Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Achelwilm, Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/16227 – Staatliche Förderung der Pressezustellung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Angesichts gestiegener Kosten für den Vertrieb von Tageszeitungen und Anzeigenblättern will der Bund die Zustellung mit einer veranschlagten Summe von 40 Mio. Euro ab 2020, befristet auf fünf Jahre, subventionieren (vgl. www.meedia.de/2019/11/28/40-millionen-euro-fuer-zeitungsverlage-das-sage n-die-parteien-zur-debatte-um-staatshilfe-fuer-zeitungen/). Sobald das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein detailliertes Förderkonzept vorgelegt hat, sollen die Mittel freigegeben werden (www.meedia.de/ 2019/11/29/40-mio-euro-genehmigt-bundestag-beschliesst-foerderung-von-zei tungszustellung-fuer-2020/). Vor dem Hintergrund der digitalen Transformation der Medien und seit Jahrzehnten sinkender Zeitungsauflagen ist nach Ansicht der Fragesteller die bloße Fokussierung auf die Vertriebsstruktur anhand von Auflagenhöhen kein zeitgemäßes Förderkonzept. Vielmehr bedarf es nach Ansicht der Fragesteller für eine nachhaltige und kohärente Stärkung von publizistischer Vielfalt und gutem Journalismus umfassender Förderkonzepte, die insbesondere kleine Lokalredaktionen im ländlichen Raum stärken und unabhängigen Journalismus im Sinne der Pressevielfalt als Förderkriterium adressieren. 1. Aufgrund welcher Erwägung hat sich die Bundesregierung zur Förderung der Vertriebsstrukturen in der Printbranche entschieden? 2. Wurden vom BMAS oder von nachgeordneten Stellen in diesem Zusammenhang Gutachten in Auftrag gegeben, und wenn ja, welche? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Grundlage für die Überlegungen der Bundesregierung ist die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die laufende Legislaturperiode festgehaltene Vereinbarung, die bundesweite Versorgung mit Presseerzeugnissen flächendeckend sicherzustellen. Da Zeitschriften überwiegend per Post zugestellt werden, wird sich hierbei zunächst auf Abonnementzeitungen und Anzeigenblätter konzentriert. Die Bundesregierung entwickelt derzeit ein Förderkonzept Deutscher Bundestag Drucksache 19/16690 19. Wahlperiode 21.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 16. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. inklusive der weiteren Bestimmung der Fördersubjekte und Förderbedingungen . Um Kriterien für eine Zustellförderung für Presseerzeugnisse aus dem internationalen Vergleich zu identifizieren, wurde eine Studie in Auftrag gegeben, die unter www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/Forschungsberichte/For schungsberichte-Arbeitsmarkt/fb536-kriterien-fuer-zustellfoerderung-von-print produkten.html veröffentlicht ist. 3. Durch welche Berechnung kommt die Summe von 40 Mio. Euro zur Förderung der Zustellung von Abonnementzeitungen und Anzeigenblättern zustande? 4. Hat die Bundesregierung vor der Beschlussfassung im Haushaltsausschuss entsprechende Berechnungen zugeliefert, und wenn ja, auf welchen rechnerischen Annahmen? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Die vorgesehene Förderhöhe für das Jahr 2020 war eine Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers in der Bereinigungssitzung. Berechnungen der Bundesregierung wurden nicht zugeliefert. 5. Aus welchen Gründen sind die Subventionen einzig für Abonnementzeitungen und Anzeigenblättern bestimmt? 6. Auf welchem Entwicklungsstand befindet sich das Förderkonzept zur Verteilung der Fördergelder, und wann wird es voraussichtlich vorliegen? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. 7. Welche Branchenverbände, Berufsverbände, Gewerkschaften und anderen medienpolitischen Akteure sollen im weiteren Prozess an der Erstellung beteiligt werden? Bei der Erstellung von Förderkonzepten ist eine Verbändebeteiligung nicht vorgesehen . 8. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller , dass einzig eine Pauschalsubvention pro zugestelltem Einzelexemplar das Problem rückläufiger Auflagenzahlen von Tageszeitungen auf Dauer nicht beheben wird und insbesondere den spezifischen Problemen im ländlichen Raum nicht gerecht wird? Aus dem internationalen Vergleich ergibt sich, dass eine Förderung in geringem Umfang pro Exemplar zur temporären Unterstützung der Zustellung von Abonnementzeitungen und Anzeigenblättern ein Ansatz sein kann. Dabei kann zwischen städtischen, ländlichen und gemischten Gebieten unterschieden werden. Drucksache 19/16690 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Welche weiteren Maßnahmen zur Förderung des bestehenden Presseangebots plant die Bundesregierung? Welche weiteren Mediengattungen plant die Bundesregierung zu unterstützen ? 10. Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung die Vielfalt von Qualitätsmedien in Deutschland langfristig zu stärken? Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung unterstützt die freie journalistische Arbeit im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeit vor allem durch gesetzliche Rahmenbedingungen auf nationaler wie supranationaler Ebene. Ein wichtiger Meilenstein war zuletzt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für digitale Publikationen, von dem auch entsprechende Onlinemedien profitieren. Zurzeit fördert die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) bereits ein Projekt des European Centre for Press and Media Freedom, in dessen Rahmen journalistische Arbeit strukturell unterstützt wird. Für das Haushaltsjahr 2020 sieht der BKM-Haushalt zudem zusätzliche Mittel in Höhe von einer Million Euro für „Schutz und strukturelle Förderung der journalistischen Arbeit“ vor. Die BKM befindet sich in Gesprächen mit Journalisten- und Verlegerverbänden sowie weiteren Nichtregierungsorganisationen , um eine nachhaltige Strukturförderung auszuarbeiten, die die Freiheit von staatlicher Einflussnahme auf die Berichterstattung berücksichtigt. 11. Inwiefern und in welchem Rahmen steht die Bundesregierung mit den Ländern zum Thema Medienförderung in Austausch? Die Bundesregierung steht mit Ländern und Landesmedienanstalten auf Arbeitsebene zum Thema in Kontakt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16690 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333