Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerold Otten, Rüdiger Lucassen, Jan Ralf Nolte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/15734 – Straftaten gegen die Bundeswehr und ihre Angehörigen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Gemäß 59. Bericht des Wehrbeauftragten gab es im Jahr 2017 insgesamt 81 Straftaten gegen das Eigentum der Bundeswehr. Darunter befanden sich sechs Brandanschläge, fünf Sabotageakte und 70 Gewaltakte gegen Sachen. In sechs weiteren Fällen waren sogar Soldaten in Uniform Ziel von Straftaten (Bundestagsdrucksache 19/700, S. 81). Der 60. Bericht des Wehrbeauftragten (Bundestagsdrucksache 19/7200) beziffert die Gesamtzahl der Straftaten gegen die Bundeswehr im Jahr 2017 auf 88 (ebd., S. 90). Derselbe Bericht führt auf Seite 90 für das gesamte Jahr 2018 86 Straftaten auf, die zur Anzeige gekommen sind: fünf Brandanschläge, fünf Sabotageakte , 69 Fälle von Gewalt gegen Sachen und sieben Fälle von Gewalt gegen Personen. Was eine Straftat gegen die Bundeswehr ist, geht aus § 3 des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen (UZwBwG) hervor. Leider umfasst nach Ansicht der Fragesteller die Definition keine Straftaten, die gegen Bundeswehrangehörige in Uniform, aber außerhalb des Dienstes verübt werden. Die Fragesteller sind der Ansicht, dass ein Dienstherr, der seine Angehörigen als Staatsbürger in Uniform auffasst und den Beruf attraktiv gestalten will, auch außerhalb des Dienstes eine besondere Schutz- und Fürsorgeaufgabe für seine Soldaten zu erfüllen hat. Übergriffe auf Bundeswehrangehörige außerhalb des Dienstes oder von Sicherheitsbereichen der Bundeswehr, bei denen ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Beruf als Soldat erkennbar ist, sollten nach Auffassung der Fragesteller auch als Straftaten gegen die Bundeswehr gewertet und vom Bericht des Wehrbeauftragten erfasst werden. Dieser Schritt könnte nach Ansicht der Fragesteller dazu beitragen, eine realistische Einordnung der Verankerung der Bundeswehr in unserer Gesellschaft vornehmen zu können. Deutscher Bundestag Drucksache 19/16703 19. Wahlperiode 22.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 20. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus den in den beiden Berichten des Wehrbeauftragten genannten Straftaten gegen die Bundeswehr? Inwiefern spiegeln die im Bericht des Wehrbeauftragten angegebenen Straftaten gegen die Bundeswehr den tatsächlichen Umfang an Straftaten gegen die Bundeswehr, ihre Angehörigen und Liegenschaften wider? Die im Bericht des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages genannten Straftaten gegen die Bundeswehr waren Sicherheitsvorkommnisse und damit meldepflichtige Ereignisse innerhalb der Bundeswehr. Soweit diese Straftaten von Sicherheitslücken begünstigt oder verursacht worden sind, fließen diese Erkenntnisse in die Maßnahmen der Bewachung und Absicherung und Einzelmaßnahmen der Militärischen Sicherheit ein. Erkannte Sicherheitslücken werden umgehend mit geeigneten Maßnahmen geschlossen. Im Übrigen besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Die Bundesregierung erfasst nicht, wie viele Straftaten gegen die Bundeswehr, ihre Angehörigen und Liegenschaften insgesamt begangen werden. 2. Plant die Bundesregierung, Straftaten gegen Bundeswehrangehörige, die außerhalb des Dienstes und außerhalb von Bundeswehrliegenschaften erfolgen , die aber einen Zusammenhang mit dem Beruf des Soldaten erkennen lassen, als Straftatbestand in das UZwBwG aufzunehmen, und wenn nein, bitte begründen? Nein, das UZwGBw regelt Sonderpolizeirecht und ist damit Teil des besonderen Verwaltungsrechts. Es dient als Gefahrenabwehrrecht dem Schutz vor Straftaten gegen Rechtsgüter der Bundeswehr oder rechtswidriger Störungen ihrer Tätigkeit. Es beinhaltet keine Rechtsnormen, durch die Verhaltensweisen unter Strafe gestellt werden. 3. Wie viele Straftaten gegen Soldaten der Bundeswehr, die unter Maßgabe der Frage 2 in den Jahren 2017 und 2018 verübt wurden, sind nach Kenntnis der Bundesregierung zur Anzeige gekommen? Die Bundesregierung erfasst nicht, wie viele Straftaten zu Lasten von Soldaten der Bundeswehr begangen werden. Da die Strafverfolgung grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder fällt, ist auf die Information durch deren Strafverfolgungsbehörden zu verweisen. 4. Welches individuelle Ausmaß haben die in den Berichten (59 und 60) des Wehrbeauftragten festgehaltenen Straftaten (bitte tabellarisch über Datum, Ort, genauen Straftatbestand, Schadensausmaß und gegenwärtigen Stand der Ermittlungen auflisten)? 5. Wie vielen der in Frage 4 aufgeführten Straftaten lagen a) mutmaßlich und b) erwiesenermaßen politische Motive zugrunde? Drucksache 19/16703 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Welchem politischen Spektrum entstammen die mutmaßlichen und überführten Straftäter? Die Fragen 4 bis 6 werden zusammen beantwortet. Auf die beigefügte Anlage wird verwiesen. Weitergehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 7. Plant die Bundesregierung, die tätliche Kundgabe von Missachtung bzw. Nichtachtung sowie ehrverletzende und zugleich unwahre Behauptungen gegenüber Angehörigen der Bundeswehr, die während und außerhalb des Dienstes oder der Liegenschaften der Bundeswehr erfolgen, als Straftatbestand in das UZwBwG aufzunehmen, und wenn nein, bitte begründen? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 8. Wie viele Beleidigungsdelikte gegen einzelne Soldaten in Uniform sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2017 und 2018 gemeldet bzw. angezeigt worden? Die Anzahl von Beleidigungsdelikten gegen einzelne Soldaten in Uniform ist nicht exakt feststellbar. Eine entsprechende Meldepflicht für Soldaten besteht nicht. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 9. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sich uniformierte Angehörige der Bundeswehr ohne Bedenken überall in Deutschland, zur Tag- und Nachtzeit, bewegen können, ohne dass sie mit tätlichen oder nichttätlichen Übergriffen bzw. Kundgaben der Missachtung rechnen müssen? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die auf eine besondere Bedrohung von uniformierten Bundeswehrangehörigen in der Öffentlichkeit schließen lassen. Mögliche Übergriffe können im Einzelfall jedoch niemals ausgeschlossen werden. 10. Inwiefern haben nach Ansicht der Bundesregierung die Bundeswehr als Institution mit ihren Ritualen, Traditionen und Symbolen sowie die Gesamtheit der Soldaten der Bundeswehr und einzelne Bundeswehrangehöriger im Dienst und außerhalb des Dienstes Anspruch auf Achtung und Wertschätzung durch alle Teile unserer Gesellschaft? Tradition und Zeremoniell der Bundeswehr sind wertegebunden. Sie sollen auf die Werte und Normen des Grundgesetzes verweisen und sie symbolisieren. Somit darf eine Wertschätzung von Tradition und Zeremoniell der Bundeswehr durch weite Teile der Gesellschaft angenommen werden. Die Bundeswehr und ihre Soldatinnen und Soldaten erfüllen einen Verfassungsauftrag und setzen sich in den anerkannten Einsätzen zur Sicherung des Friedens besonderen Belastungen und Gefahren aus. Damit haben die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr Anspruch auf Achtung und Wertschätzung. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16703 11. Welche konkreten Schritte sind in der Amtszeit von Dr. Ursula von der Leyen als Bundesministerin der Verteidigung unternommen worden, um die gesellschaftliche Stellung der Bundeswehr und das Sozialprestige des Dienstes als Soldat zu steigern? Welche Schritte sind zu diesem Ende vonseiten der derzeitigen Bundesministerin der Verteidigung Annegret Kramp-Karrenbauer geplant oder werden erwogen? Zu den von der Bundesministerin a. D. Dr. von der Leyen veranlassten Maßnahmen zur Steigerung der gesellschaftlichen Stellung der Bundeswehr und des Sozialprestiges des Dienstes als Soldat gehören unter anderem die alljährliche Verleihung des Preises „Bundeswehr und Gesellschaft“ in fünf Kategorien, in denen außerordentliches gesellschaftliches Engagement von Einzelpersonen, Unternehmen oder Institutionen für die Bundeswehr ausgezeichnet wird. Die von der Bundesministerin a. D. initiierte Dialogveranstaltung „Runder Tisch für die Menschen in der Bundeswehr“ vertieft zudem den Austausch mit hochrangigen Vertretern der Wirtschaft und öffentlicher Institutionen über und der Stiftungen potenzielle Handlungsfelder und Maßnahmen zugunsten der Angehörigen der Bundeswehr. Die Agenda „Bundeswehr in Führung – Aktiv. Attraktiv. Anders.“ und die Initiativen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Dienst/ Beruf und Familie sowie der Perspektiven für Frauen in der Bundeswehr steigern die Attraktivität der Bundeswehr als potenzieller Arbeitgeber. Des Weiteren wurde die Attraktivität des Freiwilligen Wehrdienstes in der Bundeswehr gestärkt, staatsbürgerliches Engagement von Reservisten durch die neue Konzeption „Strategie der Reserve“ transparent geregelt und durch Änderungen in den Unterhaltsicherungsleistungen attraktiver gestaltet. Die neue Definition des Veteranenbegriffes und die momentane Ausgestaltung der weiteren Veteranenarbeit fördert zudem den Dialog zwischen Gesellschaft und Streitkräften . Die Bundesministerin Kramp-Karrenbauer bekräftigte bereits in ihrer Antrittsrede die Absicht, zeitnah weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Sichtbarkeit der Bundeswehr und der Wertschätzung des Soldatenberufs in der Gesellschaft umzusetzen. Die öffentlichen Veranstaltungen zum Gründungstag der Bundeswehr am 12. November 2019, insbesondere mit TV-Liveübertragung des Feierlichen Gelöbnisses vor dem Deutschen Bundestag mit anschließendem Empfang im Paul-Löbe-Haus sowie die Umsetzung der kostenlosen Bahnfahrten seit dem 1. Januar 2020 für Soldatinnen und Soldaten in Uniform leisten einen grundlegenden Beitrag zur Förderung des gesellschaftlichen Rückhalts der Bundeswehr sowie des Sozialprestiges für den Dienst als Soldat. Mit der Bewerbung zur Ausrichtung der Invictus Games 2022, in Kooperation mit der Partnerstadt Düsseldorf, soll die gesellschaftliche Wertschätzung für den Dienst unserer Soldatinnen und Soldaten in den Streitkräften und die Anerkennung für einsatzgeschädigte Soldatinnen und Soldaten gestärkt werden. Drucksache 19/16703 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16703 Drucksache 19/16703 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/16703 Drucksache 19/16703 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/16703 Drucksache 19/16703 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333