Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/16003 – Personal des Bundesministeriums für Gesundheit (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13022) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit der Kleinen Anfrage „Personal des Bundesministeriums für Gesundheit“ (Bundestagsdrucksache 19/12041) hatte die FDP-Bundestagsfraktion die Bundesregierung zum Personalaufbau und Personaleinsatz im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gefragt. Die Antworten (Bundestagsdrucksache 19/13022) lassen aus Sicht der Fragesteller aber keine vernünftige Bewertung der Personalsituation im BMG zu, die gelieferten Daten sind weitestgehend unbrauchbar. Das BMG verweist hier auf den Datenschutz, wo befürchtet wird, dass „die Daten zur Besoldungs- oder Entgeltgruppe insbesondere in den kleineren Organisations- und Unterorganisationseinheiten unmittelbar natürlichen Personen zugeordnet werden könnten“. Im Ausschuss für Gesundheit sicherte der Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn am 23. Oktober zu, zumindest Fragen zu den Abteilungen zu beantworten . Da, je nach Antworten zu Frage 1 auch feinere gestufte Detaillierungen möglich sind, werden diese ebenfalls abgefragt. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung beantwortet die im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts angefragten Sachverhalte gegenüber dem Deutschen Bundestag grundsätzlich transparent und vollständig, um dem verfassungsrechtlich garantierten Informationsanspruch des Parlaments zu entsprechen. Soweit Anfragen Personaldaten betreffen, hat die Bundesregierung aber zu prüfen, ob und auf welche Weise das verfassungsrechtlich geschützte Recht der Beschäftigten auf informationelle Selbstbestimmung mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Beantwortung der Fragen in dem von den Fragestellern geforderten Umfang aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich ist. Deutscher Bundestag Drucksache 19/16743 19. Wahlperiode 23.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 21. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Das Informationsbegehren der Fragesteller ist durch den erheblichen Umfang der abgefragten Daten nicht nur auf strukturelle Informationen, sondern auf individualbezogene Angaben zum Personal im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gerichtet. Die Verknüpfung aller Daten ließe anhand der zugeordneten Besoldungs- oder Entgeltgruppe (Fragen 2f, 3f, 4f) und der darin zum Ausdruck kommenden Funktion der Beschäftigten in einem weiten Umfang Rückschlüsse auf schützenswerte personenbezogene Daten einzelner Beschäftigter zu. Angefragt in den Fragen 2g, 2h, 3g, 3h, 4g und 4h wurden neben Strukturdaten auch Daten über Personalveränderungen wie Beförderungen, Höhergruppierungen , Verbeamtungen, Umsetzungen, Abordnungen, Neubesetzungen und -einstellungen im BMG in einem Zeitraum von rund zwei Jahren für insgesamt 115 einzelne Organisationseinheiten. Die Fragen betreffen insgesamt 508 konkrete Personalvorgänge und beziehen sich auf alle Organisationseinheiten im BMG, unabhängig davon, ob in den Bereichen überhaupt neue (Plan-)Stellen hinzugekommen sind oder nicht. Eine Beantwortung dieser Fragen würde selbst bei einer rein abteilungsbezogenen Darstellung durch die Verknüpfung der Daten Rückschlüsse auf einzelne Beschäftigten zulassen. Parlamentarische Kontrolle verwirklicht den Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. In ständiger Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht die parlamentarische Kontrolle als politische Kontrolle auf ein funktionsverträgliches Maß begrenzt (BVerfGE 67, 100 (140); BVerfGE 110, 199 (219); 124, 78 (122); 137, 185 (250)). 1. Welche datenschutzrechtlichen Regelungen verhindern aus Sicht der Bundesregierung die genaue Personalaufschlüsselung in Unterorganisationseinheiten (vgl. Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/13022)? a) Bis zu welcher Unterorganisationsebene kann das BMG Fragen zur Besoldungsgruppe angeben, ohne datenschutzrechtliche Bestimmungen zu verletzen? Die Fragen 1 und 1a werden gemeinsam beantwortet. Einer genaueren Personalaufschlüsselung in dem angeforderten Umfang steht das Recht der Beschäftigten auf informationelle Selbstbestimmung entgegen. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist laut Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 65, 1 (41 f.)) Teil des durch Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts . Es gibt dem Einzelnen das Recht, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzrechts sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen (Artikel 4 Nummer 1 der Datenschutzgrundverordnung – DSGVO). Dies gilt nach Artikel 4 Nummer 1 DSGVO auch dann, wenn die Daten erst durch die Zuordnung oder Zusammenführung mit anderen Informationen oder Daten eine solche Identifizierung ermöglichen. Die DSGVO fordert, dass zu statistischen Zwecken verarbeitete Daten stets aggregierte Daten sein müssen, die keine Rückschlüsse auf bestimmte Personen zulassen (Erwägungsgrund 162 zu Artikel 89 DSGVO). Bei der Aggregation werden mindestens drei bis fünf Personen mit demselben Merkmal in einer Gruppe zusammengefasst, um den Datenschutz zu gewährleisten (vgl. Höhne, Verfahren zur Anonymisierung von Einzeldaten, Band 16 der Schriftenreihe Statistik und Wissenschaft, herausgegeben vom Statistischen Bundesamt, S. 46; Drucksache 19/16743 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ebenso Ronning ua, Handbuch zur Anonymisierung wirtschaftsstatistischer Mikrodaten, Band 14 der Schriftenreihe Statistik und Wissenschaft, herausgegeben vom Statistischen Bundesamt, S. 81). Die Verknüpfung der Strukturdaten (Stelle, Organisationseinheit) mit den Besoldungs- und Entgeltgruppen führt auf Ebene der einzelnen Organisationseinheiten, zum Teil auch schon auf Abteilungs- und Unterabteilungsebene, zwangsläufig zur Entstehung sehr kleiner Vergleichsgruppen mit weniger als drei Personen. b) Wie verhält es sich beim Datenschutz mit Stellenausschreibungen, in denen sowohl die Besoldungsgruppe als auch der Einsatzort genannt wird und die somit auch Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen ? Eine Stellenausschreibung, bei der eine Einstellung mit einer bestimmten Besoldungs- oder Entgeltgruppe angeboten wird (häufig wird auch eine Einstellung bis zu einer bestimmen Besoldungs- oder Entgeltgruppe, abhängig von dem bisherigen beruflichen Werdegang angeboten), lässt zunächst keine Rückschlüsse auf eine später einzustellende Person zu. c) Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis zwischen den vom BMG aufgeworfenen datenschutzrechtlichen Bedenken und dem Haushaltsrecht des Deutschen Bundestages als Legislativorgan, das über die Stellenpläne entscheidet und damit auch einen Anspruch auf Auskünfte aus den Bundesministerien hat? Das Parlament bewilligt neue Stellen in der Regel für Aufgaben und nicht für bestimmte Organisationseinheiten. Das Bundesministerium für Gesundheit gibt – wie alle Ressorts – zum Stichtag 1. Juni eines jeden Jahres Auskunft über die Ist-Besetzung aller Planstellen und Stellen. Diese werden im Haushaltsplan des Folgejahres veröffentlicht. Es teilt darüber hinaus zum Stichtag 1. August eines jeden Jahres den Berichterstatterinnen und Berichterstattern mit, welche im Vorjahr mit einem bestimmten Zweck bewilligten Planstellen und Stellen anders verwendet worden sind. 2. Wie sind die Abteilungen des BMG personell aufgestellt? a) Welche Anzahl an Stellen ist jeweils an diesen Abteilungen angesiedelt ? b) Welche Anzahl an Stellen ist jeweils an diesen Abteilungen besetzt? c) Welche Anzahl an Vollzeitäquivalenten ist jeweils an diesen Abteilungen angesiedelt? d) Welche Anzahl an Vollzeitäquivalenten ist jeweils an diesen Abteilungen besetzt? e) Welche Anzahl an Personen ist jeweils an diesen Abteilungen tätig? f) Auf welche Besoldungsgruppen und Entgeltgruppen entfallen in den einzelnen Abteilungen jeweils die Stellen und Vollzeitäquivalente (bitte Besoldungs- und Entgeltgruppen jeweils pro Abteilung angeben und zusätzlich die Anzahl der Stellen und Vollzeitäquivalente pro Besoldungs- und Entgeltgruppe angeben)? g) Welche Umorganisation von Stellen und Vollzeitäquivalenten, wie etwa eine Änderung der Besoldungs- oder Entgeltgruppen, Verbeamtungen , Verschiebungen in andere Abteilungen oder andere Maßnahmen oder Transfers von und zu anderen Bundesministerien hat es in bzw. zwischen den einzelnen Abteilungen des BMG seit dem 1. Januar 2017 wann gegeben? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16743 h) Welche Stellen welcher Besoldungs- oder Entgeltgruppe wurden in den einzelnen Abteilungen des BMG jeweils seit dem 1. Januar 2017 neu besetzt oder neu geschaffen (bitte angeben, welche Anzahl welcher Stellen hier pro Besoldungs- und Entgeltgruppe betroffen ist)? 3. Wie sind die Unterabteilungen des BMG personell aufgestellt? a) Welche Anzahl an Stellen ist jeweils an diesen Unterabteilungen angesiedelt ? b) Welche Anzahl an Stellen ist jeweils an diesen Unterabteilungen besetzt ? c) Welche Anzahl an Vollzeitäquivalenten ist jeweils an diesen Unterabteilungen angesiedelt? d) Welche Anzahl an Vollzeitäquivalenten ist jeweils an diesen Unterabteilungen besetzt? e) Welche Anzahl an Personen ist jeweils an diesen Unterabteilungen tätig? f) Auf welche Besoldungsgruppen und Entgeltgruppen entfallen in den einzelnen Unterabteilungen jeweils die Stellen und Vollzeitäquivalente (bitte Besoldungs- und Entgeltgruppen jeweils pro Unterabteilung angeben und zusätzlich die Anzahl der Stellen und Vollzeitäquivalente pro Besoldungs- und Entgeltgruppe angeben)? g) Welche Umorganisation von Stellen und Vollzeitäquivalenten, wie etwa eine Änderung der Besoldungs- oder Entgeltgruppen, Verbeamtungen , Verschiebungen in andere Abteilungen oder andere Maßnahmen oder Transfers von und zu anderen Bundesministerien hat es in bzw. zwischen den einzelnen Unterabteilungen des BMG seit dem 1. Januar 2017 wann gegeben? h) Welche Stellen welcher Besoldungs- oder Entgeltgruppe wurden in den einzelnen Unterabteilungen des BMG jeweils seit dem 1. Januar 2017 neu besetzt oder neu geschaffen (bitte angeben, welche Anzahl welcher Stellen hier pro Besoldungs- und Entgeltgruppe betroffen ist)? 4. Wie sind die Referate, Stabsstellen, Geschäftsstellen, Beauftragten und Bevollmächtigten im BMG personell aufgestellt? a) Welche Anzahl an Stellen ist jeweils an diesen Organisationseinheiten angesiedelt? b) Welche Anzahl an Stellen ist jeweils an diesen Organisationseinheiten besetzt? c) Welche Anzahl an Vollzeitäquivalenten ist jeweils an diesen Organisationseinheiten angesiedelt? d) Welche Anzahl an Vollzeitäquivalenten ist jeweils an diesen Organisationseinheiten besetzt? e) Welche Anzahl an Personen ist jeweils an diesen Organisationseinheiten tätig? f) Auf welche Besoldungsgruppen und Entgeltgruppen entfallen in den einzelnen Organisationseinheiten jeweils die Stellen und Vollzeitäquivalente (bitte Besoldungs- und Entgeltgruppen jeweils pro Unterabteilung angeben und zusätzlich die Anzahl der Stellen und Vollzeitäquivalente pro Besoldungs- und Entgeltgruppe angeben)? Drucksache 19/16743 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode g) Welche Umorganisation von Stellen und Vollzeitäquivalenten, wie etwa eine Änderung der Besoldungs- oder Entgeltgruppen, Verbeamtungen , Verschiebungen in andere Abteilungen oder andere Maßnahmen oder Transfers von und zu anderen Bundesministerien hat es in bzw. zwischen den einzelnen Organisationseinheiten des BMG seit dem 1. Januar 2017 wann gegeben? h) Welche Stellen welcher Besoldungs- oder Entgeltgruppe wurden in den einzelnen Organisationseinheiten des BMG jeweils seit dem 1. Januar 2017 neu besetzt oder neu geschaffen (bitte angeben, welche Anzahl welcher Stellen hier pro Besoldungs- und Entgeltgruppe betroffen ist)? Die Fragen 2 bis 4h werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die als Anlage beigefügte Tabelle verwiesen. In der Spalte „Stellen/Vollzeitäquivalente“ ist die Anzahl der in den einzelnen Organisationseinheiten verwendeten (Plan-)Stellen zum Stichtag 1. August 2019 angegeben (jeweils Fragen a bis d). Anders als in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13022 sind hier nur die etatisierten (Plan-)Stellen erfasst; enthalten sind nicht mehr Personen, die nicht auf einer Stelle geführt werden (befristet Beschäftigte). Die Spalte „Personen“ (Frage e) enthält die in den einzelnen Organisationseinheiten tätigen Beschäftigten (inkl. der befristeten, nicht auf einer Stelle geführten Personen). Sie entspricht den Angaben in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13022. Eine darüber hinausgehende Beantwortung der Fragen ist wegen der Identifizierbarkeit einzelner Beschäftigter nicht möglich. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu Frage 1a wird insoweit verwiesen . 5. Welche Anzahl an Vollzeitäquivalenten setzt das BMG an welcher Stelle jeweils mit welcher Besoldungs- oder Entgeltgruppe für welche Digitalisierungsprojekte ein (bitte genau angeben, welche Stellen mit welchen Besoldungs- oder Entgeltgruppen welchem Projekt oder welcher Organisationseinheit zugeordnet sind)? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Ressourceneinsatz der Bundesregierung bei der Implementierung der Umsetzungsstrategie ‚Digitalisierung gestalten‘“ auf Bundestagsdrucksache 19/9710 (Seite 27, 28) wird verwiesen. Die dort angegebene Zahl der (Plan-)Stellen für Digitalisierungsaufgaben im BMG entspricht der Zahl der Vollzeitäquivalente. Die Anzahl der Stellen bzw. Vollzeitäquivalente ist mit Stand 1. Januar 2020 um 5,45 Stellen/Vollzeitäquivalente gestiegen. In folgenden Referaten sind Stellen für Digitalisierungsaufgaben hinzugekommen: Referat 511 (Grundsatzfragen, neue Technologien und Nutzung), Referat 512 (Cybersicherheit und Interoperabilität ) sowie Referat 524 (Nationales Gesundheitsportal). Die Stellen entfallen abteilungsbezogen auf folgende Besoldungs- oder Entgeltgruppen: Abteilung 5: 3 x A 16; 6 x A 15; 2,25 x A 14; 7 x A 13h; 1,5 x A 13g; 0,5 x A 10; 1 x A 9g; 3 x E 14; 3,5 x E 13 und 1 x E 8/Abteilung 4: 1 x B 3; 1,3 x A 14 und 1 x E 14. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu Frage 1a wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16743 Anlage Drucksache 19/16743 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/16743 Anlage Drucksache 19/16743 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/16743 Anlage Drucksache 19/16743 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/16743 Anlage Drucksache 19/16743 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/16743 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333