Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Britta Katharina Dassler, Daniela Kluckert, Ulrich Lechte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/16290 – Landesleistungszentrum und Bundesstützpunkt Regensburg – Bayerischer Baseball und Softball Verband e. V. V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Internationale Olympische Komitee (IOC) hat Baseball für die Olympischen Sommerspiele in Tokio im Jahr 2020 wieder in den Rang einer olympischen Sportart erhoben, sodass das Leistungszentrum in Regensburg auch von der Förderung durch den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) profitieren kann. Darüber hinaus ist der Standort als Landesleistungszentrum und Bundesstützpunkt auch von der Leistungssportreform des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat betroffen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Bei der 127. Vollversammlung des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) in Monte Carlo im Jahr 2014 wurde das Reformpaket „Agenda 2020“ verabschiedet. Einer von zahlreichen Reformpunkten zur Stärkung der Olympischen Spiele war die Möglichkeit der Hinzunahme von Sportarten auf Vorschlag des lokalen Organsationskommitees (LOC). Diese Möglichkeit wurde vom LOC Tokio für die Olympischen Spiele 2020 erstmalig genutzt (mit den Sportarten Baseball/Softball, Karate, Sportklettern, Skateboarden, Wellenreiten ). Das IOC trägt mit diesem Teil der „Agenda 2020“ dem gesellschaftlichen Wandel, den Vorlieben der jungen Generationen und einer möglichen besonderen Bedeutung einzelner Sportarten/Disziplinen am Austragungsort Rechnung. War zuvor die Anzahl der Sportarten bei den Sommerspielen auf 28 begrenzt, ist die Zahl nun nach oben offen; die Obergrenze der Wettbewerbe ist jedoch auf 310 Wettbewerbe bei Sommerspielen (100 bei Winterspielen) begrenzt. Verbände mit diesen zusätzlichen Sportarten werden in Deutschland als vorübergehend olympische Verbände bezeichnet. Deutscher Bundestag Drucksache 19/16592 19. Wahlperiode 17.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 16. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Wie wird die wachsende Flexibilität, die durch die Agenda 2020 des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) entstanden ist, in den Fördersystematiken von olympischen Sportarten berücksichtigt? Auf der Mitgliederversammlung am 7. Dezember 2019 hat der DOSB das Konzept zur künftigen Förderung für Verbände mit vorübergehend olympischen Sportarten verabschiedet. Es ist auf der Homepage des DOSB abrufbar unter https://cdn.dosb.de/user_upload/www.dosb.de/uber_uns/Mitgliederversammlun g/Frankfurt_2019/Anlagen/TOP_15.3_-_Anlage_-_Foerdersystematik_fuer_Ve rbaende_mit_voruebergehend_olympischen_Sportarten.pdf. Dies wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat erarbeitet und bildet neben der Richtlinie des Bundesministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinie Verbände – FR-V) vom 10. Oktober 2005 i. d. F. vom 19. März 2015 die Grundlage zur Förderung der vorübergehenden olympischen Sportarten. Die Förderung der vorübergehenden olympischen Verbände erfolgt im Rahmen der für diese Verbände verfügbaren Mittel unter Betrachtung des Potenzials und der Dauer der Zugehörigkeit zum olympischen Programm. 2. Welchen Umgang plant die Bundesregierung mit den vorläufigen Olympische-Verbände-Sportarten (VoV-Sportarten) für die Olympischen Spiele 2024? Wird es erneut Sondermittel geben oder soll diese Entwicklung eher strukturell in den Fördersystematiken verankert werden? Aufgrund der zeitlich befristeten Perspektive unterliegen die vorübergehend olympischen Verbände besonderen Rahmenbedingungen und Herausforderungen . Diesem Umstand wurde mit dem Konzept zur Förderung für Verbände mit vorübergehend olympischen Sportarten Rechnung getragen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 10. November 2016 in der Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2017 zusätzlich 3 Mio. Euro für die Förderung von neuen Sportarten bereitgestellt, die aufgrund der IOC-Agenda 2020 zusätzlich in das olympische Programm in Tokio 2020 aufgenommen wurden. Diese Mittel wurden für die Haushaltsjahre 2018 ff. verstetigt . Ob weitere zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, ist nicht bekannt. 3. Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung zukünftig damit umgegangen werden, wenn einer VoV-Sportart auf dem Weg zu den Olympischen Spielen die Qualifikationschance abgesprochen wird? Aus welchen Mitteln soll dann eine Förderung erfolgen? Die Bundesregierung wird in diesem Fall dem im Konzept zur Förderung für Verbände mit vorübergehend olympischen Sportarten auf Seite 5 festgelegten Verfahren folgen: Haben Verbände vorübergehender olympischer Sportarten keine Qualifikationschance mehr für die Olympischen Spiele, bleibt ihre Förderung bis zum Ende des auf die kommenden Olympischen Spiele folgenden Haushaltsjahres im Rahmen der für die vorübergehend olympischen Verbände verfügbaren Mittel auf dem Niveau des nichtolympischen Spitzensports möglich . Danach erfolgt die weitere Förderung nach der Fördersystematik des nichtolympischen Spitzensports. Drucksache 19/16592 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie wird bei den Fördersystematiken berücksichtigt, dass es nach Auffassung der Fragesteller bei Mannschaftssportarten, im Vergleich zu Individualsportarten , deutlich schwieriger ist, sowohl den Qualifikationsprozess als auch einen Medaillengewinn zu erreichen? Für jede Sportart gelten spezifische Rahmenbedingungen. Im Förderverfahren berücksichtigt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bei den vorübergehend olympischen Sportarten – wie auch bei den olympischen Sportarten – die individuelle Situation der jeweiligen Sportart. Alle Sportarten/ Disziplinen, ob Individual-oder Mannschaftssportarten/Disziplinen erhalten daher die sportfachlich notwendigen Fördermittel zur Qualifikation bei den Olympischen Spielen. Nach der Qualifikation haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer grundsätzlich in allen Sportarten/Disziplinen Final- und auch Medaillenchancen bei den Olympischen Spielen. Das konkrete Abschneiden wird für den neuen Olympiazyklus nach eingehender Olympiaanalyse bewertet. Hieraus werden die notwendigen Schlussfolgerungen für die künftigen Förderentscheidungen getroffen. In die Entscheidungen fließen insbesondere auch der jeweilige internationale Leistungsstandard, die internationale Konkurrenzsituation ein, ebenso aber auch der hiermit verbundene – ggfls. schwierige – Qualifikationsweg zu den Olympischen Spielen. 5. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die notwendige Förderung eben jener Athleten in den VoV-Sportarten durch die Grund- bzw. Spezialbetreuung der Olympiastützpunkte und die Unterstützung der Stiftung Deutsche Sporthilfe sicherzustellen bzw. auszuweiten, wenn durch die Leistungssportreform der Athlet im Fokus stehen soll? Alle Athleten in den vorübergehend olympischen Sportarten können an den Olympiastützpunkten dieselben Betreuungsleistungen (Grund- und Spezialbetreuung ) wie die Athletinnen und Athleten in den olympischen Sportarten erhalten . Insbesondere die Inanspruchnahme von Spezialbetreuungsleistungen erfolgt potenzialorientiert. Athletinnen und Athleten in vorübergehend olympischen Sportarten werden von der Stiftung Deutsche Sporthilfe bei nachvollziehbarer Perspektive für eine Qualifikation für die nächsten Olympischen Spiele in die Förderung aufgenommen . Die Athletinnen und Athleten müssen einem Bundeskader (Olympiakader oder Perspektivkader) angehören. Die Förderung entspricht der Förderung von Athletinnen und Athleten in olympischen Disziplinen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16592 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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