Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Dr. Danyal Bayaz, Dr. Anna Christmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/16193 – Stand der Umsetzung des Aachener Vertrages V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 22. Januar jährt sich die Unterzeichnung des Aachener Vertrages von Deutschland und Frankreich. Der Vertrag von Aachen knüpft an den Élysée- Vertrag von 1963 an, der einen bedeutenden Beitrag zur historischen Versöhnung zwischen Deutschland und Frankreich geleistet hat. Die deutsch-französische Freundschaft ist ein fundamentaler Bestandteil der deutschen Außenpolitik und von zentraler Bedeutung für die Weiterentwicklung der Europäischen Union. Der Aachener Vertrag soll die Europapolitik der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik bündeln und die europäische Integration voranbringen. Deshalb kommt ihm eine besondere Bedeutung zu. Der Aachener Vertrag besteht aus insgesamt 28 Artikeln. Die sechs Hauptabschnitte des Vertrags beinhalten folgende Punkte: - Europäische Angelegenheiten: Die bereits übliche enge Abstimmung vor EU-Gipfeln wird festgeschrieben. Beide Staaten halten demnach „vor großen europäischen Treffen regelmäßig Konsultationen auf allen Ebenen ab und bemühen sich so, gemeinsame Standpunkte herzustellen und gemeinsame Äußerungen der Ministerinnen und Minister herbeizuführen“. - Frieden, Sicherheit und Entwicklung: Vereinbart wurde auch eine stärkere militärische Zusammenarbeit. Dazu gehören die Entwicklung gemeinsamer strategischer Ansätze, wie beispielsweise bei der Ausgestaltung der Europäischen Verteidigungsunion, für eine enge Partnerschaft mit Afrika, zu Friedens- und Polizeieinsätzen sowie eine noch engere Abstimmung in den Vereinten Nationen (VN) und anderen multilateralen Organisationen. Auf Grundlage der bereits bestehenden Verpflichtungen im Rahmen der Nato sichern sich die Länder gegenseitig Hilfe und Unterstützung im Falle eines bewaffneten Angriffs auf ihre Hoheitsgebiete zu. In der Frage der Rüstungsexporte haben Deutschland und Frankreich inzwischen ein Abkommen über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich abgeschlossen. Das Bundeskabinett hat das Abkommen auf seiner Sitzung vom 21. Oktober 2019 beschlossen, ohne es dem Deutschen Bundestag zur Ratifizierung vorzulegen. Deutscher Bundestag Drucksache 19/16672 19. Wahlperiode 21.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 17. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. - Kultur, Bildung, Forschung und Mobilität: In den Bereichen Bildung und Forschung stehen die Förderung des gegenseitigen Spracherwerbs und die gegenseitige Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen im Mittelpunkt . Ein gemeinsamer Bürgerfonds soll Bürgerinitiativen und Städtepartnerschaften fördern. - Regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit: Um das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger in den Grenzregionen zu verbessern, sollen konkrete Lösungen angeboten werden: Lokale Akteure erhalten die Möglichkeit, grenzüberschreitende Projekte wie etwa Kindertagesstätten, Bildungseinrichtungen, Notfall- und Gesundheitsversorgung oder Gewerbezonen einzurichten. - Nachhaltige Entwicklung, Klima, Umwelt und wirtschaftliche Angelegenheiten : Der Vertrag sieht eine Harmonisierung des Wirtschaftsrechts und die Abstimmung wirtschaftspolitischer Maßnahmen vor. Abkommen in den Bereichen Klima, Umwelt, Gesundheit und Nachhaltigkeit sollen zügig umgesetzt werden, um die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit beider Volkswirtschaften zu verbessern. - Organisation: Treffen zwischen den Regierungen beider Staaten finden mindestens einmal jährlich, abwechselnd in der Bundesrepublik Deutschland und in der Französischen Republik, statt. Der Deutsch-Französische Ministerrat verabschiedet eine mehrjährige Vorhabenplanung für die deutsch-französische Zusammenarbeit. Der Deutsche Bundestag und die Assemblée nationale haben ihre parlamentarische Zusammenarbeit mit dem Parlamentsabkommen vom 25. März 2019 weiter ausgebaut und die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung geschaffen. Sie forderten in einem Entschließungsantrag vom 24. September 2019 die beiden Regierungen auf, den Vertrag von Aachen zügig und ambitioniert umzusetzen, vor allem: den Bürgerfonds, den Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Initiativen zur Kohlendioxidbepreisung , die Angleichung der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer, die Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich Forschung und digitaler Wandel einschließlich Künstliche Intelligenz und Sprunginnovationen, das Deutsch- Französische Zukunftswerk. Die Vertreter der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung sollen bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der Deutsch-Französischen Agenda und der darin genannten prioritären Vorhaben sowie der mehrjährigen Vorhabenplanung „umfassend und frühzeitig“ beteiligt werden. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der am 22. Januar 2019 unterzeichnete Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration soll die Zusammenarbeit mit Frankreich in allen Bereichen verstärken und die Kräfte beider Länder bündeln. Die Zusammenarbeit in der Europapolitik soll mit dem Ziel vertieft werden, die Einheit, die Leistungsfähigkeit und den Zusammenhalt Europas zu fördern und diese Zusammenarbeit zugleich allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union offen zu halten. Die Umsetzung und Konkretisierung der Vereinbarungen erfolgt entsprechend den jeweiligen innerstaatlichen Verfahren. Die Bundesregierung begrüßt das Parlamentsabkommen vom 25. März 2019 und die Einrichtung der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung, deren Entschließungen sie aufmerksam zur Kenntnis nimmt. Zum Stand der Prioritären Vorhaben der Umsetzung des Aachener Vertrages wird darüber hinaus auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 32 der Abgeordneten Franziska Brantner auf Bundestagsdrucksache 19/16574 verwiesen. Drucksache 19/16672 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche der prioritären Vorhaben (Prioritätenliste) zur Umsetzung wurden umgesetzt, und welche sind in Planung? Wie bewertet die Bundesregierung den Umsetzungsstand? Gibt es eine aktualisierte Prioritätensetzung im Vergleich zur Prioritätenliste vom 21. Januar 2019? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Zusammenarbeit in der Europapolitik , und welche konkreten Maßnahmen wurden mit Frankreich für eine „wirksame und starke“ Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (Artikel 1) unternommen? Deutschland und Frankreich sind enge Partner und teilen das Ziel, eine handlungsfähigere und effektivere Europäische Union zu fördern und ihre Partnerschaft bei der Gestaltung der Außen- und Europapolitik weiter zu vertiefen. Dazu stimmt sich die Bundesregierung regelmäßig auf allen Ebenen zu relevanten außen- und europapolitischen Themen eng mit Frankreich ab. Zu konkreten Inhalten der Zusammenarbeit für eine wirksame und starke Gemeinsame Außenund Sicherheitspolitik wird auf die Deutsch-Französische Erklärung von Toulouse vom 16. Oktober 2019, die Erklärung der Außenminister anlässlich des Deutsch-Französischen Ministerrats und die darin aufgeführten Maßnahmen sowie auf die Schlussfolgerungen des Deutsch-Französischen Verteidigungsund Sicherheitsrats vom 16. Oktober 2019 in Toulouse verwiesen (www.auswa ertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/frankreich-node/deutsch-franzoesi scher-ministerrat/2257792). Die Bundesregierung arbeitet kontinuierlich an der Umsetzung der genannten Vorhaben. 3. Wann und in welchem Umfang haben beide Staaten seither vor großen europäischen Treffen „Konsultationen auf allen Ebenen“ abgehalten, „gemeinsame Standpunkte“ hergestellt, „gemeinsame Äußerungen der Ministerinnen und Minister“ herbeigeführt und sich bei der Umsetzung von europäischem Recht in ihr nationales Recht abgestimmt (Artikel 2)? Deutschland und Frankreich stimmen sich im Rahmen zahlreicher bilateraler oder multilateraler Kontakte, Gespräche und Treffen nahezu täglich auf allen Ebenen eng miteinander für gemeinsame Positionen ab, zum Beispiel bei der Vorbereitung von EU-Erklärungen, vor Allgemeinen Räten wie auch Außenräten der EU, zur Zusammenarbeit im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, im Normandie-Prozess oder im Rahmen der E3 mit Blick auf das Iran- Nuklearabkommen (JCPoA). Dies schließt regelmäßig gemeinsame Erklärungen in bilateralen oder multilateralen Kontexten ein. Zur Umsetzung von europäischem Recht in nationales Recht finden einzelfallbezogene gegenseitige Konsultationen aller Bundesministerien mit den jeweiligen französischen Ressorts statt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16672 4. Inwiefern haben beide Staaten „ihre sicherheits- und verteidigungspolitischen Zielsetzungen und Strategien einander zunehmend“ angeglichen und so auch die Systeme Kollektiver Verteidigung gestärkt, denen sie angehören – vor allem im Hinblick auf die derzeitige Diskussion um die Bedeutung und Zukunft der Nato? Inwiefern haben sie gemeinsame Verteidigungsprogramme erarbeitet und diese auf Partner ausgeweitet? Inwiefern wird die in Toulouse beschlossene Rüstungspartnerschaft auch auf EU-Ebene ausgeweitet? Wie ist der Umsetzungsstand der Schlussfolgerungen des Deutsch- Französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrats, und wann soll dieser wieder zusammentreten (Artikel 4)? Wie ist der Stand bei der Zusammenarbeit im Raumfahrtsektor, und inwiefern wird diese auf EU-Ebene ausgeweitet? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Deutschland und Frankreich haben die Abschlusserklärung des Leaders‘ Meeting der NATO mitgetragen , die auf Initiative von Bundesminister Maas einen Reflexionsprozess zur Stärkung der politischen Dimension in der Allianz beauftragt. Die beim Deutsch-Französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrat (DFVSR) in Toulouse erneut bekräftigte Bereitschaft Deutschlands und Frankreichs, im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie der Verteidigungsindustrie zusammenzuarbeiten zeigt sich bei der gemeinsamen Entwicklung neuer militärischer Systeme. Bereits im Rahmen der Unterzeichnung des Rahmenabkommens in Le Bourget im Juni 2019 ist Spanien dem Projekt zur Entwicklung eines Luftkampfsystems (FCAS) der nächsten Generation beigetreten. Deutschland und Frankreich kooperieren seit 2017 im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit („Permanent Structured Cooperation“/ PESCO) mit 23 weiteren EU-Mitgliedstaaten zur Vertiefung der Verteidigungszusammenarbeit . Im Rahmen des Fähigkeitsentwicklungsplans der EU („Capability Development Plan“/CDP) werden EU-Prioritäten zur kooperativen Fähigkeitsentwicklung abgestimmt. Den nächsten DFVSR plant die Bundesregierung für das erste Halbjahr 2020. 5. Greift die De-minimis-Regel des deutsch-französischen Abkommens über die Ausfuhrkontrolle bei Rüstungskooperationen bei allen Waffen, die Kriegswaffen im Sinn des Kriegswaffenkontrollgesetzes darstellen (bitte diejenigen Kriegswaffen aufzählen, die nicht ausdrücklich im Abkommen, Anlage 2 benannt sind)? Wenn die Regel bei Ausfuhren von Kriegswaffen, die nicht in Anlage 2 benannt sind, greift, auf welcher rechtlichen Grundlage beruht das? Wann hat die Bundesregierung eine Initiative gestartet, im Rahmen der Europäischen Union ein europäisches Aufsichtsorgan zur Kontrolle von Rüstungsausfuhren einzurichten, und wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie ist der Stand der Gespräche? Von der Anwendung der De-Minimis-Regel des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich sind die in der Ausnahmenliste in der dortigen Anlage 2 aufgeführten Güter ausgenommen. Damit ein gemeinsames Verständnis von den Ausnahmen erzielt werden konnte, schlüsselt diese Ausnahmenliste – soweit aufgrund der Unterschiedlichkeit der Systematik der Listen möglich – im Wesentlichen Positionen der deutschen Kriegswaffenliste in Positionen der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Drucksache 19/16672 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Union um. Zudem wurde maßgeblich das Grundprinzip der De-Minimis- Regelung berücksichtigt, nämlich die Anwendung auf Zulieferungen solcher Güter, die zur Integration in Rüstungsgüter bestimmt sind und die unter einem bestimmten Wertanteil liegen. Damit fokussiert sich die Ausnahmenliste im Wesentlichen auf diejenigen Kriegswaffen im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), die für die Anwendung der De- Minimis-Regelung in Rahmen von Zulieferungen überhaupt in Frage kommen. Nicht in der Liste enthalten sind also insbesondere Kriegswaffenlistenpositionen wie Kampfflugzeuge, Kampfhubschrauber, Kampfpanzer, Kriegsschiffe oder Unterseeboote, das heißt Güter, die keine Zulieferungen im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 des Abkommens darstellen können und deren explizite Aufnahme in die Ausnahmenliste daher nicht notwendig war. Unabhängig von der Erfassung in der Ausnahmenliste des Abkommens bleibt rechtliche Grundlage bei Kriegswaffen insbesondere das KrWaffKontrG. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 43 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/7529 verwiesen. 6. Inwiefern haben beide Staaten die Zusammenarbeit zwischen ihren Außenministerien , einschließlich ihrer diplomatischen Missionen und konsularischen Vertretungen, ausgeweitet? Wann und in welchem Umfang gab es Austausche zwischen ihrem Führungspersonal sowie Austauschprogramme zwischen ihren Ständigen Vertretungen bei den VN, insbesondere zwischen den Sicherheitsratsstäben, den Ständigen Vertretungen bei der Nordatlantikvertrags-Organisation und den Ständigen Vertretungen bei der Europäischen Union sowie zwischen den für die Koordinierung der europapolitischen Maßnahmen zuständigen Stellen beider Staaten (Artikel 5)? Das Auswärtige Amt (AA) hat die Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Europa und auswärtige Angelegenheiten der Französischen Republik durch regelmäßige Konsultationen auf allen Ebenen verstärkt. In den Ständigen Vertretungen Deutschlands bei internationalen Organisationen findet ein intensivierter inhaltlicher Austausch statt. Im Bundesministerium der Finanzen (BMF), im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) sowie im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) finden Austauschprogramme statt, im Rahmen derer Austauschbeamte in für die Koordinierung europapolitischer Maßnahmen zuständigen Stellen des Partnerstaates eingesetzt sind. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 8 und die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 7. Wie ist der Umsetzungsstand bei der gemeinsamen Einheit für Stabilisierungsoperationen in Drittstaaten (Artikel 6)? Am 16. Oktober 2019 wurde die Verwaltungsvereinbarung über die Schaffung der Deutsch- Französischen Einsatzeinheit (DFEE) der Bundespolizei und der Gendarmerie Nationale im Rahmen des Deutsch-Französischen Ministerrates in Toulouse unterzeichnet. Damit ist die Deutsch-Französische Einsatzeinheit eingerichtet und kann unter Berücksichtigung der Verwaltungsvereinbarung und den dort vereinbarten Aus- und Fortbildungsinhalten, Einsatzanlässen und Regelungen aufgerufen und eingesetzt werden. Die Verwaltungsvereinbarung wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. II 2019 S. 1065). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16672 8. Inwiefern haben beide Staaten in allen Organen der Vereinten Nationen eng zusammengearbeitet, die der dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen angehörenden Mitgliedstaaten der Europäischen Union abgestimmt und eine einheitliche Position der EU herbeigeführt, v. a. im Rahmen der „Zwillingspräsidentschaft“ im Sicherheitsrat (Frankreich im März und Deutschland im April 2019; 2020 Mai/Juni oder Juni/Juli)? Inwiefern haben sie zwischenstaatliche Verhandlungen über die Reform des Sicherheitsrats der VN und die Aufnahme der Bundesrepublik Deutschland als ständiges Mitglied des Sicherheitsrats der VN forciert (Artikel 8)? Die Zusammenarbeit mit Frankreich bleibt in allen Organen der Vereinten Nationen Grundpfeiler der deutschen VN-Politik. Die enge Abstimmung der Programme der aufeinander folgenden französischen und deutschen Sicherheitsrats-Vorsitze im März und April 2019 (Zwillingspräsidentschaften/ „Jumelage“) war unmittelbar nach Verabschiedung des Aachener Vertrages ein besonderes Zeichen der engen Zusammenarbeit in New York. Gemeinsam mit Frankreich hat die Bundesregierung die Wahrung des humanitären Raums und den Schutz humanitärer Helferinnen und Helfer am 1. April 2019 in den Mittelpunkt eines informellen Treffens der Mitglieder des VN-Sicherheitsrats sowie der Auftaktveranstaltung zur deutschen Präsidentschaft im VN-Sicherheitsrat gestellt. Der dort vom deutschen und französischen Außenminister initiierte humanitäre „Call for Action“ wurde anschließend erarbeitet, am Rande der Eröffnung der Generalversammlung im September 2019 durch die beiden Minister vorgestellt und bereits von 46 Staaten indossiert. Ein weiteres Element der ‚Jumelage ’ war eine gemeinsam vorbereitete Reise des Sicherheitsrates nach Mali und Burkina Faso. Auch 2020 werden die Bundesregierung und Frankreich im Rahmen ihrer jeweiligen Vorsitze eng zusammenarbeiten und weiterhin großen Wert auf EU- Geschlossenheit legen. Seit Beginn der derzeitigen nicht-ständigen Mitgliedschaft Deutschlands am 1. Januar 2019 haben die derzeit fünf EU- Mitgliedstaaten im VN-Sicherheitsrat nie gegensätzlich abgestimmt und ihre gemeinsame Haltung zudem in einer Vielzahl gemeinsamer Presse- Begegnungen in New York unterstrichen. Zur Reform des Sicherheitsrates wird im entsprechenden informellen Plenum der VN-Generalversammlung verhandelt , die jüngste Aussprache im Plenum der Generalversammlung fand am 25. November 2019 statt. Frankreich hat dort seine deutliche Unterstützung für den Reformvorschlag der G4 (Deutschland, Indien, Brasilien und Japan) und für einen ständigen Sitz für Deutschland unterstrichen. Ergänzend wird auf Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 9. Welche Programme für Mobilität und Austausch von jungen Menschen zwischen ihren Staaten haben Deutschland und Frankreich ausgebaut (bitte einzeln mit Fördersumme auflisten)? Wie soll der in der Erklärung von Toulouse vom 16. Oktober 2019 festgelegte Anteil von 20 Prozent an jungen Menschen mit besonderem Förderbedarf konkret erreicht werden? Welchen Etat hat der Haushaltsentwurf 2020 für das Deutsch-Französische Jugendwerk 2020 vorgesehen? Wann startet die digitale Plattform, die sich insbesondere an junge Menschen richten soll (Artikel 9)? Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) hat sich für 2020 zum Ziel gesetzt , in seinen Programmen einen Anteil von 20 Prozent junger Menschen mit besonderem Förderbedarf und bis 2023 10 Millionen Teilnehmenden an den Drucksache 19/16672 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Programmen des DFJW zu erreichen. Hierzu sollen unter anderem die Förderkriterien besser der Zielgruppe angepasst werden. Die Mobilitätsprogramme des DFJW wurden 2019 durch höhere Regierungsmittel beider Länder um insgesamt etwa 4 Mio. Euro ausgebaut. Für das Haushaltsjahr 2020 stellen beide Regierungen wiederum 4 Mio. Euro bereit, so dass das DFJW für das Jahr 2020 einen Gesamtetat von 30,7 Mio. Euro aufweist. ProTandem, die Deutsch-Französische Agentur für den Austausch in der beruflichen Bildung, ist eine bi-nationale Einrichtung zur Mobilitätsförderung junger Menschen und Erwachsenen in beruflicher Aus- und Weiterbildung. Grundlage für das Austauschprogramm und die Gründung von ProTandem ist das Abkommen vom 5. Februar 1980 zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Frankreich. Jährlich nutzen ca. 3.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer das Programm, davon 2.000 Jugendliche in Ausbildung , die für drei Wochen nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit das Partnerland bereisen. Aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wurden 2019 rund 2 Mio. Euro Fördermittel für das Programm bereitgestellt. Die Verwaltungskosten von ProTandem teilen sich das BMBF und die französischen Ministerien hälftig. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 10. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Austausch mit den Bundesländern ergriffen, um den Erwerb der Partnersprache auszubauen und die Zahl der Schülerinnen, Schüler und Studierenden, die die Partnersprache erlernen, zu erhöhen und die Anerkennung von französischen Schulabschlüssen zu erleichtern (Artikel 10)? Welche deutsch-französischen Exzellenzinstrumente für Forschung, Ausbildung und Berufsbildung, welche integrierten deutsch-französischen dualen Studiengänge und Programme für doppelte Abschlüsse sind geschaffen oder geplant, wie in der Erklärung von Toulouse vom 16. Oktober 2019 erwähnt? Für die Förderung des Erwerbs der Partnersprache sind zahlreiche Akteure auf allen Ebenen dauerhaft engagiert. Im Jahr 2019 hat der deutsch-französische Kulturbevollmächtigte Ministerpräsident Armin Laschet ein Jugendaustauschprogramm für Jugendliche in Berlin organisiert. 2019 wurde ein neuer Partner für das erfolgreiche Lektorenprogramm FranceMobil gefunden, das nun langfristig konsolidiert werden soll. Anlässlich des 25-jährigen Abibac-Jubiläums wurde ein Videowettbewerb zur Bewerbung des Doppelabschlusses durchgeführt. Sprachwerbebroschüren und Kampagnen werden derzeit überarbeitet, bestehende Austausch-programme an veränderte Gegebenheiten im Zuge der Schulund Hochschulreformen angepasst. Sprachzertifikate wie das französische Sprachdiplom (DELF) werden zunehmend in den deutschen Schulunterricht integriert . Schulleitungen sowie pädagogisches Leitungspersonal werden stärker in die Fortbildungsangebote des DFJW integriert, um Sprach- und Mobilitätsförderung in den Schulen breiter aufzustellen. Um die Anerkennung von Schulabschlüssen zu befördern, erfolgten 2019 Anpassungen für die Abschlüsse in zweisprachigen Zügen (AbiBac, OIB) an das reformierte französische Baccalauréat und das französische Hochschulzugangssystem Parcoursup. Um das beim Deutsch-Französischen Ministerrat 2017 festgelegte Ziel von 20 Partnerschaften zwischen französischen Campus des métiers et des qualifications (CMQ) und deutschen Berufsschulen zu erreichen, setzen sich Frankreich Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/16672 und Deutschland für die Mobilisierung neuer Schulen mit beruflichen Schwerpunkten des Klimawandels und der Energiewende, wie auch digitalen Berufen ab dem Herbst 2019 ein. Die ersten sieben Partnerschaften im Bereich der Aus- und Berufsbildung existieren seit 2018. Frankreich hat im November 2019 die nächste Liste zwölf interessierter CMQ übermittelt. Ein zeitnahes Matching mit deutschen Berufsschulen wird angestrebt und aktuell umgesetzt. Die Möglichkeit integrierter deutsch-französischer Abschlüsse in Pilotprojekten in der beruflichen Bildung wird geprüft. Die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) verstärkt gegenwärtig mit der Unterstützung ihrer öffentlichen Geldgeber auf französischer und deutscher Seite ihre Werbe- und Informations-kampagnen. Im Jahr 2019 wurden 17 Neuanträge auf Förderung integrierter Studiengänge und vier Neuanträge auf Förderung eines deutsch-französischen Doktorandenkollegs bei der DFH gestellt. Sie kommen nahezu aus allen Disziplinen und Regionen beider Länder und stärken die Diversifizierung der Studienangebote der DFH. Dank der engen französisch-deutschen Kooperation sind französische und deutsche Hochschulen auch bei der Initiative zu den europäischen Hochschulnetzwerken sehr erfolgreich : 41 der an diesen Allianzen beteiligten Hochschulen gehören dem DFH-Netzwerk an. Auch bei den nationalen Ausschreibungen Deutschlands und Frankreichs zur komplementären Förderung der Netzwerke sind Hochschulen des DFH-Netzwerks stark vertreten. Die DFH entwickelt in Kooperation mit ihren Partnern zudem eine neue Linie zur dualen Hochschulbildung, um die Studierendenmobilität in diesem für die europäische Wirtschaft besonders relevanten Bereich zu erhöhen. Zugleich priorisiert sie die Einrichtung binationaler Lehramtsstudiengänge. 11. Inwiefern haben beide Staaten ihre Bildungs- und Forschungssysteme sowie deren Finanzierungsstrukturen miteinander vernetzt, die Deutsch- Französische Hochschule weiterentwickelt und deutsche und französische Hochschulen angeregt, sich an Netzwerken europäischer Hochschulen zu beteiligen (Artikel 11)? Eine mittelfristig angelegte optimierte Abstimmung vieler Förderorganisationen in Deutschland und Frankreich verzahnt künftige Fördermaßnahmen noch enger. Ferner erfolgt eine Vernetzung der Finanzierungsstrukturen durch die gemeinsame Umsetzung der während der deutsch-französischen Ministerräte festgelegten Maßnahmen. Zur Deutsch-Französischen Hochschule (DFH) wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 12. Wann genau nimmt der Deutsch-Französische Bürgerfonds (Artikel 12) seine Arbeit auf, mit welcher Laufzeit, mit welcher maximalen Fördersumme pro Projekt, wann können sich Projekte bewerben, und was genau sind die Förderkriterien? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Die nähere Ausgestaltung der Förderkriterien sowie die Festlegung der maximalen Fördersumme pro Projekt werden derzeit mit der französischen Regierung unter Einbeziehung des DFJW abgestimmt. Drucksache 19/16672 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Inwiefern wurden die Gebietskörperschaften der Grenzregionen sowie grenzüberschreitende Einheiten wie Eurodistrikte mit angemessenen Kompetenzen, zweckgerichteten Mitteln und beschleunigten Verfahren ausgestattet, um Hindernisse bei der Umsetzung grenzüberschreitender Vorhaben, insbesondere in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Umwelt, Gesundheit, Energie und Transport zu überwinden (Artikel 13)? Wenn nein, warum nicht, und was ist der Zeitplan dafür? Mit dem durch die Absichtserklärung vom 16. Oktober 2019 gegründeten Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit wurde ein Instrument geschaffen , das die Interessenträger nationaler, regionaler und lokaler Gebietskörperschaften , Parlamente und erstmals auch grenzüberschreitender Einheiten wie Eurodistrikte in einem Gremium zusammenbringt. Gemäß der Absichtserklärung befasst sich der Ausschuss in erster Linie mit Fragen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, die in bestehenden Gremien keiner Lösung zugeführt werden konnten und deren Lösung eine Zusammenarbeit unterschiedlicher Gebietskörperschaften erfordert. Der Ausschuss wird am 22. Januar 2020 auf dem Hambacher Schloss zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentreten. Mit Inkrafttreten des Vertrags von Aachen wird zudem den Gebietskörperschaften der Grenzregionen die in Artikel 13 vorgesehene Möglichkeit der Ausnahmeregelungen eingeräumt, sofern kein anderes Instrument es ermöglicht, Hindernisse grenzüberschreitender Zusammenarbeit zu überwinden. Die verfassungsrechtliche Kompetenzordnung wird dadurch nicht berührt. 14. Welche Projekte im Bereich der grenzüberschreitenden Mobilität, Energiewende sowie Innovation sind zudem in Umsetzung und Planung (bitte einzeln auflisten)? Wie ist der Stand bei der gemeinsamen Entwicklung eines Projekts zur Nachnutzung des Gebiets rund um das Atomkraftwerk (AKW) Fessenheim nach dessen Stilllegung im Rahmen eines deutsch-französischen Wirtschafts- und Innovationsparks? Wie ist der Stand bei der Verbesserung grenzüberschreitender Bahnverbindungen , z. B. Colmar – Freiburg, Verbindung zwischen Straßburg und Flughafen Frankfurt sowie Straßburg und der Pfalz (Artikel 16)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Drei der am 22. Januar 2019 beschlossenen 15 prioritären Projekte sind von besonderer Bedeutung für die Grenzregion: die Einrichtung des Ausschusses für grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die Entwicklung des Standorts Fessenheim nach der Schließung des Kernkraftwerks und ein Ausbau der Schienen-verbindungen zwischen Frankreich und Deutschland. Im Bereich der grenzüberschreitenden Mobilität sind vor allem die bereits 2016 begründete Deutsch-Französische Initiative „Elektromobilität und Digitalität“ und im Bereich der Energiewende die „Deutsch-Französische Energieplattform“ und das „Deutsch-Französische Büro für die Energiewende“ zu nennen. Darüber hinaus bestehen weitere Projekte, die von einer unmittelbaren Unterstützung der Bundesregierung unabhängig sind oder aus einer unmittelbaren Unterstützung der Bundesregierung hervorgingen . Die Ausgestaltung des Fernverkehrsangebots auf der Relation Straßburg – Frankfurt Flughafen obliegt den Eisenbahnverkehrsunternehmen in eigener unternehmerischer Entscheidung. Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) zur Verbindung Straßburg – Flughafen Frankfurt betreiben DB AG und die französische Bahn (SNCF) den internationalen Fernverkehr zwischen Deutschland und Frankreich in Kooperation. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/16672 Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 15. Inwiefern hat die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit Frankreich im Rahmen der bestehenden bilateralen hochrangigen Formate zu Energie und Klima, insbesondere zu den jeweiligen Energie- und Klimaplänen , um sich über den Energiemix, ein deutsch-französisches Kapitel und Entwicklungsanreize für die Erreichung nationaler Ziele auszuloten (Artikel 18)? Warum findet sich solch ein deutsch-französisches Kapitel nicht im deutschen Klimaplan? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Darüber hinaus wurde in Artikel 18 des Vertrags von Aachen ein sektorübergreifender , regelmäßiger Austausch zu Schlüsselbereichen mit dem Ziel eines ambitionierten Klimaschutzes vereinbart, der in Form der „Meseberger Klima- AG“ bereits zwei Mal getagt hat (September 2018, Mai 2019). Zu inhaltlichen Aspekten wird auf die Deutsch-Französische Erklärung von Toulouse sowie auf die Roadmap für Klima, Verkehr und Energie, beide vom 16. Oktober 2019, verwiesen (www.bmu.de/download/deutsch-franzoesischer-ministerrat/). Der deutsche Klimaschutzplan 2050 ist die deutsche Langfriststrategie für den Klimaschutz und reflektiert nicht den Austausch mit anderen Ländern. 16. Welche gemeinsamen Vorhaben, insbesondere in den Bereichen Infrastruktur , erneuerbare Energien und Energieeffizienz, sind geplant (Artikel 19; bitte einzeln auflisten)? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 14 und 15 verwiesen. Gemeinsame Vorhaben im Energiebereich werden im Rahmen der Deutsch-Französischen Energieplattform, des Deutsch-Französischen Büros für die Energiewende sowie in den bilateralen hochrangigen Formaten geplant. Es wird derzeit eine Machbarkeitsstudie zur länderübergreifenden Umnutzung der ehemaligen Zollanlage Ottmarsheim durchgeführt. Die Studie untersucht verschiedene Nutzungsmöglichkeiten . 17. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung umgesetzt oder geplant, um mit Frankreich die „Integration zu einem deutsch-französischen Wirtschaftsraum mit gemeinsamen Regeln“ zu vertiefen (bitte auflisten)? Wann tagt der deutsch-französische „Rat der Wirtschaftsexperten“ (Artikel 20)? Gemäß Artikel 20 Absatz 1 Satz 1 vertiefen Deutschland und Frankreich die Integration ihrer Volkswirtschaften hin zu einem deutsch-französischen Wirtschaftsraum mit gemeinsamen Regeln. Darunter ist nach dem Verständnis der Bundesregierung die Abstimmung von Maßnahmen in Bereichen anzusehen, in denen beide Länder vor gemeinsamen Herausforderungen stehen oder voneinander lernen können. Deutschland arbeitet in diesem Verständnis kontinuierlich mit Frankreich – innerhalb der EU – zusammen. Der Deutsch-Französische Finanz- und Wirtschaftsrat tagte zuletzt am 19. September 2019 in Paris (50. Tagung); die wesentlichen Ergebnisse sind unter www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2019/20190919-50-deutsch-f ranzoesischer-finanz-und-wirtschaftsrat.html abrufbar. Das am 19. September 2019 vereinbarte Papier über die deutsch-französischen Prioritäten für den Drucksache 19/16672 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode nächsten europäischen institutionellen Zyklus in den Bereichen Wirtschaft, Finanzen und Handel wurde dem Bundestag zugeleitet. Auf dem 21. Deutsch-Französischen Ministerrat am 16. Oktober 2019 in Toulouse wurde unter anderem eine Roadmap für eine vertiefte Zusammenarbeit in der Wirtschafts- und Finanzpolitik mit bilateralen Kooperationen und gemeinsamen Positionen auf EU-Ebene vereinbart, vgl. www.bmwi.de/Redaktion/DE/ Downloads/C-D/deutsch-franzoesischer-ministerrat-zielsetzung.pdf?__blob=pu blicationFile&v=4. Diese wurde dem Bundestag ebenfalls förmlich zugeleitet. Der gemäß Artikel 20 Absatz 2 des Aachener Vertrags zu schaffende deutschfranzösische Rat der Wirtschaftsexperten wurde bei der Tagung des Deutsch- Französischen Finanz- und Wirtschaftsrats am 16. September 2019 eingerichtet und in der gemeinsamen Presseerklärung darüber berichtet. Ein Termin für die nächste Tagung des Rates der Wirtschaftsexperten wird derzeit abgestimmt. 18. Inwiefern hat die Bundesregierung ihre Zusammenarbeit mit Frankreich im Bereich der Forschung und des digitalen Wandels, einschließlich der Themen Künstliche Intelligenz und Sprunginnovationen, verstärkt und deutsch-französische Initiativen zur Förderung von Innovationen (Laufzeit , Fördersumme) ins Leben gerufen (Artikel 21)? Wie ist der Stand bei der Einrichtung eines deutsch-französischen Forschungs- und Innovationsnetzwerks („virtuelles Zentrum“) für Künstliche Intelligenz? Die Kompetenzzentren für KI-Forschung in Deutschland unterhalten vielfältige wissenschaftliche Kooperationen mit Forschungseinrichtungen und KI- Instituten in Frankreich, die im Zuge des Ausbaus der deutschen Kompetenzzentren weiter intensiviert werden. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Die von BMBF und BMWi und den französischen Ministerien für Wirtschaft und Finanzen sowie für Hochschulbildung, Forschung und Innovation unterzeichnete KI-Roadmap setzt die Grundpfeiler der Kooperation im Rahmen des gemeinsamen KI-Netzwerks. Auch beim Thema Sprunginnovationen stehen beide Seiten im Austausch. 19. Was ist das Ergebnis der Überprüfung der Räte, Strukturen und Instrumente der deutsch-französischen Zusammenarbeit, und welche Anpassungen wurden vorgeschlagen, wie fällt die Bewertung der Beauftragten für die deutsch-französische Zusammenarbeit aus (Artikel 25)? Die erste Überprüfung der Räte, Strukturen und Instrumente der deutschfranzösischen Zusammenarbeit soll innerhalb der ersten sechs Monate nach Inkrafttreten des Vertrags erfolgen. Das Inkrafttreten wird für Ende Januar 2020 erwartet. 20. Wie ist der Stand bei der Einrichtung einer Sachverständigengruppe im Bereich Soziales zum Thema „Zukunft der Arbeit“? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/16672 21. Wie ist der Stand der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen und Finanzmärkten auf EU-Ebene, mit dem Ziel, sich gemeinsam für hohe Regulierungsstandards, auch für den Bereich nachhaltiges Finanzwesen, einzusetzen – auch im Hinblick auf Digital-, Finanztransaktionssteuer, „country-by-country-reporting“ und der Green Taxonomy? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Darüber hinausgehend zu den nachgefragten Dossiers: Gemeinsam mit Frankreich wurde die Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen , zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG verhandelt, die in Artikel 89 eine länderspezifische Berichterstattung vorsieht. Hinsichtlich des Vorschlages der EU- Kommission vom 12. April 2016 für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen (sog. Country by Country Reporting on Taxes) stimmt die Bundesregierung derzeit ihre Position ab. Zu Fragen des internationalen Steuerrechts strebt die Bundesregierung eine international abgestimmte Lösung an, die über die EU hinausgehend global eingeführt wird. Dabei besteht eine enge Zusammenarbeit mit Frankreich. So wurde von Deutschland und Frankreich mit dem „Global Anti-Base Erosion Proposal “ ein gemeinsames Konzept für eine globale effektive Mindestbesteuerung entwickelt, das Grundlage der entsprechenden OECD-Arbeiten ist. Insgesamt unterstützt die Bundesregierung als einer der maßgeblichen Akteure die gegenwärtigen Arbeiten auf Ebene der OECD aktiv. Die G20 haben das bei der OECD angesiedelte Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) beauftragt, 2020 einen Abschlussbericht insbesondere zu Fragen der Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft vorzulegen. Dabei verfolgt das Inclusive Framework on BEPS ein „Zwei-Säulen-Konzept“. Die erste Säule betrifft die Modifikation der zwischenstaatlichen Verteilung von Besteuerungsrechten , die zweite Säule beinhaltet das genannte von Deutschland und Frankreich entwickelte Konzept einer globalen effektiven Mindestbesteuerung. Deutschland hat darüber hinaus zusammen mit Frankreich im Januar 2019 ein gemeinsames Papier zur Einführung einer Finanztransaktionsteuer auf EU- Ebene („Common position paper on the introduction of an EU-wide financial transaction tax (FTT)“) an die Staaten der Verstärkten Zusammenarbeit (VZ) vorgelegt. In diesem Papier haben sich Deutschland und Frankreich dafür ausgesprochen , die Verhandlungsinhalte neu auszurichten und für eine Einführung einer FTT nach französischem Vorbild plädiert. Dieses Papier war der Anlass, dass die Finanzminister der Verstärkten Zusammenarbeit sich im März 2019 dafür ausgesprochen haben, die FTT entsprechend dem deutsch-französischen Vorschlag weiter zu verhandeln. Im Dezember 2019 hat der Bundesminister der Finanzen einen Richtlinienentwurf an die Finanzminister der Verstärkten Zusammenarbeit versandt, der einen möglichen Kern der FTT auf europäischer Ebene darstellen könnte. Drucksache 19/16672 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. 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