Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Otto Fricke, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/16032 – Zahlungen der Bundesministerien an ehemalige Bedienstete und Pensionärinnen und Pensionäre des Bundes im Falle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Einzelplan 11) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und sein Geschäftsbereich nehmen in verschiedensten Bereichen externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Anspruch. Eine punktuelle Beratung durch Externe erachten die Fragestellenden hierbei als durchaus sinnvoll. Hingegen ist zu bemerken, dass der dauerhafte Einsatz externer Beraterinnen sowie Unterstützer zu einem Kompetenzabbau in der Verwaltung führen kann und auf diese Weise die durch ausscheidende Mitarbeitende entstehenden Kompetenzlücken im Ressort nicht geschlossen werden (www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/dieteure -macht-externer-berater-in-der-bundesregierung,RJ5UqRB). Um diese Entwicklung zu vermeiden, ist nach Ansicht der Fragesteller Transparenz im Bereich der externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen notwendig . Dies gilt auch bezüglich der Erbringerinnen und Erbringer dieser Leistungen. Ehemalige Bundesbedienstete und Pensionärinnen und Pensionäre bilden dabei letztlich eine Kategorie von Beraterinnen und Beratern. Ihr Einsatz ist aus zwei Gründen von besonderer Bedeutung: Erstens kommt es vor dem Hintergrund der sich verschlechternden Altersstruktur in der öffentlichen Verwaltung des Bundes dazu, dass nach Rechnungen des Demografie-Portals der Länder und des Bundes jeder vierte Beschäftigte bis 2025 in den Ruhestand gehen wird (www.demografie-portal.de/SharedDocs/ Informieren/DE/ZahlenFakten/Oeffentlicher_Dienst_Altersstruktur.html). Dadurch kann es nicht nur zu einem Nachwuchsmangel, sondern auch zu einer Mehrbelastung der Mitarbeitenden kommen (www.boeckler.de/38934_38942 .htm). Ehemalige Mitarbeitende in beratender und unterstützender Funktion anzustellen, kann in diesem Fall eine Strategie sein, die entstehenden Personallücken zu füllen (www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/die-teure-macht -externer-berater-in-der-bundesregierung,RJ5UqRB). Diese Strategie erscheint jedoch nach Auffassung der Fragestellenden nicht nachhaltig, gerade im Hinblick auf das im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel, einen modernen öffentlichen Dienst aufzubauen, in dem motivierte Mitarbeitende beschäftigt sind und in dem sich um Nachwuchsgewinnung gekümmert wird (Koalitions- Deutscher Bundestag Drucksache 19/16662 19. Wahlperiode 21.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. vertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode). Zweitens stellt der Einsatz von Pensionärinnen und Pensionären insofern eine weitere Besonderheit dar, als dass diese nach § 6 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes in einem lebenslangen Beamtenverhältnis stehen. Durch dieses garantiert der Bund als Arbeitgeber die lebenslange Versorgung der Beamtinnen und Beamten. Dies gilt auch für Pensionärinnen und Pensionäre sowie Beamtinnen und Beamte , die vorzeitig in Pension gehen. Zu diesen lebenslangen Zuwendungen addieren sich im Falle einer Beratungs- und Unterstützungsleistung ebenfalls vom Bund getätigte Zahlungen. Dies ist aus Sicht der Fragestellenden zumindest zu hinterfragen. Um finanzielle Transparenz in diesem Bereich zu schaffen ist es das Ziel dieser Anfrage, ein umfassendes Bild über die Inanspruchnahme externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen von ehemaligen Bediensteten und Pensionärinnen und Pensionären im Bundesministerium für Arbeit und Soziales und seinem Geschäftsbereich zu erlangen. 1. Wie und auf Grundlage welcher Bestimmungen definiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales „externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen “? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) orientiert sich bei der Einordnung von externen Beratungsleistungen an der vorgegebenen Definition des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 28. Juni 2006. Hinsichtlich Unterstützungsleistungen gibt es keine vorgegebene Definition. Das BMAS stuft als Unterstützungsleistungen grundsätzlich alle Verträge mit externen Dritten (u. a. Wartungsverträge, Gebäudereinigung, Durchführung von Inhouse-Seminaren) ein, außer jene, bei denen es sich um klassische Einkäufe bzw. Beschaffungen handelt. 2. Wie viele ehemalige Bundesbedienstete haben seit 2013 Zahlungen aus dem Einzelplan 11 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erhalten (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt angeben)? Für das BMAS und seinen unmittelbaren Geschäftsbereich ergeben sich folgende Zahlen: Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Ehemalige Bedienstete (vertragliches Beschäftigungsverhältnis ) 2 2 2 2 2 - 1 3. Wie viele Pensionärinnen und Pensionäre des Bundes haben seit 2013 Zahlungen aus dem Einzelplan 11 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erhalten (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt angeben)? Für das BMAS und seinen unmittelbaren Geschäftsbereich ergeben sich folgende Zahlen: Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Pensionärinnen/ Pensionäre - - - 1 3 3 5 Drucksache 19/16662 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie hoch waren jeweils die individuellen Zahlungen, die ehemalige Bundesbedienstete seit 2013 aus dem Einzelplan 11 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erhalten haben (bitte anonym und über die Jahre hinweg summiert nach Einzelpersonen angeben)? 5. Was waren im Einzelnen die Gründe für die Zahlungen, die ehemalige Bundesbedienstete seit 2013 aus dem Einzelplan 11 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erhalten haben (bitte detailliert begründen)? a) Wie viele ehemalige Bedienstete erhielten Zahlungen in welcher Höhe für die Beteiligung an oder Betreuung von Projekten (Projekte bitte mit Titel benennen)? Wie viele dieser ehemaligen Bediensteten waren zuvor aus Altersgründen aus dem Dienst ausgeschieden? b) Wie viele ehemalige Bedienstete erhielten Zahlungen in welcher Höhe für die Teilnahme an oder Reisen zu Sitzungen (bitte einzeln aufführen )? Wie viele dieser ehemaligen Bediensteten waren zuvor aus Altersgründen aus dem Dienst ausgeschieden? c) Wie viele ehemalige Bedienstete erhielten Zahlungen in welcher Höhe für die Erstellung von Arbeiten fachlicher beziehungsweise wissenschaftlicher Natur (bitte einzeln aufführen)? Wie viele dieser ehemaligen Bediensteten waren zuvor aus Altersgründen aus dem Dienst ausgeschieden? Die Fragen 4 bis 5c werden gemeinsam beantwortet. Ehemalige Bundesbedienstete Summierte Vergütung in Euro Reisekosten* in Euro Ehemalige Funktion bzw. Funktionsbereiche Ausscheiden aus Altersgründen Gründe für die Beschäftigung Person 1 4540,23 ** 887,01 Fahrdienst ja Fahrbereitschaft vorübergehender Mehrbedarf Person 2 2856,54 807,76 Registratur ja Einarbeitung neuer Mitarbeiter, vorübergehender Mehrbedarf Person 3 761,11 - Servierdienst ja Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung des Servierdienstes bei Veranstaltungen und bei Bedarf Zuarbeit im Servierdienst Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16662 Ehemalige Bundesbedienstete Summierte Vergütung in Euro Reisekosten* in Euro Ehemalige Funktion bzw. Funktionsbereiche Ausscheiden aus Altersgründen Gründe für die Beschäftigung Person 4 21609,86 Wissenschaftl. Mitarbeit, ja Nutzung der Fachkompetenz , um entstehende Kompetenzlücken auszugleichen bzw. zu verhindern Person 5 11900,00 6619,86 Sachgebiets-/ Gruppenleitung ja Person 6 22000,00 ja Person 7 589,05 - IT und Arbeitsschutz ja Prüfung der Softwareergonomie eines geplanten, hausinternen IT-Systems * Gesamte Reisekosten (Reisegründe wurden nicht differenziert). ** Es folgten weitere Zahlungen in der Vergangenheit, die von der Bezügestelle nicht elektronisch abgerufen werden konnten. Von den oben genannten Personen waren drei Personen mit Projekten betraut (Gefährdungsbeurteilung bei psychischen Belastungen, Projekt TErrA, Fachverfahren Mach M 2). Drei Personen waren mit der Erstellung von Arbeiten fachlicher beziehungsweise wissenschaftlicher Natur betraut. 6. Wie hoch waren jeweils die individuellen Zahlungen, die Pensionärinnen und Pensionäre des Bundes seit 2013 aus dem Einzelplan 11 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erhalten haben (bitte anonym und über die Jahre hinweg summiert nach Einzelpersonen angeben)? 7. Was waren im Einzelnen die Gründe für die Zahlungen, die Pensionärinnen und Pensionäre des Bundes seit 2013 aus dem Einzelplan 11 des Bundesministerium für Arbeit und Soziales erhalten haben (bitte detailliert begründen)? a) Wie viele Pensionärinnen und Pensionäre erhielten Zahlungen in welcher Höhe für die Beteiligung an oder Betreuung von Projekten (Projekte bitte mit Titeln benennen)? b) Wie viele Pensionärinnen und Pensionäre erhielten Zahlungen in welcher Höhe für die Teilnahme an oder Reisen zu Sitzungen (bitte einzeln aufführen)? c) Wie viele Pensionärinnen und Pensionäre erhielten Zahlungen in welcher Höhe für die Erstellung von Arbeiten fachlicher beziehungsweise wissenschaftlicher Natur (bitte einzeln aufführen)? Die Fragen 6 bis 7c werden gemeinsam beantwortet. Pensionärinnen/ Pensionäre Summierte Vergütung in Euro Reisekosten* in Euro Ehemalige Funktion bzw. Funktionsbereiche Gründe für die Beschäftigung Person 1 13349,80 120,80 Referent/in Prozess zur Einführung eines Härtefallfonds im Bereich der Rentenüberleitung, vorübergehender Mehrbedarf Person 2 11814,04 156,14 Sachbearbeitung vorübergehender Bedarf Drucksache 19/16662 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Pensionärinnen/ Pensionäre Summierte Vergütung in Euro Reisekosten* in Euro Ehemalige Funktion bzw. Funktionsbereiche Gründe für die Beschäftigung Person 3 51056,33 4608,45 Sachbearbeitung Novellierung Sprengstoffgesetz , vorübergehender Mehrbedarf Person 4 11900,00 - Sachgebiets-/ Gruppenleitung Nutzung der Fachkompetenz, um entstehende Kompetenzlücken auszugleichen bzw. zu verhindern Person 5 22000,00 - *Gesamte Reisekosten (Reisegründe wurden nicht differenziert). Von den oben genannten Personen waren zwei Personen mit Projekten betraut (Projekt TErrA, Fachverfahren Mach M 2). Zwei Personen waren mit der Erstellung von Arbeiten fachlicher beziehungsweise wissenschaftlicher Natur betraut . 8. Wie viele der ehemaligen Bundesbediensteten, die seit 2013 Zahlungen aus dem Einzelplan 11 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erhalten haben, erhielten diese Zahlungen als Gegenleistung für eine Beratertätigkeit (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt angeben)? Was waren außer Beratertätigkeiten die weiteren Gründe für die Zahlungen ? Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Ehemalige Bedienstete - - - - 1 - 1 Neben der Beratertätigkeit sind weitere Gründe für die Zahlungen nicht bekannt . 9. Wie viele der Pensionärinnen und Pensionäre des Bundes, die seit 2013 Zahlungen aus dem Einzelplan 11 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erhalten haben, erhielten diese Zahlungen als Gegenleistung für eine Beratertätigkeit (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt angeben)? Was waren außer Beratertätigkeiten die weiteren Gründe für die Zahlungen ? Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Pensionärinnen/ Pensionäre - - - - - - 1 Neben der Beratertätigkeit sind weitere Gründe für die Zahlungen nicht bekannt . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16662 10. Überprüft das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor dem Abschluss von Beratungsvereinbarungen mit Einzelpersonen, Unternehmen oder sonstigen Institutionen, für die eine Zahlung aus dem Einzelplan 11 erfolgen soll, ob dadurch ehemalige Bedienstete oder Pensionärinnen und Pensionäre des Bundes Zahlungen erhalten (könnten)? a) Nach welcher Methodik erfolgt diese Prüfung sofern diese stattfindet ? b) Anhand welcher Kriterien erfolgt diese Prüfung sofern diese stattfindet ? Eine Überprüfung findet nicht statt. 11. Welche Funktionen erfüllten die ehemaligen Bundesbediensteten, die seit 2013 Zahlungen aus dem Einzelplan 11 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erhalten haben, zuletzt vor ihrem Ausscheiden aus dem Dienst (bitte anonymisiert angeben)? Auf die Antwort zu den Fragen 4 bis 5c wird verwiesen. 12. Welche Funktionen erfüllten die Pensionärinnen und Pensionäre des Bundes, die seit 2013 Zahlungen aus dem Einzelplan 11 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erhalten haben, zuletzt vor ihrem Ausscheiden aus dem Dienst (bitte anonymisiert angeben)? Auf die Antwort zu den Fragen 6 bis 7c wird verwiesen. 13. Wie viele der ehemaligen Bundesbediensteten, die seit 2013 Zahlungen aus dem Einzelplan 11 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erhalten haben, schieden aus Altersgründen aus dem Dienst aus? Auf die Antwort zu den Fragen 4 bis 5c wird verwiesen. Drucksache 19/16662 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333