Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 12. April 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1663 19. Wahlperiode 16.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/1484 – Einsatz von Spracherkennungssoftware durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Seit 1998 gibt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bei sprachwissenschaftlichen Gutachtern Sprach- und Textanalysen (STA) zur Verifikation der Herkunft von Asylantragstellerinnen und Asylantragstellern in Auftrag. Diese werden auf Grundlage von dreißigminütigen Interviews erstellt (Süddeutsche Zeitung vom 7. Oktober 2016, www.sueddeutsche.de/wissen/ migration-die-grenzen-der-sprache-1.3193855). Im Frühjahr 2017 wurden über Presseberichte Pläne des BAMF bekannt, zukünftig Sprachproben von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern aufzunehmen und diese mittels einer speziellen Software einer automatischen Dialektanalyse zu unterziehen (Die Welt vom 17. März 2017, www.welt.de/ wissenschaft/article162926845/Software-soll-Dialekt-von-Asylbewerbernuntersuchen .html). Laut BAMF soll die biometrische Sprachanalyse mittels Dialekterkennungssoftware den Entscheiderinnen und Entscheidern helfen, Angaben zum Herkunftsland zu überprüfen, wenn Asylsuchende nicht über Identitätspapiere verfügen. Im Juli 2017 informierte das BAMF darüber, dass im Rahmen eines Modellprojekts in Bamberg verschiedene technische Assistenzsysteme für die Identitätsprüfung erprobt würden, darunter auch eine Software für Akzenterkennung, die es möglich machen soll, auf Basis einer zweiminütigen Sprachprobe den gesprochenen Dialekt zu ermitteln (Aktuelle Meldungen des BAMF, 26. Juli 2017, www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2017/ 20170726-am-vorstellung-modellprojekt-bamberg.html). Ende Juli 2017 kündigte das BAMF an, die erprobten Systeme ab August 2017 innerhalb weniger Monate bundesweit einzuführen (Die Welt vom 25. Juli 2017, www.welt.de/politik/ deutschland/article167043676/Neue-Software-soll-Fluechtlinge-schnelleridentifizieren .html). Im Oktober 2017 teilte das BAMF mit, es seien bereits „1 200 nutzbare Sprachanalysen erstellt“ worden. Seit September sei das speziell für das BAMF entwickelte System im Einsatz. Es erkenne die wichtigsten arabischen Dialekte und liefere Anhaltspunkte dafür, ob die Angaben der Flüchtlinge stimmen (Rheinische Post vom 31. Oktober 2017, www.presseportal. de/pm/30621/3775263). Laut Angaben der Bundesregierung ist ein flächende- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1663 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ckender Einsatz der Sprachbiometrie-Software für April 2018 geplant (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/190, S. 2). Die Zuverlässigkeit solcher automatischer Analysen ist allerdings umstritten. Im Rahmen einer wissenschaftlichen Untersuchung aus dem Jahr 2016 erzielte die verwendete Software bei der Zuordnung einer Sprachaufnahme zu einem der vier am häufigsten gesprochenen arabischen Dialekte nur eine Genauigkeit von 60 Prozent (Ali et al. 2016, www.research.ed.ac.uk/portal/files/26891896/ aali_is2016.pdf). Linguistinnen und Linguisten weisen ferner darauf hin, dass sich die Sprechweise von Menschen über die Lebensspanne verändern kann und daher nicht zwingend Rückschlüsse auf ihre Herkunft erlaubt. Dies betreffe insbesondere Personen, die mit unterschiedlichen Dialekten aufgewachsen sind, weil sie beispielsweise eine jahrelange Fluchtgeschichte hinter sich haben (FAZ vom 5. März 2017, www.faz.net/aktuell/wissen/geist-soziales/linguistischeforensik -ordnet-menschen-ihrer-nationalitaet-zu-14896182.html?printPaged- Article=true#pageIndex_0). Selbst eine erfolgreiche Dialektbestimmung kann schließlich lediglich Hinweise auf die Herkunft eines Menschen geben, da Sprach- und Landesgrenzen nicht zwingend übereinstimmen (CILIP vom 23. November 2017, www.cilip.de/2017/11/23/digitalisierte-migrationskontrolle -wenn-technik-ueber-asyl-entscheidet). Das BAMF betont in diesem Zusammenhang immer wieder, dass die endgültige Entscheidung von Menschen getroffen werde. Die mithilfe der Software erlangten Erkenntnisse würden lediglich zusätzliche Anhaltspunkte liefern (vgl. ebd.). Auch die Bundesregierung hebt hervor, dass die Software lediglich „dem Erhalt eines ergänzenden Beitrags bzw. Indizes zur Verifikation des Herkunftsstaates oder der Herkunftsregion des Antragstellers“ diene (vgl. Bundestagsdrucksache 19/190, S. 5). Dies setzt voraus , dass die Entscheiderinnen und Entscheider in der Lage sind, die Ergebnisse der softwarebasierten Analysen fachkundig zu interpretieren und sie zu weiteren Anhaltspunkten in Beziehung zu setzen. Jedoch bestehen bereits unabhängig vom Einsatz digitaler Verfahren im BAMF Mängel bei der Ausbildung der Entscheiderinnen und Entscheider. Laut einem Bericht von „ZEIT ONLINE“ von Juni 2017 wurden im BAMF seit August 2015 mehrere Tausend neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt. Nach einer internen „Auswertung der Qualifizierungsmaßnahmen“ hatten diese aber bis Mai 2017 durchschnittlich nur 21,6 Prozent der vorgesehenen Ausbildung durchlaufen (www.zeit.de/politik/deutschland/2017-06/bamf-ausbildungsquotequalifikation -entscheider). Die Fragestellerinnen und Fragesteller befürchten vor diesem Hintergrund, dass die Entscheiderinnen und Entscheider möglicherweise nicht ausreichend geschult sind, um die Ergebnisse der softwarebasierten Analysen einzuordnen. Zudem bestehen aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller Zweifel an der korrekten Anwendung der Spracherkennungssoftware durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAMF. Laut einer internen Dienstanweisung des BAMF, die den Fragestellerinnen und Fragestellern vorliegt, soll der Antragsteller bzw. die Antragstellerin mindestens zwei Minuten möglichst unterbrechungsfrei sprechen. Ein Ergebnisbericht, der den Fragestellerinnen und Fragestellern vorliegt, dokumentiert jedoch lediglich eine Aufnahmedauer von 57,14 Sekunden und eine Nettosprachdauer von 25,7 Sekunden, womit die vorgesehene Mindestsprachdauer von zwei Minuten deutlich unterschritten wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1663 1. In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2016 und 2017 jeweils Sprachund Textanalysegutachten im Auftrag des BAMF durchgeführt, um Angaben von Asylantragstellerinnen und Asylantragstellern zur Herkunft zu überprüfen ? a) In wie vielen Fällen bestätigten die Gutachten die Angaben der Asylantragstellerinnen und Asylantragsteller zu ihrer Herkunft, in wie vielen Fällen brachten sie ein abweichendes Ergebnis? Die Fragen 1 und 1a werden zusammen beantwortet. Zu den Auftragseingängen im Jahr 2016 wurden insgesamt 702 Gutachten angefertigt . Dabei konnte die jeweilige Gutachterperson das angegebene Herkunftsland in 324 Fällen bestätigen. Bei 378 Gutachten konnte das angegebene Herkunftsland nicht mit Sicherheit bestätigt werden. Zu den Auftragseingängen im Jahr 2017 wurden bis zum 4. April .2018 insgesamt 454 Analysen erstellt. In 256 Fällen konnten die Herkunftsangaben des Antragsstellers mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bestätigt werden. In 198 Fällen wurden abweichende Ergebnisse festgestellt. b) Wie wurde in den Fällen, in welchen die Angaben der Asylsuchenden von dem Ergebnis des Gutachtens abwichen, von den Entscheiderinnen und Entscheidern entschieden? Dazu sind keine Angaben möglich. Eine statistische Auswertung der Entscheidungen im Hinblick auf Sprach- und Textanalyse-Gutachten erfolgt nicht. c) Welche statistischen Angaben liegen zu den Ergebnissen dieser Gutachten darüber hinaus vor? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1663 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. In wie vielen Fällen wurde die Dialekterkennungssoftware bereits eingesetzt (bitte nach BAMF-Standorten aufschlüsseln)? Die Antwort kann der folgenden Tabelle entnommen werden (Stand: 4. April 2018): Standort Einsätze Standort Einsätze Standort Einsätze LASt Berlin 397 AZ Mönchengladbach 287 AS Augsburg 46 AZ Berlin 27 AS Bad Berleburg 2 AS Zirndorf 327 AS Eisenhüttenstadt 87 AS Burbach 1 AS Regensburg 66 AZ Eisenhüttenstadt 808 AS Essen 237 AS Deggendorf 25 LASt Hamburg 239 AS Köln 2 AS Schweinfurt 297 AS Nostorf-Horst 107 AZ Bonn 176 AZ Chemnitz 105 AZ Stern-Buchholz 113 AS Braunschweig 178 AZ Leipzig 131 AZ Neumünster-Haart 345 AZ Bad Fallingbostel 330 AZ Dresden 500 AZ Glückstadt 102 AZ Bramsche 435 AS Halberstadt 43 AS Kiel 104 AS Oldenburg 30 AZ Halberstadt 202 AS Rendsburg 99 AS Friedland 86 AS Jena/Hermsdorf 79 AS Neumünster-Boostedt 12 AZ Bremen 130 AZ Suhl 398 AZ Gießen 540 LASt Baden-Württemberg. 1 AS Mühlhausen/Th. 18 AS Büdingen 9 AS Karlsruhe 30 AS Trier 1 AS Frankfurt/Flughafen 4 AZ Heidelberg 540 AZ Trier 380 AS Neustadt 102 AS Reutlingen/Eningen 18 AS Ingelheim/Bingen 70 AS Dortmund 101 AS Ellwangen 237 AS Hermeskeil 4 AZ Dortmund 286 AS Freiburg 92 AS Kusel 3 AZ Münster 332 AS Sigmaringen 83 AZ Lebach 131 AZ Bielefeld 115 AS München 28 AS Düsseldorf 4 AZ Bamberg 201 Gesamt 9.883 3. In wie vielen Fällen wurden jeweils in den Jahren 2017 und 2018 bereits für die Prüfung der Angaben zur Staatsangehörigkeit in Auftrag gegebene, aber noch nicht durchgeführte Sprach- und Textanalysegutachten storniert, um statt dessen eine sprachbiometrische Analyse mittels Spracherkennungssoftware durchzuführen? Dazu sind keine Angaben möglich. Eine statistische Erfassung der Stornierungsgründe erfolgt nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1663 4. Welche Schulungsunterlagen und Interpretationshilfen werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BAMF zur Verfügung gestellt, um die Ergebnisberichte der Spracherkennungssoftware angemessen zu interpretieren ? Interpretationshilfen zur Analyse der Ergebnisberichte sind Bestandteil der Schulungsunterlagen . Diese wurden den Ankunftszentren und Außenstellen bereits zu Beginn der erweiterten Pilotierung (Einführungszeitpunkt des Tools) zur Verfügung gestellt. In den Schulungen für den Bereich des Asylverfahrenssekretariats sowie für die neu eingestellten Entscheider werden die entsprechenden Foliensätze genutzt. 5. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Außenstellen des BAMF wurden bereits als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren ausgebildet, um den Umgang mit der Spracherkennungssoftware am Arbeitsplatz zu unterstützen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/190, S. 7)? Es wurden 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult. 6. Wer führt die zusätzlichen eintägigen Schulungsseminare zu den Assistenzsystemen durch, die laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. bereitgestellt werden, um über die regulären Schulungen hinausgehende Schulungsbedarfe zu decken (vgl. Bundestagsdrucksache 19/190, S. 7)? Die Schulungen werden von hauptamtlichen Trainern für das Asylverfahrenssekretariat (AVS) des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt . a) Wie häufig werden diese zusätzlichen Seminare angeboten? Im Zeitraum von Dezember 2017 bis März 2018 gab es insgesamt 10 Kurse, durchschnittlich findet jede zweite Woche eine Schulung dazu statt. b) Wie viele Entscheiderinnen und Entscheider bzw. Anhörerinnen und Anhörer haben an diesen Schulungen bereits teilgenommen? Da die Benutzung der Assistenzsysteme zum Aufgabenbereich der AVS-Kräfte gehört, wird das Thema in den Schulungen für diese Zielgruppe behandelt. c) Wie viel Raum nimmt in den Schulungsseminaren der Umgang mit der Spracherkennungssoftware ein, wie viel Raum nimmt die Anwendung anderer Assistenzsysteme ein, und welche sind dies? Der Schulungsanteil IDM-S in den AVS-Schulungen nimmt ca. 4 Stunden ein, umfasst die Assistenzsysteme „Sprachbiometrie“, „Namenstranskription“, „Bildbiometrie “ und „Auslesen von mobilen Datenträgern“ und gliedert sich in die fachlichen Grundlagen und die praktische Anwendung an einem Übungsgerät. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1663 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode d) Findet eine Erfolgskontrolle statt, und falls ja, wie? Erfolgskontrolle ist Aufgabe der BAMF-internen Fachaufsicht. Qualitätssichernde Maßnahmen werden im Rahmen des mehrstufigen Qualitätssicherungskonzepts des BAMF umgesetzt. Dazu gehört u. a. eine stichprobenhafte Validierung der sprachbiometrischen Ergebnisse, ein quantitatives und qualitatives Monitoring sowie eine Stichprobenprüfung der Akten. 7. Wie lässt sich erklären, dass die Spracherkennungssoftware des BAMF laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 8. Dezember 2017 momentan nur für Arabisch in den Dialekten Ägyptisch, Irakisch, Levantinisch und Golf-Arabisch zur Verfügung steht (vgl. Bundestagsdrucksache 19/190, S. 3), in einer internen Dienstanweisung des BAMF, die den Fragestellerinnen und Fragestellern vorliegt, aber neben den bereits genannten Sprachen auch Bulgarisch, Deutsch, Englisch , Amerikanisch, Hebräisch, Hindi, Italienisch, Japanisch, Kanadisch Französisch, Koreanisch, Kroatisch, Latein-Amerikanisches Spanisch, Mandarin Chinesisch, Niederländisch, Paschtu, Farsi, Dari, Portugiesisch und Rumänisch angeführt werden? Die neben den arabischen Dialekten genannten Sprachen waren bereits bei der Software-Bereitstellung für das Assistenzsystem Sprachbiometrie hinterlegt und wurden entsprechend in der Dienstanweisung benannt. Die Anwendung der Spracherkennungssoftware zielte aber zunächst auf die arabischen Dialekte, auf deren Einsatz der Fokus beim Einstieg in die Auswertung sprachbiometrischer Analysen gelegt wurde. 8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern die Spracherkennungssoftware von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BAMF gemäß der internen Dienstanweisung angewendet wird? Wie stellt sie sicher, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAMF die Spracherkennungssoftware vorschriftsgemäß anwenden und Anwendungsfehler (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) gegebenenfalls korrigiert werden? Die Aufsicht über die Nutzung der Sprachbiometrie gemäß der dazu erstellten Dienstanweisung obliegt zunächst den Vorgesetzten der durchführenden Mitarbeiter . Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse, dass diese Dienstanweisung nicht beachtet wird, insbesondere liegt ihr der in der Vorbemerkung erwähnte konkrete Ergebnisbericht nicht vor. Solche Ergebnisberichte werden bei jeder Anwendung der Software für jeden Asylantragsteller aufs Neue produziert. Welcher konkrete Bericht der Fraktion DIE LINKE. vorliegt, entzieht sich dem Kenntnisstand der Bundesregierung. 9. Inwiefern wird den Antragstellerinnen und Antragstellern die Möglichkeit gegeben, zu Widersprüchen zwischen ihren Angaben und dem Ergebnis des sprachbiometrischen Verfahrens Stellung zu nehmen? Falls die Ergebnisse des sprachbiometrischen Verfahrens im Widerspruch zu den Angaben der Antragstellerinnen bzw. der Antragsteller stehen, wird in der Anhörung mit der Möglichkeit zur Stellungnahme darauf eingegangen; vgl. bereits Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/190 vom 8. Dezember 2017. Für die Ent- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/1663 scheidungsfindung ist das Ergebnis der Sprachbiometrie nicht allein entscheidend , maßgeblich sind sämtliche vorliegenden Informationen im Rahmen einer Gesamtschau. 10. Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung Ablehnungsbescheide zu Asylanträgen, die weitgehend auf den Ergebnissen der biometrischen Sprachanalyse fußen, oder solche Gutachten selbst Gegenstand von verwaltungsgerichtlichen Auseinandersetzungen? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über anhängige Gerichtsverfahren im Sinne der Fragestellung. Statistische Daten zu dem jeweiligen Verfahrensgegenstand im Sinne der Fragestellung werden nicht erfasst. 11. Ist der Bundesregierung bekannt, ob im Zuge dessen von zuständigen Verwaltungsgerichten im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung die Offenlegung der verwendeten algorithmischen bzw. statistischen Verfahren der Analysesoftware verlangt wurde? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 12. Inwiefern werden Daten über in Nachrichten verwendete Sprachen, die bei der Auslese von Smartphones von Geflüchteten gewonnen werden, bei der Überprüfung von Angaben zum Herkunftsland genutzt? a) Falls ja, mithilfe welcher Verfahren werden die Daten ausgewertet? Inwiefern werden dabei Chat-Dialekte im Arabischen berücksichtigt? b) Falls nein, welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Anbietern solcher Analyseverfahren oder Analysetools vor, und welche Maßnahmen plant sie zur Erforschung, Marktsichtung, Prüfung und ggf. Anschaffung solcher Verfahren oder Produkte? Die Fragen 12 bis 12b werden zusammen beantwortet. Die Textnachrichten, die auf mobilen und bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 15 Absatz 2 Nummer 6 des Asylgesetzes (AsylG) überlassenen Datenträgern gespeichert sind, werden bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 15a Absatz 1 AsylG bezüglich der verwendeten Sprachen automatisiert durch die Sprachsoftware ausgewertet.  Im Anhang zum Auswertungsbericht werden bei arabischsprachigen Texten Hinweise auf mögliche Herkunftsregionen gegeben. Die Informationen können als ergänzender Beitrag zur Verifikation des Herkunftsstaates oder der Herkunftsregion des Antragstellers dienen. 13. Welche Kosten sind mit aktuellem Stand a) zur Anschaffung der hier in Rede stehenden biometrischen Sprachanalysesoftware , Die Kosten für die Anschaffung und Anpassung der sprachbiometrischen Software betragen: für 2017: 118 800 Euro (Netto) für 2018: 264 000 Euro (Netto) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1663 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) zur Anschaffung der Hard- und Software zum Auslesen von Mobiltelefonen , Smartphones und ähnlicher Endgeräte, Die Kosten für die Anschaffung und Anpassung der Hard- und Software zum Auslesen mobiler Datenträger betragen: für 2017: 4 788 507,60 Euro (Netto) für 2018: 1 596 169,20 Euro (Netto) c) zur Anschaffung von Hard- und Software zur Analyse der ausgelesenen Inhalte, Die Kosten für die Anschaffung und Anpassung der Hard- und Software zur Auswertung ausgelesener Inhalte von mobilen Datenträgern betragen: für 2017: 1 070 000 Euro (Netto) für 2018: 182 000 Euro (Netto) d) zur Wartung und Pflege der in den Fragen 13a bis 13c genannten Hardund Software, Die Kosten für die Wartung und Pflege der Systeme zur Spracherkennung und zum Auslesen mobiler Datenträger und zur Auswertung der ausgelesenen Inhalte sind im o. g. Betrag (siehe Antwort zu den Fragen 13a bis 13c berücksichtigt. e) für Updates und Produkterweiterungen für die in den Fragen 13a bis 13c genannte Hard- und Software, Die Kosten für Updates und die Erweiterung des Sprachmodells sind in den Kosten für Wartung und Pflege enthalten. Produkterweiterungen sind aktuell nicht geplant. f) für die oben genannten Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAMF entstanden und im laufenden Haushalt vorgesehen (bitte für die Jahre 2017 und 2018 getrennt angeben)? Es entstehen Reisekosten für nicht in Nürnberg ansässige Mitarbeiter, die im Haushalt nicht gesondert ausgewiesen werden. 14. Welche Fehlerquellen bestehen aus Sicht der Bundesregierung bei der Anwendung der Spracherkennungssoftware? Bekannte Fehlerquellen bestehen im Falle einer zu kurzen Nettosprechzeit der Sprachaufzeichnungen und in der geringen Anzahl der hinterlegten Sprachproben . Beide Fehlerquellen werden sukzessive minimiert. a) Inwiefern trägt die Spracherkennungssoftware der Tatsache Rechnung, dass sich die Sprachkompetenz über die Lebensspanne verändern kann (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? Aufgrund des Fokus auf Phonetik ist für die Spracherkennungssoftware die erlangte Sprachkompetenz irrelevant. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/1663 b) Inwiefern können Hintergrundgeräusche auf die Analyseergebnisse Einfluss nehmen, und wie wird diesem Problem ggf. begegnet? Bei sachgemäßer Anwendung der Sprachbiometrie ist der Einfluss etwaiger Hintergrundgeräusche auf die Analyseergebnisse nicht von entscheidender Relevanz. c) Wie wird damit umgegangen, wenn bei Asylantragstellerinnen und Asylantragstellern eine Sprachbehinderung wie etwa Lispeln oder Stottern vorliegt? Das Analyseergebnis der Sprachbiometrie ist nur einer von zahlreichen Aspekten zur Plausibilisierung der Herkunftsangaben von Antragstellerinnen und Antragstellern , welcher nicht isoliert betrachtet werden kann. In der Anhörung werden etwaige Widersprüche hinterfragt und aufgeklärt. Dies gilt auch für sprachliche Behinderungen und deren möglichen Einfluss auf das Analyseergebnis. 15. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bisherigen Erfahrungen mit dem Einsatz der Spracherkennungssoftware? Der Einsatz der Sprachbiometrie hat sich für die Plausibilisierung von Herkunftsangaben von Antragstellern ohne valide Ausweisdokumente für die arabischen Dialekte als hilfreich erwiesen. Eine Übernahme in den Wirkbetrieb und gegebenenfalls eine Ausweitung auf weitere Sprachen/Dialekte ist daher geplant. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333