Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Margit Stumpp, Oliver Krischer, Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/15833 – Abfluss der Mittel aus dem Bundesförderprogramm Breitbandausbau V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2015 ist das Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau gestartet . Seitdem können Kommunen, Städte oder Landkreise Fördermittel beantragen . Damit sollen unterversorgte Gebiete einen Netzzugang von mindestens 50 Mbit/s erhalten. Zum einen können Gelder für Beratungsleistungen im Hinblick auf Planung und Erstellung von Antragsunterlagen abgerufen werden. Zum anderen geht es um die Bezuschussung von Umsetzungsprojekten mit bis zu 30 Mio. Euro. Wiederholt gab es Meldungen und parlamentarische Anfragen , die zum Gegenstand hatten, dass es nicht gelang, die bereitgestellten Mittel aus dem Förderprogramm tatsächlich auszuschütten. Vielmehr wurde nach mehreren Presseberichten ein erheblicher Teil wiederholt für Bürokratie und Beratung ausgegeben (vgl. exemplarisch „Breitband: Warum die Fördermilliarden nicht ankommen“, netzpolitik.org vom 21. Dezember 2018, abrufbar unter www.netzpolitik.org/2018/breitband-warum-die-foerdermilliardennicht -ankommen/). 1. Welche Summe in Euro wurde in diesem Jahr bisher im Zusammenhang mit Förderbescheiden im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitbandausbau an Kommunen, Städte oder Kreise ausgezahlt? 2. Welche einzelnen Empfänger wurden dabei bedacht, und welche Leistung in welcher finanziellen Größenordnung wurde dabei abgerechnet (beispielsweise Beratungsleistung, Wirtschaftlichkeitslückenmodell oder Betreibermodell )? Die Fragen 1 bis 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Für Informationen zum Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau wird auf die Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur verwiesen: www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Dossier/Breitbandausbau/topthe ma01-bundesfoerderprogramm-zum-breitbandausbau.html. Deutscher Bundestag Drucksache 19/16656 19. Wahlperiode 21.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infra struktur vom 17. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die Gelder werden ausbezahlt, wenn ein bestandskräftiger Zuwendungsbescheid vorliegt, Ausgaben durch die jeweiligen Zuwendungsempfänger getätigt wurden und ein Verwendungsnachweis vorgelegt wurde. Der Erfolg des Breitbandprogramms bemisst sich an der Anzahl der Bewilligungen und nicht am Mittelabfluss. Im Übrigen wird auf die Anlage 1 verwiesen.1 3. Wie viele Haushalte sind bisher in Deutschland durch das Bundesförderprogramm in den Genuss von schnellem Internet von mehr als 50 Mbit/s gekommen? Mit den im Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau bisher bewilligten Fördermitteln werden mehr als 2,2 Mio. Haushalte und Unternehmen an die Breitbandversorgung angeschlossen. 4. Wie viel Geld steht insgesamt im Bundesförderprogramm Breitbandausbau zur Verfügung, und wie viel Geld ist bisher hier abgeflossen? Wie teilen sich die bisherigen Auszahlungssummen auf die Bundesländer auf? Für Förderprojekte des Bundesförderprogramms für den flächendeckenden Breitbandausbau wurden bis Ende 2019 rund 5,6 Mrd. Euro bewilligt. Im Jahr 2020 können bis zum Inkrafttreten des Folgeprogramms für die Förderung von sogenannten „grauen Flecken“ weitere Bewilligungen vorgenommen werden. Im Jahr 2020 stehen nicht gesperrte Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rund 2,7 Mrd. Euro zur Verfügung. Insgesamt sind bisher rund 434 Mio. Euro abgeflossen. Im Übrigen wird auf die Anlage 2 verwiesen.1 5. Wie viele Schulen haben bisher einen Antrag durch die zuständigen Gebietskörperschaften im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitbandausbau gestellt, und wie viele Schulen wurden bisher angeschlossen? 6. Wie vielen Schulen steht noch kein Breitbandinternetanschluss von mindestens 50 Mbit/s zur Verfügung (bitte nach Bundesländern auflisten)? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau wurde im Rahmen des 1. bis 5. Förderaufrufs sowie durch den im November 2018 gestarteten Sonderaufruf zur Erschließung von Schulen und Krankenhäusern die Förderung für insgesamt rund 9.500 Schulen beantragt. 1 Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/16656 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/16656 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Breitbandverfügbarkeit über alle Technologien (≥ 50 Mbit/s) Bundesland Anzahl der Schulen gesamt Anzahl Schulen mit weniger als 50 Mbit/s2 Anteil der Schulen mit weniger als 50 Mbit/s (%) Baden- Württemberg 5.292 628 11,9 % Bayern 6.074 470 7,7 % Berlin 1.029 30 2,9 % Brandenburg 931 95 10,2 % Bremen 218 5 2,3 % Hamburg 444 10 2,3 % Hessen 2.099 173 8,2 % Mecklenburg- Vorpommern 608 146 24,0 % Niedersachsen 3.093 253 8,2 % Nordrhein- Westfalen 6.315 353 5,6 % Rheinland-Pfalz 1.697 190 11,2 % Saarland 370 24 6,5 % Sachsen 2.155 364 16,9 % Sachsen-Anhalt 939 268 28,5 % Schleswig-Holstein 954 64 6,7 % Thüringen 994 98 9,9 % 7. Wie viele Gewerbegebiete haben bisher einen Antrag durch die zuständigen Gebietskörperschaften im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitbandausbau gestellt, und wie viele Gewerbegebiete wurden bisher angeschlossen ? Im Rahmen des Sonderprogramms zur Förderung von Gewerbe- und Industriegebieten sowie Häfen wurden rund 410 Anträge auf Projektförderung gestellt. In der Regel handelt es sich um ein Gewerbegebiet pro Antrag. 8. Wie viele Krankenhäuser haben bisher einen Antrag durch die zuständigen Gebietskörperschaften im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitbandausbau gestellt, und wie viele wurden bisher tatsächlich angeschlossen (bitte nach Trägerschaft, Versorgungsstufe und Bundesland auflisten)? 9. Wie vielen Krankenhäusern steht noch kein Breitbandinternetanschluss von mindestens 50 Mbit/s zur Verfügung (bitte nach Trägerschaft, Versorgungsstufe und Bundesland auflisten)? Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Sonderaufruf zur Erschließung von Schulen und Krankenhäusern wurden 38 Anträge zur Erschließung von 117 Krankenhäusern gestellt. Diese Projekte befinden sich im Stadium der vorläufigen Bewilligung. Die Gesamtanzahl der Krankenhäuser, die durch das Bundesförderprogramm erschlossen werden, kann höher liegen, da Krankenhäuser vor Einrichtung des Sonderprogramms im Rahmen der regulären Infrastrukturanträge als „institutionelle Nachfrager“ berücksichtigt werden konnten. Die Zugehörigkeit nach Trägerschaft und Versorgungsstufe wird nicht erhoben. 2 Bei der Anzahl der Schulen mit weniger als 50 Mbit/s handelt es sich um eine Näherungsgröße. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16656 Bundesland Anzahl Anträge Anzahl Krankenhäuser (KKH) Baden-Württemberg 11 17 Hessen 2 22 Niedersachsen 8 26 Nordrhein-Westfalen 8 30 Rheinland-Pfalz 2 9 Saarland 4 10 Sachsen 3 3 Breitbandverfügbarkeit über alle Technologien (≥ 50 Mbit/s) Bundesland Anzahl der Krankenhäuser gesamt Anzahl Krankenhäuser mit weniger als 50 Mbit/s3 Anteil der Krankenhäuser mit weniger als 50 Mbit/s (%) Baden- Württemberg 310 39 12,6 % Bayern 411 36 8,8 % Berlin 93 8 8,6 % Brandenburg 66 10 15,2 % Bremen 14 1 7,1 % Hamburg 41 2 4,9 % Hessen 158 17 10,8 % Mecklenburg- Vorpommern 47 11 23,4 % Niedersachsen 196 18 9,2 % Nordrhein- Westfalen 440 24 5,5 % Rheinland-Pfalz 119 15 12,6 % Saarland 27 4 14,8 % Sachsen 96 22 22,9 % Sachsen-Anhalt 64 13 20,3 % Schleswig- Holstein 96 8 8,3 % Thüringen 57 6 10,5 % 10. Welche Gemeinden in Deutschland haben bisher ihre Förderbescheide im Bereich Betreibermodell und Wirtschaftlichkeitslücke zurückgegeben? 11. Werden beim Projektträger des Bundesförderprogramms Breitbandausbau nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für eine Rückgabe der Förderbescheide gesammelt und ausgewertet? Welche Gründe haben ggf. die Gemeinden aus der vorherigen Frage für die Rückgabe der Förderbescheide angegeben? Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 10 bis 12 auf Bundestagsdrucksache 19/13370, auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 9 bis 11 auf Bundestagsdrucksache 19/13492 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Oliver Kri- 3 Bei der Anzahl der Krankenhäuser handelt es sich um eine Näherungsgröße. Drucksache 19/16656 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode scher 170 auf Bundestagdrucksache 19/16190 und 137 auf Bundestagdrucksache 19/15931verwiesen. Im Übrigen haben folgende Antragsteller den Zuwendungsbescheid zurückgegeben (Stand: Dezember 2019): Markt Eslarn Gemeinde Kreischa Mittweida Breitbandzweckverband der Gemeinden des Amtes Schlei – Ostsee und der Stadt Kappeln Stadtverwaltung Hohenstein-Ernstthal Gemeinde Nesse-Apfelstädt für Arbeitsgemeinschaft Ost-Kreis Gotha zur Durchführung des Breitbandausbaus Gemeinde Zachenberg Stadtverwaltung Zwickau Limbach-Oberfrohna Gemeinde Thermalbad Wiesenbad Gemeinde Bodenkirchen Breitbandzweckverband der Ämter Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf Gemeindeverwaltung Leubsdorf Stadt Wolkenstein Stadt Olbernhau Gemeinde Zschaitz-Ottewig Gemeinde Hörsel Gemeinde Sehmatal Gemeinde Deutschneudorf Stadt Burg Landkreis Diepholz Stadt Ebermannstadt Gemeinde Lichtenberg Gemeinde Oberhaching Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen Gemeinde Hirschfeld Gemeinde Benshausen Gemeinde Gomaringen Burgenlandkreis Stadt Geithain Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16656 12. Wann wird die sich derzeit mit der EU-Kommission in Abstimmung befindende erweiterte Richtlinie zur Förderung „grauer Flecken“ (Anschlüsse über 30 Mbit/s, aber nicht gigabitfähig) veröffentlicht, und welche Anpassungen werden konkret von der Bundesregierung angestrebt? 13. Wie wird die Bundesregierung das Breitbandförderprogramm neu gestalten , insbesondere in Hinblick auf die Hürden für staatliche Beihilfen, aufgrund derer die „Aufgreifschwelle“ und das Markterkundungsverfahren Teil der Förderbedingungen sind? 14. Wie soll in einem novellierten Förderregime sichergestellt werden, dass aus der Markterkundung rechtsverbindliche Zusagen der adressierten Telekommunikationsunternehmen eingefordert werden können? Die Fragen 12 bis 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die beihilferechtliche Rahmenregelung für die „Graue -Flecken“-Förderung wird derzeit mit der Europäischen Kommission diskutiert. Vor diesem Hintergrund können derzeit noch keine Aussagen zur konkreten Ausgestaltung getroffen werden. 15. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass der Anteil an Mitteln für Bürokratie und Beratung signifikant gesenkt wird, damit die Mittel auch tatsächlich für den Breitbandausbau eingesetzt werden? Welche Maßnahmen hat man diesbezüglich bislang unternommen? Welche Maßnahmen plant man diesbezüglich zu unternehmen? Die bereitgestellten Mittel gehen nahezu ausschließlich in den Breitbandausbau . Die bewilligten Fördermittel kommen zu rund 98 Prozent direkt dem Infrastrukturausbau zugute. Im Zuge des sogenannten Relaunches des Breitbandförderprogramms wurde der Aufwand für die Antragsteller deutlich gesenkt und damit auch der Beratungsbedarf der Kommunen sowie der Bearbeitungsaufwand . So wurden etwa die Anforderungen an die Unterlagen, die bei der Beantragung des vorläufigen Förderbescheids vorzulegen sind, deutlich reduziert. Gleiches gilt für Dokumentations- und Nachweispflichten hinsichtlich des Ausbaus. Drucksache 19/16656 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/16656 Drucksache 19/16656 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/16656 Drucksache 19/16656 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/16656 Drucksache 19/16656 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/16656 Drucksache 19/16656 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/16656 Drucksache 19/16656 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/16656 Drucksache 19/16656 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/16656 Drucksache 19/16656 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/16656 Drucksache 19/16656 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/16656 Drucksache 19/16656 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/16656 Drucksache 19/16656 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/16656 Drucksache 19/16656 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/16656 Drucksache 19/16656 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/16656 Drucksache 19/16656 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/16656 Drucksache 19/16656 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/16656 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333