Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Uwe Witt, Jörg Schneider, Jürgen Pohl und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/16223 – Fahrerlaubnisregister, Fahreignungsregister und Förderung des Führerscheinerwerbs nach dem Sozialgesetzbuch V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) sind alle seit dem 1. Januar 1999 ausgestellten Führerscheine mit den einheitlichen europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis E erfasst (vgl. www.bit.ly/2pA0d3I). Im Fahreignungsregister (FAER) werden Informationen über Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind, gespeichert, soweit die begangene Zuwiderhandlung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten zu bewerten ist (vgl. www.bit.ly/35hx2lc). Daten aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) und dem Fahreignungsregister (FAER) können über das Zentrale Verkehrsinformationssystem ZEVIS von den berechtigten Stellen online abgerufen werden (vgl. www.bit.ly/2KCv7jp). Die Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse richtet sich nach den Bestimmungen der §§ 28 ff. der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Nach § 29 FeV dürfen Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis im Umfang ihrer Berechtigung grundsätzlich Kraftfahrzeuge im Inland führen, wenn sie hier keinen Wohnsitz haben. Auflagen zur ausländischen Fahrerlaubnis sind auch im Inland zu beachten. Für Inhaber einer gültigen EU- (Europäische Union) oder EWR-Fahrerlaubnis (EWR = Europäischer Wirtschaftsraum), die ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland begründen, besteht diese Berechtigung weiterhin. Eine Umschreibung des ausländischen Führerscheines ist grundsätzlich nicht erforderlich. Begründet der Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb der EU bzw. dem EWR einen Wohnsitz im Inland, besteht die Fahrberechtigung noch sechs Monate. Danach ist zum weiteren Führen von Kraftfahrzeugen im Inland die Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis erforderlich. Nach § 31 Absatz 1 und 2 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) setzt die Umschreibung einer solchen Fahrerlaubnis grundsätzlich die Ablegung einer Fahrerlaubnisprüfung (Theorie und Praxis) voraus. Hierauf kann ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn die ausländische Fahrerlaubnis von einem der in Anlage 11 FeV genannten Staaten erteilt worden ist (vgl. www.bit.ly/349v4mS). Der Erwerb des Führerscheins der Klasse B ist nach Ansicht der Fragesteller grundsätzlich dem Bereich der privaten Daseinsfürsorge zuzurechnen. Er dient typischerweise nicht der Erweiterung beruflicher Kenntnisse und den Zielset- Deutscher Bundestag Drucksache 19/16625 19. Wahlperiode 20.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infra struktur vom 16. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. zungen des § 45 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III), weshalb er im Rahmen von Maßnahmen der Arbeitsförderung in der Regel nicht zugelassen werden kann. Sollten in einer Maßnahme nicht berufsbezogene Inhalte – wie beispielsweise der Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse B – in der beruflichen Weiterbildung enthalten sein, müssen diese unabdingbare Voraussetzung für das Erreichen des Bildungsziels sein. Überwiegt hierbei die Vermittlung berufsbezogener Inhalte und ist der Erwerb des Führerscheins der Klasse B für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit notwendig – beispielsweise bei Maßnahmen im mobilen Pflege- oder Dienstleistungsbereich –, kann eine Zulassung gegebenenfalls erfolgen (www.bit.ly/34aHHxU).  1. Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 (bzw. letzter verfügbarer Stand) im Besitz einer Fahrerlaubnis (bitte nach Geschlecht: Männer, Frauen, Divers sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer [insgesamt], EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer getrennt ausweisen)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Seit dem 1. Januar 1999 werden zwar die Daten zu Fahrerlaubnissen von den Fahrerlaubnisbehörden an das Zentrale Fahrerlaubnisregister (ZFER) übermittelt. Vor dem 1. Januar 1999 ausgestellte Fahrerlaubnisse, die noch nicht umgetauscht wurden , sind nicht im ZFER nachträglich erfasst worden. Daher kann für die Beantwortung der Frage nicht auf das ZFER zurückgegriffen werden. Eine Aufschlüsselung ist lediglich unter dem Aspekt „Geschlecht“ möglich. Nach der Studie „Mobilität in Deutschland“ (MiD) waren im Jahr 2017 rd. 59 Mio. Personen im Besitz einer Fahrerlaubnis für einen Pkw. Diese verteilten sich hinsichtlich des Geschlechts zu je rd. der Hälfte auf Männer und Frauen; „Divers“ wurde nicht systematisch erfasst. Seit 2017 besteht die Möglichkeit, Informationen ohne Angabe des Geschlechts zu übermitteln. Ab diesem Berichtsjahr lassen sich die Fahrerlaubnisse von Männern und Frauen daher nicht mehr zur Gesamtsumme aller Fahrerlaubnisse aufaddieren. Angaben zum Führerscheinbesitz nach der Staatsangehörigkeit liegen der Bundesregierung nicht vor.  2. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 (bzw. letzter verfügbarer Stand) erstmalig eine Fahrerlaubnis erhalten (bitte nach Geschlecht: Männer, Frauen, Divers sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer [insgesamt], EU- Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer getrennt ausweisen)? Die Methodik zur Ermittlung der Fahrerlaubniserteilungen wurde innerhalb des nachgefragten Zeitraumes (2010 bis 2019) umgestellt. Eine Auswertung des erstmaligen Erwerbs einer Fahrerlaubnis ist nur für die Jahre 2010 bis 2013 möglich. Geschlecht 2010 2011 2012 2013 Männer 427.179 413.320 386.116 388.346 Frauen 429.893 417.342 393.197 386.436 Gesamt 857.072 830.662 779.313 774.782 Drucksache 19/16625 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Aufgrund der Umstellung der Methodik zur Ermittlung der Fahrerlaubniserteilungen können für die Jahre 2014 bis 2018 die Zahlen der bestandenen praktischen Fahrerlaubnisprüfungen zur Ersterteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnis herangezogen werden. Berichtsjahr Art der Prüfung 2014 2015 2016 2017 2018 Bestandene praktische Prüfung 785.515 792.598 791.176 778.481 785.000 Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine weiteren eigenen Informationen vor.  3. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 (bzw. letzter verfügbarer Stand) erstmalig eine Fahrerlaubnis der a) Klasse A, b) Klasse A1, c) Klasse A2, d) Klasse B, e) Klasse BE, f) Klasse C, g) Klasse CE, h) Klasse C1E, i) Klasse D, j) Klasse D1E, k) Klasse DE, l) Klasse T erhalten (bitte nach Geschlecht: Männer, Frauen, Divers sowie Staatsangehörigkeit : Deutsche, Ausländer [insgesamt], EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige , Top-8-Asylherkunftsländer getrennt ausweisen)? Eine Auswertung des erstmaligen Erwerbs einer Fahrerlaubnis ist aufgrund der Umstellung der Methodik nur für die Jahre 2010 bis 2013 möglich. Einige der angefragten Fahrerlaubnisklassen setzen den Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse voraus. Für den erstmaligen Erwerb auf Ebene der Fahrerlaubnisklassen müssen neben Ersterteilungen auch Erweiterungen der Fahrerlaubnis berücksichtigt werden. Die Anzahl der erstmals erteilten Klassen liegt deshalb über der Zahl der Ersterteilung von Fahrerlaubnissen. Geschlecht/ Fahrerlaubnisklasse 2010 2011 2012 2013 Männer A 88.216 93.748 103.424 47.826 A1 23.413 23.683 23.105 30.255 A21 X X X X B, BE3 466.287 451.384 427.002 434.003 C, CE 74.210 73.404 71.378 87.868 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16625 Geschlecht/ Fahrerlaubnisklasse 2010 2011 2012 2013 Männer C1E4 5.860 5.122 4.758 6.220 D, DE 8.731 7.330 6.833 10.072 D1E5 1.459 1.294 1.252 1.611 T6 X X X X Zusammen 668.176 655,965 637.752 617.855 Frauen A 25.555 26.305 27.893 13.568 A1 4.430 4.306 4.414 6.154 A2 X X X X B, BE3 449.369 435.074 411.546 400.944 C, CE 3.612 3.565 3.956 4.498 C1E4 1.049 1.043 999 1.577 D, DE 858 925 949 1.298 D1E5 341 394 383 469 T6 X X X X Zusammen 485.214 471.612 450.140 428.508 Insgesamt2 A 113.771 120.053 131.317 61.394 A1 27.843 27.989 27.519 36.409 A2 X X X X B, BE3 915.656 886.458 838.548 834.947 C, CE 77.822 76.969 75.334 92.366 C1E4 6.909 6.165 5.757 7.797 D, DE 9.589 8.255 7.782 11.370 D1E5 1.800 1.688 1.635 2.080 T6 X X X X Zusammen 1.153.390 1.127.577 1.087.892 1.046.363 1 Diese Fahrzeugerlaubnisklasse wurde 2013 eingeführt, weshalb erstmalig für das Berichtsjahr 2013 Zahlen ausgewiesen werden können. 2 Einschließlich Personen ohne Angabe zum Geschlecht. 3 Diese Fahrzeugerlaubnisklassen beinhalten auch Zahlen zu BF17, BEF17, B96. eine Aufschlüsselung war nicht möglich. Fahrerlaubnisklassen B mit der Schlüsselzahl 96 wurden 2013 eingeführt, weshalb erstmalig für das Berichtsjahr 2013 eine Ausweisung zusammen mit den anderen B- Klassen erfolgt. 4 Diese enthält auch Zahlen zu der Fahrerlaubnisklasse C1. Eine Aufschlüsselung war nicht möglich . 5 Diese enthält auch Zahlen zu der Fahrerlaubnisklasse D1. Eine Aufschlüsselung war nicht möglich . 6 Fahrerlaubnisklasse T wird nicht gesondert erfasst. Drucksache 19/16625 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Für die Jahre 2014 bis 2018 werden die Zahlen der bestandenen praktischen Prüfungen verwendet. Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Berichtsjahr Fahrerlaubnisklasse 2014 2015 2016 2017 2018 A1 40.419 42.701 44.995 45.802 45.707 A2 57.743 56.253 57.182 53.653 52.927 A 47.942 57.990 65.553 67.882 62.955 B 357.964 371.342 380.849 386.842 406.915 BE 36.695 42.232 48.277 49.278 53.000 C 35.334 37.341 39.372 40.589 43.273 C1E 1.296 1.615 1.809 1.936 2.060 CE 29.467 30.716 32.301 33.216 35.567 D 7.473 8.320 9.510 7.306 6.378 DE 1.370 2.032 2.160 2.123 2.008 D1E 2 1 1 X X T 14.175 14.995 14.434 14.063 14.146 Insgesamt 629.880 665.538 696.443 702.690 724.936  4. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 (bzw. letzter verfügbarer Stand) eine Umschreibung ihres ausländischen Führerscheines in eine deutsche Fahrerlaubnis vorgenommen (bitte nach Geschlecht: Männer, Frauen, Divers sowie Staatsangehörigkeit: Ausländer [insgesamt], EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige , Top-8-Asylherkunftsländer getrennt ausweisen)? Eine Auswertung zum Umtausch ausländischer Fahrerlaubnisse ist aufgrund der Umstellung der Methodik nur für die Jahre 2010 bis 2013 möglich. Geschlecht 2010 2011 2012 2013 Männer 27.849 30.381 34.844 39.422 Frauen 19.435 20.620 21.979 23.959 Insgesamt 47.284 51.001 56.823 63.381  5. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 (letzter verfügbarer Stand) die theoretische Fahrerlaubnisprüfung in einer der folgenden (zugelassenen) Sprachen abgelegt: a) Deutsch, b) Englisch, c) Französisch, d) Griechisch, e) Italienisch, f) Polnisch, g) Portugiesisch, h) Rumänisch, i) Russisch, j) Kroatisch, k) Spanisch, l) Türkisch, Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16625 m) Hocharabisch (seit Oktober 2016) (bitte auch den relativen Anteil in Bezug auf alle abgelegten theoretischen Fahrerlaubnisprüfungen des entsprechenden Jahres angeben)? Der Bundesregierung liegen die Anzahl der Prüfungen vor. Diese setzt sich zusammen aus Erst- und Wiederholungsprüfungen. Zahlen zu theoretischen Fahrerlaubnisprüfungen in Hocharabisch stehen erst seit 2016 zur Verfügung, da diese erst seit dem 1. Oktober 2016 in Hocharabisch abgelegt werden darf. Es wird auf die Anlage 1 verwiesen.  6. Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 (bzw. letzter verfügbarer Stand) im Fahreignungsregisters (vormals Verkehrszentralregister) erfasst (bitte nach Geschlecht: Männer, Frauen, Divers sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer [insgesamt], EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8- Asylherkunftsländer getrennt ausweisen und dazu jeweils den Anteil an allen geführten Personen des entsprechenden Jahres angeben)? Die Tabelle gibt Auskunft über den Bestand im Fahreignungsregister (FAER) jeweils am 1. Januar der Jahre 2010 bis 2018 eingetragenen Personen nach Geschlecht . Diese Angaben sind Stichprobenergebnisse mit anschließender Hochrechnung (auf 1.000 Personen). Durch statistisch bedingte Stichprobenfehler kann es bei der Aufsummierung der jeweils auf Männer und Frauen entfallenden Anzahl zu Differenzen zur Angabe in der Spalte „Insgesamt“ kommen. Die Berechnung der Anteile für Männer und Frauen basiert auf den hochgerechneten Stichprobenergebnissen. Männer Frauen Insgesamt Jahr Anzahl in 1.000, hochgerechnet Anteil Anzahl in 1.000, hochgerechnet Anteil Anzahl in 1.000, hochgerechnet 2010 6.981 78 % 1.966 22 % 8.951 2011 6.958 78 % 2.013 22 % 8.975 2012 6.986 78 % 2.015 22 % 9.004 2013 7.002 77 % 2.040 23 % 9.045 2014 6.828 77 % 2.015 23 % 8.849 2015 6.661 77 % 1.965 23 % 8.630 2016 6.596 77 % 1.990 23 % 8.589 2017 7.704 76 % 2.392 24 % 10.099 2018 8.087 76 % 2.493 24 % 10.584  7. Wie viele Zuwiderhandlungen waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 (bzw. letzter verfügbarer Stand) im Fahreignungsregisters (vormals Verkehrszentralregister) erfasst (bitte nach Geschlecht : Männer, Frauen, Divers sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer [insgesamt], EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8- Asylherkunftsländer getrennt ausweisen und dazu jeweils den Anteil an allen Zuwiderhandlungen des entsprechenden Jahres angeben)? Es wird auf die Anlage 2 verwiesen. Diese gibt Auskunft über die Anzahl der im FAER jeweils am 1. Januar der Jahre 2010 bis 2018 eingetragenen Personen nach Art der Zuwiderhandlung und Geschlecht. Drucksache 19/16625 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  8. Wie erklärt die Bundesregierung den Anstieg der Verkehrsauffälligkeiten im Jahr 2017 um 17,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es im Zeitverlauf der Jahre 2009 bis 2016 bislang keine Veränderung über 3,2 Prozent gab (vgl. www.bit.ly/2D5 vvCO, Tabelle VA1.2)? Die geänderten Bestimmungen zur Tilgungsfrist führten unter anderem zu der zwischenzeitlichen Erhöhung des Personenbestandes im FAER. Am 1. Mai 2014 wurde das Verkehrszentralregister (VZR) vom FAER abgelöst. Damit verbunden war die Umstellung des Mehrfachtäter-Punktesystems zum Fahreignungs-Bewertungssystem. Mit der Reform wurden die Tilgungsfristen für Ordnungswidrigkeiten von zwei Jahren auf 2,5 und fünf Jahre erhöht. Deshalb verbleibt der überwiegende Teil der Ordnungswidrigkeiten, die seit dem 1. Mai 2014 im FAER gespeichert werden, länger im FAER. Die Anzahl der 2017 (4,68 Mio.) neu erfassten Verkehrsauffälligkeiten liegt auf einem ähnlichen , aber niedrigeren Niveau wie 2016 (4,72 Mio.).  9. In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 (letzter verfügbarer Stand) der Fahrerlaubniserwerb durch Mittel des SGB II gefördert, und welche Kosten sind in den einzelnen Jahren dafür angefallen (bitte nach Geschlecht: Männer, Frauen , Divers sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer [insgesamt], EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer getrennt ausweisen)? 10. In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 (letzter verfügbarer Stand) der Fahrerlaubniserwerb durch Mittel des SGB III gefördert, und welche Kosten sind in den einzelnen Jahren dafür angefallen (bitte nach Geschlecht: Männer, Frauen , Divers sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer [insgesamt], EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer getrennt ausweisen)? Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse vor. Der Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse B kann nur im Einzelfall im Rahmen des Vermittlungsbudgets nach § 44 SGB III gefördert werden. Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn ein konkreter Arbeitsplatz in Aussicht gestellt wird (z. B. mittels einer Einstellungszusage) und gleichzeitig die Arbeitsstätte nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder anderweitig erreichbar ist sowie ein Wohnortwechsel nicht zugemutet werden kann. Bei der Entscheidung über die Höhe der Förderung sind auch der mögliche private Nutzen sowie die Eigenleistungsfähigkeit zu berücksichtigen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Fahrerlaubnis der Klasse B im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung nach § 81 SGB III gefördert werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/16625 11. In wie vielen Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 (letzter verfügbarer Stand) der Erwerb einer Fahrerlaubnis enthalten bzw. war unabdingbare Voraussetzung für das Erreichen des Bildungsziels (bitte die Zahl der Teilnehmer angeben und diese jeweils differenzieren nach Geschlecht : Männer, Frauen, Divers sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer [insgesamt], EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8- Asylherkunftsländer getrennt ausweisen)? Der Erwerb des PKW-Führerscheins ist kein berufsbezogenes Bildungsziel im Sinne des § 180 Absatz 2 SGB III. Maßnahmen nach §§ 81 ff. i. V. m. § 176 ff. SGB III, die ausschließlich oder überwiegend dem Erwerb des Führerscheins der Klasse B dienen, können nicht als Maßnahme der beruflichen Weiterbildung gefördert werden. Sollen nicht berufsbezogene Inhalte wie der Erwerb eines Führerscheins in einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung enthalten sein, müssen diese unabdingbare Voraussetzung für das Erreichen des Bildungsziels sein. Überwiegt die Vermittlung berufsbezogener Inhalte und ist der Erwerb des Führerscheins für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit notwendig (beispielsweise bei Maßnahmen im mobilen Pflege- und Dienstleistungsbereich oder bei Berufskraftfahrern ) könnte eine Förderung erfolgen. Die arbeitsmarktliche Relevanz ist als entscheidendes Kriterium heranzuziehen. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine weiteren eigenen Informationen vor. In der Internetpublikation Förderung der beruflichen Weiterbildung (www.sta tistik.arbeitsagentur.de/nn_1251812/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrike nsuche_Form.html?view=processForm&resourceId=210368&input_=&pageLo cale=de&topicId=569364&year_month=201909&year_month.GROUP=1&sea rch=Suchen ) werden in Tabelle 2 die Eintritte nach dem Aus- und Weiterbildungsziel nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) abgebildet. Im Jahr 2019 wurden von Januar bis September insgesamt 38.570 Förderungen mit dem Ziel Fahrzeugführung im Straßenverkehr (521) begonnen. Es ist anzunehmen , dass ein großer Teil dieser Förderungen auch den Erwerb eines Führerscheins enthält. Drucksache 19/16625 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/16625 Anlage 1 Drucksache 19/16625 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 2 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333