Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Otto Fricke, Hartmut Ebbing, Thomas Hacker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/16269 – Förderung kultureller Bildung bei den Händel-Festspielen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut Bundeszentrale für politische Bildung meint kulturelle Bildung den „Lern- und Auseinandersetzungsprozess des Menschen mit sich, seiner Umwelt und der Gesellschaft im Medium der Künste und ihrer Hervorbringungen “ (www.bpb.de/gesellschaft/bildung/kulturelle-bildung/59910/was-ist-kult urelle-bildung?p=all, abgerufen am 23. Juli 2019). Sie befähige Bürgerinnen und Bürger zur „Teilhabe an kulturbezogener Kommunikation mit positiven Folgen für die gesellschaftliche Teilhabe insgesamt“ (ebd.). Durch die Teilhabe an Kultur kann ein gemeinsames Kulturverständnis geschaffen und somit der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt werden. Auch deshalb rückt die kulturelle Bildung immer stärker in den Blick der Öffentlichkeit (www.bmb f.de/de/kulturelle-bildung-5890.html, abgerufen am 17. Juli 2019). Gerade im letzten Jahrzehnt hat die Diskussion um die Wichtigkeit kultureller Bildung an Fahrt aufgenommen. So wird sie als ebenso wichtig für die Identitätsfindung von Gemeinschaft und Individuum wie auch für die Stärkung des Selbstbewusstseins im Umgang mit eigenen Ideen angesehen (www.bmbf.de/de/kultur elle-bildung-macht-kinder-selbstbewusst-2629.html, abgerufen am 17. Juli 2019). Kulturelle Bildung hat, als Bestandteil von Bildung, drei Funktionen: Sie trägt zur Persönlichkeitsbildung bei, ermöglicht politische und gesellschaftliche Teilhabe und bereitet letztlich auch auf die Berufstätigkeit vor (www.bpb.de/gesellschaft/bildung/kulturelle-bildung/59910/was-ist-kulturel le-bildung?p=all, abgerufen am 23. Juli 2019). In der Diskussion um die Integration und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund spielt kulturelle Bildung deshalb eine wichtige Rolle (www.kubi-on line.de/artikel/kulturelle-bildung-gesellschaftlicher-zusammenhalt-subjekte-st aerken-rahmenbedingungen, abgerufen am 17. Juli 2019). Die Entwicklung und Umsetzung eigener Ideen kann das Selbstbewusstsein von Kindern und Jugendlichen fördern und ein gemeinsamer Lernprozess kann die Entwicklung von Team- und Kritikfähigkeit unterstützen (www.bmb f.de/de/kulturelle-bildung-macht-kinder-selbstbewusst-2629.html, abgerufen am 17. Juli 2019). Kulturelle Bildung richtet sich im Rahmen des lebenslangen Lernens an Lernende aller Altersklassen und unterstützt so auch den generationsübergreifenden Diskurs. Deutscher Bundestag Drucksache 19/16633 19. Wahlperiode 20.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 16. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Auch die Auseinandersetzung mit Ideen und Konzepten, die unsere Gesellschaft geprägt haben und prägen, kann Teil kultureller Bildung sein, somit den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und neue Kommunikationskanäle öffnen (www.kubi-online.de/artikel/kulturelle-bildung-gesellschaftlicher-zusa mmenhalt-subjekte-staerken-rahmenbedingungen, abgerufen am 17. Juli 2019). Die Reflexion der eigenen Kultur und die Findung der eigenen Identität eröffnen uns einen neuen Horizont und ermöglichen uns einen ungezwungenen Umgang mit Ideen und Konzepten anderer Kulturen. Die Auseinandersetzung mit kulturellen Inhalten wie Musik, Bildender Kunst, Literatur, Theater und Tanz hilft Menschen, ganz egal welcher Altersklasse, eine breitere Allgemeinbildung zu erlangen. So ermöglicht sie auch, neben der Vorbereitung auf die Berufstätigkeit, politische und gesellschaftliche Teilhabe (www.bpb.de/gesell schaft/bildung/kulturelle-bildung/59910/was-ist-kulturelle-bildung?p=1, abgerufen am 29. März 2019). Hinsichtlich der genannten Aspekte bedarf es nach Ansicht der Fragesteller einer genaueren Beleuchtung, inwieweit schon heute kulturelle Bildung einen wesentlichen Bestandteil in den vom Staat geförderten öffentlichen Kulturorganisationen darstellt. In den Augen der Fragesteller ist kulturelle Bildung auch eine wichtige Aufgabe der vom Staat geförderten öffentlichen Kulturorganisationen . V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung macht darauf aufmerksam, dass die Erläuterungsziffer 2.1.3 zu Titel 684 21 im Kapitel 0452 „Händel-Festspiele“ sowohl die Händel- Festspiele in Göttingen als auch in Halle umfasst. Beide Festspiele werden im Wege der Projektförderung durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gefördert. Die BKM ist in beiden Fällen nicht in Gremien vertreten. Sie kann damit nur mittelbar über das Zuwendungsrecht Einfluss nehmen. 1. Wie hoch ist der Anteil des Zuschusses, den die Händel-Festspiele aus dem Bundeshaushalt erhalten, der für kulturelle Bildung aufgewendet wird (bitte absolut und prozentual angeben)? Die Händel-Festspiele in Halle und in Göttingen erhalten durch die BKM eine jährliche Projektförderung in Höhe von jeweils bis zu 190.000 Euro. Beide Festspiele werden zum größeren Teil durch ihre jeweiligen Städte, die Länder Sachsen-Anhalt bzw. Niedersachsen sowie Dritte getragen und finanziert. Der Anteil der Bundesmittel, der konkret für Projekte kultureller Bildung und Vermittlung aufgewendet wird, lässt sich in beiden Fällen nicht beziffern, da die Zuschüsse nicht einzelnen Ausgabegruppen zugeordnet werden. 2. Welche konkreten Vereinbarungen hat die Bundesregierung mit den Händel-Festspielen bezüglich der Förderung kultureller Bildung getroffen ? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Die Projektförderung der BKM an Zuwendungsempfänger ist mittels Auflage im Zuwendungsbescheid grundsätzlich mit dem Ziel aktiver Bildungs- und Vermittlungsarbeit verbunden, so auch bei den Händel-Festspielen in Halle und Göttingen. Drucksache 19/16633 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Welche Instrumente nutzen die Händel-Festspiele nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell im Bereich der kulturellen Bildung (bitte aufzählen und erläutern)? a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über konkrete Pläne der Händel- Festspiele bezüglich einer Erweiterung des Angebotes für kulturelle Bildung, und wenn ja, welche Veränderungen sind vorgesehen? b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über konkrete Pläne der Händel- Festspiele bezüglich einer Einschränkung des Angebotes für kulturelle Bildung, und wenn ja, welche Veränderungen sind vorgesehen? Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet. Die Händel-Festspiele in Halle und Göttingen haben per se einen allgemeinen Bildungsauftrag, weil sie das Erbe Georg Friedrich Händels erfahrbar machen und lebend halten, sein Werk in Beziehungen zu den geistigen Strömungen seiner Zeit setzen und seine Relevanz für die Gegenwart befragen. Beide Festspiele nutzen dafür seit vielen Jahren unterschiedliche Formate, die neben klassischen Opern- oder Konzertaufführungen darauf ausgerichtet sind, ein breiteres Publikum zu erreichen. Beispiele dafür sind: In Göttingen: – Public Viewing – Übertragung je einer Opernaufführung in eine größere Halle bei kostenlosem Eintritt, um eine breite Partizipation zu ermöglichen, – Projekte, in denen Händels Musik mit heutigen musikalischen Formen bis hin zu Jazz und Pop zusammengebracht wird (z. B. „Händel goes Pop“), – Projekte, in deren Umsetzung Schülerinnen und Schülern aktiv einbezogen werden (Beispiel: „HIPHOPERA“), – Projekte, die Grenzen der klassischen Genres durchbrechen und sich zu anderen Künsten in Beziehung setzen (z. B. Literatur, Tanz), – „Familienfassung“ einer Oper, in der z. B. Kinder den Ausgang des Stückes entscheiden können (z. B. 2018: „Arminio für Kinder“). In Halle: – Aufführung für Schulklassen und Vorschulkinder in Zusammenarbeit mit Schulen und Kindereinrichtungen, – spezielle Kinderprojekte und Familienvorstellungen im Händelhaus, – Spezialführungen und Familienfeste im und um das Händelhaus, – Projekte, die den musikalischen Bezug zu fremden Kulturen suchen und somit auch Menschen mit Migrationshintergrund in besonderer Weise ansprechen , – das traditionelle Open Air Konzert in der Galgenbergschlucht, das die Musik Händels auch mit Elementen von Rock und Pop verbindet. Über Erweiterungen oder Einschränkungen im Angebot kultureller Bildung beider Festspiele liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16633 4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die jährlichen Besucherbzw . Nutzerzahlen für Angebote der kulturellen Bildung der Händel-Festspiele (bitte in absolut sowie in Relation zur Gesamtzahl der Besucher bzw. Nutzer für die Jahre 2013 bis 2018 angeben)? Es wurden folgende Besucherzahlen erreicht: 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Händel-Festspiele Halle abgesagt 45.000 50.175 40.000 50.000 58.000 Händel-Festspiele Göttingen 20.000 20.000 19.500 19.000 19.000 14.000 Der Anteil, der davon auf Angebote der kulturellen Bildung entfällt, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die Open-Air-Veranstaltungen in Göttingen werden z. B. von bis zu 4.000 Besuchern wahrgenommen. 5. Welche Zielgruppen erreichen die Händel-Festspiele nach Kenntnis der Bundesregierung bisher mit ihrem kulturellen Bildungsangebot tatsächlich , und auf welche Zielgruppen sind sie konzeptionell ausgerichtet? Das kulturelle Bildungsangebot der Händel-Festspiele in Halle und Göttingen richtet sich an Menschen aller Altersstufen und ist unter den Gesichtspunkten möglichst umfassender Inklusion und Diversität entsprechend breit ausgerichtet . Ein Schwerpunkt bleibt bei beiden Festspielen die Orientierung auf Kinder, Jugendliche und Familien und damit jene Bevölkerungsgruppen, die auch aufgrund der finanziellen, sozialen und auch alltagsorganisatorischen Rahmenbedingungen weniger Gelegenheit haben, Konzert- und Theateraufführungen zu erleben. Genaue Kenntnisse über die Zusammensetzung des Publikums und der Besucherinnen und Besucher der kulturellen Bildungs- und Vermittlungsangebote liegen der Bundesregierung nicht vor. Drucksache 19/16633 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333