Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Danyal Bayaz, Anja Hajduk, Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/16183 – Reform der Unternehmensbesteuerung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut Pressemeldungen arbeiten unterschiedliche Bundesministerien an Reformvorschlägen für die Besteuerung von Unternehmen. Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier hat für sich und sein Bundesministerium vier Kernelemente einer Unternehmenssteuerreform identifiziert (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/0-9/4-kernelemente-fuer-eine-umfa ssende-unternehmenssteuerreform.pdf?__blob=publicationFile). Der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz arbeitet nach „Handelsblatt“- Berichten an einem Unternehmensstärkungsgesetz (www.handelsblatt.com/po litik/deutschland/finanzministerium-scholz-arbeitet-an-geheimplan-fuer-eine-u nternehmensteuerreform/25227306.html?ticket=ST-32940151-nPOkQpbQV7 qqtNsHV9ke-ap1). Auch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat bei den Unternehmenssteuern Handlungsbedarf identifiziert (www.stern.de/wirtschaft/news/mehr-entlastun gen-fuer-firmen--merkel-sieht-handlungsbedarf-bei-unternehmenssteuern-899 8156.html). Übereinstimmend sehen alle Regierungsmitglieder den Bedarf, die Steuern zu senken. Gleichzeitig zeigen Analysen der US-Steuerreform, dass die massive Unternehmenssteuersenkung in den USA nicht zu mehr unternehmerischen Investitionen geführt hat (vgl. www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/donald-tru mp-seine-steuersenkungen-waren-ein-flop-a-1298067.html und www.nytime s.com/2019/11/17/business/how-fedex-cut-its-tax-bill-to-0.html?smid=tw-nyti mes&smtyp=cur). Zusätzlich hat sich das Haushaltsdefizit in den USA durch die Reform deutlich erhöht (www.handelsblatt.com/politik/international/usa-trumps-steuerre form-treibt-haushaltsdefizit-nach-oben/24069624.html?ticket=ST-2775-Yd7x ceShcfGqrHkglfHe-ap6). Deutscher Bundestag Drucksache 19/16665 19. Wahlperiode 21.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Ist es richtig, dass ein Entwurf für ein Unternehmensstärkungsgesetz im Bundesfinanzministerium erarbeitet wurde, und wenn ja, welche konkreten Inhalte daraus befinden sich aktuell in der Ressortabstimmung (vgl. www.handelsblatt.com/politik/deutschland/finanzministerium-scholz-arb eitet-an-geheimplan-fuer-eine-unternehmensteuerreform/25227306.html? ticket=ST-32940151-nPOkQpbQV7qqtNsHV9ke-ap1)?  2. Gab es auf Grundlage des Entwurfs des Unternehmensstärkungsgesetzes Gespräche seitens der Bundesministerien mit Verbänden und Unternehmen , und wenn ja, wann, und mit welchen?  3. Sieht der Entwurf des Unternehmensstärkungsgesetzes Änderungen in Bezug auf die Anrechnung der Gewerbesteuer bei der Einkommen- oder Körperschaftsteuer vor, und wenn ja, welche?  4. Sieht der Entwurf des Unternehmensstärkungsgesetzes die Schaffung eines Optionsmodells vor, um eine rechtsformneutrale Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften zu ermöglichen? Die Fragen 1 bis 4 werden zusammengefasst beantwortet. Im Bundesministerium der Finanzen wurde kein Entwurf eines sogenannten Unternehmensstärkungsgesetzes erarbeitet.  5. Sieht die Bundesregierung einen Bedarf zur Schaffung eines Optionsmodells , um eine rechtsformneutrale Besteuerung von Personengesellschaften zu ermöglichen (bitte begründen)? Wenn ja, soll dieses nach Überzeugung der Bundesregierung neben oder anstelle einer Thesaurierungsbegünstigung stehen? Die Unternehmensbesteuerung wurde mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 weitgehend rechtsformneutral ausgestaltet. Ungeachtet dessen prüft die Bundesregierung laufend den Bedarf für Änderungen im Bereich der Unternehmensbesteuerung .  6. Sieht der Entwurf des Unternehmensstärkungsgesetzes Änderungen bei der Thesaurierungsbegünstigung vor, und wenn ja, welche? Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 wird verwiesen.  7. Plant die Bundesregierung an anderer Stelle Änderungen bei der Thesaurierungsbegünstigung , insbesondere auch beim maximalen Steuersatz für Unternehmen, die die Thesaurierungsbegünstigung nutzen, oder bei den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Begünstigung (z. B. Entnahmereihenfolge )? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.  8. Sieht die Bundesregierung an anderer Stelle konkreten Handlungsbedarf bei der Besteuerung von Personengesellschaften und Familienunternehmen , und wenn ja, welchen? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Drucksache 19/16665 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  9. Welche Auswirkungen hätte der Entwurf eines Unternehmensstärkungsgesetzes auf die öffentlichen Haushalte (bitte für Bund, Länder und Gemeinden angeben)? Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 wird verwiesen. 10. Gibt es konkrete Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) zu einer Reform der Unternehmensbesteuerung? Wenn es diese Gespräche gibt, welche Rolle spielen dabei die steuerpolitischen Ziele und Vorschläge aus der „Industriestrategie 2030“ des BMWi (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Industrie/industrie strategie-2030.pdf?__blob=publicationFile&v=8)? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 11. Wie hoch ist die effektive Steuerquote einer Kapitalgesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte die Zusammensetzung dieser Quote nennen)? 12. Wie hoch ist die durchschnittliche effektive Steuerquote einer Personengesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte die Zusammensetzung dieser Quote nennen)? 13. Wie würde sich die effektive Steuerquote von Unternehmen bei einer völligen Abschaffung des Solidaritätszuschlages verändern (bitte bei Personenunternehmen die durchschnittliche effektive Steuerquote angeben)? Die Fragen 11 bis 13 werden zusammengefasst beantwortet. Die Bundesregierung nimmt keine eigenen Berechnungen von effektiven Steuerbelastungsquoten von Unternehmen vor. 14. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Unternehmensgewinne in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte wenn möglich nach Größen aufschlüsseln für Großunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach EU-KMU-Definition und Kleinstunternehmen bis zehn Mitarbeiter)? Die Unternehmensgewinne werden in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen aus Residualgrößen ermittelt und sind daher nur bedingt aussagekräftig. Die Berechnungen basieren auf den methodischen Vorgaben des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010). Ein unmittelbarer Vergleich mit dem betriebswirtschaftlichen Unternehmensgewinn ist aufgrund methodischer Unterschiede nicht möglich. Dies vorausgeschickt, haben sich ausweislich der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) die Unternehmensgewinne von (finanziellen und nichtfinanziellen) Kapitalgesellschaften und im Sektor der privaten Haushalte (einschl. Einzelunternehmen/ Selbständige) wie folgt entwickelt: Jahr Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften Finanzielle Kapitalgesellschaften Private Haushalte einschließlich Privater Organisationen ohne Erwerbszeck a) einschl. Wohnungsvermietung b) ohne Wohnungsvermietung Mrd. Euro 2009 372,0 16,0 130,6 97,7 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16665 Jahr Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften Finanzielle Kapitalgesellschaften Private Haushalte einschließlich Privater Organisationen ohne Erwerbszeck a) einschl. Wohnungsvermietung b) ohne Wohnungsvermietung Mrd. Euro 2010 420,5 23,2 151,4 115,3 2011 475,7 18,3 167,8 130,8 2012 439,3 20,2 171,7 130,6 2013 448,7 -9,6 180,0 135,1 2014 419,1 52,6 187,9 139,0 2015 449,3 42,8 189,8 133,1 2016 505,3 33,5 189,7 133,6 2017 502,8 30,5 193,0 138,0 2018 508,6 34,4 194,8 141,6 Quelle: Destatis Zur Aufschlüsselung von Unternehmensgewinnen für Großunternehmen, KMU nach EU-KMU-Definition und Kleinstunternehmen bis zehn Mitarbeitern liegen nach Kenntnis der Bundesregierung keine belastbaren Zahlen vor. Neben den Ergebnissen in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen veröffentlicht die Deutsche Bundesbank in ihren Monatsberichten Unternehmensgewinne , die auf bei der Bundesbank vorliegenden Unternehmensbilanzen beruhen . Die Ergebnisse der Deutschen Bundesbank werden in unregelmäßiger Folge u. a. in den Monatsberichten der Bundesbank veröffentlicht, zuletzt im Dezember 2019 für das Jahr 2018. 15. Wie definiert die Bundesregierung den internationalen Steuerwettbewerb (vgl. www.handelsblatt.com/politik/deutschland/strategiepapier-altmaierbezeichnet -mittelstand-als-geheimwaffe-deutschlands/24924500.html? ticket=ST-38516305-ED2w0BHMrwSJnHIxd1xM-ap6), und welche Bedeutung hat nach Auffassung der Bundesregierung die effektive Steuerquote in diesem internationalen Steuerwettbewerb? 16. Wie sieht die Bundesregierung den Standort Deutschland in diesem von ihr definierten internationalen Steuerwettbewerb aktuell positioniert, und gibt es konkrete Pläne zur Senkung der effektiven Unternehmenssteuerquote (sowohl für Kapitalgesellschaften wie auch für Personengesellschaften angeben)? 17. Wie sieht die Bundesregierung den Standort Deutschland unabhängig vom internationalen Steuerwettbewerb positioniert, und welche weiteren Faktoren, neben den steuerlichen Verhältnissen, spielen hier eine Rolle? Die Fragen 15 bis 17 werden zusammengefasst beantwortet. Für Investitionsentscheidungen am Standort Deutschland sind neben dem Besteuerungsniveau auch weitere Faktoren relevant. So können insbesondere Innovationsfähigkeit , Infrastruktur, Qualifikation der Fachkräfte sowie öffentliche und soziale Sicherheit als Faktoren im internationalen Standortwettbewerb angesehen werden. Die Bundesregierung wird die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit sichern. Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Zur weiteren Verbesserung der Wachstums- und Investitionsfreundlichkeit des Steuersystems setzt die Bundesregierung auf zielgerichtete Entlastungen, wie u. a. die eingeführte steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung. Darüber hinaus soll die Steuergerechtigkeit im nationalen und internationalen Rahmen gestärkt werden. Drucksache 19/16665 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode So setzt sich Deutschland zusammen mit Frankreich für das Konzept einer globalen effektiven Mindestbesteuerung von Unternehmen im Rahmen der GloBE-Initiative ein. 18. Sieht die Bundesregierung eine Gefahr in diesem Steuerwettbewerb, der einer Analyse zufolge bei gleichbleibendem Tempo bis 2050 zu einer Senkung der Unternehmenssteuern auf 0 Prozent führen könnte (www.ta gesspiegel.de/wirtschaft/wenn-steuern-geld-unfair-verteilt-werden-wie-ni edrige-unternehmenssteuern-ungleichheit-verstaerken/25132054.html)? Auf die Antwort zu den Fragen 15 bis 17 wird verwiesen. Die dort genannte geplante GloBE-Initiative soll dieser Gefahr gezielt begegnen. 19. Welche Auswirkungen haben die Steuersenkungen anderer Staaten (insbesondere der USA und Frankreich) nach Einschätzung der Bundesregierung auf den Wirtschaftsstandort Deutschland? 20. Welche Auswirkungen hätte eine Steuersenkung in der Bundesrepublik Deutschland für Unternehmen nach Einschätzung der Bundesregierung für den Wirtschaftsstandort der anderen EU-Mitgliedstaaten? 21. Welche positiven Effekte würde eine Senkung der Steuerquote für Unternehmen nach Einschätzung der Bundesregierung für den Wirtschaftsstandort Deutschland bringen? 22. Stimmt die Bundesregierung der Analyse der US-Steuerreform (www.ev erycrsreport.com/reports/R45736.html#_Toc11240641 und www.spiege l.de/wirtschaft/soziales/donald-trump-seine-steuersenkungen-waren-ein-f lop-a-1298067.html) zu, wonach die Unternehmenssteuersenkung in den USA nicht zu zusätzlichen unternehmerischen Investitionen geführt hat, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dieser Analyse? 23. Welche wissenschaftlichen Studien stehen der Bundesregierung zum Verhältnis unternehmerische Investitionstätigkeit und Unternehmenssteuersenkungen zur Verfügung, und sieht die Bundesregierung selbst einen Zusammenhang zwischen den beiden Variablen? Die Fragen 19 bis 23 werden zusammengefasst beantwortet. Auf die Antwort zu den Fragen 15 bis 17 wird verwiesen. Aus Sicht der Bundesregierung lassen sich aufgrund des kurzen Betrachtungszeitraums noch keine eindeutigen Aussagen zu den Wirkungen der jüngsten Steuersenkungen in den USA treffen. 24. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Höhe der Unternehmensrücklagen in Deutschland entwickelt (www.imf.org/en/Publicati ons/WP/Issues/2018/12/07/The-Rise-in-Corporate-Saving-and-Cash-Hol ding-in-Advanced-Economies-Aggregate-and-Firm-Level-46369), und in welcher Anlageform wurden die meisten dieser Rücklagen gebildet? Zur Entwicklung der Unternehmensrücklagen und der Anlageform dieser Rücklagen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung keine belastbaren Zahlen vor. Die Bundesbank weist in ihrer Statistik zu Unternehmensabschlüssen die Entwicklung der Höhe der Eigenmittel deutscher Unternehmen aus, in denen Kapitalrücklagen sowie Gewinn- und Ergebnisrücklagen enthalten sind. Die Ei- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16665 genmittel haben sich zwischen 1997 und 2018 nach den aktuellen Angaben der Bundesbank* wie folgt entwickelt: Jahr Eigenmittel (in Mrd. Euro) Anteil der Eigenmittel an der Bilanzsumme 1997 442,2 20 % 1998 491,1 21 % 1999 535,8 22 % 2000 566,5 22 % 2001 602,1 22 % 2002 652,6 24 % 2003 677,1 24 % 2004 720,8 26 % 2005 766,0 26 % 2006 815,4 26 % 2007 898,8 27 % 2008 906,1 26 % 2009 939,7 27 % 2010 1 048,3 29 % 2011 1 098,5 29 % 2012 1 165,1 30 % 2013 1 207,9 30 % 2014 1 271,9 30 % 2015 1 329,0 30 % 2016 1 418,8 31 % 2017 1 522,5 31 % 2018 1 616,4 31 % Diese und weitere Informationen sind öffentlich zugänglich unter www.bundes bank.de/de/statistiken/unternehmen-und-private-haushalte/-/tabellen-772972. 25. Hält die Bundesregierung den von Frankreich vorgeschlagenen Satz von 12,5 Prozent für eine globale Mindestbesteuerung für angemessen (www.boerse-online.de/nachrichten/aktien/kampf-gegen-steuerdumpingparis -will-mindestsatz-von-12-5-prozent-1028718955), und ist dieser Vorschlag mit der Bundesregierung abgestimmt? Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck für eine faire Besteuerung international tätiger Unternehmen ein. Da wesentliche Ausgestaltungsmerkmale der „Säule 2“ – insbesondere die für die Berechnung der effektiven Steuerbelastung maßgebende Steuerbemessungsgrundlage und die Verrechnungsmöglichkeiten von hoch- und niedrigbesteuerten Einkünften (sog. Blending) – derzeit noch diskutiert werden, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine abschließende Entscheidung über die Angemessenheit der Höhe des Mindeststeuersatzes möglich. * Bundesbank (Dezember2019): Hochgerechnete Angaben aus Jahresabschlüssen deutscher Unternehmen von 1997 bis 2018. Drucksache 19/16665 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 26. Plant die Bundesregierung, im Falle einer Einigung auf eine globale Mindestbesteuerung die Grenze zur Niedrigbesteuerung im Außensteuergesetz an dieser Einigung zu orientieren oder hält die Bundesregierung die aktuelle Grenze von 25 Prozent weiterhin für angemessen? Die GloBE-Initiative und die nationale Hinzurechnungsbesteuerung haben unterschiedliche Zielsetzungen. Daher könnten im Fall einer Einigung sowohl die globale Mindestbesteuerung als auch die nationale Hinzurechnungsbesteuerung parallel Anwendung finden. Ungeachtet dessen sind die Beratungen innerhalb der Bundesregierung zu der im Außensteuergesetz aktuell enthaltenen Niedrigsteuergrenze noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. 27. Sieht die Bundesregierung konkreten Reformbedarf beim Außensteuergesetz , und wenn ja, welchen? Die Bundesregierung sieht hier Änderungsbedarf. In diesem Zusammenhang wird auf den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für ein ATAD-Umsetzungsgesetz verwiesen. Innerhalb der Bundesregierung ist der Meinungsbildungsprozess über die konkrete inhaltliche Ausgestaltung des Änderungsbedarfs derzeit noch nicht abgeschlossen. 28. In wie vielen Staaten werden nach Kenntnis der Bundesregierung Gewinne aktuell tatsächlich mit weniger als 25 Prozent besteuert, sodass die Regelungen des Außensteuergesetzes Anwendung finden (bitte tabellarisch unter Nennung des jeweils geltenden Steuersatzes angeben)? Der in der Fragestellung dargelegte Automatismus existiert im GloBE- Vorschlag, er entspricht jedoch nicht der Regelungstechnik des Außensteuergesetzes , da neben der Niedrigbesteuerung auch sog. passive Einkünfte vorliegen müssen. Eine nicht abschließende Auflistung wichtiger Gebiete mit niedrigen Steuersätzen und Steuervergünstigungen für juristische Personen kann der Anlage 1 zum BMF-Schreiben betreffend Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes (BStBl. I Sondernummer 1/2004, Seite 3) und der auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlichten Broschüre „Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2018“ www.bundesfinanzmi nisterium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2019-08-08- die-wichtigsten-steuern-im-internationalen-vergleich-2018-ausgabe-2019.pdf entnommen werden. 29. Wie stellen die Finanzbehörden fest, ob in einem Staat, in dem rechtlich ein Steuersatz von mindestens 25 Prozent gilt, dieser auch tatsächlich erhoben wird, und in welchen Staaten weicht die tatsächlich festgesetzte Steuerbelastung von der rechtlich geschuldeten ab (bitte tabellarisch angeben )? Die Feststellung erfolgt anhand der Prüfung des jeweiligen Einzelfalls. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/16665 30. Sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf bei der Zinsschranke gemäß § 4h des Einkommensteuergesetzes (EStG), insbesondere bei der Höhe der unschädlichen Freigrenze, welche im Rahmen des sogenannten Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom 22. Dezember 2009 von 1 Mio. Euro auf 3 Mio. Euro angehoben wurde? Die Bundesregierung sieht aktuell keinen Handlungsbedarf bei der Regelung des § 4h EStG. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 31. Welche Änderungen bei der Abschreibung digitaler Innovationsgüter plant die Bundesregierung, mit welchem Ziel und mit welchen Kosten kalkuliert die Bundesregierung, und gibt es mittlerweile Einigkeit im Kabinett über das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Vorhaben? Der Koalitionsvertrag enthält einen Prüfauftrag zur Überarbeitung der Abschreibungstabellen zugunsten digitaler Innovationsgüter. Die Prüfung innerhalb der Bundesregierung läuft. 32. Welche steuerlichen Vorschriften in Bezug auf Unternehmensübernahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung zu verändern, um die Weiterführung eines Unternehmens zu erleichtern? Auf die Antworten zu den Fragen 5 und 15 bis 17 wird verwiesen. Drucksache 19/16665 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333