Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Föst, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/16154 – Evaluationen und Prüfaufträge zum Bauen und Wohnen im Koalitionsvertrag V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD „Ein neuer Aufbruch für Europa – Eine neue Dynamik für Deutschland – Ein neuer Zusammenhalt für unser Land“ (www.bundesregierung.de/resource/blob/656734/847984/5b8bc2 3590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?downl oad=1) enthält im Kapitel IX „Lebenswerte Städte, attraktive Regionen und bezahlbares Wohnen“ zahlreiche Prüfaufträge und Evaluationsvorhaben. In der Halbzeitbilanz „Bestandsaufnahme über die Umsetzung des Koalitionsvertrags durch die Bundesregierung“ (www.bundesregierung.de/resource/blob/99 7532/1688860/8fc0065fec44576e75b8217f265bec2a/2019-11-06-bestandsauf nahme-data.pdf?download=1) finden sich zur Umsetzung dieser Prüfaufträge allerdings wenige bis gar keine Aussagen. 1. Hat die Bundesregierung eine Prüfung von steuerlich wirksamen Reinvestitionsmöglichkeiten in den Mietwohnungsbau zur Gewinnung von Wohnbauland von Landwirten (Koalitionsvertrag, Seite 109) durchgeführt? 2. Welches Ergebnis hat diese Prüfung ergeben? 3. Hat die Bundesregierung diese Prüfung selbst durchgeführt oder externe Gutachten bzw. Studien anfertigen lassen, und falls ja, wen hat die Bundesregierung mit der Prüfung beauftragt? 4. Beabsichtigt die Bundesregierung, das Ergebnis der Prüfung zu veröffentlichen , und wenn nein, weshalb nicht? 5. Beabsichtigt die Bundesregierung auf Grundlage der Prüfungsergebnisse eine Gesetzesinitiative, und wenn nein, weshalb nicht? Die Fragen 1 bis 5 werden gemeinsam beantwortet. Es bestehen bereits heute weitreichende Möglichkeiten zur Übertragung von stillen Reserven aus der Veräußerung von landwirtschaftlichen Flächen für die Gewinnung von Wohnbauland. Diese gilt es, besser bekannt zu machen. Deutscher Bundestag Drucksache 19/16664 19. Wahlperiode 21.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 17. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Zudem hat die Kommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik “ (Baulandkommission) das Bundesministerium der Finanzen (BMF) um Prüfung von Anreizen im Steuerrecht zur Verfügbarmachung und Bereitstellung von bebaubaren Flächen durch die Eigentümer gebeten. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. 6. Hat die Bundesregierung eine Evaluation des beschleunigten Bebauungsplanverfahrens für den Wohnungsbau (Koalitionsvertrag, Seite 110) durchgeführt? Die Bundesregierung hat die Evaluierung des § 13b des Baugesetzbuchs (BauGB) laut Zeile 5126 des Koalitionsvertrages im Wege einer Länderabfrage in der ersten Hälfte des Jahres 2019 durchgeführt. 7. Welches Ergebnis hat diese Evaluation ergeben? Die Ergebnisse der Länderabfrage wurden in zusammengefasster Form auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) veröffentlicht . Sie sind unter folgendem Link abrufbar: www.bmi.bund.de/Shared Docs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/bauen/zusammengefasste-erg ebnisse-laenderabfrage.html. Ergänzend wird auf die Bundestagsdrucksache 19/14366 hingewiesen. 8. Hat die Bundesregierung diese Evaluation selbst durchgeführt oder externe Gutachten bzw. Studien anfertigen lassen, und falls ja, wen hat die Bundesregierung mit der Prüfung beauftragt? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 9. Beabsichtigt die Bundesregierung, das Ergebnis der Evaluation zu veröffentlichen , und wenn nein, weshalb nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 10. Beabsichtigt die Bundesregierung auf Grundlage der Evaluationsergebnisse eine Gesetzesinitiative, und wenn nein, weshalb nicht? Für die Bundesregierung ist der Aspekt der Baulandmobilisierung zur Schaffung von Wohnraum von hoher Wichtigkeit. Mit dem Ziel, im Einklang mit einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung die Anwendung und Wirksamkeit der Instrumente zur Baulandmobilisierung zu verbessern, ist im BMI ein Gesetzentwurf zur Novellierung des Baugesetzbuchs sowie der Baunutzungsverordnung erarbeitet worden, der zurzeit mit den anderen Bundesressorts abgestimmt wird. Drucksache 19/16664 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Hat die Bundesregierung eine Prüfung für ein Bürgschaftsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), mit dem ein Anteil des Kaufpreises selbstgenutzten Wohneigentums abgesichert wird (Koalitionsvertrag, Seite 110), durchgeführt? Die Bundesregierung prüft – unter Federführung des BMI – gemeinsam mit der KfW, wie sich das im Koalitionsvertrag vereinbarte Bürgschaftsprogramm umsetzen lässt. 12. Welches Ergebnis hat diese Prüfung ergeben? Der Prüfprozess ist noch nicht abgeschlossen. Die KfW hat darauf hingewiesen , dass der Umsetzung eines Bürgschaftsprogramms hohe regulative Hürden entgegenstehen. Offen ist unter anderem, wie das durch die Bankenaufsicht vorgeschriebene Rating von Privatpersonen umgesetzt werden könnte. 13. Hat die Bundesregierung diese Prüfung selbst durchgeführt oder externe Gutachten bzw. Studien anfertigen lassen, und falls ja, wen hat die Bundesregierung mit der Prüfung beauftragt? Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 14. Beabsichtigt die Bundesregierung, das Ergebnis der Prüfung zu veröffentlichen , und wenn nein, weshalb nicht? 15. Beabsichtigt die Bundesregierung auf Grundlage der Prüfungsergebnisse eine Gesetzesinitiative, und wenn nein, weshalb nicht? Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 16. Hat die Bundesregierung eine Prüfung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer (Koalitionsvertrag, Seite 110) durchgeführt? 17. Welches Ergebnis hat diese Prüfung ergeben? 18. Hat die Bundesregierung diese Prüfung selbst durchgeführt oder externe Gutachten bzw. Studien anfertigen lassen, und falls ja, wen hat die Bundesregierung mit der Prüfung beauftragt? 19. Beabsichtigt die Bundesregierung, das Ergebnis der Prüfung zu veröffentlichen , und wenn nein, weshalb nicht? 20. Beabsichtigt die Bundesregierung auf Grundlage der Prüfungsergebnisse eine Gesetzesinitiative, und wenn nein, weshalb nicht? Die Fragen 16 bis 20 werden gemeinsam beantwortet. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde die Prüfung der Einführung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Erwerb von Wohngrundstücken für Familien ohne Rückwirkung beim Länderfinanzausgleich vereinbart. Die Bundesregierung hat die Einführung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Erwerb von Wohngrundstücken geprüft. Die Mei- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16664 nungsbildung innerhalb der Bundesregierung hierzu ist noch nicht abgeschlossen . Es wurde kein externes Gutachten beauftragt. Die Ertrags- und Verwaltungshoheit bezüglich der Grunderwerbsteuer steht ausschließlich den Ländern zu. Die Einführung eines Freibetrags in der Grunderwerbsteuer würde zu Mindereinnahmen der Länder führen. 21. Hat die Bundesregierung eine Evaluation der Wohnungsbauprämie (Bestandsaufnahme , Seite 55), durchgeführt? 22. Welches Ergebnis hat diese Evaluation ergeben? 23. Hat die Bundesregierung diese Evaluation selbst durchgeführt oder externe Gutachten bzw. Studien anfertigen lassen, und falls ja, wen hat die Bundesregierung mit der Prüfung beauftragt? 24. Beabsichtigt die Bundesregierung, das Ergebnis der Evaluation zu veröffentlichen , und wenn nein, weshalb nicht? Die Fragen 21 bis 24 werden gemeinsam beantwortet. Das BMF hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) im Mai 2018 mit einer Forschungsstudie zur Evaluierung der Wohnungsbauprämie beauftragt. Das Forschungsvorhaben ist noch nicht abgeschlossen. 25. Hat die Bundesregierung eine Prüfung zur Wiedereinführung der Kreditvariante des KfW-Programms „Altersgerechtes Umbauen“ und eine finanzielle Unterstützung des KfW-Programms „Barrierearme Stadt“ (Bestandsaufnahme , Seite 55), durchgeführt? 26. Welches Ergebnis hat diese Prüfung ergeben? 27. Hat die Bundesregierung diese Prüfung selbst durchgeführt oder externe Gutachten bzw. Studien anfertigen lassen, und falls ja, wen hat die Bundesregierung mit der Prüfung beauftragt? 28. Beabsichtigt die Bundesregierung, das Ergebnis der Prüfung zu veröffentlichen , und wenn nein, weshalb nicht? 29. Beabsichtigt die Bundesregierung auf Grundlage der Prüfungsergebnisse eine Gesetzesinitiative, und wenn nein, weshalb nicht? Die Fragen 25 bis 29 werden gemeinsam beantwortet. Die Schaffung von mehr Barrierefreiheit im Bereich des Wohnens und im öffentlichen Raum ist ein wichtiges politisches Anliegen der Bundesregierung. Zur Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag wird geprüft, ob im Haushalt 2021 Bundesmittel für das Kreditprogramm der KfW „Altersgerecht Umbauen“ sowie für das KfW-Programm „Barrierearme Stadt“ bereitgestellt werden können. Drucksache 19/16664 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 30. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Evaluation der Rahmenvereinbarung „Serielles und modulares Bauen“, und falls ja, welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Evaluation? Nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung wird die Evaluation der Rahmenvereinbarung „Serielles und modulares Bauen“ in Kürze beauftragt. Diese soll dazu beitragen, die Wirksamkeit des Verfahrens sowie der seriellen und modularen Bauweise im Hinblick auf die Zielsetzungen des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen sowie der unterschiedlichen Akteure feststellen und beurteilen zu können. Es ist vorgesehen, die Ergebnisse der Evaluation z. B. der Wohnungswirtschaft zur Verfügung zu stellen und für vergleichbare zukünftige Verfahren zu nutzen. 31. Bis wann soll die Evaluation der Rahmenvereinbarung abgeschlossen sein? Die Beauftragung der Evaluation endet am 31. Dezember 2021 und beinhaltet eine zweimalige Verlängerungsoption bis längstens 31. Mai 2025. 32. Beabsichtigt die Bundesregierung auf Grundlage der Ergebnisse eine neue Rahmenvereinbarung abzuschließen oder Veränderungen an der bestehenden Rahmenvereinbarung vorzunehmen? Mit Vorlage der Evaluationsergebnisse wird die Bundesregierung beurteilen können, inwiefern der Abschluss einer eigenen Rahmenvereinbarung für Wohnungsbauvorhaben des Bundes sinnvoll ist. Eine Änderung der bestehenden Rahmenvereinbarung durch die Bundesregierung ist ausgeschlossen, da sie nicht Auftraggeberin dieser Vereinbarung ist. 33. Welche Auswirkungen hätte eine neue oder eine geänderte Rahmenvereinbarung auf sich aktuell im Bau bzw. in der Planung befindliche serielle und modulare Bauprojekte, die auf Grundlage der Rahmenvereinbarung errichtet werden? Eine neue oder geänderte Rahmenvereinbarung könnte auf sich im Bau bzw. in der Planung befindlichen Projekte des Bundes nur Auswirkungen haben, soweit nicht bereits auf Grundlage der bisherigen Rahmenvereinbarung eingegangene vertragliche Verpflichtungen des Bundes diesem entgegenstehen. Hierzu bedarf es einer Einzelfallbetrachtung. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16664 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333