Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Sichert und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/16221 – Mehrfachidentitäten von Asylbewerbern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert stellte am 25. Oktober 2019 eine Schriftliche Frage an die Bundesregierung, die u. a. die Teilfrage enthielt „was wird konkret unternommen (z. B. Abgleichungen), um die mehrmalige Asylantragsstellung von ein und derselben Person (z. B. unter mehreren Identitäten oder nach mehrmaligen Wiedereinreisen) zu vermeiden?“. Die Antwort des zuständigen Ministeriums (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat – BMI) vom 5. November 2019 lautete: „[…] Alle Asylsuchenden werden bei der Antragstellung schon seit den 1990er Jahren erkennungsdienstlich behandelt, Mehrfachidentitäten werden daher bei Abgabe von Fingerabdrücken im Asylverfahren erkannt und ausgeschlossen. […]“ (Bundestagsdrucksache 19/14931, Antwort zu Frage 37). Das Verb „ausschließen“ impliziert im Verständnis des Wortes, dass jeder Zweifel und Irrtum ausgeklammert werden kann. Laut Duden ist „ausgeschlossen “ ein Adjektiv, das mit folgenden Beispielen aufgeführt wird: „etwas für ausgeschlossen halten, für ausgeschlossen erklären“, „ausgeschlossen! (das kommt nicht infrage!)“, „unmöglich, undenkbar“ (www.duden.de/rechtschrei bung/ausgeschlossen). Das Verb „ausschließen“ wird zudem als starkes Verb genannt und wird ähnlich mit Beispielen versehen, die eine Handlung für unmöglich erklären – beispielsweise „durch Verschließen der Tür jemandem den Zutritt unmöglich machen“ (www.duden.de/rechtschreibung/ausschlieszen). In Anlehnung an die genannte Ausführung des BMI erfolgte eine erneute Schriftliche Frage des Abgeordneten Martin Sichert an das BMI am 18. November mit der Frage „ […] wie erklärt die Bundesregierung die Vielzahl von bekannten Fällen von sogenannten ‚Flüchtlingen mit mehreren Identitäten‘ (alleine im Bundesland Niedersachsen gab es 880 Fälle im Jahr 2017, siehe www.bit.ly/2CCbNhI), die in Diskrepanz zu den Ausführungen des Ministeriums in der o. g. Antwort stehen [gemeint war die oben zitierte Passage der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/14931])“. In seiner Antwort vom 25. November 2019 schrieb das BMI (Bundestagsdrucksache 19/15583, Antwort auf die Schriftliche Frage 43: „Die Bundesregierung sieht keine in der Fragestellung aufgeworfene Diskrepanz zu der Antwort der Bundesregierung vom 5. November 2019 auf die Schriftliche Frage 37 des Abgeordneten Martin Sichert auf Bundestagsdrucksache 19/14931. Der zitierte Satz wird verkürzt und ohne weiteren Zusammenhang dargestellt. Vielmehr verwies die Bundesregierung ergänzend auf die sukzessive Einführung des sog. Kernda- Deutscher Bundestag Drucksache 19/16700 19. Wahlperiode 22.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 17. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. tensystems, den Abgleich mit den europäischen Datenbanken sowie die Einführung von IT-unterstützter Identitäts- und Herkunftsklärung. Mit dieser zusammenhängenden Antwort, die die fortschreitende Entwicklung und Verbesserung seit den 1990er Jahren bis zum Jahre 2017 darstellt, hat die Bundesregierung entsprechend der Fragestellung dargelegt, was konkret unternommen wird, um die mehrmalige Asylantragstellung von Personen zu vermeiden .“ (ebd.). Anmerkung der Fragesteller: Hier verwendet die Bundesregierung das Verb „vermeiden“, erklärt aber an keiner Stelle, wie die Fälle von Mehrfachidentitäten überhaupt möglich sind – wenn diese doch, nach eigener Aussage (vgl. Antwort zu Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 19/14931), bereits per se ausgeschlossen sind. Mehrfachidentitäten von Asylbewerbern sind keine Rarität. Eine kurze Google-Recherche ergibt viele Fallbeispiele, die die Aussage des BMI, dass die Mehrfachidentitäten ausgeschlossen seien, widerlegen. – Beispiel 1: Der Fall A. H. A. aus Osnabrück, der sich sieben Identitäten zulegte und insgesamt 21.700 Euro an Leistungen kassierte (www.tages spiegel.de/berlin/mehrfachidentitaeten-von-fluechtlingen-ist-berlin-gegenasylbetrug -gewappnet/19365692.html); – Beispiel 2: Der bundesweit berühmt gewordene Anis Amri habe laut NRW-Landeskriminaldirektor Dieter Schürmann insgesamt 14 Identitäten genutzt (www.zeit.de/politik/deutschland/2017-01/anis-amri-ralf-jeager-be rlin-anschlag); – Beispiel 3: Der NDR berichtete im April 2019, dass der Asyl-Betrug durch Flüchtlinge mit Mehrfachidentitäten im Bundesland Niedersachsen allein einen Schaden von mindestens 1,6 Mio. Euro verursacht habe und die Polizei Braunschweig insgesamt 593 Beschuldigte aufführe (www.nd r.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Asyl-Betru g-Mehr-als-16-Millionen-Euro-Schaden,sozialbetrug242.html); – Beispiel 4: Am 18. November 2019 hat die Bundespolizei an der A17 einen 40-Jährigen aus Nordmazedonien aufgegriffen, dem man 18 Identitäten nachweisen konnte (www.dnn.de/Region/Polizeiticker/Mann-mit-18-I dentitaeten-an-der-A-17-bei-Berggiesshuebel-aufgegriffen). Neben den genannten Fällen haben auch Recherchen von „WELT“ und „Nürnberger Nachrichten“ nach Ansicht der Fragesteller gezeigt, wie unzureichend es offensichtlich um die Identitätsfeststellung steht (www.welt.de/poli tik/deutschland/article176623392/Fluechtlingskrise-Viele-Behoerden-koennen -keine-Fingerabdruecke-ueberpruefen.html). 1. Wie erklärt die Bundesregierung die Vielzahl der Fälle (siehe genannte Beispiele in der Vorbemerkung der Fragesteller) von Mehrfachidentitäten, die nach Ansicht der Fragesteller der Aussage des BMI „Alle Asylsuchenden werden bei der Antragstellung schon seit den 1990er Jahren erkennungsdienstlich behandelt, Mehrfachidentitäten werden daher bei Abgabe von Fingerabdrücken im Asylverfahren erkannt und ausgeschlossen“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) entgegenstehen? Die Bundesregierung verweist auf die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 43 des Abgeordneten Martin Sichert auf Bundestagsdrucksache 19/15583. Drucksache 19/16700 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Verfügt die Bundesregierung über eine systematisch gepflegte Übersicht über die Fälle von Mehrfachidentitäten, die seit 1990 in Deutschland festgestellt worden sind? a) Wenn ja, wie viele Fälle wurden seit 1990 registriert (bitte in einer Tabelle nach Jahren, Bundesländern und Status der Täter und deren Staatsangehörigkeit aufgliedern)? Die Fragen 2 und 2a werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen zu den erfragten Übersichten keine Erkenntnisse vor. b) Wenn nein, wieso wird dies nicht statistisch erfasst? Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung hat für die Bundesregierung keinen Mehrwert. Im Vordergrund steht die Feststellung, bzw. Vermeidung von Mehrfachidentitäten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. In wie vielen der in der Frage 2 erfragten Fälle von Mehrfachidentitäten handelte es sich um eine Doppelidentität, Drei- bis Vierfachidentität, Fünfbis Zehnfachidentitäten, mehr als zehn Identitäten? Bei wie vielen Personen wurde mehr als einmal die Verwendung von Mehrfachidentitäten festgestellt? Der Bundesregierung liegen Daten im Sinne der Fragestellung nicht vor. Es wird verwiesen auf die Antwort zu Frage 2. 4. Verfügt die Bundesregierung über eine Übersicht der Schadenssummen durch Sozialbetrug, die seit 1990 in Deutschland durch Personen mit Mehrfachidentitäten entstanden sind (bitte nach Jahren, Bundesländern und Status der Täter und differenziert nach Staatsangehörigkeit der Täter aufgliedern)? Wenn nein, wieso wird dies nicht statistisch erfasst? 5. Wenn die Bundesregierung unter Frage 4 über keine Übersicht verfügt, gibt es diesbezüglich Schätzungen oder hat die Bundesregierung Untersuchungen bzw. Studien in Auftrag gegeben? a) Wenn ja, welche, und mit welchem Ergebnis (bitte auflisten)? b) Wenn nein, wieso hielt die Bundesregierung eine Schadenslistung bislang für nicht relevant? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen zu den erfragten Übersichten keine Erkenntnisse vor. Zur Verhinderung von unberechtigtem Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) weist die Bundesregierung auf die Möglichkeit einer Fingerabdruckabfrage im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem AsylbLG hin. Die zuständigen Leistungsbehörden können im Fall eines Zweifels an der durch eine Person angegebenen Identität diese mit Hilfe der Abnahme von Fingerabdrücken überprüfen. Die Verwendung des Fingerabdruckscans schließt auch eine Evaluierung ein, mit der überprüft wird, inwieweit einem unberechtigten Leistungsbezug entgegengewirkt wird. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16700 6. Wie viele der Personen, bei denen Mehrfachidentitäten festgestellt wurden , wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1990 rechtskräftig für Straftaten nach dem 22. und 23. Abschnitt des Strafgesetzbuchs (StGB) – insb. § 263 StGB – verurteilt (bitte pro Jahr aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die maßgebliche vom Statistischen Bundesamt herausgegebene Strafverfolgungsstatistik (Fachserie 10 Reihe 3) differenziert bei den in der Statistik ausgewiesenen Abge- und Verurteilten nicht nach Personen mit Mehrfachidentitäten. 7. Wie viele Personen sind nach der erstmaligen Feststellung der Verwendung von Mehrfachidentitäten seit 1990 „abgetaucht“ bzw. waren für deutsche Behörden nicht mehr auffindbar (bitte pro Jahr seit 1990 auflisten)? Wie viele Personen wurden danach erneut mit einer neuen Identität polizeilich erfasst (bitte pro Jahr seit 1990 auflisten)? Es wird verwiesen auf die Antwort zu Frage 2 und 2a. 8. Wie viele der seit 1990 in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Schutzsuchenden mit abgelehntem Schutzstatus haben zum Zeitpunkt 31. Dezember des jeweiligen Jahres Sozialleistungen (Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II – [Arbeitslosengeld – ALG – II und Sozialgeld], Sozialhilfe nach SGB XII bzw. Asylbewerberleistungen nach dem AsylbLG) bezogen (bitte pro Jahr und differenziert nach Status: geduldet und andere Formen des abgelehnten Schutzstatus , der jeweiligen Form der Sozialleistung und deren jährlichen Gesamtsumme aufschlüsseln)? Statistisch erfasst und für den Zeitraum von 1994 bis 2018 dargestellt, ist die Anzahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen und der geduldeten Personen , die jeweils Regelleistungen nach dem AsylbLG bezogen. Empfänger von Regelleistungen nach dem AsylbLG Stichtag Aufenthaltsrechtlicher Status Vollziehbar zur Ausreise verpflichtet ohne Duldung Mit Duldung 31.12.1994 14.401 83.623 31.12.1995* 21.126 115.946 31.12.1996 60.737 87.398 31.12.1997 66.076 84.543 31.12.1998 44.131 105.991 31.12.1999 41.063 103.027 31.12.2000 31.427 90.409 31.12.2001 24.513 80.342 31.12.2002 20.884 74.809 31.12.2003 21.532 76.867 31.12.2004 20.645 74.361 31.12.2005 21.062 84.998 31.12.2006 19.492 88.027 31.12.2007 13.835 73.364 31.12.2008 10.560 57.949 31.12.2009 9.543 50.531 * Die Zahlen für das Berichtsjahr 1995 weisen eine geringfügige Untererfassung auf, da keine Daten der Stadt Bremerhaven vorliegen. Drucksache 19/16700 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Empfänger von Regelleistungen nach dem AsylbLG Stichtag Aufenthaltsrechtlicher Status Vollziehbar zur Ausreise verpflichtet ohne Duldung Mit Duldung 31.12.2010 8.618 44.939 31.12.2011 8.186 45.730 31.12.2012 7.899 45.633 31.12.2013 8.851 50.417 31.12.2014 12.950 56.392 31.12.2015* 29.384 80.261 31.12.2016** 23.617 68.481 31.12.2017 17.979 67.451 31.12.2018 17.979 70.858 Eine darüber hinausgehende statistische Erfassung zu den Ausgaben nach dem AsylbLG, die nach dem Schutzstatus differenziert, erfolgt nicht. Daten bezüglich der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII an vollziehbar ausreisepflichtige oder geduldete Personen liegen ebenfalls nicht vor. * Die Zahlen für das Berichtsjahr 2015 weisen eine Unterfassung auf, da aufgrund des starken Zugangs von Asylbewerbern im 4. Quartal 2015 in Bremen nicht alle Asylbewerber rechtzeitig technisch erfasst werden konnten. ** Für das Berichtsjahr 2016 fehlen Daten einer Berichtsstelle aus Thüringen, sodass hierdurch eine Unterfassung der Empfänger einzelner Aufnahmeeinrichtungen vorliegt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16700 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333