Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Gelbhaar, Matthias Gastel, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/16262 – Förderprogramme der Bundesregierung für Bus, Bahn (ÖPNV) und städtischen Lieferverkehr V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Kontext des sogenannten Klimapaketes hat die Bundesregierung verschiedene Förderprogramme für Bus, Bahn (ÖPNV = öffentlicher Personennahverkehr ) und städtischen Lieferverkehr angekündigt bzw. aufgestockt. 1. Welche Fördermaßnahmen sind von der Bundesregierung konkret im Rahmen des Programms „Modellprojekte im Öffentlichen Personennahverkehr “ geplant? a) Wann plant die Bundesregierung, eine entsprechende Förderrichtlinie vorzulegen? b) Welche Fördervoraussetzungen plant die Bundesregierung? c) Wer soll nach Plan der Bundesregierung unter welchen Umständen antragsberechtigt sein? d) Welche Fördersätze und Höchstfördersätze plant die Bundesregierung je Maßnahme? e) Ab wann sollen entsprechend den Planungen der Bundesregierung Förderanträge eingereicht werden können? Wer soll die Förderanträge prüfen? f) Wo und wie können Förderanträge eingereicht werden? g) Falls noch keine konkreten Planungen zur Förderung vorliegen, wann legt die Bundesregierung konkrete Planungen vor? h) In welcher Höhe plant die Bundesregierung, in den Jahren 2021 bis 2023 und darüber hinaus jeweils das Programm fortzuschreiben? Deutscher Bundestag Drucksache 19/16744 19. Wahlperiode 23.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infra struktur vom 21. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. i) Wie viele Personen in welchen Bundesministerien bzw. Bundesämtern sind für die Bearbeitung der Anträge zuständig? Die Fragen 1 bis 1i werden gemeinsam beantwortet. Derzeit werden die inhaltlichen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für die Förderung geschaffen. Sobald diese vorliegen, können interessierte Gebietskörperschaften sowie Verkehrsunternehmen und -verbünde Vorhaben einbringen. Es ist geplant, sowohl die Entwicklung attraktiver Tarife als auch die Verbesserung der Angebots- und Betriebsqualität sowie die Vernetzung von Auskunfts- und Vertriebssystemen zu fördern. Dafür stehen im aktuellen Bundeshaushalt 25 Mio. Euro für das Jahr 2020 sowie Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt 145 Mio. für die Jahre 2021 bis 2023 zur Verfügung . Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme soll eine nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beauftragt werden. Zur Anzahl der für die Bearbeitung der Anträge zuständigen Personen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden. 2. Welche Fördermaßnahmen sind von der Bundesregierung konkret im Rahmen des Programms „Förderung des Ankaufs von Bussen mit alternativen Antrieben“ geplant? a) Wann plant die Bundesregierung, eine entsprechende Förderrichtlinie vorzulegen? b) Welche Fördervoraussetzungen plant die Bundesregierung? c) Wer soll nach Plan der Bundesregierung unter welchen Umständen antragsberechtigt sein? d) Welche Fördersätze und Höchstfördersätze plant die Bundesregierung je Maßnahme? e) Ab wann sollen entsprechend den Planungen der Bundesregierung Förderanträge eingereicht werden können? Wer soll die Förderanträge prüfen? f) Wo und wie können Förderanträge eingereicht werden? g) Falls noch keine konkreten Planungen zur Förderung vorliegen, wann legt die Bundesregierung konkrete Planungen vor? h) In welcher Höhe plant die Bundesregierung, in den Jahren 2021 bis 2023 und darüber hinaus jeweils das Programm fortzuschreiben? i) Wie viele Personen in welchen Bundesministerien bzw. Bundesämtern sind für die Bearbeitung der Anträge zuständig? Die Fragen 2 bis 2i werden gemeinsam beantwortet. Eine entsprechende Förderrichtlinie des BMVI ist in der Abstimmung. Zur Förderung der Anschaffung von Elektrobussen durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) wird auf die Antwort zu den Fragen 6 bis 6g verwiesen. 3. Welche Maßnahmen und Projekte werden von der Bundesregierung konkret im Rahmen der „Zuwendung an Kommunen und Landkreise zur Förderung der städtischen Logistik“ derzeit gefördert? a) Welche Fördervoraussetzungen gibt es? b) Wer ist unter welchen Umständen antragsberechtigt? Drucksache 19/16744 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Welche Fördersätze gibt es je Maßnahme? d) Ab wann können Förderanträge für die Mittel aus dem Haushalt 2020 eingereicht werden? e) Wo und wie können Förderanträge eingereicht werden? f) Wie viele Mittel aus dem Haushalt 2019 wurden im Rahmen des Programms verausgabt? g) Welche Projekte wurden in welcher Höhe gefördert? h) In welcher Höhe plant die Bundesregierung, in den Jahren 2021 bis 2030 jeweils das Programm fortzuschreiben? i) Wie viele Personen in welchen Bundesministerien bzw. Bundesämtern sind für die Bearbeitung der Anträge zuständig? Die Fragen 3 bis 3i werden gemeinsam beantwortet. Für Informationen zur Förderrichtlinie „Städtische Logistik“ wird auf die Internetseite des BMVI verwiesen (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/foer derrichtlinie-staedtische-logistik.pdf?__blob=publicationFile). Die im Rahmen des ersten Förderaufrufs eingereichten Förderanträge werden derzeit geprüft. Der zweite Förderaufruf wurde Anfang Januar 2020 veröffentlicht. 4. Welche Maßnahmen und Projekte werden von der Bundesregierung konkret im Rahmen der „Kommunalen Modellvorhaben 2018 bis 2020 im Öffentlichen Personennahverkehr“ gefördert? a) Welche Einzelmaßnahmen wurden bisher in welcher Höhe gefördert? b) Welche Einzelmaßnahmen sind derzeit in Planung? c) Plant die Bundesregierung, in den Jahren 2021 bis 2030 das Programm fortzuschreiben? d) Wie viele Personen in welchen Bundesministerien bzw. Bundesämtern sind für die Bearbeitung der Anträge zuständig? Die Fragen 4 bis 4d werden gemeinsam beantwortet. Im Rahmen der Maßnahme „Kommunale Modellvorhaben 2018 bis 2020 im öffentlichen Personennahverkehr“ werden ergänzend zum „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2020“ in den fünf ausgewählten, von NO2- Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen Bonn, Essen, Herrenberg, Mannheim und Reutlingen im Zeitraum 2018 bis 2020 verschiedene Modellvorhaben insbesondere im ÖPNV – in den Bereichen Tarifgestaltung, Taktverdichtung und sonstige Attraktivitätssteigerung – erprobt. Eine Fortsetzung des Programms ist derzeit nicht vorgesehen. Bislang wurden Bescheide in folgenden Größenordnungen erteilt: • Bonn: 35.237.942,03 Euro, • Essen: 16.102.863,19 Euro, • Herrenberg: 4.279.792,25 Euro, • Mannheim: 29.105.168,78 Euro, • Reutlingen: 14.557.979,74 Euro. Mit der Bearbeitung der Fördermaßnahme ist die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen beauftragt. Es sind über zwei Jahre 1,5 Personen damit befasst. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16744 5. Welche Fördermaßnahmen für den öffentlichen Personennahverkehr sind von der Bundesregierung darüber hinaus geplant? a) Wann plant die Bundesregierung, eine entsprechende Förderrichtlinie vorzulegen? b) Welche Fördervoraussetzungen plant die Bundesregierung? c) Wer soll nach Plan der Bundesregierung unter welchen Umständen antragsberechtigt sein? d) Welche Fördersätze und Höchstfördersätze plant die Bundesregierung je Maßnahme? e) Ab wann sollen entsprechend den Planungen der Bundesregierung Förderanträge eingereicht werden können? Wer soll die Förderanträge prüfen? f) Wo und wie können Förderanträge eingereicht werden? g) Falls noch keine konkreten Planungen zur Förderung vorliegen, wann legt die Bundesregierung konkrete Planungen vor? h) In welcher Höhe plant die Bundesregierung in den Jahren 2021 bis 2023 und darüber hinaus jeweils die Programme fortzuschreiben? Die Fragen 5 bis 5h werden gemeinsam beantwortet. Darüber hinaus sind derzeit keine Fördermaßnahmen geplant. 6. Welche Fördermaßnahmen für den öffentlichen Personennahverkehr werden von der Bundesregierung darüber hinaus bereits umgesetzt? a) Wie viele Förderanträge für welche Projekte wurden in den verschiedenen Fördermaßnahmen zwischen 2016 und 2019 gestellt und bewilligt und wie viele Fördermittel wurden in diesen Jahren jeweils tatsächlich abgerufen (bitte Mittelabfluss jahresscheibengenau darstellen )? b) Welche Fördervoraussetzungen gibt es jeweils? c) Wer ist unter welchen Umständen antragsberechtigt? d) Welche Fördersätze und Höchstfördersätze gibt es je Maßnahme? e) Ab wann können Förderanträge für die Mittel aus dem Haushalt 2020 eingereicht werden? f) Wo und wie können Förderanträge eingereicht werden? g) In welcher Höhe plant die Bundesregierung, in den Jahren 2021 bis 2030 jeweils diese Programme fortzuschreiben? Die Fragen 6 bis 6g werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Anlage verwiesen. 7. Wie und wo werden die Förderaufrufe für die genannten Programme öffentlich bekannt gegeben? 8. Wie und über welche Kanäle werden die Förderaufrufe für die genannten Programme an kommunale Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger weitergeleitet? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Drucksache 19/16744 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode In der Regel werden Förderrichtlinien und -aufrufe im Bundesanzeiger sowie auf den Internetseiten der jeweiligen Bundesministerien veröffentlicht. Diese Kommunikationskanäle richten sich grundsätzlich auch an Verantwortliche im kommunalen Bereich. Ergänzend dazu weisen regelmäßig auch die gegebenenfalls mit der Durchführung der Fördermaßnahme beauftragte nachgeordnete Behörde bzw. der Projektträger auf aktuelle Förderaufrufe hin. Darüber hinaus besteht ein regelmäßiger Austausch zwischen den Bundesministerien und den Kommunalen Spitzenverbänden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16744 Drucksache 19/16744 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/16744 Drucksache 19/16744 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/16744 Drucksache 19/16744 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/16744 Drucksache 19/16744 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333