Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerald Ullrich, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/16177 – Kostenabschätzung zum Vorschlag der Finnischen Ratspräsidentschaft vom 2. Dezember 2019 zum Mehrjährigen Finanzrahmen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Finnische Ratspräsidentschaft legte am 2. Dezember 2019 ersmals eine Verhandlungsbox zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU von 2021 bis 2027 vor, die eine ausführliche Auflistung der Beträge der einzelnen Posten enthält. Auf der Grundlage dieser Verhandlungsbox wird nun im Rat verhandelt (www.politico.eu/wp-content/uploads/2019/12/NegoBox-final.pdf). Die Verhandlungsbox sieht Mittel (Verpflichtungen) in Höhe von 1,07 Prozent (einschließlich des Europäischen Entwicklungsfonds) des EU27- Bruttonationaleinkommens (BNE) vor. Basierend auf dem umfangreichen Zahlenmaterial aus der Verhandlungsbox ist es nun aus Sicht der Fragesteller besser abschätzbar, welche Rückflüsse nach Deutschland aus dem EU-Haushalt zu erwarten sind. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Europäische Rat hat am 12. Dezember 2019 seinen Präsidenten beauftragt, die Verhandlungsführung zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021-2027 zu übernehmen mit dem Ziel, eine Einigung innerhalb des Rats zu erzielen. Die von der finnischen Präsidentschaft am 2. Dezember 2019 vorgelegte Verhandlungsbox enthält Werte für einige der Ausgabenprogramme des künftigen MFR, lässt aber weiterhin einige für die Einnahmen- als auch die Ausgabenseite relevante Faktoren offen. Eine vorläufige Schätzung einzelner Aspekte des MFR ist daher nur unter zu Hilfenahme zahlreicher Annahmen, die sich im Laufe der Verhandlungen ändern können, möglich. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/15281 verwiesen. Deutscher Bundestag Drucksache 19/16550 19. Wahlperiode 16.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 14. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Wenn der Vorschlag der Finnischen Ratspräsidentschaft angenommen würde, der MFR 2021 bis 2027 also eine Gesamthöhe der Verpflichtungen von 1,07 Prozent des EU27-BNE hätte, a) wie hoch berechnet die Bundesregierung dann die Beiträge Deutschlands zum EU-Haushalt in den einzelnen Jahren 2021 bis 2027, Die Bundesregierung schätzt den deutschen Finanzierungsbeitrag für den MFR 2021-2027 in dem von der finnischen Präsidentschaft vorgeschlagenen Szenario in Höhe von 1,07 Prozent des EU27- Bruttonationaleinkommens (BNE) auf durchschnittlich rund 42 Mrd. Euro pro Jahr. In dieser Schätzung sind die in der finnischen Verhandlungsbox entklammerten Eigenmittel – unabhängig von der inhaltlichen Positionierung der Bundesregierung zu diesen Regelungsvorschlägen – berücksichtigt, das heißt die Einführung der Plastik-Abgabe als neue Eigenmittelart und die Reform des Mehrwertsteuereigenmittels, wie von der Europäischen Kommission vorgeschlagen. Des Weiteren ist in dieser Schätzung die Abschaffung aller Rabatte ab 2021 enthalten. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass dauerhafte Rabatte, unter anderem für Deutschland, beibehalten werden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/15281 verwiesen. b) wie hoch berechnet die Bundesregierung dann die Veränderung der Beiträge Deutschlands in den einzelnen Jahren 2021 bis 2027 im Vergleich zu den einzelnen Jahren 2014 bis 2020 sowie im jährlichen Durchschnitt für die Jahre 2021 bis 2027 im Vergleich zum jährlichen Durchschnitt für die Jahre 2014 bis 2020, Die deutschen Abführungen an den EU-Haushalt würden auf Basis der aktuellen Schätzung der Bundesregierung in dem von der finnischen Präsidentschaft vorgeschlagenen Szenario mit einem Gesamtvolumen von 1,07 Prozent des EU27-BNE um durchschnittlich rund 14 Mrd. Euro pro Jahr gegenüber dem vergleichbaren Durchschnittswert im aktuellen MFR 2014-2020 steigen. Bezüglich der Berechnungsgrundlage und der getroffenen Annahmen für den zukünftigen MFR wird auf die Antwort zu Frage 1a verwiesen. c) wie hoch prognostiziert die Bundesregierung dann anhand der aktuellen Verhandlungsbox im Rat und der dazugehörigen Annahmen der Bundesregierung den operativen Haushaltssaldo für Deutschland aus buchhalterischer Sicht, d. h. die Höhe der deutschen Beiträge zum MFR 2021 bis 2027 abzüglich der nach Deutschland zurückfließenden Mittel, In der von der finnischen Präsidentschaft vorgeschlagenen Verhandlungsbox sind weiterhin verschiedene essentielle Angaben für eine entsprechende Schätzung offengehalten. Dazu zählen zum Beispiel verschiedene Elemente, welche die Verteilung der Rückflüsse auf die Mitgliedstaaten determinieren. Die in der Fragestellung erbetene Prognose eines Nettosaldos ist daher nicht möglich. Drucksache 19/16550 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode d) wie hoch prognostiziert die Bundesregierung dann anhand der aktuellen Verhandlungsbox die nach Deutschland zurückfließenden Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF), dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF), dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Budgetary Instrument for Competitiveness and Convergence (BICC) jeweils, Auf die Antwort zu Frage 1c wird verwiesen. e) welche Ausgabenprogramme der EU in jeweils welcher Höhe stünden dann über die in Frage 1d erfragten Fonds und Instrumente hinaus zur Verfügung, deren Mittel bereits einem bestimmten EU-Mitgliedstaat zugeordnet sind, und wie hoch prognostiziert die Bundesregierung anhand der aktuellen Verhandlungsbox die nach Deutschland zurückfließenden Mittel aus diesen Ausgabenprogrammen der EU jeweils? Über die in Frage 1d genannten Fonds hinaus sehen der Asyl- und Migrationsfonds (AMF), der Fonds für die Innere Sicherheit (ISF) und der Fonds für das Integrierte Grenzmanagement (IBMF) die Einrichtung nationaler Programme in geteilter Mittelverwaltung vor. Die finnische Präsidentschaft hat für diese nationalen Programme folgende Budgetausstattung (in konstanten Preisen 2018) vorgeschlagen: - AMF: 5,523 Mrd. Euro - IBMF: 3,228 Mrd. Euro - ISF: 1,194 Mrd. Euro. Die Kriterien für die Mittelverteilung auf die Mitgliedstaaten sind derzeit Gegenstand der Verhandlungen im Rat. Eine Prognose der für Deutschland zu erwartenden Rückflüsse ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Darüber hinaus sind in den beiden Programmen für die Stilllegung Kerntechnischer Anlagen Mittelzuweisungen für die Slowakei, Litauen und Bulgarien vorgesehen . In der finnischen Verhandlungsbox werden folgende Werte vorgeschlagen : - Slowakei: 0,05 Mrd. Euro - Litauen: 0,49 Mrd. Euro - Bulgarien: 0,057 Mrd. Euro. f) welche Ausgabenprogramme der EU in jeweils welcher Höhe stünden dann über die in Frage 1d und 1e erfragten Fonds und Instrumente hinaus zur Verfügung, deren Mittel nicht bereits einem bestimmten EU- Mitgliedstaat zugeordnet sind, und wie hoch prognostiziert die Bundesregierung anhand der aktuellen Verhandlungsbox die nach Deutschland zurückfließenden Mittel aus diesen Ausgabenprogrammen der EU jeweils? Alle von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Ausgabenprogramme sind in der als Anlage beigefügten Liste aufgeführt. Bezüglich der Höhe der Finanzausstattung wird auf die Angaben in der finnischen Verhandlungsbox verwiesen. Die Höhe der Rückflüsse aus diesen Instrumenten an die einzelnen Mitgliedstaaten ist von der zukünftigen inhaltlichen Ausgestaltung und der programmatischen Schwerpunktsetzung dieser Program- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16550 me abhängig. Diese sind Gegenstand der laufenden Verhandlungen. Eine seriöse Prognose der Rückflüsse nach Deutschland ist daher nicht möglich. 2. Wenn die Forderung der Bundesregierung angenommen würde, der MFR 2021 bis 2027 also eine Gesamthöhe der Verpflichtungen von 1 Prozent des EU27-BNE hätte, a) wie hoch prognostiziert die Bundesregierung dann anhand der aktuellen Verhandlungsbox im Rat und der dazugehörigen Annahmen der Bundesregierung den operativen Haushaltssaldo für Deutschland aus buchhalterischer Sicht, d. h. die Höhe der deutschen Beiträge zum MFR 2021 bis 2027 abzüglich der nach Deutschland zurückfließenden Mittel, Die aktuelle von der finnischen Präsidentschaft vorgelegte Verhandlungsbox schlägt ein MFR-Gesamtvolumen in Höhe von 1,07 Prozent vor. Eine Schätzung für ein Szenario mit einem MFR-Volumen in Höhe von einem Prozent ist anhand der in der aktuellen Verhandlungsbox vorgeschlagenen Budgetausstattung nicht möglich. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1c und die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. b) wie hoch prognostiziert die Bundesregierung dann anhand der aktuellen Verhandlungsbox die nach Deutschland zurückfließenden Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF), dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF), dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem BICC jeweils, Auf die Antwort zu Frage 2a wird verwiesen. Die aktuelle Verhandlungsbox enthält Budgetausstattungen für die einzelnen Programme für ein Szenario mit einem MFR-Gesamtvolumen in Höhe von 1,07 Prozent des EU27-BNE. c) welche Ausgabenprogramme der EU in jeweils welcher Höhe stünden dann über die in Frage 2b erfragten Fonds und Instrumente hinaus zur Verfügung, deren Mittel bereits einem bestimmten EU-Mitgliedstaat zugeordnet sind, und wie hoch prognostiziert die Bundesregierung anhand der aktuellen Verhandlungsbox die nach Deutschland zurückfließenden Mittel aus diesen Ausgabenprogrammen der EU jeweils? d) welche Ausgabenprogramme der EU in jeweils welcher Höhe stünden dann über die in Frage 2b und 2c erfragten Fonds und Instrumente hinaus zur Verfügung, deren Mittel nicht bereits einem bestimmten EU- Mitgliedstaat zugeordnet sind, und wie hoch prognostiziert die Bundesregierung anhand der aktuellen Verhandlungsbox die nach Deutschland zurückfließenden Mittel aus diesen Ausgabenprogrammen der EU jeweils? Die Fragen 2c und 2d werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 2a wird verwiesen. Drucksache 19/16550 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Hat die Bundesregierung eine Bewertung der in der aktuellen Verhandlungsbox vorgeschlagenen Höhen für das Budgetary Instrument for Competitiveness and Convergence (BICC), das Convergence and Reform Instrument (CRI) und das Technical Support Instrument (bitte begründen)? Welche Höhen strebt die Bundesregierung jeweils an (bitte begründen)? Über die Höhe der Finanzausstattung der einzelnen Programme des künftigen MFR wird im Gesamtkontext der MFR-Verhandlungen entschieden werden. Seitens der Bundesregierung gibt es keine abschließende Festlegung auf Volumenziele der Ausgabenprogramme. 4. Welche Instrumente siedelt der Vorschlag der Finnischen Ratspräsidentschaft nach Kenntnis der Bundesregierung außerhalb des MFR 2021 bis 2027 an (bitte begründen und insbesondere auf den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, die Solidaritäts- und Soforthilfereserve , das Flexibilitätsinstrument und das Single Margin Instrument eingehen)? Welchen Anteil am EU27-BNE haben diese Instrumente laut der aktuellen Verhandlungsbox nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils? Wie ist hier der Verhandlungsstand im Rat, und welche Position vertritt die Bundesregierung (bitte begründen)? Im Vorschlag der finnischen Ratspräsidentschaft ist ausschließlich die Europäische Friedensfazilität explizit als außerbudgetäres Instrument vorgesehen. Die finnische Ratspräsidentschaft schlägt hierfür eine Obergrenze von 4,5 Mrd. Euro (in Preisen von 2018) vor. Das „Single Margin Instrument“ ist gemäß dem Vorschlag der Verhandlungsbox innerhalb der MFR-Obergrenzen verortet. Für alle weiteren in der Frage genannten Instrumente lässt der finnische Vorschlag die Frage der Budgetierung innerhalb des MFR offen. 5. Soll laut des aktuellen Verhandlungsstands im Rat, nach Kenntnis der Bundesregierung, das Single Margin Instrument – abgesehen von den nicht verwendeten Mitteln aus den sechs Margins aus den sechs Rubriken des MFR 2021 bis 2027 – noch weitere Mittel enthalten (bitte begründen)? Wenn ja, liegen diese weiteren Mittel laut des aktuellen Verhandlungsstands im Rat, nach Kenntnis der Bundesregierung, innerhalb oder außerhalb des MFR 2021 bis 2027 (bitte begründen)? Welche Position vertritt die Bundesregierung hier jeweils (bitte begründen )? Nach dem Vorschlag der finnischen Ratspräsidentschaft soll das „Single Margin Instrument“ abgesehen von den in den Rubriken vorgesehenen Margen keine weiteren Mittel enthalten. Das „Single Margin Instrument“ ist in der Verhandlungsbox innerhalb der MFR-Obergrenzen verortet. Die Bundesregierung setzt sich in den Verhandlungen dafür ein, dass alle Instrumente innerhalb der MFR-Obergrenzen finanziert werden, soweit die EU-Verträge dies zulassen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16550 6. Hat die Bundesregierung eine Prognose wie angesichts des aktuellen Verhandlungsstands im Rat nach Kenntnis der Bundesregierung über die Verwendung der Mittel aus dem Single Margin Instrument entschieden wurde, und wie lautet diese (bitte begründen)? Welche Position vertritt die Bundesregierung hier (bitte begründen)? Bei dem „Single Margin Instrument“ handelt es sich um einen im Laufe der Verhandlungen eingebrachten neuen Vorschlag, der im Wesentlichen die bisherigen Instrumente des Gesamtspielraums für Verpflichtungen, Gesamtspielraums für Zahlungen und Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben ersetzt. Die finnische Verhandlungsbox sieht vor, dass das Instrument im Wege eines Jahreshaushalts beziehungsweise eines Berichtigungshaushalts aktiviert werden kann. Über die Einzelheiten zur Aktivierung des Instruments wurde im Rat bisher nicht verhandelt. Sollte die Einrichtung des „Single Margin Instrument“ beschlossen werden, wird diese Frage Gegenstand der weiteren Verhandlungen sein. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die sogenannten Sonderinstrumente – wie im bisherigen MFR üblich – nur als letztes Mittel zu aktivieren, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. 7. Sieht die Bundesregierung angesichts des aktuellen Verhandlungsstands im Rat eine Möglichkeit, dass die in allen Vorjahren seit 2021 nicht verwendeten Mittel aus den sechs Margins aus den sechs Rubriken des MFR 2021 bis 2027 in das Single Margin Instrument fließen und dann in allen Jahren bis 2027 auch für Aufwendungen verwendet werden, die nicht innerhalb der Rubrik liegen, in der die Mittel in den Vorjahren übrig geblieben waren (bitte begründen)? Welche Position vertritt die Bundesregierung hier (bitte begründen)? Ziel des „Single Margin Instrument“ ist es, die Flexibilität des MFR über die Rubriken hinaus zu erhöhen. Es ist daher möglich, dass nicht verbrauchte Mittel einer Rubrik im Laufe des MFR in einer anderen Rubrik verwendet werden. Der Vorschlag der finnischen Ratspräsidentschaft sieht eine Begrenzung der jährlich für das „Single Margin Instrument“ zur Verfügung stehenden Mittel für Verpflichtungen (maximal 0,04 Prozent des EU BNE) sowie der Mittel für Zahlungen (maximal 0,03 Prozent des BNE) vor. Zusätzlich ist eine Deckelung der möglichen Erhöhung der Zahlungsobergrenzen für die Jahre 2025 bis 2027 in absoluten Beträgen vorgesehen. Einrichtung und konkrete Ausgestaltung des Instrumentes sind weiterhin Gegenstand der laufenden Verhandlungen. 8. Welche EU-Mitgliedstaaten treten nach Kenntnis der Bundesregierung für den von Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen geforderten Just Transition Fund ein, mit welchen Argumenten tun sie dies, und welche Höhen streben sie jeweils an (bitte begründen)? Zum aktuellen Zeitpunkt sind noch keine Details zum Vorschlag der Europäischen Kommission für den „Just Transition Fund“ bekannt. Die Europäische Kommission hat angekündigt, im Januar 2020 einen Verordnungsvorschlag vorzulegen. Drucksache 19/16550 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/16550 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333