Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Otto Fricke, Thomas Hacker, Hartmut Ebbing, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/16272 – Förderung kultureller Bildung im Pommerschen Landesmuseum V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut Bundeszentrale für politische Bildung meint kulturelle Bildung den „Lern- und Auseinandersetzungsprozess des Menschen mit sich, seiner Umwelt und der Gesellschaft im Medium der Künste und ihrer Hervorbringungen “ (www.bpb.de/gesellschaft/bildung/kulturelle-bildung/59910/was-ist-kult urelle-bildung?p=all, abgerufen am 23. Juli 2019). Sie befähige Bürgerinnen und Bürger zur „Teilhabe an kulturbezogener Kommunikation mit positiven Folgen für die gesellschaftliche Teilhabe insgesamt“ (ebd.). Durch die Teilhabe an Kultur kann ein gemeinsames Kulturverständnis geschaffen und somit der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt werden. Auch deshalb rückt die kulturelle Bildung immer stärker in den Blick der Öffentlichkeit (www.bmb f.de/de/kulturelle-bildung-5890.html, abgerufen am 17. Juli 2019). Gerade im letzten Jahrzehnt hat die Diskussion um die Wichtigkeit kultureller Bildung an Fahrt aufgenommen. So wird sie als ebenso wichtig für die Identitätsfindung von Gemeinschaft und Individuum wie auch für die Stärkung des Selbstbewusstseins im Umgang mit eigenen Ideen angesehen (www.bmbf.de/de/kult urelle-bildung-macht-kinder-selbstbewusst-2629.html, abgerufen am 17. Juli 2019). Kulturelle Bildung hat, als Bestandteil von Bildung, drei Funktionen: Sie trägt zur Persönlichkeitsbildung bei, ermöglicht politische und gesellschaftliche Teilhabe und bereitet letztlich auch auf die Berufstätigkeit vor (www.bpb.de/gesellschaft/bildung/kulturelle-bildung/59910/was-ist-kulturel le-bildung?p=all, abgerufen am 23. Juli 2019). In der Diskussion um die Integration und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund spielt kulturelle Bildung deshalb eine wichtige Rolle (www.kubi-on line.de/artikel/kulturelle-bildung-gesellschaftlicher-zusammenhalt-subjekte-st aerken-rahmenbedingungen, abgerufen am 17. Juli 2019). Die Entwicklung und Umsetzung eigener Ideen kann das Selbstbewusstsein von Kindern und Jugendlichen fördern und ein gemeinsamer Lernprozess kann die Entwicklung von Team- und Kritikfähigkeit unterstützen (www.bmb f.de/de/kulturelle-bildung-macht-kinder-selbstbewusst-2629.html, abgerufen am 17. Juli 2019). Kulturelle Bildung richtet sich im Rahmen des lebenslangen Lernens an Lernende aller Altersklassen und unterstützt so auch den generationsübergreifenden Diskurs. Deutscher Bundestag Drucksache 19/16632 19. Wahlperiode 20.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 16. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Auch die Auseinandersetzung mit Ideen und Konzepten, die unsere Gesellschaft geprägt haben und prägen, kann Teil kultureller Bildung sein, somit den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und neue Kommunikationskanäle öffnen (www.kubi-online.de/artikel/kulturelle-bildung-gesellschaftlicher-zusa mmenhalt-subjekte-staerken-rahmenbedingungen, abgerufen am 17. Juli 2019). Die Reflexion der eigenen Kultur und die Findung der eigenen Identität eröffnen uns einen neuen Horizont und ermöglichen uns einen ungezwungenen Umgang mit Ideen und Konzepten anderer Kulturen. Die Auseinandersetzung mit kulturellen Inhalten wie Musik, Bildender Kunst, Literatur, Theater und Tanz hilft Menschen, ganz egal welcher Altersklasse, eine breitere Allgemeinbildung zu erlangen. So ermöglicht sie auch, neben der Vorbereitung auf die Berufstätigkeit, politische und gesellschaftliche Teilhabe (www.bpb.de/gesell schaft/bildung/kulturelle-bildung/59910/was-ist-kulturelle-bildung?p=1, abgerufen am 29. März 2019). Hinsichtlich der genannten Aspekte, bedarf es nach Ansicht der Fragesteller einer genaueren Beleuchtung, inwieweit schon heute kulturelle Bildung einen wesentlichen Bestandteil in den vom Staat geförderten öffentlichen Kulturorganisationen darstellt. In den Augen der Fragesteller ist kulturelle Bildung auch eine wichtige Aufgabe der vom Bund im Rahmen des Etats der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien geförderten öffentlichen Kulturorganisationen . 1. Wie hoch ist der Anteil des Zuschusses, den das Pommersche Landesmuseum aus dem Bundeshaushalt erhält, der für kulturelle Bildung aufgewendet wird (bitte absolut und prozentual angeben)? Museen betreiben kulturelle Bildung in Form von Ausstellungen, Publikationen , öffentlichen Veranstaltungen, Führungen und einer Vielzahl von museumspädagogischen Formaten. Am Pommerschen Landesmuseum sind auch die Maßnahmen der Kulturreferentin für Pommern und Ostbrandenburg zu berücksichtigen , deren Aktivitäten sämtlich dem Bereich der kulturellen Bildung zuzurechnen sind. Die Zuwendungssumme (institutionelle Förderung des Bundes) an das Pommersche Landesmuseum für das Jahr 2018 betrug 813.000 Euro, davon entfallen auf das Museum 666.000 Euro und auf die an das Museum angeschlossene Kulturreferentin für Pommern 147.000 Euro. Ein einzelner Betrag für kulturelle Bildungsarbeit lässt sich aufgrund der weitreichenden Verflechtung der Bildungsaktivitäten mit den allgemeinen Stiftungsaufgaben nicht separat aufschlüsseln. Zudem sind die Ausgaben beispielsweise für Bildungsmaterialien jeweils kontext- und projektabhängig. 2. Welche konkreten Vereinbarungen hat die Bundesregierung mit dem Pommerschen Landesmuseum bezüglich der Förderung kultureller Bildung getroffen ? Der kulturelle Bildungsauftrag des Pommerschen Landesmuseums ist verankert in der Satzung der Stiftung Pommersches Landesmuseum. Zusätzlich ist die institutionelle Zuwendung der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) an Zuwendungsempfänger wie das Pommersche Landesmuseum mittels Auflage im Zuwendungsbescheid mit dem Ziel aktiver Bildungs- und Vermittlungsarbeit verbunden. Drucksache 19/16632 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Über Planung und Umsetzung konkreter Projekte wird regelmäßig in den Stiftungsratssitzungen des Pommerschen Landesmuseums berichtet und in den jährlichen Arbeitsplänen, die Grundlage für die jeweiligen Bewilligungen sind, festgeschrieben. 3. Welche Instrumente nutzt das Pommersche Landesmuseum nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell im Bereich der kulturellen Bildung (bitte aufzählen und erläutern)? Im Einzelnen kommen im Pommerschen Landesmuseum folgende Instrumente und Formate zum Einsatz: – Grenzüberschreitende Bildungsprogramme und Schülerprojekte in der Wojewodschaft Westpommern und in Mecklenburg-Vorpommern, – Begleitete Tagesfahrten der Kulturreferentin zur Kultur und Geschichte der Regionen Pommern, Mecklenburg und Brandenburg, – Bildungs- und Vermittlungsprogramme für verschiedene Zielgruppen zur Geschichte und Kultur der historischen Region Pommern bis in die Gegenwart (2018: Projekttage der Kulturreferentin für Kinder und Jugendliche aus Deutschland und Polen zum Thema „Grenze“ zwischen Pommern und Brandenburg), – Ausstellungen zur Kultur und Geschichte, (2018: fünf Sonder- bzw. Kabinettaus-stellungen; u. a. „Die Dänen! Schenkung Christoph Müller“, Kabinettausstellung „Mitten in Greifswald 1818–2018“, Wanderausstellung „Meisterhaft wie selten einer – die Gärten Lennés zwischen Schlesien und Pommern) – „nordoststreifen“, die Filmreihe im deutschpolnischen Spannungsfeld, – „Bausteine zur Landesgeschichte“ und „Kunstpause“ zur Vermittlung von Geschichte und Kultur der historischen Region Pommern, – Lesungen, Vorträge, Musikveranstaltungen, Podiumsdiskussionen, Fachexkursionen , Projektarbeit. 4. a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über konkrete Pläne des Pommerschen Landesmuseums bezüglich einer Erweiterung des Angebotes für kulturelle Bildung, und wenn ja, welche Veränderungen sind vorgesehen? b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über konkrete Pläne des Pommerschen Landesmuseums bezüglich einer Einschränkung des Angebotes für kulturelle Bildung, und wenn ja, welche Veränderungen sind vorgesehen? Die Fragen 4a und 4b werden gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung plant das Pommersche Landesmuseum seine Angebote für kulturelle Bildung in den nächsten Jahren weiterzuführen und auszubauen. Die Erweiterung des Angebots für kulturelle Bildung erfolgt insbesondere durch – die Erweiterung der Dauerausstellung mit dem Themengebiet „Pommern von 1914 bis zum Schengener Abkommen 2007“ und – durch die Errichtung einer „Galerie der Romantik“, gründend auf die dauerhafte Leihgabe von Gemälden durch das Land Mecklenburg-Vorpommern und einer bundesseitig finanzierten Baumaßnahme. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16632 Der Bundesregierung sind keine Pläne zur Einschränkung des Angebots für kulturelle Bildung bekannt. 5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die jährlichen Besucherbzw . Nutzerzahlen für Angebote der kulturellen Bildung des Pommerschen Landesmuseums (bitte in absolut sowie in Relation zur Gesamtzahl der Besucher bzw. Nutzer für die Jahre 2013 bis 2018 angeben)? Besucher/Gäste/Teilnehmer 2013 2014 2015 2016 2017 2018 1. Ausstellungen 30.380 40.000 35.000 37.800 47.670 38.030 2. kulturelle Bildungsangebote (öffentliche, Gruppen- und Sonderführungen, Workshops, Kindergeburtstage) 10.140 6.960 28.640 25.400 25.430 24.730 Gesamtbesucher Ausstellung (1.+2.) 40.520 46.960 63.641 63.200 73.100 62.760 6. Welche Zielgruppen erreicht das Pommersche Landesmuseum nach Kenntnis der Bundesregierung bisher mit seinem kulturellen Bildungsangebot tatsächlich, und auf welche Zielgruppen ist es konzeptionell ausgerichtet ? Die Angebote und Programme der Bereiche kulturelle Bildung und Vermittlung des Pommerschen Landesmuseums werden nach Kenntnis der Bundesregierung vornehmlich durch Kita-Gruppen wie auch Schülerinnen und Schüler genutzt. Einige Programme, wie zum Beispiel Vorträge, Führungen, Film- und Musikaufführungen , Exkursionen und Podiumsdiskussionen werden vornehmlich durch ältere Zielgruppen und Bundeswehrangehörige genutzt. Drucksache 19/16632 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333