welche Bundesbeauftragten auf der Social-Media-Plattform Facebook mit eigenen Facebook-Seiten vertreten, deren Administration zumindest teilweise aus Bundesmitteln betreut wird? Bundesbeauftragte Jahr AA - BK - Verena Bentele, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen (BMAS) 2014 BMBF - BMEL - BMF - BMFSFJ - BMG - BMI - BMJV - BMU - BMVg - BMVI - BMWi - BMZ - Bezüglich der Definition der Begriffe „Facebook-Seite“ und „aus Bundesmitteln betreute Administration“ wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1655 5. Welche Kriterien lagen im Einzelfall den Entscheidungen zu Grunde, ob ein Bundesministerium mit einer eigenen Facebook-Seite auf der Social-Media- Plattform aktiv ist oder nicht? Bundesministerium Kriterien AA Deutschlandkommunikation im Ausland; Möglichkeit des offenen Dialogs über außenpolitische Themen mit den Bürgerinnen und Bürgern; Kosten /Nutzen BMAS Informationsauftrag aus dem Urteil des BVerfG vom 2. März 1977; Möglichkeit, eine breite Öffentlichkeit zu adressieren; Möglichkeit, die von der Arbeit des BMAS, unmittelbar und persönlich, z. T. existenziell betroffenen weiten Teile der Bevölkerung, teilweise ganze Bevölkerungsgruppe , z. B. Menschen mit Behinderung, Arbeitsuchende, Rentnerinnen und Rentner usw. anzusprechen BMBF Möglichkeit für die Information der Öffentlichkeit über Regierungshan-deln BMEL - BMF - BMFSFJ Zeitgemäße Öffentlichkeitsarbeit im größten Sozialen Netzwerk in Deutschland: Information, Service und Dialog für/mit BürgerInnen BMG Machbarkeitsstudie Dez. 2014 bis Juli 2015 (u. a. interaktive und kollabo-rative Kommunikation, Zielgruppenansprache) BMI - BMJV Zielorientierte und zeitgemäße Presse- und Öffentlichkeitsarbeit; große Verbreitung und Nutzung Sozialer Medien wie Facebook und Twitter sowie deren wachsende Bedeutung in der gesellschaftlichen wie auch politischen Kommunikation; Möglichkeit, die Bürgerinnen und Bürger schneller und unmittelbarer zu erreichen; einfache Nutzbarkeit; weitere Zugangsmöglichkeit für zahlreiche Nutzer sozialer Medien zu rechts- und verbraucherpolitischen Inhalten ; informativer Mehrwert gegenüber der primären Kommunikationsplattform (Webseite des BMJV), aber auch gegenüber der Presseberichterstattung über das Ministerium und dessen Themen; Nähe zur Zielgruppe durch Transparenz und die Möglichkeit des Dialogs BMU Aufgabe und Pflicht, auch über die Kanäle zu kommunizieren, die von ei-ner breiten Öffentlichkeit intensiv genutzt werden. BMVg Zielgruppenorientierte Nutzerkommunikation. BMVI Zielgruppenorientierte Ansprache mit Verkehrssicherheitskampagne „Runter vom Gas“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1655 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundesministerium Kriterien BMWi Nutzung eines wichtigen Kommunikations- und Informationskanals, der knapp einem Drittel der Internet-User als Nachrichtenquelle dient – als Ergänzung zu klassischen Medien; Zusätzliche Möglichkeit, wirtschaftspolitische Informationen und aktuelle Ereignisse zu verbreiten und mit den Nutzern in den Dialog zu treten; Vermittlung der kommunikativen Botschaften des Hauses bürgernah, aber auch für Multiplikatoren wie Journalisten, Verbände, Parlamentarier; hohe Dynamik („virale Effekte“), Aktualität (bzw. Schnelllebigkeit) und Innovationsgeschwindigkeit (zahlreiche neue Formate und Trends) der Sozialen Medien. BMZ Wunsch nach einer zeitgemäßen Kommunikation mit und Information der Bürgerinnen und Bürger. Bezüglich der Definition des Begriffs „Facebook-Seite“ wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 6. Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, ob persönliche Facebook -Seiten von Mitgliedern der Bundesregierung oder Bundesbeauftragten durch die jeweiligen Bundesministerien bzw. -behörden gänzlich oder zumindest teilweise administriert werden oder nicht? Die Mitglieder der Bundesregierung bzw. die Bundesbeauftragten entscheiden selbständig und aus eigenem Recht über die Einrichtung bzw. die Administrierung bestehender persönlicher Facebook-Seiten. Eine zentrale Entscheidung der Bundesregierung würde gegen das Ressortprinzip verstoßen. 7. In welcher Höhe hat die Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Dezember 2013 bis zum 24. Oktober 2017 (Ende der 18. Wahlperiode) Zahlungen für Onlinewerbung geleistet, die direkt an das Unternehmen Facebook geflossen sind? Die Bundesregierung hat im Zeitraum vom 1. Dezember 2013 bis zum 24. Oktober 2017 Zahlungen in Höhe von 2 512,22 Euro brutto für Onlinewerbung direkt an das Unternehmen Facebook geleistet. Der Begriff der „Onlinewerbung“ wird nach hiesigem Verständnis mit „Facebook -Werbung“ gleichgesetzt. Facebook-Werbung (engl. „business ads“) wird nach vom Kunden festzulegen-den Kriterien ausgewählten Nutzergruppen in Form verschiedener Formate (z. B. Bild, Video, Slideshow) als Banner neben den Postings angezeigt. 8. In welcher Höhe hat die Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Dezember 2013 bis zum 24. Oktober 2017 (Ende der 18. Wahlperiode) Zahlungen für Onlinewerbung geleistet, die indirekt (z. B. über von der Bundesregierung beauftragte Werbe- oder Mediaagenturen) an das Unternehmen Facebook geflossen sind? Die Bundesregierung hat im Zeitraum vom 1. Dezember 2013 bis zum 24. Oktober 2017 Zahlungen in Höhe von 3 999 802,28 Euro brutto für Onlinewerbung indirekt an das Unternehmen Facebook geleistet. Bezüglich der Definition des Begriffs „Onlinewerbung“ wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/1655 9. In welcher Höhe hat die Bundesregierung im Zeitraum vom 25. Oktober 2017 (Beginn der 19. Wahlperiode) bis zum 31. Dezember 2017 (Ende des Haushaltsjahres) Zahlungen für Onlinewerbung geleistet, die direkt an das Unternehmen Facebook geflossen sind? Die Bundesregierung hat im Zeitraum vom 25. Oktober 2017 bis zum 31. Dezember 2017 Zahlungen in Höhe von 2 384,60 Euro brutto für Onlinewerbung direkt an das Unternehmen Facebook geleistet. Bezüglich der Definition des Begriffs „Onlinewerbung“ wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 10. In welcher Höhe hat die Bundesregierung im Zeitraum vom 25. Oktober 2017 (Beginn der 19. Wahlperiode) bis zum 31. Dezember 2017 (Ende des Haushaltsjahres) Zahlungen für Onlinewerbung geleistet, die indirekt (z. B. über von der Bundesregierung beauftragte Werbe- oder Mediaagenturen) an das Unternehmen Facebook geflossen sind? Die Bundesregierung hat im Zeitraum vom 25. Oktober 2017 bis zum 31. Dezember 2017 Zahlungen in Höhe von 669 858,87 Euro brutto für Onlinewerbung indirekt an das Unternehmen Facebook geleistet. Bezüglich der Definition des Begriffs „Onlinewerbung“ wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 11. In welcher Höhe hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2018 (Beginn der vorläufigen Haushaltsführung) Zahlungen für Onlinewerbung geleistet, die direkt an das Unternehmen Facebook geflossen sind? Die Bundesregierung hat im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 26. März 2018 Zahlungen in Höhe von 850,00 Euro brutto für Onlinewerbung direkt an das Unternehmen Facebook geleistet. Bezüglich der Definition des Begriffs „Onlinewerbung“ wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 12. In welcher Höhe hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2018 (Beginn der vorläufigen Haushaltsführung) Zahlungen für Onlinewerbung geleistet, die indirekt (z. B. über von der Bundesregierung beauftragte Werbe- oder Mediaagenturen) an das Unternehmen Facebook geflossen sind? Die Bundesregierung hat im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 26. März 2018 Zahlungen in Höhe von 223 137,95 Euro brutto für Onlinewerbung indirekt an das Unternehmen Facebook geleistet. Bezüglich der Definition des Begriffs „Onlinewerbung“ wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1655 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Wie hoch waren die monatlichen Zahlungen aufgeschlüsselt nach den Geschäftsbereichen der Bundesministerien, die die Bundesregierung in den letzten 50 Monaten für Onlinewerbung direkt an das Unternehmen Facebook geleistet hat? Auf Anlage 1 wird verwiesen. Die in der Anlage 1 nicht genannten Ressorts (AA, BK, BMAS, BMBF, BMEL, BMFSFJ, BMG, BMJV, BMU, BMWi, BMVg, BMVI, BMZ, BPA) haben Fehlanzeige gemeldet. Bezüglich der Definition des Begriffs „Onlinewerbung“ wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 14. Wie hoch waren die monatlichen Zahlungen nach den Geschäftsbereichen der Bundesministerien, die die Bundesregierung in den letzten 50 Monaten für Onlinewerbung indirekt (z. B. über von der Bundesregierung beauftragte Werbe- oder Mediaagenturen) an das Unternehmen Facebook geleistet hat? Auf Anlage 2 wird verwiesen. Die in der Anlage 2 nicht genannten Ressorts (BK, BMBF, BMEL, BMWi, BMZ) haben Fehlanzeige gemeldet. Das AA und die über 220 Auslandsvertretungen, die ihre Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und damit auch die Nutzung sozialer Medien wie Facebook selbständig verantworten, haben keine monatlichen Zahlungen an Facebook geleistet. Die Zahlungen erfolgten ausschließlich punktuell für einzelne Kampagnen weltweit und lassen sich deshalb nicht monatlich zuordnen. Der Gesamtbetrag für den Zeitraum 1. Januar 2014 bis 28. Februar 2018 beläuft sich auf 61 734,17 Euro. Das BMVg und der angeschlossene Geschäftsbereich haben keine monatlichen Zahlungen an Facebook geleistet. Die Zahlungen erfolgten ausschließlich punktuell für einzelne Kampagnen und lassen sich deshalb nur Zeiträumen und nicht monatlich zuordnen. Der Gesamtbetrag für den Zeitraum vom 1. Dezember 2013 bis 28. Februar 2018 beträgt 3 343 000,00 Euro. Die Ausgaben im Geschäftsbereich des BMG entfallen auf die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), die i. d. R. Maßnahmen zur gesundheitlichen Aufklärung auch mit Onlinewerbung bei Facebook unterstützt Bezüglich der Definition des Begriffs „Onlinewerbung“ wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 15. Wie hoch waren die monatlichen Zahlungen, die die Bundesregierung in den letzten 50 Monaten direkt an das Unternehmen Facebook geleistet hat, um Beiträge welcher Bundesministerien zu bewerben? Auf Anlage 3 wird verwiesen. Die in der Anlage 3 nicht genannten Ressorts (BK, BMBF, BMEL, BMF, BMFSFJ, BMI, BMJV, BMU, BMVg, BMVI, BMWi, BMZ, BPA) haben Fehlanzeige gemeldet. Das AA und die über 220 Auslandsvertretungen, die ihre Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und damit auch die Nutzung sozialer Medien wie Facebook selbständig verantworten, haben keine monatlichen Zahlungen an Facebook geleistet. Die Zahlungen erfolgten ausschließlich punktuell für einzelne Kampagnen weltweit und lassen sich deshalb nicht monatlich zuordnen. Der Gesamtbetrag für den Zeitraum 1. Januar 2014 bis 28. Februar 2018 beläuft sich auf 86 650,70 Euro. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/1655 Die Wendungen „Zahlungen, um Beiträge zu bewerben/ Bewerbung von Beiträgen “ werden nach hiesigem Verständnis mit dem Begriff der „gesponserten Meldungen “ gleichgesetzt. Gesponserte Meldungen („sponsored posts“) sind redaktionelle Beiträge einer Facebook-Seite (Texte, Fotos, Videos oder Grafiken), die nach vom Kunden festzulegenden Kriterien ausgewählten Nutzergruppen gezielt und als solche gekennzeichnet („Gesponsert“) in ihrem News-feed angezeigt werden, ohne dass diese die Absenderseite mit „Gefällt mir“ markiert oder abonniert hätten. 16. Wie hoch waren die monatlichen Zahlungen, die die Bundesregierung in den letzten 50 Monaten indirekt (z. B. über von der Bundesregierung beauftragte Werbe- oder Mediaagenturen) an das Unternehmen Facebook geleistet hat, um Beiträge welcher Bundesministerien zu bewerben? Auf Anlage 4 wird verwiesen. Die in der Anlage 4 nicht genannten Ressorts (BK, BMF, BMVg, BMVI, BPA) haben Fehlanzeige gemeldet. Das AA und die über 220 Auslandsvertretungen, die ihre Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und damit auch die Nutzung sozialer Medien wie Facebook selbständig verantworten, haben keine monatlichen Zahlungen an Facebook geleistet. Die Zahlungen erfolgten ausschließlich punktuell für einzelne Kampagnen weltweit und lassen sich deshalb nicht monatlich zuordnen. Der Gesamtbetrag für den Zeitraum 1. Januar 2014 bis 28. Februar 2018 beläuft sich auf 81 065,74 Euro. Bezüglich der Wendungen „Zahlungen, um Beiträge zu bewerben/ Bewerbung von Beiträgen“ wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 17. Wie hoch waren die monatlichen Zahlungen, die die Bundesregierung in den letzten 50 Monaten direkt an das Unternehmen Facebook geleistet hat, um Beiträge der Facebook-Seiten welcher Bundesministerinnen bzw. welcher Bundesminister zu bewerben? Es wurden keine Zahlungen im Sinne der Fragestellung geleistet. Sämtliche Ressorts haben zu dieser Frage Fehlanzeige gemeldet. Bezüglich der Wendungen „Zahlungen, um Beiträge zu bewerben/ Bewerbung von Beiträgen“ wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 18. Wie hoch waren die monatlichen Zahlungen, die die Bundesregierung in den letzten 50 Monaten indirekt (z. B. über von der Bundesregierung beauftragte Werbe- oder Mediaagenturen) an das Unternehmen Facebook geleistet hat, um Beiträge der Facebook-Seiten welcher Bundesministerinnen bzw. welcher Bundesminister zu bewerben? Es wurden keine Zahlungen im Sinne der Fragestellung geleistet. Sämtliche Ressorts haben zu dieser Frage Fehlanzeige gemeldet. Bezüglich der Wendungen „Zahlungen, um Beiträge zu bewerben/Bewerbung von Beiträgen“ wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1655 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Wie hoch waren die monatlichen Zahlungen, die die Bundesregierung in den letzten 50 Monaten direkt an das Unternehmen Facebook geleistet hat, um Beiträge der Facebook-Seiten welcher Parlamentarischen Staatssekretärinnen bzw. welcher Parlamentarischen Staatssekretäre zu bewerben? Es wurden keine Zahlungen im Sinne der Fragestellung geleistet. Sämtliche Ressorts bis auf BMF haben zu dieser Frage Fehlanzeige gemeldet. Das BMF merkt an, dass die korrespondierenden Büros bereits aufgelöst wurden und Auskünfte nicht mehr eingeholt werden können. Bezüglich der Wendungen „Zahlungen, um Beiträge zu bewerben/ Bewerbung von Beiträgen“ wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 20. Wie hoch waren die monatlichen Zahlungen, die die Bundesregierung in den letzten 50 Monaten indirekt (z. B. über von der Bundesregierung beauftragte Werbe- oder Mediaagenturen) an das Unternehmen Facebook geleistet hat, um Beiträge der Facebook-Seiten welcher Parlamentarischen Staatssekretärinnen bzw. welcher Parlamentarischen Staatssekretäre zu bewerben? Es wurden keine Zahlungen im Sinne der Fragestellung geleistet. Sämtliche Ressorts bis auf BMF haben zu dieser Frage Fehlanzeige gemeldet. Das BMF merkt an, dass die korrespondierenden Büros bereits aufgelöst wurden und Auskünfte nicht mehr eingeholt werden können. Bezüglich der Wendungen „Zahlungen, um Beiträge zu bewerben/Bewerbung von Beiträgen“ wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 21. Wie hoch waren die monatlichen Zahlungen, die die Bundesregierung in den letzten 50 Monaten direkt an das Unternehmen Facebook geleistet hat, um Beiträge der Facebook-Seiten welcher Bundesbeauftragten zu bewerben? Es wurden keine Zahlungen im Sinne der Fragestellung geleistet. Sämtliche Ressorts haben zu dieser Frage Fehlanzeige gemeldet. Bezüglich der Wendungen „Zahlungen, um Beiträge zu bewerben/Bewerbung von Beiträgen“ wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 22. Wie hoch waren die monatlichen Zahlungen, die die Bundesregierung in den letzten 50 Monaten indirekt (z. B. über von der Bundesregierung beauftragte Werbe- oder Mediaagenturen) an das Unternehmen Facebook geleistet hat, um Beiträge der Facebook-Seiten welcher Bundesbeauftragten zu bewerben ? Es wurden keine Zahlungen im Sinne der Fragestellung geleistet. Sämtliche Ressorts haben zu dieser Frage Fehlanzeige gemeldet. Bezüglich der Wendungen „Zahlungen, um Beiträge zu bewerben/Bewerbung von Beiträgen“ wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/1655 23. Welche Rabatte oder Vergünstigungen erhalten die Bundesregierung insgesamt oder einzelne Bundesministerien von Facebook beim Bewerben von Beiträgen auf Facebook-Seiten, deren Administration zumindest teilweise aus Bundesmitteln betreut wird? Die Bundesministerien haben auf die Teilfrage, welche Rabatte oder Vergünstigungen einzelne Bundesministerien von Facebook beim Bewerben von Beiträgen auf Facebook-Seiten erhalten, deren Administration zumindest teilweise aus Bundesmitteln betreut wird, Fehlanzeige gemeldet. Bezüglich der Wendung „Bewerben von Beiträgen“ wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 24. Welche Rabatte oder Vergünstigungen erhalten Mitglieder der Bundesregierung und Bundesbeauftragte von Facebook beim Bewerben von Beiträgen einzelner Facebook-Seiten, deren Administration zumindest teilweise aus Bundesmitteln betreut wird? Mitglieder der Bundesregierung und Bundesbeauftragte erhalten weder Rabatte noch Vergünstigungen von Facebook beim Bewerben von Beiträgen einzelner Facebook-Seiten, deren Administration zumindest teilweise aus Bundesmitteln betreut wird. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen. Bezüglich der Wendung „Bewerben von Beiträgen“ wird auf die Antwort zu Frage 15 und zur Formulierung „aus Bundesmitteln betreute Administration“ wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 25. Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung darüber, ob Beiträge einer Facebook-Seite von Bundesministerien, Mitgliedern der Bundesregierung bzw. Bundesbeauftragten mit Finanzmitteln des Bundes beworben werden? Die Bundesministerien, Mitglieder der Bundesregierung bzw. die Bundesbeauftragten entscheiden selbständig und aus eigenem Recht darüber, ob Beiträge einer Facebook-Seite mit Finanzmitteln des Bundes beworben werden. Eine zentrale Festlegung der Kriterien durch die Bundesregierung würde gegen das Ressortprinzip verstoßen. Bezüglich der Wendung „Bewerben von Beiträgen“ wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 26. Welche kommunikative Gesamtstrategie verfolgt die Bundesregierung bei ihrer Arbeit auf der Social-Media-Plattform Facebook, und wie integriert sie dabei die zahlreichen Facebook-Seiten von Bundesministerien, Mitgliedern der Bundesregierung und Bundesbeauftragten? Die Bundesministerien entscheiden selbständig und aus eigenem Recht (Ressortprinzip ) über die strategische sowie inhaltliche Ausrichtung und Gestaltung von Facebook-Seiten. Die vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung betriebene Facebook- Seite mit dem Absender „Bundesregierung“ bildet ressortübergreifend die Arbeit der Bundeskanzlerin sowie eine Auswahl von Themen der Bundesministerien und anderer Bundesbehörden ab. Dabei greift die Seite Funktionen eines Portals auf, indem sie Facebook- und andere Online-Inhalte von Bundesministerien, -behörden und -institutionen teilt und verlinkt sowie diese Absender zur Beteiligung am Dialog über die Kommentare der Nutzerinnen und Nutzer einlädt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1655 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 1 BMF BMI Jan 14 - € - € Feb 14 - € - € Mrz 14 - € - € Apr 14 - € - € Mai 14 - € - € Jun 14 - € - € Jul 14 - € - € Aug 14 - € - € Sep 14 - € - € Okt 14 - € - € Nov 14 - € - € Dez 14 - € - € Jan 15 - € - € Feb 15 - € - € Mrz 15 - € - € Apr 15 - € - € Mai 15 - € 30,91 € Jun 15 - € 277,04 € Jul 15 - € 244,04 € Aug 15 - € 277,04 € Sep 15 - € 572,04 € Okt 15 - € 149,84 € Nov 15 - € 33,62 € Dez 15 - € - € Jan 16 - € - € Feb 16 - € 60,00 € Mrz 16 - € 37,71 € Apr 16 - € - € Mai 16 - € - € Jun 16 - € - € Jul 16 - € - € Aug 16 - € - € Sep 16 - € 31,00 € Okt 16 - € - € Nov 16 - € - € Dez 16 - € - € Jan 17 - € 100,00 € Feb 17 - € 19,00 € Mrz 17 - € 56,00 € Apr 17 - € 45,00 € Mai 17 - € 45,98 € Jun 17 - € 150,00 € Jul 17 - € 44,00 € Aug 17 - € 87,00 € Sep 17 175,00 € 77,00 € Okt 17 - € 59,27 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/1655 BMF BMI Nov 17 - € - € Dez 17 - € 100,00 € Jan 18 - € - € Feb 18 - € 700,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1655 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 2 BMF BMU BMFSFJ BMG BMVI BMAS BMI BPA BMJV Jan 14 - € - € - € - € - € - € - € - € - € Feb 14 - € - € - € - € - € - € - € - € - € Mrz 14 - € 2,64 € - € - € - € - € - € - € - € Apr 14 - € 6,15 € - € - € - € - € - € 7.241,47 € - € Mai 14 - € - € - € - € - € - € 6.224,46 € 7.770,13 € - € Jun 14 - € - € - € - € - € - € - € - € - € Jul 14 - € - € - € 2.655,51 € - € - € - € - € - € Aug 14 - € - € - € 5.828,85 € - € - € - € - € - € Sep 14 - € - € - € 5.629,95 € - € - € - € 3.272,37 € - € Okt 14 - € - € - € 5.529,45 € - € - € - € 3.272,33 € - € Nov 14 - € 578,40 € - € 5.261,62 € - € - € 5.730,88 € - € - € Dez 14 - € 696,06 € - € 4.986,38 € - € - € 4.480,52 € - € - € Jan 15 - € - € - € 155,00 € - € - € 1.519,48 € - € - € Feb 15 - € - € - € 200,55 € - € - € - € - € - € Mrz 15 - € - € - € 285,37 € - € - € - € - € - € Apr 15 - € - € - € 209,33 € - € 1.848,77 € - € - € - € Mai 15 - € - € - € 154,75 € - € - € 2.999,93 € - € - € Jun 15 - € - € - € 214,61 € - € - € 2.999,30 € - € - € Jul 15 - € - € - € 412,20 € - € - € - € - € - € Aug 15 - € - € - € 411,79 € - € - € 3.656,00 € - € 12.100,00 € Sep 15 - € - € - € 181,71 € - € - € 5.999,57 € - € 2.289,83 € Okt 15 - € 4.540,01 € - € 6.284,71 € - € 184,83 € 6.912,95 € - € - € Nov 15 - € 8.205,89 € - € 6.516,03 € - € 314,57 € 29.162,29 € - € 79.996,26 € Dez 15 - € 3.161,29 € 8.762,66 € 6.326,91 € - € - € 17.837,62 € - € - € Jan 16 - € - € 2.763,25 € 6.333,19 € - € - € - € - € - € Feb 16 - € - € 2.939,04 € - € - € - € - € - € - € Mrz 16 - € - € 4.458,13 € 4.056,11 € - € - € - € - € - € Apr 16 - € - € 1.784,67 € 3.882,49 € - € 1.243,19 € - € - € - € Mai 16 - € 7.024,00 € - € 4.030,06 € - € 456,81 € - € - € - € Jun 16 - € 1.105,87 € - € 4.567,36 € 4.216,53 € 2.294,77 € - € - € - € Jul 16 - € 11.611,95 € - € 3.925,73 € 173,46 € 391,73 € 20.551,31 € - € - € Aug 16 - € 2.031,48 € - € 3.813,69 € - € 199,70 € 12.295,91 € - € 18.331,34 € Sep 16 - € 6.420,41 € 1,19 € 3.681,79 € 225,33 € 1.565,00 € 11.873,25 € - € - € Okt 16 - € - € 18.399,53 € 31.298,20 € - € 1.698,80 € 2.200,00 € - € 71.065,50 € Nov 16 - € 21,42 € 14.323,07 € 42.249,73 € 770,78 € 1.900,00 € 10.279,57 € - € 71.065,50 € Dez 16 - € 1.578,20 € 2.344,70 € 43.340,88 € 89,04 € 4.900,90 € 100,00 € - € - € Jan 17 - € 47,05 € 630,30 € 17.063,36 € - € 22.583,81 € 100,00 € - € - € Feb 17 - € - € - € 4.020,11 € 2.500,00 € 1.398,29 € 331,00 € - € - € Mrz 17 - € - € - € 3.851,51 € - € - € 4.222,18 € - € - € Apr 17 - € - € 2.380,00 € 4.059,34 € - € 30,66 € 637,79 € - € 96.568,57 € Mai 17 25.561,76 € 232,49 € 27.667,50 € 4.180,97 € - € 169,33 € 16.919,40 € - € 92.403,58 € Jun 17 16.807,82 € 267,75 € 2.380,00 € 4.700,87 € 4.000,00 € - € 550,00 € - € - € Jul 17 - € - € - € 5.211,64 € - € 41,56 € 500,00 € - € - € Aug 17 16.755,19 € - € 1.160,79 € 5.206,99 € - € 158,44 € 700,00 € - € - € Sep 17 14.260,05 € - € 27,48 € 4.955,22 € - € - € 5.355,45 € - € - € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/1655 BMF BMU BMFSFJ BMG BMVI BMAS BMI BPA BMJV Okt 17 - € - € 6.396,25 € 67.787,59 € - € 55,97 € 4.644,56 € - € - € Nov 17 - € - € 1.785,00 € 65.689,04 € 4.277,75 € 244,03 € 43.231,33 € - € - € Dez 17 - € - € 1.188,71 € 4.868,50 € 1.895,42 € 2.399,00 € 4.586,52 € - € - € Jan 18 - € - € - € 6.085,07 € - € 8.116,83 € 500,00 € - € - € Feb 18 - € - € - € 2.018,61 € - € - € 2.999,00 € - € - € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1655 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 3 BMAS BMG Jan 14 - € - € Feb 14 - € - € Mrz 14 - € - € Apr 14 - € - € Mai 14 - € - € Jun 14 - € - € Jul 14 - € - € Aug 14 - € - € Sep 14 - € - € Okt 14 - € - € Nov 14 - € - € Dez 14 - € - € Jan 15 - € - € Feb 15 - € - € Mrz 15 - € - € Apr 15 - € - € Mai 15 - € - € Jun 15 - € - € Jul 15 - € - € Aug 15 - € - € Sep 15 - € 7.318,13 € Okt 15 - € 1.274,01 € Nov 15 - € - € Dez 15 - € - € Jan 16 - € - € Feb 16 - € - € Mrz 16 - € 4.984,31 € Apr 16 - € 2.500,00 € Mai 16 - € - € Jun 16 - € - € Jul 16 - € 1.000,00 € Aug 16 - € - € Sep 16 - € 1.500,00 € Okt 16 - € - € Nov 16 - € 600,02 € Dez 16 - € 3.584,02 € Jan 17 810,66 € 40,40 € Feb 17 866,77 € 333,57 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/1655 BMAS BMG Mrz 17 965,92 € 653,02 € Apr 17 985,06 € - € Mai 17 975,58 € - € Jun 17 1.005,82 € - € Jul 17 868,00 € 1.938,55 € Aug 17 805,13 € 61,45 € Sep 17 1.027,52 € - € Okt 17 1.009,04 € - € Nov 17 3.223,45 € 2.400,00 € Dez 17 2.453,33 € 66,99 € Jan 18 1.297,38 € 33,01 € Feb 18 915,18 € - € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1655 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 4 BMAS BMBF BMG BMEL BMFSFJ BMU BMJV BMWi BMZ BMI Jan 14 - € 185,21 € - € - € - € - € - € - € 226,91 € - € Feb 14 - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € Mrz 14 - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € Apr 14 - € 1.309,64 € - € - € - € - € - € - € - € - € Mai 14 - € 396,89 € - € - € - € - € - € - € - € - € Jun 14 - € 465,21 € - € - € - € - € - € - € - € - € Jul 14 - € 3.010,37 € - € - € - € - € - € - € - € - € Aug 14 - € 1.378,39 € - € - € - € - € - € - € - € - € Sep 14 - € 709,57 € - € - € - € - € - € - € - € - € Okt 14 - € 2.679,88 € - € - € - € - € - € 290,00 € - € - € Nov 14 - € 1.508,25 € - € - € - € - € - € 18.888,75 € - € - € Dez 14 - € 75,64 € - € - € - € - € - € 17.009,92 € - € - € Jan 15 - € 146,63 € - € - € - € - € - € - € - € - € Feb 15 - € 116,36 € - € - € - € - € - € 2.646,67 € - € - € Mrz 15 - € 26,12 € - € - € - € - € - € - € - € - € Apr 15 2.000,00 € 26,12 € - € - € - € - € - € 409,60 € - € - € Mai 15 - € 2.179,21 € 10.287,00 € - € - € - € - € 2.090,23 € - € - € Jun 15 - € 7.913,31 € - € - € - € - € - € - € 1.701,46 € - € Jul 15 135,33 € 9.532,50 € - € - € - € - € - € - € 150,00 € - € Aug 15 263,55 € 12.005,33 € - € - € - € - € 12.100,00 € 200,00 € 150,00 € - € Sep 15 - € 16.752,05 € - € - € 876,69 € - € 2.289,83 € - € 679,00 € - € Okt 15 360,00 € 15.394,29 € - € - € 1.127,85 € - € - € 0,28 € 506,39 € - € Nov 15 2.274,55 € 11.355,54 € - € - € 1.379,00 € - € 79.996,26 € 99,98 € 471,85 € - € Dez 15 125,45 € 2.063,70 € - € - € - € - € - € 500,00 € 210,38 € - € Jan 16 800,00 € 1.211,87 € - € - € - € - € - € 189,61 € 352,10 € - € Feb 16 687,99 € 1.076,40 € - € - € - € - € - € 413,53 € 156,92 € - € Mrz 16 1.942,90 € 628,70 € - € - € 1.948,60 € - € - € 1.058,89 € 57,00 € - € Apr 16 6,93 € 591,81 € - € - € 1.948,60 € - € - € - € - € - € Mai 16 152,69 € 682,16 € - € - € 2.378,39 € - € - € 200,00 € 390,74 € - € Jun 16 354,63 € 1.141,71 € - € - € 1.190,00 € - € - € 1.680,95 € - € - € Jul 16 11,95 € 12.872,52 € - € - € 1.190,00 € - € - € 2.885,11 € - € 3.074,61 € Aug 16 188,03 € 7.913,79 € - € - € 4.588,69 € 2.079,21 € 18.331,34 € 2.393,19 € - € 3.973,09 € Sep 16 - € 5.190,78 € - € 1.331,11 € 5.378,69 € 1.193,25 € - € 2.357,28 € - € 10.223,25 € Okt 16 - € 13.739,23 € - € 10.316,87 € 4.674,39 € 200,00 € 71.065,50 € 2.773,51 € - € - € Nov 16 - € 13.597,51 € - € 10.562,26 € 5.810,67 € 150,00 € 71.065,50 € 22.578,86 € - € - € Dez 16 300,00 € 9.586,31 € - € 3.968,41 € 2.261,00 € 2.350,00 € - € 18.194,85 € - € - € Jan 17 - € 6.080,85 € - € - € 2.955,27 € 125,68 € - € 13.478,78 € 500,00 € - € Feb 17 315,00 € 6.602,25 € - € - € - € 945,32 € - € 4.681,22 € 550,12 € - € Mrz 17 635,08 € 9.533,42 € - € - € - € 100,00 € - € 2.113,33 € 400,00 € 13.890,97 € Apr 17 - € 10.772,54 € - € - € 5.984,35 € - € 96.568,57 € 2.163,76 € - € - € Mai 17 8.319,86 € 10.945,75 € - € - € 265,64 € - € 92.403,58 € - € - € - € Jun 17 - € 11.475,44 € - € - € 400,00 € - € - € - € - € - € Jul 17 - € 14.001,96 € - € - € 33,00 € - € - € - € - € - € Aug 17 - € 6.963,82 € - € - € 1.118,00 € 102,39 € - € - € 12.354,32 € - € Sep 17 56,38 € 3.577,18 € - € 1.717,20 € 62,47 € - € - € - € 20.683,64 € 5.105,45 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/1655 BMAS BMBF BMG BMEL BMFSFJ BMU BMJV BMWi BMZ BMI Okt 17 450,62 € 12.398,38 € - € 4.332,92 € 525,00 € 124,91 € - € - € 28.998,67 € 4.138,36 € Nov 17 1.165,53 € 9.510,93 € - € 3.968,94 € 500,35 € 200,00 € - € - € 11.001,33 € 18.504,21 € Dez 17 1.463,79 € 2.776,83 € - € - € 20.782,42 € - € - € - € 2.200,00 € - € Jan 18 297,39 € 473,23 € - € - € 4.461,57 € - € - € - € - € - € Feb 18 513,48 € 4.649,37 € - € 361,68 € 1.935,00 € - € - € - € - € - € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333