Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Liebich, Heike Hänsel, Matthias Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/16031 – Entspannung auf der koreanischen Halbinsel V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit seiner Berliner Rede im Juli 2017 hat der Präsident der Republik Korea (Südkorea), Moon Jae-in, eine neue Phase der Entspannungspolitik auf der Halbinsel angeregt. Seither fanden drei Gipfeltreffen zwischen Moon Jae-in und dem Vorsitzenden der Kommission für staatliche Angelegenheiten der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea), Kim Jong-un, sowie mehrere Treffen zwischen dem Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika (USA), Donald Trump, und Kim Jong-un statt. Die gemeinsame Erklärung von Moon Jae-in und Kim Jong-un bei ihrem Treffen am 27. April 2018 im Grenzort Panmunjom, wie auch die anderen Gespräche und Verhandlungen gaben nach Ansicht der Fragesteller Hoffnung, dass eine nachhaltige Sicherung des Friedens in Korea und eine schrittweise Abrüstung möglich wären. Die Verständigung zwischen Nord- und Südkorea sowie zwischen Nordkorea und den USA ist jedoch nach dem ergebnislosen Gipfel von Donald Trump und Kim Jong-un in Hanoi im Februar 2019 ins Stocken geraten. Ende September 2019 machte der südkoreanische Präsident Moon Jae-in deshalb vor den Vereinten Nationen (VN) einen erneuten friedenspolitischen Vorstoß: Er schlug vor, die demilitarisierte Zone entlang der Grenze zwischen Nord- und Südkorea in eine internationale Friedenszone umzuwandeln, in der VN- Institutionen angesiedelt werden. Bedingung wäre, dass Nordkorea erste Schritte zur atomaren Abrüstung unternähme (www.dw.com/de/moon-jae-wil l-friedenszone-auf-koreanischer-halbinsel/a-50576645). Seit dem ersten nordkoreanischen Atomtest im Jahre 2006 haben die VN in mittlerweile acht Resolutionen das Land mit immer stärkeren Sanktionen belegt . Die Sanktionen zielen nicht nur auf das Atom- und Raketenprogramm, sondern seit 2016 zunehmend auch auf die nordkoreanische Wirtschaft insgesamt und treffen damit unmittelbar die Bevölkerung. Deutschland gehört zu den EU-Mitgliedstaaten, die die Sanktionen besonders eng auslegen. Auf der anderen Seite hält sich Deutschland mit Beiträgen zu einer aktiven Entspannungspolitik nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE. bislang zurück. Deutscher Bundestag Drucksache 19/16711 19. Wahlperiode 22.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 20. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Das ist aus Sicht der Fragesteller bedauerlich, denn Deutschland genießt in beiden koreanischen Staaten eine besondere Wertschätzung, die nicht zuletzt auch aus der friedlichen Vereinigung der beiden deutschen Staaten resultiert. Deutschland ist außerdem einer von nur wenigen Staaten, die nicht nur in Südkoreas Hauptstadt Seoul, sondern auch in Nordkoreas Hauptstadt Pjöngjang mit einer eigenen Botschaft vertreten sind. Bislang spielt nach Auffassung der Fragesteller die Bundesregierung diesen Vorteil nicht im Sinne einer aktiven Entspannungspolitik für die koreanische Halbinsel aus. Deutschland nimmt derzeit einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) ein und hat den Vorsitz im Sanktionsausschuss der VN zu Nordkorea. Damit eröffnet sich erst recht die Möglichkeit, die auf Entspannung ausgerichteten Initiativen des südkoreanischen Präsidenten konstruktiv aufzugreifen. 1. Welche Maßnahmen wurden durch die Bundesregierung seit der Berliner Rede von Präsident Moon Jae-in ergriffen, um die Entspannung auf der koreanischen Halbinsel und eine positive Entwicklung der innerkoreanischen Beziehungen aktiv zu unterstützen? Die Bundesregierung hat eine Annäherung auf der koreanischen Halbinsel regelmäßig öffentlich wie auch in direkten Kontakten mit Vertretern der Republik Korea (im Folgenden Südkorea) und der Demokratischen Volksrepublik Korea (im Folgenden Nordkorea) unterstützt. Hierbei wurde insbesondere der persönliche Einsatz des südkoreanischen Staatspräsidenten Moon Jae-in hervorgehoben , der seine Initiative für Frieden und Wohlstand auf der Koreanischen Halbinsel in Berlin im Rahmen der sogenannten Berliner Rede am 6. Juli 2017 skizziert hatte. Auf Dialogangebote der Bundesregierung, dass im Falle einer dauerhaften Annäherung und der Einhaltung der von Nordkorea gegebenen Versprechen Raum für eine Ausweitung der bilateralen Beziehungen mit der Bundesrepublik Deutschland bestehe, ist Nordkorea nicht weiter eingegangen . Im Rahmen bestehender Gesprächskanäle versucht die Bundesregierung, Nordkorea zu einer Rückkehr zu Gesprächen mit Südkorea und den USA zu bewegen und fordert es zur Einhaltung seiner internationalen Verpflichtungen auf. Deutschland hatte Südkorea und Nordkorea seit Amtsantritt der Regierung Moon Vorschläge zu Maßnahmen unterbreitet, die eine Entspannung nachhaltig stützen können und die auch beim Zusammentreffen der Bundeskanzlerin mit Staatspräsident Moon im Juli 2017, beim Besuch des Bundespräsidenten in PyeongChang und Seoul im Februar 2018 und beim Besuch des Bundesministers des Auswärtigen in Südkorea im Juli 2018 vertieft diskutiert wurden. Unter anderem fand im März/April 2019 eine Sondierungsreise des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) statt, um Möglichkeiten einer vertieften Zusammenarbeit im Bildungsbereich zu eruieren. In der Folge kam es zu niedrigschwelligen Maßnahmen im Bereich der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik . Die Bundesregierung blieb auch im Bereich der humanitären Hilfe durch verschiedene Projekte weiter in Nordkorea aktiv. Zudem fanden humanitäre Begegnungen zwischen Staatsangehörigen aus Nordkorea und Deutschland statt. Gegenüber dem Angebot der Bundesregierung, sich bei der Entminung der demilitarisierten Zone einzubringen, bleibt Nordkorea verschlossen. Die sich seit geraumer Zeit erneut zuspitzende Lage aufgrund der im Mai 2019 wieder aufgenommenen völkerrechtswidrigen ballistischen Raketentests und die Drohungen Nordkoreas belasten die bilaterale Kooperation erneut und engen die Betätigungsmöglichkeiten der Bundesregierung in Nordkorea ein. Drucksache 19/16711 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie bringt die Bundesregierung dabei Erfahrungen aus der deutschdeutschen Teilung und ihrer Überwindung ein? Wenngleich die Lage auf der koreanischen Halbinsel und die Lage in Deutschland vor der Wiedervereinigung erhebliche und grundsätzliche Unterschiede aufweisen, ist die Bundesregierung bereit, auf Nachfrage ihre Erfahrungen zur Wiedervereinigung sowohl mit Südkorea als auch mit Nordkorea zu teilen. Formate zu diesem Thema finden derzeit nur mit Südkorea statt, darunter ein Beratungsgremium zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und dem südkoreanischen Ministerium für Vereinigung. Auch das Deutsch-Koreanische Forum, das maßgeblich aus Mitteln der Bundesregierung finanziert wird, beschäftigt sich intensiv mit Fragen der deutsch-deutschen bzw. innerkoreanischen Annäherung. 3. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den letzten Atomverhandlungen auf Arbeitsebene zwischen Nordkorea und den USA? Die letzte Verhandlungsrunde auf Arbeitsebene zwischen den USA und Nordkorea fand Anfang Oktober 2019 in Stockholm statt und wurde durch Nordkorea einseitig abgebrochen. Mit zahlreichen Tests ballistischer Raketen kürzerer Reichweite hat Nordkorea im vergangenen Jahr zudem wiederholt gegen Völkerrecht in Form der einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats verstoßen und mögliche Verhandlungen damit fortlaufend belastet. Die USA haben ihre Verhandlungsangebote seit dem Abbruch der Gespräche mehrfach erneuert. Die Bundesregierung unterstützt die fortgesetzte Verhandlungsbereitschaft der USA und sieht die Verantwortung für den Stillstand der Gespräche bei Nordkorea. Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit ihren internationalen Partnern, darunter Frankreich, Großbritannien und die Vereinigten Staaten für die Aufrechthaltung des Sanktionsdrucks ein, um Nordkorea zur Rückkehr zu Verhandlungen zu bewegen. Ziel der Bemühungen der Bundesregierung bleibt die Umsetzung der einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrates , die Nordkorea zur kompletten, unumkehrbaren und überprüfbaren Aufgabe seiner Programme zur Entwicklung von Massenvernichtungswaffen und ballistischen Raketen verpflichten. 4. Welche Hilfsmaßnahmen plant die Bundesregierung für Nordkorea für das Jahr 2020 (bitte nach Projekten, Projektträgern und Kosten aufschlüsseln)? Die Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung für Nordkorea beschränken sich aufgrund der bestehenden VN-Sanktionen auf Maßnahmen der humanitären Hilfe. Die Bundesregierung plant im Jahr 2020 aus Mitteln der humanitären Hilfe die Durchführung der folgenden Projekte: 1. „Ernährungshilfe und -sicherung für die besonders bedürftige, ländliche Bevölkerung in den Provinzen Nord- und Süd-Pyongyan“ mit der Deutschen Welthungerhilfe e. V. als Projektpartner (Projektvolumen 2020: 339.040,00 Euro), 2. „Ernährungssicherung und medizinische Hilfen für sozial schwache Bevölkerungsgruppen in Nordkorea“ mit dem Deutschen Caritasverband e. V. als Projektpartner (Projektvolumen 2020: 252.092,00 Euro), 3. „Gemeindebasierte Humanitäre Katastrophenvorsorge in drei Landkreisen Nordkoreas“ mit dem Deutschen Roten Kreuz e. V. als Projektpartner (Projektvolumen 2020: 317.000,00 Euro). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16711 5. Welche Maßnahmen des zivilgesellschaftlichen (z. B. kulturellen, sportlichen , wissenschaftlichen) Austauschs sind nach Meinung der Bundesregierung auch unter Beachtung des VN- und EU-Sanktionsregimes möglich ? Vorhaben im Bereich der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) können unter Beachtung der anwendbaren Sanktionsbestimmungen nach entsprechender Einzelfallprüfung durchgeführt werden. a) Welche derartigen Maßnahmen werden von der Bundesregierung in welchem Umfang durchgeführt oder unterstützt? Die Bundesregierung führte in Nordkorea im letzten Jahr einige Maßnahmen im Kulturbereich durch, vor allem für Studierende der deutschen Sprache an den beiden Universitäten des Landes mit Fachbereich Deutsch (Deutschunterricht , kulturelle Veranstaltungen, Bücherspenden). Deutschland beteiligte sich darüber hinaus mit eigenen Beiträgen am Pyongyang International Film Festival . Durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wurden für 2020 und darüber hinaus für politische Stiftungen und kirchliche Träger Bewilligungen erteilt, die überwiegend im Rahmen von Regionalprogrammen Maßnahmen für Nordkorea beinhalten. Die Vorhaben der Träger haben in der Regel eine mehrjährige (mindestens dreijährige) Laufzeit und sind nicht auf ein konkretes Jahr beschränkt. Einzelheiten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Projektbezeichnung Träger Volumen in Euro Laufzeit von Laufzeit bis Förderung von Demokratie, Rechtsstaat , Pluralismus und Marktwirtschaft in Südost- und Ostasien Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit 118.800 01.01.2020 31.12. 2022 Förderung des koreanischen Aussöhnungsprozesses und der regionalen Entwicklung Hanns-Seidel-Stiftung e. V. 1.214.148 01.01.2020 31.12.2022 Regionalprogramm Asien Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. 1.750.000 01.01.2020 31.12. 2022 Erhöhung der Ernährungssouveränität und Aufbau von Vertrauen durch Austausch Evangelische Zentralstelle für Entwicklungshilfe e. V. 550.000 01.10.2017 30.09. 2020 b) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Entwicklung der nordkoreanischen Landwirtschaft durch den Transfer von Know-how zu unterstützen? Nordkorea ist kein Partnerland der bilateralen, staatlichen Entwicklungszusammenarbeit . Vorhaben privater, kirchlicher oder zivilgesellschaftlicher Träger werden unter den gegebenen Umständen aktuell nur in sehr begrenztem Umfang nach Bewertung politscher Unbedenklichkeit und Sanktionskonformität unterstützt. Das Kernproblem der nordkoreanischen Landwirtschaft besteht aus Sicht der Bundesregierung in einer fehlgeleiteten Ressourcenallokation durch das Regime zu Gunsten seiner verbotenen Programme zur Entwicklung von Massenvernichtungswaffen und Raketentechnologie sowie für weitere Prestigeprojekte . Die Rahmenbedingungen für Wissenstransfer sind daher allgemein ungünstig. Drucksache 19/16711 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Welche Hinderungsgründe sieht die Bundesregierung für einen Ausbau ihrer offiziellen Kontakte nach Nordkorea und einen verstärkten Personalaustausch ? Angesichts der aktuellen Lage, in der Nordkorea wiederholt durch den Test ballistischer Raketen gegen die Beschlüsse des VN-Sicherheitsrats verstößt und gegenüber internationalen Partnern Drohungen ausspricht, hält die Bundesregierung Zurückhaltung beim Ausbau ihrer Kontakte nach Nordkorea für angezeigt . Die bestehenden Gesprächskanäle zu Nordkorea hingegen hat die Bundesregierung nie abgebrochen, sondern kontinuierlich und auch im Interesse ihrer Partner genutzt, um Nordkorea die Erwartungen der internationalen Gemeinschaft und die sich aus einer Haltungsänderung Nordkoreas ergebenden Chancen auf eine friedliche Entwicklung und Wiedereingliederung Nordkoreas in die Weltgemeinschaft zu vermitteln. Die Bundesregierung hat der nordkoreanischen Seite wiederholt verdeutlicht, dass der regelmäßige Kontakt zum deutschen Botschafter in Pjöngjang Vorrang haben sollte und auch geeignet ist, Vertrauen aufzubauen. Wie andere Dialogangebote wird auch dies weiter wenig genutzt. 7. Wie greift die Bundesregierung den Vorschlag des südkoreanischen Präsidenten Moon Jae-in auf, die demilitarisierte Zone entlang der innerkoreanischen Grenze in eine internationale Friedenszone umzuwandeln, in der Organisationen der VN angesiedelt werden? Die Bundesregierung unterstützt die Initiative. Sie kann helfen, militärische Spannungen abzubauen, und der Vertrauensbildung dienen. Um im Falle einer Zusage durch Nordkorea das politische Zeitfenster unmittelbar nutzen zu können , werden aktuell die ersten Projektschritte im Rahmen einer Vorbereitungsphase so ausgeplant, dass ein Projektbeginn direkt nach Zustimmung erfolgen kann. Eine Umwandlung in eine internationale Friedenszone setzt allerdings, wie auch von Staatspräsident Moon betont, zunächst nordkoreanische Kooperation voraus und kann nur gemeinsam effektiv vollzogen werden. Nordkorea verweigert derzeit dazu den Dialog sowohl mit Südkorea als auch mit den USA. Eine deutsche Initiative zur Minenräumung in der demilitarisierten Zone bleibt seit Monaten unbeantwortet. 8. Inwiefern sieht die Bundesregierung das Sanktionsregime gegen Nordkorea als geeignet an, um eine Änderung der Politik der nuklearen und raketentechnischen Aufrüstung Nordkoreas zu erreichen? Für die Bundesregierung sind Sanktionen kein Selbstzweck, sondern zielen darauf , Nordkorea, begleitet von konkreten Gesprächsangeboten, wie sie verschiedentlich unterbreitet wurden, zurück in einen Dialog zu bringen und zu halten. Der Sicherheitsrat hat 2016 und 2017 die Sanktionen als Reaktion auf eine Reihe nordkoreanischer Verletzungen seiner Beschlüsse, insbesondere durch Nuklearwaffentests und den Test weitreichender ballistischer Raketen, wiederholt und einstimmig verschärft. In der Folge zeigte Nordkorea erstmals seit - langem Dialogbereitschaft, erklärte ein Teilmoratorium seiner Waffen- und Raketentests und eine Bereitschaft zu einem politischen Prozess mit Südkorea und den USA; diese Prozesse führt Nordkorea derzeit aber nicht weiter. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16711 Dem vom VN-Sicherheitsrat eingerichteten Sanktionsregime kommt vor diesem Hintergrund eine entscheidende Bedeutung zu, um die Proliferationsbestrebungen Nordkoreas – sowohl mit Blick auf die Fortentwicklung seiner eigenen Waffensysteme als auch auf die Ausfuhr von Waffen und Waffentechnologie – zu unterbinden. 9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen der immer wieder ausgeweiteten Sanktionen auf die nordkoreanische Bevölkerung ? Die anhaltende Fehlallokation von Ressourcen zu Gunsten der Entwicklung verbotener Programme von Massenvernichtungswaffen, ballistischer Raketen und Prestigeobjekte der regimestützenden Eliten tragen ebenso zu einer schlechten Versorgungslage der nordkoreanischen Bevölkerung bei wie die fehlende Bereitschaft zu erforderlichen Reformen von Wirtschaft und Landwirtschaft . Das vom VN-Sicherheitsrat beschlossene Sanktionsregime sieht ausreichende Möglichkeiten zur Genehmigung humanitärer Hilfe und anderer Hilfsleistungen vor. Darauf gerichtete Genehmigungen werden regelmäßig und zügig vom Sanktionsausschuss des VN-Sicherheitsrats erteilt. Darüber hinaus weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Datenlage zur Versorgungssituation und anderen grundlegenden Bereichen Nordkoreas seit Jahrzehnten mangelhaft ist, auch weil unabhängigen Beobachtern wie Nichtregierungsorganisationen und VN-Agenturen nur punktuell Zugang zu Informationen gewährt wird. Wo sich Verschlechterungen der Lage insbesondere der Landbevölkerung ergeben haben, sind diese nach Ansicht der Bundesregierung in der Hauptsache auf die anhaltende und sich von Jahr zu Jahr schwerer auswirkende Misswirtschaft des Regimes zurückzuführen. Die Situation der Zivilbevölkerung, die auch von der Bundesregierung als besorgniserregend eingestuft wird, könnte durch geringfügige Änderungen des Regierungshandelns auch unter Achtung des gültigen Sanktionsregimes verbessert werden. 10. Inwiefern kann das Prinzip „Wandel durch Annäherung“, das die bundesdeutsche Ostpolitik von Willy Brandt und Egon Bahr erfolgreich geleitet hat, auch eine Orientierung sein, wenn es um die Verbesserung der Lebensverhältnisse der Menschen in Nordkorea, um die weitere Entspannung zwischen Nord- und Südkorea sowie um die militärische Entspannung auf der koreanischen Halbinsel geht? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Nordkorea zeigt sich an einem Dialog mit Deutschland zu Erfahrungen der deutschen Teilung und Vereinigung nicht interessiert und führt auch seit fast einem Jahr keinen Dialog mehr mit Südkorea zu möglichen gemeinsamen Projekten. Zwischengesellschaftliche Kontakte, nachhaltiger Austausch und Vertrauensbildung werden von Nordkorea vehement unterbunden. Drucksache 19/16711 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333