Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Otto Fricke, Hartmut Ebbing, Thomas Hacker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/16155 – Förderung kultureller Bildung der Rundfunk-Orchester und Chöre GmbH V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut Bundeszentrale für politische Bildung meint kulturelle Bildung den „Lern- und Auseinandersetzungsprozess des Menschen mit sich, seiner Umwelt und der Gesellschaft im Medium der Künste und ihrer Hervorbringungen “ (www.bpb.de/gesellschaft/bildung/kulturelle-bildung/59910/was-ist-kult urelle-bildung?p=all, abgerufen am 23. Juli 2019). Sie befähige Bürgerinnen und Bürger zur „Teilhabe an kulturbezogener Kommunikation mit positiven Folgen für die gesellschaftliche Teilhabe insgesamt“ (ebd.). Durch die Teilhabe an Kultur kann ein gemeinsames Kulturverständnis geschaffen und somit der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt werden. Auch deshalb rückt die kulturelle Bildung immer stärker in den Blick der Öffentlichkeit (www.bmb f.de/de/kulturelle-bildung-5890.html, abgerufen am 17. Juli 2019). Gerade im letzten Jahrzehnt hat die Diskussion um die Wichtigkeit kultureller Bildung an Fahrt aufgenommen. So wird sie als ebenso wichtig für die Identitätsfindung von Gemeinschaft und Individuum wie auch für die Stärkung des Selbstbewusstseins im Umgang mit eigenen Ideen angesehen (www.bmbf.de/de/kultur elle-bildung-macht-kinder-selbstbewusst-2629.html, abgerufen am 17. Juli 2019). Kulturelle Bildung hat, als Bestandteil von Bildung, drei Funktionen: Sie trägt zur Persönlichkeitsbildung bei, ermöglicht politische und gesellschaftliche Teilhabe und bereitet letztlich auch auf die Berufstätigkeit vor (www.bpb.de/gesellschaft/bildung/kulturelle-bildung/59910/was-ist-kulturel le-bildung?p=all, abgerufen am 23. Juli 2019). In der Diskussion um die Integration und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund spielt kulturelle Bildung deshalb eine wichtige Rolle (www.kubi-on line.de/artikel/kulturelle-bildung-gesellschaftlicher-zusammenhalt-subjekte-st aerken-rahmenbedingungen, abgerufen am 17. Juli 2019). Die Entwicklung und Umsetzung eigener Ideen kann das Selbstbewusstsein von Kindern und Jugendlichen fördern und ein gemeinsamer Lernprozess kann die Entwicklung von Team- und Kritikfähigkeit unterstützen (www.bmb f.de/de/kulturelle-bildung-macht-kinder-selbstbewusst-2629.html, abgerufen 17. Juli 2019). Kulturelle Bildung richtet sich im Rahmen des lebenslangen Lernens an Lernende aller Altersklassen und unterstützt so auch den generationsübergreifenden Diskurs. Deutscher Bundestag Drucksache 19/16696 19. Wahlperiode 21.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Me dien vom 17. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Auch die Auseinandersetzung mit Ideen und Konzepten, die unsere Gesellschaft geprägt haben und prägen, kann Teil kultureller Bildung sein, somit den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und neue Kommunikationskanäle öffnen (www.kubi-online.de/artikel/kulturelle-bildung-gesellschaftlicher-zusa mmenhalt-subjekte-staerken-rahmenbedingungen, abgerufen am 17. Juli 2019). Die Reflexion der eigenen Kultur und die Findung der eigenen Identität eröffnen uns einen neuen Horizont und ermöglichen uns einen ungezwungenen Umgang mit Ideen und Konzepten anderer Kulturen. Die Auseinandersetzung mit kulturellen Inhalten wie Musik, Bildender Kunst, Literatur, Theater und Tanz hilft Menschen, ganz egal welcher Altersklasse, eine breitere Allgemeinbildung zu erlangen. So ermöglicht sie auch, neben der Vorbereitung auf die Berufstätigkeit, politische und gesellschaftliche Teilhabe (www.bpb.de/gesell schaft/bildung/kulturelle-bildung/59910/was-ist-kulturelle-bildung?p=1, abgerufen am 29. März 2019). Hinsichtlich der genannten Aspekte, bedarf es nach Ansicht der Fragesteller einer genaueren Beleuchtung, inwieweit schon heute kulturelle Bildung einen wesentlichen Bestandteil in den vom Staat geförderten öffentlichen Kulturorganisationen darstellt. In den Augen der Fragesteller ist kulturelle Bildung auch eine wichtige Aufgabe der vom Staat geförderten öffentlichen Kulturorganisationen . 1. Wie hoch ist der Anteil des Zuschusses, den die Rundfunk-Orchester und Chöre GmbH aus dem Bundeshaushalt erhält, der für kulturelle Bildung aufgewendet wird (bitte absolut und prozentual angeben)? Die Rundfunkorchester- und Chöre gGmbH Berlin (ROC gGmbH) erhält in den Jahren 2017 bis 2020 gemäß Gesellschaftervertrag aus Bundesmitteln eine Zuweisung in Höhe von 13.159.000 Euro. Im Selbstverständnis der ROC gGmbH erfüllen nahezu alle Konzerte und Veranstaltungen der vier Klangkörper immer auch einen kulturellen Bildungsauftrag. Eine sinnvolle und genaue Abgrenzung der Aufwendungen für kulturelle Bildungsarbeit ist daher aufgrund der umfassenden Integration des Themas in die generelle Programmarbeit nicht möglich. 2. Welche konkreten Vereinbarungen hat die Bundesregierung mit der Rundfunk-Orchester und Chöre GmbH bezüglich der Förderung kultureller Bildung getroffen? Die Bundesregierung, vertreten durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, ist einer von vier Gesellschaftern der ROC gGmbH (neben dem Deutschlandradio, dem Land Berlin und dem Rundfunk Berlin Brandenburg ). Eine aktive kulturelle Bildungs- und Vermittlungsarbeit wird als grundsätzlicher gemeinsamer Auftrag der Gesellschafter an die Gesellschaft behandelt . Daher gibt es keine Vereinbarungen mit einzelnen Gesellschaftern. Über Planung und Umsetzung konkreter Projekte wird regelmäßig in den Gremiensitzungen der Stiftung berichtet und beraten. 3. Welche Instrumente nutzt die Rundfunk-Orchester und Chöre GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell im Bereich der kulturellen Bildung (bitte aufzählen und erläutern)? a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über konkrete Pläne der Rundfunk- Orchester und Chöre GmbH bezüglich einer Erweiterung des Angebotes für kulturelle Bildung, und wenn ja, welche Veränderungen sind vorgesehen ? Drucksache 19/16696 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über konkrete Pläne der Rundfunk- Orchester und Chöre GmbH bezüglich einer Einschränkung des Angebotes für kulturelle Bildung, und wenn ja, welche Veränderungen sind vorgesehen ? Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet. Die Musikvermittlungsangebote der ROC gGmbH Berlin umfassen sowohl partizipative Formate, in denen die Mitwirkung Außenstehender ausdrücklich vorgesehen ist, als auch passive Formate, die in traditioneller Weise über das Zuhören und Zuschauen funktio-nieren, in denen aber zur Vermittlung musikalischer Formen und Inhalte Musik, Wort und andere Kunstformen eingesetzt werden. Aufgrund der Größe der ROC gGmbH Berlin ist das Angebot an kultureller Bildung sehr umfangreich. Beispielhaft erwähnt seien hier: – Symphonic Mob: Ein jährliches öffentliches Konzertprojekt in einem Einkaufszentrum mit Mitgliedern des Deutsches Symphonie-Orchester Berlin (DSO) unter der Leitung des Chefdirigenten Robin Ticciati, stattfindet, bei dem mittlerweile bis zu 1000 Laien unterschiedlicher musikalischer Befähigung mitspielen und mitsingen; – das Abonnentenorchester des DSO; – das Mitsingprojekt des Rundfunkchores, bei dem in großen Konzertsälen in Berlin und europäischen Städten bis zu 1000 ambitionierte Laiensängerinnen und -sänger mit dem Rundfunkchor und einem Orchester Werke der Chorsinfonik aufführen; – sowohl der Rundfunkchor wie auch der RIAS Kammerchor widmen sich darüber hinaus der Zusammenarbeit und Qualifizierung von Schulchören. Zu den passiven Formaten sind die Einführungsvorträge und Informationsveranstaltung aller Ensembles, ungewöhnliche Konzertformate und -orte wie beispielsweise die Lounge des Rundfunkchores im Silent Green und die Casual Concerts zu zählen. Sämtliche Kinder- und Familienkonzerte, wie zum Beispiel die sehr erfolgreiche Kinderkonzertreihe „Rapauke“ des Rundfunk – Sinfonieorchesters Berlin (RSB), sind passive Formate, die aber in der Regel interaktiv mit der Zielgruppe moderiert bzw. gestaltet werden. Dazu gehört auch, Kindern die Möglichkeit zu geben, selbst Instrumente auszuprobieren und sich dadurch für das Erlernen eines Instruments zu interessieren. Die einzelnen Bildungs- und Vermittlungsprojekte werden mit jeder neuen Konzertplanung überprüft und kontinuierlich weiterentwickelt und im geeigneten Fall – wie beim Symphonic Mob und den Mitsingekonzerten – an andere Kultureinrichtungen weitergegeben bzw. auch außerhalb Berlins verwirklicht. Hier erwiesen sich die Klangkörper der ROC gGmbH als Motoren einer kulturellen Bewegung. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu einer quantitativen Erweiterung oder einer Einschränkung des Angebots vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16696 4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die jährlichen Besucherbzw . Nutzerzahlen für Angebote der kulturellen Bildung der Rundfunk- Orchester und Chöre GmbH (bitte in absolut sowie in Relation zur Gesamtzahl der Besucher bzw. Nutzer für die Jahre 2013 bis 2018 angeben)? Die Besucherstatistik weist folgende Zahlen aus: 2018 2017 2016 2015 2014 2013 Besucher insgesamt 277.603 242.829 284.599 295.450 234.023 290.195 davon Besucher von Angeboten kultureller Bildung 29.950 21.343 22.756 20.971 14.295 10.629 in Prozent 11 9 8 7 6 4 5. Welche Zielgruppen erreicht die Rundfunk-Orchester und Chöre GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung bisher mit ihrem kulturellen Bildungsangebot tatsächlich, und auf welche Zielgruppen ist sie konzeptionell ausgerichtet? Die in der Antwort zu Frage 3 beispielhaft erwähnten Formate orientieren sich einerseits auf ein bereits musikalisch vorgebildetes Publikum, ohne das die Mitmach-Projekte nicht funktionieren würden, andererseits aber auch auf Menschen , die bislang nicht musikalisch vorgebildet sind und nicht zu den regelmäßigen Konzertbesuchern gehören. Im Fokus stehen dabei vor allem Kinder sämtlicher Altersstufen und unterschiedlicher sozialer Herkunft – wobei die Angebote altersgemäß differenziert sind – sowie zunehmend auch Erwachsene. Drucksache 19/16696 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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