Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Simone Barrientos, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/16103 – Schutz von Kunst- und Kulturgütern vor Diebstahl V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 25. November 2019 sind zwei Personen in das Juwelenzimmer des Grünen Gewölbes der Schatzkammer in Dresden eingedrungen, die Ermittler gehen von weiteren am Einbruch beteiligten Personen aus (vgl. www.mdr.de/sac hsen/dresden/dresden-radebeul/gruenes-gewoelbe-dresden-ermittlungen-juwel endiebstahl-tag-drei-100.html). Sie haben eine Vitrine aufgebrochen und sehr wertvolle historische Kunstgegenstände entwendet. Der Experte Nikolaus Barta spricht im Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ von schätzungsweise 2 500 Kunstgegenständen, die jährlich in Deutschland, Österreich und der Schweiz gestohlen werden würden. Jährlich entstehe durch Kunstraub weltweit ein Schaden von bis zu 8 Mrd. Euro. Dabei diene gestohlene Kunst teilweise der organisierten Kriminalität als Tauschmittel (vgl. www.sueddeutsc he.de/panorama/kunst-dresden-gruenes-gewoelbe-1.4696628). Der Bund ist, teilweise gemeinsam mit den jeweiligen Ländern, verantwortlich für die Grundfinanzierung von fast 70 national bedeutsamen Einrichtungen . Dazu gehören Stiftungen, Museen und Gedenkstätten (vgl. www.bundes regierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medie n/vom-bund-institutionell-gefoerdert-kultureinrichtungen-in-deutschland-30 4636). Darüber hinaus ist der Bund Eigentümer eines umfangreichen Bestandes von Kunstgegenständen wie Gemälden, Grafiken, Skulpturen, Kunstgewerbe und mehr. Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin und Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Prof. Monika Grütters spricht von einer notwendigen gezielten Verschärfung der Sicherheitsvorkehrungen an den Häusern, die vom Bund mitfinanziert werden müsse (vgl. www.bundesregieru ng.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/1503 572-1503572). Die Fragestellenden gehen davon aus, dass auch vom Bund finanzierte Kultureinrichtungen bzw. der bundeseigene Bestand gefährdet sind und besonders vor Einbrüchen und Diebstahl geschützt werden müssen. Deutscher Bundestag Drucksache 19/16719 19. Wahlperiode 22.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Me dien vom 20. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Was beinhalten die von der Bundesregierung angekündigten Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheitsvorkehrungen in den durch die Bundesregierung mitfinanzierten Kultureinrichtungen? Auf Grundlage eines Konzeptes, welches durch den Deutsche Musemsbund e.V. und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien erarbeitet wurde, wird voraussichtlich im März dieses Jahres eine Sicherheitskonferenz stattfinden. Diese wird neben zahlreichen Expertinnen und Experten aus dem Museumsbereich und entsprechenden Verbänden auch Vertreter der Sicherheitsbehörden und der interessierten Fachöffentlichkeit zusammenbringen. Die Veranstaltung soll Bewusstsein für Sicherheitsfragen im musealen Bereich schärfen und den Austausch zwischen den Beteiligten im Hinblick auf das Thema Sicherheit fördern. 2. Sind seit 1998 Kunstgegenstände aus dem Bestand des Bundes gestohlen worden (wenn ja, bitte den konkreten Kunstgegenstand, seinen Marktwert sowie den Ort und das Jahr des Diebstahls benennen)? 3. Wurden aus dem Bestand des Bundes gestohlene Kunstgegenstände zurückgekauft ? Wenn ja, um welche Kunstgegenstände handelt es sich, und wie hoch war die Summe des Rückkaufes? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Wegen des Sachzusammenhangs werden die beiden Fragen gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung sind keine Diebstähle aus dem Bestand des Bundes bekannt. 4. Sind seit 1998 Kunstgegenstände in vom Bund mitfinanzierten Museen und Kultureinrichtungen gestohlen worden (wenn ja, bitte den konkreten Kunstgegenstand, seinen Marktwert sowie den Ort und das Jahr des Diebstahls benennen)? Ja. Eine Auflistung der seit 1998 gestohlenen Kunstgegenstände aus vom Bund mitfinanzierten Museen und Kultureinrichtungen ist der beigefügten Anlage zu entnehmen. 5. Wurden gestohlene Kunstgegenstände der vom Bund geförderten Kultureinrichtungen und Museen zurückgekauft? Wenn ja, um welche Kunstgegenstände handelt es sich, und wie hoch war die Summe des Rückkaufes? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden keine gestohlenen Kunstgegenstände zurückgekauft. Drucksache 19/16719 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob sogenannte Fälle von Art- Napping, also das Stehlen von Kulturgütern mit anschließender Forderung nach Geld oder anderen Leistungen zur Rückgabe, seit 1998 in Deutschland stattgefunden haben? a) Waren davon auch Kunstwerke betroffen, die dem Bund gehören bzw. die in vom Bund geförderten Kultureinrichtungen und Museen lagern (bitte den konkreten Kunstgegenstand, das Jahr des Diebstahls sowie den geforderten Eintauschwert nennen)? b) Wurden durch den Bund oder durch von ihm geförderte Museen und Kultureinrichtungen Kunstgegenstände von sog. Art-Nappern zurückgekauft (wenn ja, bitte den konkreten Kunstgegenstand, das Jahr des Diebstahls sowie den gezahlten Betrag nennen)? Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung sind solche Fälle nicht bekannt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16719 Drucksache 19/16719 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16719 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333