Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/16273 – Beteiligung von Nicht-NATO-Staaten an NATO-Manövern (2019) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r 5.600 Soldatinnen und Soldaten aus 15 Ländern haben vom 30. März bis 17. April 2019 das gemeinsame NATO-Manöver „Allied Spirit 2019“ abgehalten (http://gleft.de/2Yz). Die internationale Großübung stand unter der Führung der 1. Panzerdivision aus Oldenburg und fand auf dem „Joint Multinational Readiness Center“ (JMRC) des US-Truppenübungsplatzes Hohenfels statt (www.7atc.army.mil/JMRC). Zu den Teilnehmerinnen und Teilnehmern gehörten auch erstmals Truppen aus einem Nicht-NATO-Staat („Übung Allied Spirit X – Gemeinsame Taktik entwickeln“, www.bundeswehr .de vom 18. April 2019). Auch eine Einheit der mit Kampf- und Spürhunden ausgestatteten Oketz-Spezialeinheit der israelischen Armee nahm an „Allied Spirit 2019“ teil („When Israeli and German Troops Fought Side by Side in Bavaria ʼs Trenches“, www.haaretz.com vom 4. Mai 2019). Die Hunde stammen laut dem israelischen Journalisten Gideon Levy teilweise aus Deutschland und werden auch bei Einsätzen der israelischen Armee im besetzten Westjordanland verwendet. Israel ist auch der erste NATO-Partner, der an einer Übung der im November 2016 begonnenen NATO-Operation „Sea Guardian“ im Mittelmeer teilnahm. Unter dem Namen „Kristallmeer“ sollte die Übung unter anderem die medizinische Versorgung der Besatzung an Bord von Militärschiffen, die an „Sea Guardian“ teilnehmen, sicherstellen. Im Rahmen der Übung wurden Notfälle simuliert, bei denen die israelische Marine medizinische Evakuierungen in ein Hospital in Haifa durchführte. Nach Angaben der NATO wurden dabei Kommunikations- und Hubschraubermanöver sowie Landeverfahren geübt. Die Operation „Sea Guardian“ dient laut Bundeswehr „zur Seeraumüberwachung , zur Bekämpfung des Terrorismus und zum Kapazitätsaufbau im Mittelmeerraum “ („Sicherheit im Mittelmeer – Der Einsatz der Deutschen Marine bei ‚Sea Guardian‘„, www.einsatz.bundeswehr.de). Sie soll „krisenhafte Entwicklungen im maritimen Umfeld frühzeitig erkennen und entgegenwirken“. Die Führung des deutschen Anteils an der Mission erfolgt seitens der Deutschen Marine. Im Jahr 2016 beschlossen die NATO-Außenminister eine vertiefte NATO-EU-Kooperation, die unter anderem auch eine engere Zusammenarbeit von „Sea Guardian“ mit der Operation EUNAVFOR MED vorsieht (Bundestagsdrucksache 18/11102, Antwort zu Frage 16). Deutscher Bundestag Drucksache 19/16591 19. Wahlperiode 17.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 15. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Bei der Übungsserie ALLIED SPIRIT handelt es sich nicht um eine Übung der NATO. ALLIED SPIRIT ist eine nationale Übungsserie der amerikanischen Streitkräfte unter Leitung der US Army Europe mit dem Ziel, die Interoperabilität zwischen NATO-Alliierten und weiteren Partnern auf der taktischen Ebene zu verbessern. Die Übungsserie wird federführend durch 7th Army Training Command im Joint Multinational Readiness Center auf dem Truppenübungsplatz HOHENFELS und dem angrenzenden Übungsraum sowie dem angrenzenden Truppenübungsplatz GRAFENWÖHR durchgeführt. Deutschland war im Rahmen dieser multinationalen Übung Übungsteilnehmer. Die Übung ALLIED SPIRIT X wurde im Jahr 2019 durchgeführt. 1. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung besondere Regularien oder rechtliche Grundlagen für die Beteiligung von Nicht-NATO-Staaten an NATO-Manövern? Die Teilnahme von Nicht-Nato-Staaten an NATO-Übungen sind in der NATO geregelt. Ausgewählte NATO-Übungen können für Nicht-NATO-Staaten geöffnet werden. Der NATO-Militärausschuss und der Nordatlantikrat müssen einer Teilnahme im Vorfeld zustimmen. 2. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung besondere Anforderungen an die Kompatibilität militärischer Ausrüstung zwischen NATO-Mitgliedern und Nicht-NATO-Staaten? Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es keine besonderen Anforderungen an die Kompatibilität militärischer Ausrüstung zwischen NATO-Mitgliedern und Nicht-NATO-Staaten. 3. Wie viele Soldatinnen und Soldaten aus welchen Ländern haben nach Kenntnis der Bundesregierung an dem Manöver „Allied Spirit 2019“ teilgenommen oder dieses beobachtet? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben ca. 5.600 Soldatinnen und Soldaten aus insgesamt 15 Nationen (Dänemark, Finnland, Deutschland, Israel, Italien, Kosovo, Lettland, Litauen, Niederlande, Polen, Slowakei, Slowenien, Türkei, Großbritannien, Vereinigte Staaten von Amerika) an der Übung ALLIED SPI- RIT X teilgenommen. Deutschland hat sich mit insgesamt 2.100 Soldatinnen und Soldaten an der Übung beteiligt. a) Welche weiteren Organisationen waren an „Allied Spirit 2019“ beteiligt oder haben dieses beobachtet? Zur Beteiligung weiterer Organisationen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. b) Auf welche Weise waren die ausländischen Soldatinnen und Soldaten oder Organisationen an der Planung und Vorbereitung beteiligt, und inwiefern haben diese auch Szenarien entwickelt oder vorgeschlagen? Alle teilnehmenden Nationen waren im Rahmen des standardisierten Übungsplanungsprozesses eingebunden. Inwiefern andere Nationen Einfluss auf das der Übung zu Grunde liegende Szenario genommen haben, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Drucksache 19/16591 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Welche Fahrzeuge, Ausrüstung und Waffen haben die Einheiten aus Nicht-NATO-Staaten mitgeführt, über welchen Weg und mit welchen Flugzeugen wurden diese nach Deutschland verbracht? Für die in der Fragestellung abgefragten Informationen gibt es zwischen der Bundesregierung und Nicht-NATO-Staaten unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen . Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die israelischen Übungsteilnehmer mit einem militärischen Flug nach Deutschland gereist und haben dabei Handfeuerwaffen, persönliche Ausrüstungsgegenstände und Nahrungsmittel sowie mindestens einen Diensthund – jedoch keine Munition – für die Übung nach Deutschland eingeführt. Nach Kenntnis der Bundesregierung haben die Einheiten aus Nicht-NATO-Staaten keine eigenen Fahrzeuge mitgeführt . Über Art und Umfang der mitgeführten Ausrüstungsgegenstände der beiden weiteren teilnehmenden Nicht-NATO-Staaten Finnland und Kosovo liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. d) Inwiefern wurden in „Allied Spirit 2019“ auch Drohnen eingesetzt, um welche Typen handelte es sich, und woher stammten diese? Durch die Bundeswehr wurden im Rahmen der Übung die Drohnen MIKADO, ALADIN und LUNA eingesetzt. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden darüber hinaus Drohnen des Typs RAVEN durch die US Army Europe eingesetzt . 4. Welche Szenarien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in „Allied Spirit 2019“ geübt, und an welchen hat sich die israelische Armee beteiligt ? Im Fokus der Übung ALLIED SPIRIT X stand die Bündnisverteidigung. Die Bundeswehr sowie alle weiteren teilnehmenden Nationen, einschließlich Israel, wurden gemäß den in der Übung eingebrachten Fähigkeiten eingesetzt. 5. Inwiefern hat die israelische Armee auch ihre „Aufklärungssatellitensysteme “ in „Allied Spirit 2019“ genutzt (Bundestagsdrucksache 19/6574, Antwort zu Frage 14)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. a) Über welche „raumgestützten Systeme“ wurde das Bundesministerium der Verteidigung durch die Vertreter der israelischen Regierung informiert ? Die israelische Regierung hat das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) nicht über den Einsatz raumgestützter Systeme informiert. b) Über welche deutschen Systeme hat die Bundesregierung die israelische Seite unterrichtet? Im Rahmen der Final Planning Conference wurden alle Teilnehmer über den Umfang des für die Übung vorgesehenen deutschen Großgerätes informiert. Hierzu zählten u. a. Kampfpanzer Leopard II A6 bzw. A7, Schützenpanzer Marder, gepanzertes Transport-Kraftfahrzeug BOXER, Transportpanzer FUCHS, Pionierpanzer DACHS, Minenräumpanzer KEILER, Brückenlegepanzer BIBER, Spähwagen FENNEK, Führungs- und Funktionsfahrzeug EAGLE, Allschutz-Transport-Fahrzeug DINGO und WIESEL. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16591 6. Welche weiteren Treffen oder Veranstaltungen erfolgten am Rande von „Allied Spirit 2019“ mit den Soldatinnen und Soldaten aus Israel und der Bundeswehr oder dem Bundesministerium der Verteidigung? Im Rahmen ALLIED SPIRIT X fand ein „Distinguished Visitors Day“ statt, zu dem hochrangige Militärs und Politiker aller teilnehmenden Nationen eingeladen waren. Deutschland hat sowohl mit Vertretern des Bundesministeriums der Verteidigung als auch des Heeres teilgenommen. Über die Teilnahme multinationaler Vertreter liegen der Bundesregierung keine detaillierten Informationen vor. Von weiteren offiziellen (bi-lateralen) Veranstaltungen hat die Bundesregierung keine Kenntnis. 7. Nutzt die Bundeswehr – auch im Rahmen der NATO – Kampfhunde bei Hausdurchsuchungen im Rahmen von Auslandseinsätzen, und welche Planungen existieren hierzu? Im Rahmen der derzeitigen Auslandseinsätze werden keine Hausdurchsuchungen durchgeführt. 8. Welchen Zweck hat aus Sicht der Bundesregierung die Einbindung einer israelischen Kampfhunde-Einheit in ein von der Bundeswehr organisiertes militärisches Manöver („When Israeli and German Troops Fought Side by Side in Bavariaʼs Trenches“, www.haaretz.com vom 4. Mai 2019)? Bei ALLIED SPIRIT X handelt es sich nicht um ein durch die Bundeswehr geplantes und durchgeführtes Übungsvorhaben; auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Nach Kenntnis der Bundesregierung handelte es sich bei dem eingesetzten israelischen Diensthund um einen Hund mit Durchsetzungsbefähigung, welcher im Rahmen des Szenarios zum Schutz der eigenen Kräfte eingesetzt wurde. a) Welche deutschen Firmen liefern nach Kenntnis der Bundesregierung Kampf- und Spürhunde an die israelische Armee, und was ist ihr über die Zahl exportierter Tiere bekannt (bitte aufschlüsseln nach Kampfund Spürhunden pro Jahr)? b) Was kann die Bundesregierung zu den Genehmigungsverfahren für die Lieferung von deutschen Kampf- und Spürhunden an die israelische Armee mitteilen? Die Fragen 8a und 8b werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Diensthunde werden von den einschlägigen exportkontrollrechtlichen Güterlisten nicht erfasst. Darüber hinaus existiert kein abgestimmtes Veterinärzertifikat für die Ausfuhr von Diensthunden nach Israel. Weitere Informationen zu dieser Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. Drucksache 19/16591 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Wie viele Soldatinnen und Soldaten aus welchen Ländern haben nach Kenntnis der Bundesregierung an dem NATO-Manöver „Kristallmeer“ teilgenommen oder dieses beobachtet? a) Welche weiteren Organisationen waren an „Kristallmeer“ beteiligt oder haben dieses beobachtet? b) Auf welche Weise waren die ausländischen Soldatinnen und Soldaten oder Organisationen an der Planung und Vorbereitung beteiligt, und inwiefern haben diese auch Szenarien entwickelt oder vorgeschlagen ? c) Welche Fahrzeuge, Ausrüstung und Waffen haben die Einheiten aus Nicht-NATO-Staaten mitgeführt? d) Inwiefern wurden in „Kristallmeer“ auch Drohnen eingesetzt, um welche Typen handelte es sich, und woher stammten diese? e) Inwiefern hat die israelische Armee auch ihre „Aufklärungssatellitensysteme “ in „Kristallmeer“ genutzt (Bundestagsdrucksache 19/6574, Antwort zu Frage 14)? 10. Welche Szenarien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in „Kristallmeer “ geübt, und an welchen haben sich die Einheiten aus Nicht- NATO-Staaten beteiligt? Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 9 bis 9e und 10 gemeinsam beantwortet. Die Bundeswehr hat sich an der NATO-Übung (Ausbildung im Rahmen einer laufenden Operation) CRYSTAL SEA nicht beteiligt. Welche Nationen mit welchen Kräften und Mitteln und welche weiteren Organisationen teilgenommen oder die Übung beobachtet haben bzw. in die Organisation, Planung und Vorbereitung, einschließlich der Entwicklung eines Szenarios, eingebunden waren , ist der Bundesregierung nicht bekannt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16591 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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