Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer, Dr. Marcel Klinge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/16191 – Start-up-Förderung in Frankreich und Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Vorfeld des France Digitale Day 2019 am 18. September 2019 hat der Staatspräsident der Französischen Republik, Emmanuel Macron, angekündigt, die Bemühungen seiner Regierung für innovative Start-ups auszuweiten. Sein Ziel ist die Stärkung des Technologie- und Digitalsektors durch bessere Finanzierungsmöglichkeiten . Emmanuel Macron betonte, wie essenziell der Kampf ums Kapital für Frankreich ist. Wenn Frankreich diesen Kampf gewinnen wolle, müsse es bei der Kapitalbeschaffung schneller und stärker werden (www.reuters.com/article/us-france-tech/frances-macron-bets-on-private-secto r-funding-to-fuel-startup-push-idUSKBN1W22C7). Da Firmen in der Wachstumsphase in der Regel noch keine Gewinne verbuchen , sind diese bei ihrer Expansion häufig auf Geld von Investoren angewiesen . Obwohl erfolgreiche neue Geschäftsideen hohe Renditen abwerfen können, fehlt es nach Ansicht der Fragesteller in Deutschland oft an Investoren . Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) schätzt eine Finanzierungslücke bei Jungunternehmen in der frühen Wachstumsphase auf bis zu 600 Mio. Euro pro Jahr (www.dw.com/de/startups-paris-ist-angesagter-als-ber lin/a-50911539). Die PwC-Studie (PwC = PricewaterhouseCoopers) „Start-up-Unternehmen in Deutschland 2018“ zeigt, dass neben fehlenden Investitionen der Fachkräftemangel eine der größten Herausforderungen für Start-ups ist. Besonders gefragt sind IT- und Datenspezialisten und damit im Allgemeinen die MINT- Fächer (MINT = Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik). Emmanuel Macron hatte bereits vor seiner Ankündigung Maßnahmen getroffen , um französische Start-ups zu unterstützen, wie die Einführung spezieller Tech-Visa. Die Maßnahmen hatten Erfolg. Im ersten Halbjahr 2019 konnten französische Start-ups erstmals mehr Kapital beschaffen als deutsche. Die Investments stiegen um 43 Prozent auf 2,79 Mrd. Euro – gegenüber 2,66 Mrd. Euro bei 7 Prozent Wachstum in Deutschland. Dominiert wird der europäische Markt vom Vereinigten Königreich (6,67 Mrd. Euro, 115 Prozent Wachstum) (vgl. Ernst & Young Start-up-Barometer Europa Oktober 2019; www.ey.com/ Publication/vwLUAssets/ey-start-up-barometer-europa-oktober-2019/$FILE/e y-start-up-barometer-europa-oktober-2019.pdf). Die Studie zeigt zudem die Bedeutung von Beratung in Rechts- und Steuerfragen und die bürokratischen Deutscher Bundestag Drucksache 19/16622 19. Wahlperiode 20.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 15. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Hürden für Unternehmensgründungen (vgl. www.pwc.de/de/startups/pwc-stud ie-startups-in-deutschland-2018.pdf). Neben der Einführung spezieller Tech-Visa, baut Frankreich speziell für Startups Gründerzentren auf. Eines der bekanntesten Beispiele ist die im Jahr 2017 eröffnete „Station F“. Das Zentrum vereint zahlreiche Start-ups unter einem Dach, die sich gegenseitig unterstützen. Auch der Dialog mit der Politik bleibt nicht aus. Das Wirtschaftsministerium hat eine eigene Außenstelle in der Station F eingerichtet. Zudem können sich Start-ups für verschiedene „Inkubatoren “-Programme bewerben, die von Station F oder auch von anderen Großunternehmen und Wirtschaftsuniversitäten gemanagt werden. Auch einen neuen Index „Next40“, der die 40 Start-up-Unternehmen mit den besten Perspektiven für die Zukunft listet, führt die französische Regierung ein. Die gelisteten Unternehmen sollen zusätzliche Vergünstigungen erhalten und werden von einer Jury aus Risikokapitalgebern, großen Unternehmen und dem staatlichen Fonds BPI (Banque publique d'investissement) ausgewählt (www.tren dingtopics.at/station-f-so-funktioniert-der-groesste-startup-hub-der-welt/). Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD setzt starke Akzente für Start-ups. Im März 2019 veröffentlichte die Start-up-Initiative des Digitalverbandes bitkom eine Ein-Jahres-Bilanz zur Gründerpolitik der aktuellen Bundesregierung (https://getstarted.de/ein-jahres-bilanz/). Lediglich vier Maßnahmen waren zu diesem Zeitpunkt bereits umgesetzt, zwölf teilweise. Bei neun Vorhaben sei jedoch noch gar nichts passiert. Bislang seien vor allem Vorhaben umgesetzt, bei denen bestehende Maßnahmen fortgeführt würden. Das Jahr 2019 müsse deshalb zu einem Start-up-Jahr werden, in dem die großen Ankündigungen auch auf den Weg gebracht werden. Die Koalitionsfraktionen haben sich am 10. November 2019 unter anderem im Grundsatz auf zwei Maßnahmen verständigt, die für Start-ups besonders relevant sind (www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Beschluesse/20191110_Koaliti onsbeschluss.pdf). Die Einigung sieht eine Erhöhung des steuerfreien Höchstbetrags bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen zur Vermögensbildung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von derzeit 360 Euro auf 720 Euro vor. Des Weiteren hat sich der Koalitionsausschuss geeinigt, bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau einen Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien insbesondere in den Bereichen Digitalisierung und Klimatechnologien aufwachsend in Höhe bis zu 10 Mrd. Euro aufzulegen.  1. Teilt die Bundesregierung die Ansicht des französischen Staatspräsidenten , dass Kapital die entscheidende Frage ist, ob ein Land im Bereich Start-ups erfolgreich ist? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, was hat die Bundesregierung bislang unternommen, um deutschen Start-ups die Generierung von bzw. den Zugang zu Wachstumskapital zu erleichtern? Die Verfügbarkeit von Unternehmensfinanzierungen hat eine große Bedeutung für das Wachstum von Start-up-Unternehmen. Die Bundesregierung hat das öffentliche Finanzierungsangebot für Wagniskapitalbeteiligungen im Allgemeinen und Wachstumsfinanzierungen im Besonderen in den letzten Jahren immer weiter ausgebaut, z. B. durch die Gründung der KfW Capital, den Aufbau des Direktbeteiligungsfonds coparion, den Ausbau des High-Tech-Gründerfonds oder den Ausbau der Kooperation mit dem Europäischen Investitionsfonds und der Europäischen Investitionsbank. Mit den Maßnahmen wurde nicht nur das Venture-Capital-Angebot, sondern auch das Venture-Debt-Angebot adressiert. Mit der Umsetzung des Beschlusses des Koalitionsausschusses vom 10. November 2019 über die Einrichtung eines Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien wird das öffentliche Finanzierungsangebot weiter stark ausgebaut werden . Drucksache 19/16622 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  2. Hat die Bundesregierung eine Beurteilung der Entwicklung der Finanzierungssituation für deutsche Start-ups in den vergangenen Jahren, insbesondere in der Wachstumsphase der Unternehmen? Wenn ja, wie lautet diese? Das Finanzierungsangebot für Start-ups hat sich gut entwickelt, auch in der Wachstumsphase. Die Zahl und das Volumen der Fonds, die sich gerade in der Wachstumsphase engagieren, ist deutlich gestiegen. So werden auch größere Finanzierungsbedarfe von Unternehmen leichter finanzierbar. Dabei spielt eine Rolle, dass neben Finanzinvestoren, die ihr Kapital bei Investoren einwerben und an diese bis zum Ende der Fondslaufzeit erfolgsabhängig zurückzahlen, verstärkt Investoren auftreten, die auf eigene Mittel zurückgreifen können, wie Family Offices, Business Angel oder Unternehmen, und keine Festlegungen zum Verkauf ihrer Beteiligungen gegenüber Investoren eingegangen sind (Patient-money-Investoren). Die Finanzierung der Vorgründungsphase (preseed ) wissenschaftsbasierter Start-ups wird durch das EXIST-Programm adressiert . Die Mittel für EXIST wurden im Haushaltsjahr 2019 fast verdoppelt und für 2020 weiter aufgestockt.  3. Welche Länder bieten aus Sicht der Bundesregierung attraktivere Bedingungen für Start-ups in der Wachstumsphase als Deutschland? Die Bundesregierung hat das Ziel, dass die Start-ups in Deutschland attraktive Bedingungen vorfinden.  4. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag zur Förderung für Start-ups sowie Gründer bereits vollständig umgesetzt ? Bei welchen Maßnahmen ist mit einem Abschluss bis Juni 2020 zu rechnen ? Welche Maßnahmen werden danach noch ausstehen? Das Volumen der öffentlichen Wagnisfinanzierungszusagen der Mandatare und der Kooperationspartner des Bundes liegt derzeit bei rund 500 Mio. Euro p. a. Der Beschluss des Koalitionsausschusses vom 10. November 2019 über die Einrichtung eines Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien geht weit über die im Koalitionsvertrag in Aussicht genommenen Maßnahmen hinaus; die Umsetzung dieses Beschlusses läuft, wird aber absehbar nicht bis zum Juni 2020 abgeschlossen sein können. Das erfolgreiche Programm INVEST – Zuschuss für Wagniskapital soll über das Jahr 2020 hinaus fortgesetzt werden. Aufbauend auf einer derzeit durchgeführten Evaluierung wird die INVEST-Richtlinie überarbeitet, sodass die neue Förderrichtlinie zum 1. Januar 2021 in Kraft treten kann. Die Digital Hub Initiative wurde fortgesetzt und weiter ausgebaut. Mit dem Fokus auf Vernetzung wurden neue Angebote auf den Weg gebracht. Die Startup -Card schafft Zugang zu deutschlandweit über 100 flexiblen Co-Working Arbeitsplätzen. Der Start-up-Finder sorgt für Sichtbarkeit der über 500 Startups im Netzwerk der Initiative für Investoren. Im September 2019 wurde ein Förderprogramm gestartet, über das die Hubs unterstützt werden, wenn sie Kooperationsprojekte untereinander entwickeln, Start-up-Programme (z. B. Acceleratoren ) konzipieren, Co-Developement-Programme auflegen oder Beratungsangebote zum Thema Künstliche Intelligenz anbieten. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16622 Die Bundesregierung hat im Rahmen der Gründungsoffensive „GO!“ gemeinsam mit der Wirtschaft zahlreiche Maßnahmen für Gründungsinteressierte sowie Gründerinnen und Gründer durchgeführt. Mit der Gründerplattform www.g ruenderplattform.de unterstützt die Bundesregierung Gründerinnen und Gründer dabei, den Gründungsprozess digital und interaktiv durchzuführen und erleichtert den Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten. Es fanden regionale und überregionale Veranstaltungen zur Vernetzung der Gründungsakteure sowie zur Intensivierung des Dialogs zwischen Politik und Wirtschaft statt. Mit der Initiative „Unternehmensnachfolge – aus der Praxis für die Praxis“ fördert die Bundesregierung Modellprojekte zu Nachfolge-Gründungen. Die klassische Mittelstandsfinanzierung über Bankkredite als wichtiger Eckpfeiler von Gründungs- und Wachstumsfinanzierung wird laufend aktuellen Bedürfnissen angepasst und gestärkt. Im Juli 2019 wurden die Zugangsbedingungen des 2017 neu eingeführten ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredits erleichtert. Das Instrument steht nun erstmals auch Gründerinnen und Gründern sowie jungen Unternehmen zur Finanzierung ihrer Vorhaben zur Verfügung. Gründerinnen und Gründern ein passgenaues Finanzierungsangebot zur Verfügung zu stellen, ist auch ein wichtiger Baustein der Gründungsoffensive „GO!“, mit der die Gründungskultur in Deutschland gestärkt werden soll. Im Oktober 2019 hat im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein Runder Tisch zur „Gründungsfinanzierung im digitalen Wandel“ als Teil der Gründungsoffensive „GO!“ stattgefunden. Hier wurde zusammen mit der KfW sowie den Verbänden der Kreditwirtschaft sowie der Realwirtschaft ein Dialog zur Zukunft der kreditbasierten Gründungsfinanzierung aufgenommen, der fortgeführt wird. Ein erstes konkretes Ergebnis ist die Prüfung der bedarfsgerechten Ausweitung von Höchstbeträgen im ERP-Gründerkredit StartGeld einschließlich der Ausweitung notwendiger Betriebsmittelfinanzierung. Im Koalitionsvertrag ist die Weiterentwicklung des Programms EXIST (Existenzgründungen aus der Wissenschaft) vorgesehen. Ende 2018 wurde eine Wettbewerbsrunde zur Stärkung der Gründungskultur an Hochschulen gestartet . Im Dezember 2019 erhielten 142 Hochschulen und Universitäten eine Förderzusage im Gesamtvolumen von über 150 Mio. Euro.  5. Wann ist mit einer Umsetzung des Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien zu rechnen, und wann werden die ersten Investitionsmittel fließen ? Zur Umsetzung des Beschlusses des Koalitionsausschusses vom 10. November 2019 über die Einrichtung eines Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien findet derzeit ein intensiver Austausch auf Ressortebene statt. Ein Zeitplan zur Umsetzung ist Gegenstand dieser Gespräche.  6. Wann ist mit einer Umsetzung der Neuerungen zur Möglichkeit der Mitarbeiterkapitalbeteiligung zu rechnen? Am 10. November 2019 hat sich der Koalitionsausschuss mit dem Thema des Steuerfreibetrages bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen (MKB) befasst und eine Erhöhung von 360 auf 720 Euro beschlossen. Die Bundesregierung prüft derzeit die Umsetzung dieser Beschlüsse. Drucksache 19/16622 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  7. Hat die Bundesregierung eine Bewertung der Position des Bundesverbands Deutsche Startups e. V. (https://deutschestartups.org/2019/11/11/k oalitionsbeschluss-der-groko-startup-verband-sieht-licht-und-schatten-fu er-deutsche-startups/), der die Ausweitung des steuerfreien Höchstbetrages für Mitarbeiterbeteiligungen als unzureichend kritisiert? Die Bundesregierung bewertet den MKB-Steuerfreibetrag als wichtigen Aspekt für die Inanspruchnahme der Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Davon profitieren nicht nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Start-ups, sondern alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Unternehmens, welches Mitarbeiterkapitalbeteiligungen anbietet.  8. Wann wird der im Koalitionsvertrag festgehaltene One-Stop-Shop voll umfänglich aktiv sein? Gründerinnen und Gründer sollen in einem One-Stop-Shop alle notwendigen Verwaltungsverfahren über eine Stelle abwickeln können, unabhängig davon, welche Behörde für das jeweilige Verfahren zuständig ist. Dafür steht das Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Das Netzwerk verfügt über elektronische Portale der Bundesländer. Dort werden Informationen zu Anforderungen und Verfahren bereitgestellt, die Verfahren können elektronisch abgewickelt werden. Zusätzlich bieten persönliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Netzwerks Unterstützung. Diese sind bei Kommunen, Landkreisen oder Kammern angesiedelt. Der Einstieg in das derzeit über www.ea-de utschland.de erreichbare Netzwerk wird in das neue Verwaltungsportal des Bundes integriert.  9. Hat die Bundesregierung eine Beurteilung der von Frankreich eingeführten speziellen Tech-Visa, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken? Auch die Bundesregierung beabsichtigt, die Fachkräfteeinwanderung in den IT- Sektor gezielt zu fördern. Deshalb wurden mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz durch den neuen § 19c Absatz 2 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet in Verbindung mit dem neuen § 6 der Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern erleichterte Einreisebedingungen für qualifizierte Beschäftigte auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie geschaffen. 10. Hat die Bundesregierung eine Bewertung des von Frankreich eingeführten Index „Next40“? Der Index „Next40“ wurde erst kürzlich am 18. September 2019 eingeführt. Die Bundesregierung wird mit Interesse verfolgen, welche Erfahrungen mit dem Börsenindex in Frankreich gemacht werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16622 11. Gibt es Planungen der Bundesregierung zur Veranstaltung eines national organisierten Kongresses, der Start-ups die Möglichkeit gibt, sich vor nationalen und internationalen Investoren beweisen zu können? Es gibt in Deutschland eine Reihe von Veranstaltungen, bei denen sich Startup -Unternehmen Investoren vorstellen können. Es gibt sowohl Veranstaltungen mit regionaler oder überregionaler als auch internationaler Bedeutung. Nationale wie auch internationale Investoren frequentieren verschiedene dieser Veranstaltungen . Im Rahmen des Programms EXIST führt das BMWi beispielsweise regelmäßig ein „Investmentforum“ durch, um vom BMWi geförderten Unternehmensgründungen mit Investoren zu vernetzen. 12. Hat die Bundesregierung eine Beurteilung über die Einrichtung von Gründerzentren durch den Staat analog der „Station F“? Im Gegensatz zu Frankreich hat Deutschland eine stark regional geprägte Gründerszene. In Deutschland gibt es über 300 Gründerzentren, davon zahlreiche , die sich sehr erfolgreich auf Spitzentechnologien und Zukunftsthemen fokussieren. Die Gründerzentren werden größtenteils von öffentlichen Institutionen wie Gemeinden getragen und durch den Staat mittels spezieller Förderprogramme der Kommunen oder des Bundes unterstützt. 13. Inwieweit tauschen sich die Bundesregierung und die französische Regierung über die Förderung von Unternehmensgründungen, insbesondere in der Digitalbranche, aus? Die Bundesregierung und die französische Regierung tauschen sich anlassbezogen über die Förderung von Unternehmensgründungen in der Digitalbranche aus. Gleiches gilt für den Beirat „Junge Digitale Wirtschaft“ im BMWi und dem französischen „Nationalrat für Digitales“ (Conseil national du numérique). Drucksache 19/16622 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333